Revision

Fachausweis Treuhand

Fachausweis Treuhand


Kartei Details

Karten 54
Lernende 19
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.08.2019 / 17.01.2025
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Nenne die 7 Prüfungsziele inkl. den abzudeckenden Risiken?  

- Vorhandensein (bei Aktiven, Vermögenswert existiert tatsächlich)

- Vollständigkeit (bei Passiven, alle Verbindlichkeiten sind erfasst)

- Bewertung (Aktiven sind nicht überbewertet und Passiven nicht unterbewertet)

- Rechte und Verpflichtungen (Unternehmen hat die Rechte am bilanzierten Vermögenswert bzw. ist die Verpflichtungen selber eingegangen) 

- Eintritt (Materialaufw./Umsatz, Transaktion ist tatsächlich eingetreten)

- Erfassung und Periodenabgrenzung (Transaktion ist richtig erfasst und zeitlich und sachlich abgegrenzt)

- Darstellung und Offenlegung (Mindestgliederung und Anhang)    

Nenne die Bezugsgrössen der Gesamtwesentlichkeit (%) sowie wann welche zur Anwendung kommt.   

EK 3-5% (bei verschuldeten Unternehmen) 

Gewinn vor Steuern 5-10% (bei gewinnorientierten Unternehmen) 

Umsatz 1-3% (Unternehmen, bei denen der Umsatz variert) 

Bilanzsumme 1-3% (bei Unternehmen mit viel Anlagevermögen) 

Total Aufwendungen 1-3% (bei non-profig-Unternehmungen)     

Wenn die Summe aller Fehler über der Gesamtwesentlichkeit ist, müssen diese angepasst werden.

 

Beschreibe die Toleranzwesentlichkeit/Planwesentlichkeit. 

o    50-75% von Gesamtwesentlichkeit
o    Ist für Planungsphase relevant, damit man weiss, welche Bilanzpositionen geprüft werden müssen.
o    Fehler unter Gesamtwesentlichkeit, aber über Toleranzwesentlichkeit: Werden korrigiert
o    Korrigiert Kunde die Fehler nicht, macht Revisor eine Bemerkung im Anhang.
Beträge zwischen NAG und Toleranzwesentlichkeit kommen auf die Fehlerliste.  

 

Erkläre die Nichtaufgriffsgrenze NAG. 

-    Nichtaufgriffsgrenze (NAG)
o    5-10% von Gesamtwesentlichkeit
o    Fehler die Revisor sieht, sie aber nicht korrigiert, da sie unwesentlich sind. (Revisor erstellt eine Liste und schlägt Kunde Änderungen vor, wenn ein Fehler über der NAG ist, kommt er auf die Fehlerliste)
Beträge unter der NAG werden nicht auf der Fehlerlisteerfasst.  

 

Nenne die Voraussetzungen für Revisoren. 

Art. 5 RAG
Voraussetzungen für Revisorinnen und Revisoren
1.    Eine natürliche Person wird als Revisor zugelassen, wenn sie:
a.    über einen unbescholtenen Leumund verfügt;
b.    eine Ausbildung nach Art. 4 Abs. 2 abgeschlossen hat;
c.    eine Fachpraxis von einem Jahr nachweist.
2.    Die Fachpraxis muss vorwiegend auf den Gebieten des Rechnungswesens und der Rechnungsrevision erworben worden sein, dies unter Beaufsichtigung durch einen zugelassenen Revisor oder durch eine ausländische Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation. Fachpraxis während der Ausbildung wird angerechnet, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Nenne die Voraussetzungen für Revisionsexperten. 


Art. 4 RAG
Voraussetzungen für Revisionsexpertinnen und Revisionsexperten
1.    Eine natürliche Person wird als Revisionsexperte zugelassen, wenn sie die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllt und über eine unbescholtenen Leumund verfügt.
2.    Die Anforderungen an Ausbildung und Fachpraxis erfüllen:
a.    eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer;
b.    eidgenössisch diplomierte Treuhandeperten, Steuerexperten sowie Experten in Rechnungslegung und Controlling, je mit mind. 5 Jahren Fachpraxis;
c.    Absolventen eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums in Betriebs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis sowie Treuhänder mit eidg. Fachausweis, je mit mind. 12 Jahren Fachpraxis;
d.    Personen, die eine in den Buchstaben a, b oder c aufgeführten vergleichbare ausländische Ausbildung abgeschlossen haben, die entsprechende Fachpraxis aufweisen und die notwendigen Kenntnisse des schweizerschen Rechts nachweisen, sofern ein Staatsvertrag mit dem Herkunftsstaat dies so vorsieht oder der Herkunftsstaat Gegenrecht hält. 

