Revision
Fachausweis Treuhand
Fachausweis Treuhand
Kartei Details
Karten | 54 |
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Lernende | 19 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.08.2019 / 17.01.2025 |
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Wie setzt sich das ausschüttbare EK gem. Art. 675 Abs. 2 OR zusammen?
Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn (JG/GV) und den hierfür gebildeten Reserven (freiwillige Gewinnreserven) ausgerichtet werden.
Die gesetzlichen Reserven und die KER müssen zusammen mind. 50% vom AK betragen. Was darüber ist, darf ausgeschüttet werden.
Nenne die 2 Arten von Ereignissen nach dem BST und erkläre sie.
Werterhellend/buchungspflichtig (Ursache im alten Jahr):
- nach dem BST eingetretene Verluste sind zu berücksichtigen, wenn sie vor dem BST verursacht wurden.
- Gewinne dürfen jedoch erst verbucht werden, wenn diese realisiert sind
Z.B. Wertbeeinträchtigung wird erst nach dem BST erkannt, Rückstellungsanspruch wird erst nach BST bekannt, negativer Prozessentscheid im neuen Jahr
Wertändernd/offenlegungspflichtig (Ursache im neuen Jahr):
- Ereignisse nach dem BST, die erst in der neuen Rechnung eintreten, müssen in der Regel nicht rückwirkend berücksichtigt werden
- Davon ausgenommen sind jedoch Preisentwicklungen bei Warenvorräten und Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Z.B. Kauf einer neuen Tochtergesellschaft, Kapitalherabsetzung, Forderungsverzicht o. Rangrücktritt nach BST, Betriebsstätte ist nach BST abgebrannt
Wie funktioniert die verlustfreie Bewertung gem. Art. 960c OR?
Beispiel:
Historischer Einstandspreis 100
Kalk. Verkaufspreis 130
Noch anfallende HK, Verwaltungs und Vertriebsk. -40
Aktienrechtlicher Höchstwert 90
Notwendige Korrektur (erfolgswirksam) -10
Erkläre die Gewinnverwendung gem. Art. 671OR.
Gewinn-/Verlustvortrag
+ Jahresgewinn
= Bilanzgewinn
./. 1. Zuweisung: 5% von JG (bis ges. Res/KER 20% von einbez. AK erreicht)
./. Grunddividende: 0-max. 5% des einbez. AKs
./. Tantieme, Zuw. andere Reserven, etc
= noch zu verteilen
./. Superdividende: X% des einbez. AKs, welcher 5% v. Grunddividende übersteigt
./. 2. Zuweisung: 10% von Tantieme/Superdividende (bis ges. Res/KER 50% von nominellen AK erreicht)
= neuer Gewinnvortrag.
Erkläre die äussere und die innere Unabhängigkeit.
Äussere: Für Dritte erkennbar
Innere: persönliche Einstellung
Nenne die wichtigsten Spezialprüfungen und durch wen diese vorzunehmen sind.
Zugelassener Revisor 727:
- Gründungsprüfung
- Kapitalerhöhung
- Aufwertungsprüfung bei hälftigem Kapitalverlust
Zugelassener Revisionsexperte 727b:
- Kapitalherabsetzung
- Vorzeitige Verteilung des Liquidationsgewinns
Welche zwei Arten von Gründungen gibt es?
EInfache Gründung: Barliberierung
Qualifizierte Gründung : mind. 1 qualifizierender Tatbestand:
- Sacheinlage
- Sachübernahme
- Verrechnung
- Gewährung von Gründervorteilen.
Welche Anforderungen müssen Sacheinlagen und Sachübernahmen erfüllen?
- Bilanzierungsfähigkeit /Aktivierungsfähigkeit
- Verfügbarkeit
- Verwertbarkeit
Was ist ein Gründungsbericht (Art. 635 OR)?
Ergänzt die Statuten, Angaben über die:
- Art und den Zustand von Sacheinlagen/Sachübernahmen
- Angemessenheit der Bewertung
- Bestand und Verrechenbarkeit der Schuld
- Begründung und Angemessenheit besondere Vorteile zu Gunsten von Gründern/anderen Parteien.
Nenne die 3 Arten von Kapitalerhöhungen und erkläre sie.