 

Nenne die Voraussetzungen für ein Revisionsunternehmen. 


Art. 6 RAG
Voraussetzungen für Revisionsunternehmen
1.    Ein Revisionsunternehmen wird als Revisionsexperte oder als Revisor zugelassen, wenn:
a.    die Mehrheit der Mitglieder seines obersten Leitungs- oder Verwaltngsorgans sowie seines Geschäftsführungsorgans über die entsprechende Zulassung verfügt;
b.    mindestens ein Fünftel der Personen, die an der Erbringung von Revisionsdienstleistungen beteiligt sind, über die entsprechende Zulassung verfügt;
c.    sichergestellt ist, dass alle Personen, die Revisionsdienstleistungen leiten, über die entsprechende Zulassung verfügen;
d.    die Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden.
2.    Finanzkontrollen der öffentlichen Hand werden als Revisionsunternehmen zugelassen, wenn sie die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllen. Die Zulassung als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen ist nicht möglich.

 

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Art. 957 OR:

- Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mind. 500'000.- im letzten GJ erzielt haben.

- Juristische Personen

Umsatz unter der Grenze: Einfache Einnahmen- / Ausgabenrechnung

 

 

Nenne die Grundsätze der ordnungsgemässen Buchführung (GoB).

Art. 957a OR

1. Die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte

2. Der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge

3. Die Klarheit

4. Die Zweckkmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens

5.  Die Nachprüfbarkeit

 

Nenne die Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung (GoR). 

Art. 958c OR

1. Klar und verständlich

2. Vollständig

3. Verlässlich

4. Das Wesentliche enthalten

5. Vorsichtig

6. Stetigkeit: Es sind bei der Darstellung und Bewertung stets die gleichen Massstäbe zu verwenden

7. Verrechnungsverbot

 

Wo wird der Abschluss nach anerkanntem Standard geregelt und wie wird dieser geprüft?

Art. 962 ff OR

Ordentliche Revision durch zugelassenen Revisionsexperten. 

Was ist das Ziel einer Abschlussprüfung?

- Abgabe eines unabhängigen, objektiven und vertrauenswürdigen Urteils, ob die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht.

- Prüfung, ob die Jahresrechnung in allen wesentlichen Punkten ordnungsgemäss erstellt wurde und somit eine zuverlässige Beurteilung der Vermögen-, Finanz-, und Ertragslage ermöglicht.

 

Nenne einige Unterschiede von der eingeschränkten zur ordentlichen Revision. 

Prüfpflicht:

ER: - Grössenordnungskritenien nicht erreicht (Art. 727 OR), Opting-Out möglich

OR: -Publikumsgesellschaften

-Gesellschaften, die eine Konzernrechnung erstellen müssen

-Grössenordnungskriterien überschritten (Art. 727 OR)

 

Berichterstattung:

ER: -negativ formulierte Prüfungsaussage

OR: -positiv formuliertes Prüfungsurteil

- Umfassender Bericht an VR mit Feststellung über Rechnungslegung, IKS, Durchfürhung und Ergebnis der Prüfung

 

Grad der Zusicherung:

ER: - 60-70%

OR: - 90-95%

 

Aufgaben:

ER: -Jahresrechnung und Antrag über Gewinnverwendung prüfen, ob mit Gesetz und Statuten übereinstimmt

OR: -Jahresrechnung und Antrag über Gewinnverwendung prüfen, ob mit Gesetzt, Statuten sowie gewähltem Regelwerk übereinstimmt

 

IKS:

ER: -nicht kontrollieren

OR: -Bestätigung Existenz

 

Zulassung der Revisionsstelle:

ER: -zugelassener Revisor

OR: -zugelassener Revisionsexperte

 

Typische Prüfungshandlungen:

ER: -analytische Prüfungen, Befragungen und angemessene Detailprüfungen

OR: -Prüfung IKS, Inventurbeobachtung, vertiefte Prüfung Kalkulation und HK, Drittbestätigungen, Expertengutachten, Saldobestätigungen, Prüfung zur Aufdeckung deliktischer Handlungen, repräsentative Stichproben 

Was für Eigenschaften sollte ein Revisor haben? 

-Unabhängigkeit & Objektivität

-Inegrität & Vertrauenswürdigkeit

-Professionelle Kompetenz, Sorgfalt & Verhalten

-Verschwiegenheit

-Verantwortungsgefühl und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Standards

-Neugierig

-Fach- und Branchenkenntnisse

-Durchsetzungsvermögen (z.B. Auf Belege beharren)

-Diplomatie, wirtschaftl. Denken, Überzeugungskraft

 

 

Zähle die Prüfungsrisiken auf und erkläre sie. 

PR = IR x KR x AR

Prüfungsrisiko = Risiko, dass der Abschluss mit mehr als X% Wahrscheinlichkeit eine unentdeckte wesentliche Fehlaussage enthält (vom Prüfer zu verantworten)

Inhärentes Risiko = Risiko, dass relevante JR-Positionen unabhängig vom IKS wesentliche Fehlaussage enthalten (durch Prüfer nicht beeinflussbar)

Kontrollrisiko = Risiko, dass IKS wesentliche Fehlaussagen in relevanten JR-Positionen nicht verhindert (durch Prüfer nicht beeinflussbar)

Aufdeckungsrisiko = Risiko, dass aussagebezogene Prüfungen wesentliche Fehlaussagen nicht aufdecken können (durch Prüfer beeinflussbar) 

IR + KR = Fehlerrisiko  

Erkläre das Opting-System. 

Opting-out: Verzicht auf Revision (keine Revision)

Opting-down: Verzicht auf Revision (zu Review)

Opting-in: Entscheid zur freiwilligen eingeschränkten Revision

Opting-up: Entscheid zur freiwilligen ordentlichen Revision. 

Erkläre den Ablauf und Zweck des Prüfungsplans.  

- Prüfungsvorbereitung (Entscheid Mandatsannahme/Weiterführung, Klärung der Verantwortung) 

- Prüfungsplanung: Analyse Tätigkeit und Umfeld des Unternehmens (Erkennen der Risiken), Bestimmung Wesentlichkeit, Analytische Prüfungen, Beurteilung inhärenter Risiken (Entwicklung Prüfungsstrategie), Allg. Reaktionen und Überlegungen (Sicherstellung ausreichender Ressourcen) 

- Prüfungsdurchführung: Allgemeinde- (Beurteilung JR als ganzes), Empfohlene- (Beschaffung und Evaluation von Prüfungsnachweisen) und weitergehende Prüfungshandlungen (reduktion des Prüfungsrisikos), Gesamturteil bei Prüfungsbeendigung 

-Erstellng Bericht z.Hd. GV (Kommunikation und Ergebnisse)

 

Notizen in () erklären den Zweck. 

 

Welche 3 Fragen stellt man sich bei der Prüfungsvorbereitung? 

Abklärung, ob man das Mandat annehmen

- darf (gesetzliche Voraussetzungen, Unabhängigkeit, Zulassung)

- kann (organisatorische und fachliche Voraussetzungen)

- will (geschäftspolitische Überlegungen)

 

Was enthält eine Auftragsbestätigung? 

- Auftraggebende Gesellschaft und Gegenstand der Prüfung

- Feststellung der Verantwortung (VR ist für die gesetzeskonforme Rechnungslegung verantwortlich)

- Umfang der eingeschränkten Revision (weniger hohe Prüfsicherheit als ord. Revision)

- Inhalt der eingeschränkten Revision (Befragungen, analytische Prüfungshandlungen, angemessene Detailprüfungen)

- Beurteilung der erhaltenen Auskünfte (VR muss sich bewusst sein, dass Revisor sich auf erhaltene Unterlagen abstützt und keine Drittbestätigungen einholt)

- Honorierung der Revisionsstelle (Pauschalen sind unzulässig, es wird nach Aufwand fakturiert)

 

Was gehört zur Prüfungsplanung und was ist der Zweck? 