Ordentliche Kapitalerhöhung: GV trifft alle wesentlichen Entscheidungen, VR führt die Erhöhung innert 3 Monaten durch (zu prüfen durch zugel. Revisor)
Genehmigte Kapitalerhöhung: die GV ermächtigt den VR und beschliesst nur die Eckwärte, VR hat freie Hand (zu prüfen durch zugel. Revisor)
Bedingte Kapitalerhöhung: die GV delegiert die grösste Entscheidungskompetenz, sie trifft nur den Grundsatzentscheid einer allfälligen Kapitalerhöhung, FK (Wandel-/Optionsanleihe) wird in EK umgewandelt (zu prüfen durch zugel. Revisionsexperte)
Nenne Gründe für eine Kapitalherabsetzung.
- Teil der Vermögenswerte werden betrieblich nicht genutzt (Rückzlg. als Ersatz für Dividende)
- Gesellschaft besitzt eigene Aktien (und kann bzw. will diese nicht veräussern)
- Nominelles AK ist teilweise durch Verluste aufgezehrt -> Bilanzverlust soll durch Verrechnung mit AK eliminiert werden.
- Verzicht auf die Einforderung von nicht einbezahltem AK
Nenne die beiden Kapitalherabsetzungsformen.
Verminderung Nennwert:
- Vernichtung der bisherigen Aktientitel und Ausgabe neuer Titel mit niedrigerem Nennwert oder
- Abstempelung der Aktientitel auf den neuen tieferen Wert
Vernichtung Aktien:
- Annulierung von Aktien durch GV-Beschluss
- Rückruf -> jeder betroffene Aktionär muss zustimmen und es muss in den Statuten begründet sein
- Aufhebung mit vorausgehendem Rückkauf (Aktien im Eigenbestand)
Erklär den Begriff Harmonika.
Das ist eine offene Sanierung: das Kapital wird herabgesetzt, indem die Beteiligten ganz oder zum Teil auf ihren Anspruch am Grund- oder Stammkapital verzichten. Gleichzeitig wird es wieder heraufgesetzt, indem bisherige oder neu hinzukommende Anteilseigner eine Neueinzahlung bis zur ursprünglichen Höhe des Kapitals tätigen.
Erkläre die vorzeitige Verteilung bei einer Liquidation.
Grundsätzlich darf das Vermögen einer Gesellschaft in Liquidation frühestens nach Ablauf eines Jahres seit dem letzten Schuldenruf verteilt werden.
Art. 745 Abs. 3 OR sieht unter gewissen Umständen die Möglichkeit einer vorzeitigen Verteilung vor. Zugelassener Revisionsexperte prüft, ob alle angemeldeten Schulten getilgt sind und alle bekannten oder unbekannten Gläubiger über die Auflösung informiert sind. Die Mittel dürfen dann frühestens nach einer Frist von 3 Monaten nach dem 3. Schuldenruf verteilt werden.
Erkläre die Aufwertungsprüfung.
Grundsätzlich wird zu AW/HK bewertet. Liegt ein Kapitalverlust vor, darf gem. Art. 670 OR eine Aufwertung von Liegenschaften und Beteiligungen über den AW/HK hinaus erfolgen.
Beispiel:
Marktwert 4
Anschaffungswert 1
Buchwert 0,5
AK 1
Bilanzverlust -2 (=-1) sollte jedoch 1 sein, damit AK wieder in Takt ist. Somit Aufwertung um 2 möglich
LS/Abschreibungen 0,5
LS/Aufwertungsreserven 1,5
Nenne die 7 Prüfungsziele inkl. den abzudeckenden Risiken?
- Vorhandensein (bei Aktiven, Vermögenswert existiert tatsächlich)
- Vollständigkeit (bei Passiven, alle Verbindlichkeiten sind erfasst)
- Bewertung (Aktiven sind nicht überbewertet und Passiven nicht unterbewertet)
- Rechte und Verpflichtungen (Unternehmen hat die Rechte am bilanzierten Vermögenswert bzw. ist die Verpflichtungen selber eingegangen)
- Eintritt (Materialaufw./Umsatz, Transaktion ist tatsächlich eingetreten)
- Erfassung und Periodenabgrenzung (Transaktion ist richtig erfasst und zeitlich und sachlich abgegrenzt)
- Darstellung und Offenlegung (Mindestgliederung und Anhang)
Nenne die Bezugsgrössen der Gesamtwesentlichkeit (%) sowie wann welche zur Anwendung kommt.