Die Prüfung soll so ausgerichtet werden, dass wesentliche Fehlaussagen mit einer gewissen Sicherheit in der JR erkannt werden.

Resultat ist die Prüfungsstrategie. Diese wird im Prüfungsplan (Wesentlichkeitsgrenzen, welche Prüfungsziele werden geprüft, ob Sachverhalte mit Befragung/ analytischer Prüfungshandlung/ angem. Detailprüfungen überprüft werden) festgelegt und in einem detaillierten Prüfungsprogramm (Dokumentation von Prüfschritten: Art, Zeitpunkt, Umfang, Verantwortlichkeit) konkretisiert. 

Wann wird der %-Satz bei den Wesentlichkeiten hoch- und wann tief angesetzt? 

Je mehr Fehler im Vorjahr passiert sind, desto tiefer werden die Richtwerte in % angesetzt.

Erkläre die qualitative und die quantitative Wesentlichkeit. 

Quantitative: die 3 Wesentlichkeiten, auf Zahlen bezogen.

Qualitative: nichts mit Rechnen, Unternehmen wird im ganzen betrachtet. Selbst ein vermeintlich kleiner Fehler kann einen massgeblichen EInfluss auf die Aussage der JR haben, z.B. Liquidität, die UG überschuldet wäre, Kapitalverlust, Gewinnverwendung nicht gesetzeskonform etc. 

Nenne die Prüfungshandlungen nach SER und nach OR.  

SER:

- Allgemeine Prüfungshandlungen

- Empfohlene Prüfungshandlungen

- Weitergehende Prüfungshandlungen

 

OR:

- Befragungen

- Analytische Prüfungshandlungen

- Angemessene Detailprüfungen

 

Erkläre die direkte und die indirekte Prüfung. 

Direkt: Information aus der BH wird direkt mit dem Beleg geprüft.

Indirekt: Information wird ohne Beleg geprüft, z.B. Mit analytischen Vorjahresvergleichen, summarische Kontrollrechnungen, Kennzahlenanalyse  

Welche beiden Prüfrichtungen gibt es? Erklären Sie diese. 

Retrograd: JR/BH ist Ausgangspunkt -> Bestände/Transaktionen werden ausgewählt und dann anhand von Belegen überprüft.

Progressiv: Es wird vom Beleg auf die Buchhaltung geschlossen (geeignet für Prüfziel Vollständigkeit).  

Was ist der Zweck einer Vollständigkeitserklärung? 

Am Schluss benötigt der Revisor eine unterzeichnete Vollständigkeitserklärung und JR von der Unternehmensleitung. Diese wird durch den Verantwortlichen unterzeichnet (VR, CFO, CEO).

Zweck:

- Verantwortung wird klargestellt

- UG-Leitung bestätigt Genehmigung, Vollständigkeit und Richtigkeit der JR

- Hervorhebung wichtiger Punkte in der JR

Weigert sich der Kunde, diese zu unterzeichnen, ist das ein Gesetzesverstoss gegen die Auskunftspflicht Art. 730b Abs. 1 OR.  

Zählen Sie die Bestandteile der Berichterstattung gemäss SER auf. 

- Berichtsüberschrift

- Berichtsadressat

- Einleitung (erster und zweiter Absatz):

  a) Bezeichnung der JR, welche eingeschränkt geprüft wurde (erster Absatz)

  b) Umschreibung der Verantwortlichkeiten von Unternehmensleitung und Abschlussprüfer (zweiter Absatz)

  c) ggf. Angaben zum Mitwirken bei der BH und zu anderen DL, bei denen das Risiko der Selbstprüfung besteht, die für die zu prüfende Gesellschaft erbracht wurden

- Art und Umfang einer eingeschränkten Revision (dritter Absatz):

  a) Bezugnahme auf den vorliegenden Standart

  b) Feststellung, dass sich eine eingeschränkte Revision auf Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie angemessene Detailprüfungen beschränkt und

  c) Feststellung, dass Prüfung der betrieblichen Abläufe, des IKS sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen von der Prüfung ausgeschlossen sind

- Prüfungsaussage (vierter Absatz)

- ggf. Sachverhalte, welche die Prüfungsaussage nicht beeinflussen

- Ort und Berichtsdatum

- Name der Revisionsstelle sowie

- Unterschrift der Person, welche die Revision geleitet hat sowie deren Zulassung. 

Was für eine Prüfungsaussage wird gemacht, wenn die JR in allen wesentlichen Punkten mit den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften übereinstimmt?  

Eine nicht modifizierte (uneingeschränkte) Prüfungsaussage. 

Welche drei Arten von Einschränkungen bei der Prüfungsaussage gibt es und wann werden diese angewendet?  

Eingeschränkte Prüfungsaussage: Es bestehen wesentliche Verstösse oder Fehlaussagen hinsichtlich der JR.

Verneinende Prüfungsaussage: JR oder Teile davon enthalten wesentliche Fehler und Mängel, die deren Gesamtbild als Ganzes grundlegend beeinträchtigen.

Unmöglichkeit einer Prüfungsaussage: JR oder Teile davon enthalten angenommene Fehler und Mängel, die deren Gesamtbild als Ganzes grundlegend beeinträchtigen oder die JR oder Teile davon können infolge Beschränkung des Prüfungsumfanges nicht beurteilt werden (ULA fehlen).

Handelt es sich bei der Feststellung (Fehler) um:

a.) Beschränkung des Prüfungsumfangs

b.) Verstoss gegen Bewertungsvorschriften

c.) Verstoss gegen Darstellungsvorschriften

d.) Offenlegungsvorschriften

e.) Ordnungsmässigkeitsvorschriften (GoR)

--> Erfolgt eine der drei Einschränkungen im Revisionsbericht.

 

Grundleged: 

- Vorgeschlagene Gewinnverwendung wäre nicht mehr möglich

- Summe der Fehler übersteigt Gesamtwesentlichkeit dermassen, dass Aktionäre veranlassen würde, die JR anders zu beurteilen

- Behebung der nicht korrigierten Fehler führt zu hälftigen Kapitalverlust / Überschuldung  

Wann wird ein HInweis im Revisionsbericht angebracht? Bringen Sie Beispiele. 

Falls es sich um andere Gesetzesverstösse handelt, die nicht zu einer Einschränkung im Revisionsbericht führen. Z.B. Erwerb eigener Aktien, Geldwerte Leistungen, Verbot der Einlagerückgewähr, Einberufung GV, übrige Aufgaben der Liquidatoren (Anzeigepflicht bei Überschuldung).

a.) Beschränkung des Prüfungsumfangs

b.) Verstoss gegen Bewertungsvorschriften

c.) Verstoss gegen Darstellungsvorschriften

d.) Offenlegungsvorschriften

e.) Ordnungsmässigkeitsvorschriften (GoR)

--> bei den Verstössen a. - e. erfolgt eine eingeschränkte Prüfungsaussage. 

Wann wird ein Zusatz im Revisionsbericht angebracht? Machen Sie Beispiele. 

Der Revisor kann zusätzliche Angaben zur Hervorhebung eines Sachverhaltes im Revisionsbericht machen:

1. Zusätze (Sachverhalte, die die JR beeinflussen):

- Wesentliche Umstände, die die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen

- andere wesentliche Unsicherheiten, deren Aussage von künftigen Ereignissen und Entwicklungen abhängen kann.

2. Zusätze (Sachverhalte, die die JR nicht beeinflussen):

- Überschuldung, die durch werthaltigen Rangrücktritt abgedeckt ist

- Überschuldung, bei der der VR sofortige Sanierungsmassnahmen ergriffen hat

- Buchmässige Überschuldung, welche bei der ersten Zwischenbilanz nicht mehr vorhanden ist. 

Was hat die Revisionsstelle in Bezug auf die Unternehmensfortführung zu überprüfen?