EK 3-5% (bei verschuldeten Unternehmen)
Gewinn vor Steuern 5-10% (bei gewinnorientierten Unternehmen)
Umsatz 1-3% (Unternehmen, bei denen der Umsatz variert)
Bilanzsumme 1-3% (bei Unternehmen mit viel Anlagevermögen)
Total Aufwendungen 1-3% (bei non-profig-Unternehmungen)
Wenn die Summe aller Fehler über der Gesamtwesentlichkeit ist, müssen diese angepasst werden.
Beschreibe die Toleranzwesentlichkeit/Planwesentlichkeit.
o 50-75% von Gesamtwesentlichkeit
o Ist für Planungsphase relevant, damit man weiss, welche Bilanzpositionen geprüft werden müssen.
o Fehler unter Gesamtwesentlichkeit, aber über Toleranzwesentlichkeit: Werden korrigiert
o Korrigiert Kunde die Fehler nicht, macht Revisor eine Bemerkung im Anhang.
Beträge zwischen NAG und Toleranzwesentlichkeit kommen auf die Fehlerliste.
Erkläre die Nichtaufgriffsgrenze NAG.
- Nichtaufgriffsgrenze (NAG)
o 5-10% von Gesamtwesentlichkeit
o Fehler die Revisor sieht, sie aber nicht korrigiert, da sie unwesentlich sind. (Revisor erstellt eine Liste und schlägt Kunde Änderungen vor, wenn ein Fehler über der NAG ist, kommt er auf die Fehlerliste)
Beträge unter der NAG werden nicht auf der Fehlerlisteerfasst.
Nenne die Voraussetzungen für Revisoren.
Art. 5 RAG
Voraussetzungen für Revisorinnen und Revisoren
1. Eine natürliche Person wird als Revisor zugelassen, wenn sie:
a. über einen unbescholtenen Leumund verfügt;
b. eine Ausbildung nach Art. 4 Abs. 2 abgeschlossen hat;
c. eine Fachpraxis von einem Jahr nachweist.
2. Die Fachpraxis muss vorwiegend auf den Gebieten des Rechnungswesens und der Rechnungsrevision erworben worden sein, dies unter Beaufsichtigung durch einen zugelassenen Revisor oder durch eine ausländische Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation. Fachpraxis während der Ausbildung wird angerechnet, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Nenne die Voraussetzungen für Revisionsexperten.
Art. 4 RAG
Voraussetzungen für Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten
1. Eine natürliche Person wird als Revisionsexperte zugelassen, wenn sie die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt und über eine unbescholtenen Leumund verfügt.
2. Die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllen:
a. eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer;
b. eidgenössisch diplomierte Treuhandeperten, Steuerexperten sowie Experten in Rechnungslegung und Controlling, je mit mind. 5 Jahren Fachpraxis;
c. Absolventen eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis sowie Treuhänder mit eidg. Fachausweis, je mit mind. 12 Jahren Fachpraxis;
d. Personen, die eine in den Buchstaben a, b oder c aufgeführten vergleichbare ausländische Ausbildung abgeschlossen haben, die entsprechende Fachpraxis aufweisen und die notwendigen Kenntnisse des schweizerschen Rechts nachweisen, sofern ein Staatsvertrag mit dem Herkunftsstaat dies so vorsieht oder der Herkunftsstaat Gegenrecht hält.
Nenne die Voraussetzungen für ein Revisionsunternehmen.
Art. 6 RAG
Voraussetzungen für Revisionsunternehmen
1. Ein Revisionsunternehmen wird als Revisionsexperte oder als Revisor zugelassen, wenn:
a. die Mehrheit der Mitglieder seines obersten Leitungs- oder Verwaltngsorgans sowie seines Geschäftsführungsorgans über die entsprechende Zulassung verfügt;
b. mindestens ein Fünftel der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, über die entsprechende Zulassung verfügt;
c. sichergestellt ist, dass alle Personen, die Revisionsdienstleistungen leiten, über die entsprechende Zulassung verfügen;
d. die Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden.
2. Finanzkontrollen der öffentlichen Hand werden als Revisionsunternehmen zugelassen, wenn sie die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Die Zulassung als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen ist nicht möglich.
Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?
Art. 957 OR:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mind. 500'000.- im letzten GJ erzielt haben.
- Juristische Personen
Umsatz unter der Grenze: Einfache Einnahmen- / Ausgabenrechnung
Nenne die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung (GoB).
Art. 957a OR
1. Die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte
2. Der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge
3. Die Klarheit
4. Die Zweckkmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens
5. Die Nachprüfbarkeit
Nenne die Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung (GoR).
Art. 958c OR
1. Klar und verständlich
2. Vollständig
3. Verlässlich
4. Das Wesentliche enthalten
5. Vorsichtig
6. Stetigkeit: Es sind bei der Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe zu verwenden
7. Verrechnungsverbot
Wo wird der Abschluss nach anerkanntem Standard geregelt und wie wird dieser geprüft?
Art. 962 ff OR
Ordentliche Revision durch zugelassenen Revisionsexperten.
Was ist das Ziel einer Abschlussprüfung?
- Abgabe eines unabhängigen, objektiven und vertrauenswürdigen Urteils, ob die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht.
- Prüfung, ob die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten ordnungsgemäss erstellt wurde und somit eine zuverlässige Beurteilung der Vermögen-, Finanz-, und Ertragslage ermöglicht.
Nenne einige Unterschiede von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision.
Prüfpflicht:
ER: - Grössenordnungskritenien nicht erreicht (Art. 727 OR), Opting-Out möglich
OR: -Publikumsgesellschaften
-Gesellschaften, die eine Konzernrechnung erstellen müssen
-Grössenordnungskriterien überschritten (Art. 727 OR)
Berichterstattung:
ER: -negativ formulierte Prüfungsaussage
OR: -positiv formuliertes Prüfungsurteil
- Umfassender Bericht an VR mit Feststellung über Rechnungslegung, IKS, Durchfürhung und Ergebnis der Prüfung
Grad der Zusicherung:
ER: - 60-70%
OR: - 90-95%
Aufgaben:
ER: -Jahresrechnung und Antrag über Gewinnverwendung prüfen, ob mit Gesetz und Statuten übereinstimmt
OR: -Jahresrechnung und Antrag über Gewinnverwendung prüfen, ob mit Gesetzt, Statuten sowie gewähltem Regelwerk übereinstimmt
IKS:
ER: -nicht kontrollieren
OR: -Bestätigung Existenz
Zulassung der Revisionsstelle:
ER: -zugelassener Revisor
OR: -zugelassener Revisionsexperte
Typische Prüfungshandlungen:
ER: -analytische Prüfungen, Befragungen und angemessene Detailprüfungen
OR: -Prüfung IKS, Inventurbeobachtung, vertiefte Prüfung Kalkulation und HK, Drittbestätigungen, Expertengutachten, Saldobestätigungen, Prüfung zur Aufdeckung deliktischer Handlungen, repräsentative Stichproben
Was für Eigenschaften sollte ein Revisor haben?
-Unabhängigkeit & Objektivität
-Inegrität & Vertrauenswürdigkeit
-Professionelle Kompetenz, Sorgfalt & Verhalten
-Verschwiegenheit
-Verantwortungsgefühl und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards
-Neugierig
-Fach- und Branchenkenntnisse
-Durchsetzungsvermögen (z.B. Auf Belege beharren)
-Diplomatie, wirtschaftl. Denken, Überzeugungskraft
Zähle die Prüfungsrisiken auf und erkläre sie.
PR = IR x KR x AR
Prüfungsrisiko = Risiko, dass der Abschluss mit mehr als X% Wahrscheinlichkeit eine unentdeckte wesentliche Fehlaussage enthält (vom Prüfer zu verantworten)
Inhärentes Risiko = Risiko, dass relevante JR-Positionen unabhängig vom IKS wesentliche Fehlaussage enthalten (durch Prüfer nicht beeinflussbar)
Kontrollrisiko = Risiko, dass IKS wesentliche Fehlaussagen in relevanten JR-Positionen nicht verhindert (durch Prüfer nicht beeinflussbar)
Aufdeckungsrisiko = Risiko, dass aussagebezogene Prüfungen wesentliche Fehlaussagen nicht aufdecken können (durch Prüfer beeinflussbar)
IR + KR = Fehlerrisiko
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