- Sie muss die Fortführungsfähigkeit auf mind. die nächsten 12 Monate abschätzen

- Prüfer muss beurteilen, ob die zugrunde gelegte Annahme der Fortführungsfähigkeit vertretbar ist (kein Zweifel der Fortführung)

- bei erheblichen Zweifel der Fortführung dies hinreichend im Anhang offengelegt ist

-  bei verunmöglichter Fortführung die Bilanzierung zu Veräusserungswerten erfolgt und im Anhang offengelegt ist

- Hierzu verlangt der Revisor das Budget sowie einen Liquiditätsplan und prüft die Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Veräusserungswerten.  

Wann liegt eine Unterbilanz vor? 

Das EK deckt das AK nicht, deckt jedoch 1/2 von AK & gesetzl. Reserven

AK 100

Ges. Res. 50  (1/2 =75)

Bilanzverlust -70

Total EK 80 

Wann liegt ein hälftiger Kapitalverlust gem. Art. 725 Abs. 1 OR vor? 

EK deckt 1/2 von AK & gesetzl. Reserven nicht.

AK 100

Ges. Res. 50 (1/2 = 75)

Bilanzverlust -80

Total EK 70 

Wann liegt eine Überschuldung gem. Art. 725 Abs. 2 OR vor? 

Das EK ist im Minus, FK ist grösser als Aktiven. 

AK 100

Ges. Res. 50 (1/2 = 75)

Bilanzverlust -170

Total EK -20  

Was hat der VR bei einer Überschuldung und bei einem hälftigem Kapitalverlust zu tun? 

Überschuldung:

Er muss umgehend eine Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Veräusserungswerten erstellen. Der VR muss den Richter nicht benachrichtigen, wenn ein Rangrücktritt oder kurzfr. realisierbare Sanierungsmassnahmen (z.B. Forderungsverzicht, neue Darlehen, Umwandlung FK in EK) eingeleitet werden.

Die Revisionsstelle hat die Wirksamkeit der Sanierungsmassnahmen zu beurteilen. 

Hälftiger Kapitalverlust:

Der VR muss eine GV einberufen und Sanierungsmassnahmen beantragen. 

Was ist ein Rangrücktritt? 

Vertrag zugunsten Dritter, in welchem ein Gläubiger unbedingt, unbefristet und unwiederruflich sowohl den Rücktritt im Rang für den Insolvenz- und Liquidationsfall als auch eine Stundung der Kapitalforderung erklärt. Mit dem Rangrücktritt kann der VR auf die Benachrichtigung des Richters verzichten. Der Rangrücktritt hat mind. im Ausmass der Unterdeckung zu erfolgen. Sind weitere Verluste absehbar, muss ein Sicherheitspolster mit einbezogen werden.  

Wann kommen Erstprüfungen vor? Was muss der Prüfer bei diesen beachten und was kommt in den Revisionsbericht?

- die JR wurde im VJ nicht geprüft (opting-out)

- die JR wurde im VJ von einem anderen Revisor geprüft.  

Der Abschlussprüfer muss den Vorjahreszahlen und den Eröffnungsbeständen besondere Beachtung schenken. 

Der Wechsel des Revisors, der eingeschränkte Revisionsbericht vom VJ und das im VJ angewandte Opting-Out ist im Revisionsbericht zu erwähnen. 

Wann liegt eine verbotene Einlagerückgewähr gem. Art. 680 OR vor? 

Verbot für die Gesellschaft, den Aktionären und nahestenenden Personen den einbezahlten Betrag (AK) zurückzuzahlen. 

- Quantitativ: Total EK + (stille Reserven (Willkürreserven) ./. Latente Steuern ./. Einbez. AK = darf als Darlehen bezogen werden

- Qualitativ: Darlehensnehmer will und kann das Darlehen nicht zurück zahlen. Das Darlehen hält keinem Drittvergleich stand.

Beide Kriterien müssen erfüllt seind, damit ein Gesetzesverstoss vorliegt 

Wie setzt sich das ausschüttbare EK gem. Art. 675 Abs. 2 OR zusammen?  

Dividenden dürfen nur aus dem Bilanzgewinn (JG/GV) und den hierfür gebildeten Reserven (freiwillige Gewinnreserven) ausgerichtet werden.

Die gesetzlichen Reserven und die KER müssen zusammen mind. 50% vom AK betragen. Was darüber ist, darf ausgeschüttet werden.