Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I Universität Zürich Frühlingssemester 2019
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I Universität Zürich Frühlingssemester 2019
Kartei Details
Karten | 72 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.06.2019 / 24.06.2019 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190623_betriebswirtschaftliche_steuerlehre_i
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20190623_betriebswirtschaftliche_steuerlehre_i/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Melde dich an, um alle Karten zu sehen.
Begriff «Selbstständigerwerbend»
Als selbstständig erwerbende gelten jene NP, die
- auf eigenes Risiko
- unter Einsatz von Arbeit und Kapital
- in einer frei gewählten Organisation
- planmässig
- anhalten
- nach aussen sichtbar
- mit der Absicht zur Gewinnerzielung am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen.
- Ausschlaggebend ist das Gesamtbild
- Haupt- oder nebenberuflich, sowie dauernd oder temporär
- Eintrag ins HR / Buchführungspflicht nicht Voraussetzung
Fallbeispiele
Frau Huber ist Eigentümerin des Gasthofs Bären. Herr Helbling wird von Frau Huber mit der Führung dieses Betriebes beauftragt.
Neben einer monatlichen Entschädigung von CHF 3‘900 ist Herr Helbling am Bruttogewinn II (vor Zinsen und Abschreibungen) mit 35% beteiligt. Gemäss Budget soll dieser CHF 140‘000 betragen.
Frage: Ist Herr Helbling selbständig oder unselbständig erwerbstätig?
Nein, fehlt en Einbringung von Kapital
Herr Helbling bleibt weiterhin mit der Führung des Betriebs beauftragt. Ein- und Verkauf gehen aufseine Rechnung. Vom Betriebsergebnis II hat er 40% an Frau Huber abzuliefern.
Frage: Ist Herr Helbling selbständig oder unselbständig erwerbstätig?
Neu trägt er mehr Risiko & Einbrungung von Kapital => SE
Bedeutung der Qualifikation als SE?
SE: Zur Ermittlung Einkommen knüpft Steuerrecht an die Veränderung des Geschäftsvermögen an
-> Das Einkommen aus SE entspricht dem Vermögensstandsgewinn
USE: Es gilt die Reinvermögenszugangstheorie/Zuflussprinzip
-> Steuerbar sind die Einkünfte, die von aussen dem Steuerpflichtigen ins Privatvermögen zufliessen.
SE / USE
Relevanz von Vermögensänderungen?
GV / USE
Realisierte Kapitalgewinne aus Veräusserungen von Geschäftsvermögen sind steuerbar / Kapitalgewinne aus Veräusserung von beweglichem Privatvermögen sind steuerfrei
Kapitalverluste abziehbar / Kapitalverluste sind nicht abziehbar
Abschreibung & Rückstellungen sind abzugsfähig / nicht abzugsfähig
Der Betrieb Hansel hat eine Maschine zur Papierherstellung über 5 Jahre abgeschrieben. Nun wird diese Maschine an die Firma Siegrist veräussert (Buchwert CHF 3‘000, Verkehrswert CHF 9‘000).
Frage: Wie ist die Situation steuerlich zu beurteilen?
Liquidationsertrag von 6000 als Gewinnsteuer steuerbar
Herr Gnädiger (Angestellter bei Siemens) hat den Wertverzehr auf seinem BMW Cabriolet als Abschreibung in seiner Steuererklärung geltend gemacht. Zwei Jahre später verkauft er sein Autoan einen leidenschaftlichen Sammler (Eurotaxwert CHF 20‘000, Verkaufspreis CHF 32‘000).
Abschreibungen nicht abzugsfähig
Liquidationsgewinn ist steuerfrei
Abgrenzung Geschäfts- vs. Privatvermögen
Generell zu GV:
- GV muss objektiv geeignet sein, einen Beitrag zur Gewinnerzielung leisten zu können
- Unternehmen muss Eigentümer sein oder wirtschaftlich darüber Verfügen
Primäres Zuteilungskriterium:
- Aktuelle technische / wirtschaftliche Funktion (Zweckbestimmung)
- Falls Zweckbestimmung objektiv nicht erkennbar, Wille des Unternehmers massgebend
Gemischt genutzte Güter -> Präponderanzmethode:
- Als GV gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegen der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen
Sonderfälle:
- Gewillkürtes GV
- Beteiligungen
Herr Meyer ist erfolgreicher Unternehmer im Bereich der Steuerberatung. Er führt ein ertragsreiche Einzelunternehmen mit mehreren Angestellten. Herr Meyers bester Freund, Walter Kunz, möchte sich ebenfalls selbständig machen. Herr Meyer überlässt ihm umsonst einen älteren Firmenwagenals „Starthilfe“ (Buchwert CHF 6'000, Verkehrswert CHF 16'000).
Handelt es sich bei dem Firmenwagen um Geschäfts- oder Privatvermögen?
Welches sind die Steuerfolgen der Überlassung des Firmenwagens?
Firmenwagen ist Teil des GV. Damit der Wagen als Privatwagen gilt, braucht es eine Privatentnahme, welche eine stuerystemische Realisation darstellt. Die Stillen Reserven von 10'000 sind zu versteuern. Je nach Kanton wäre noch eine Gewinnsteuer nötig.
Schenkungen sind nicht möglich, da die ESTV einen Vergleich mit einem echten Dritten fordern würde. Der Preis für einen Verkauf an Dritte wäre wesentlich näher beim Verkehrswert.
Der Bäckermeister Farine nutzt 2/3 seiner Liegenschaft für seine Bäckerei und das dazugehörende Café. Das restliche Drittel dient ihm als privater Wohnraum. Auf Ende Jahr beschliesst Herr Farine, sein Café zu schliessen (1/3 Fläche) und den gewonnen Raum ebenfalls als Wohnfläche zu benützen.
Fragen:
Gilt diese Liegenschaft als Geschäfts- oder Privatvermögen?
Welche Steuerfolgen ergeben sich aus der Nutzungsänderung?
Nutzung vorher: 2/3 >. als 50% ->. GV
Nutzung nachher: 1/3 < als 50% -> PV
Steuerliche Folgen: Aufschubtatbestend
Bei einem Aufschub wird die Differenz zwischen dem Einkommenssteuerwert (Buchwert) und den Anlagekosten sofort besteuert (sog. wiedereingebrachte Abschreibungen). Der Rest unterliegt im Zeitpunkt der Überführung noch nicht der Besteuerung. Auf den wiedereingebrachten Abschreibungen sind zudem die Sozialabgaben geschuldet.
Die Besteuerung des Wertzuwachsgewinnes (Differenz Verkehrswert zu Anlagekosten) hingegen erfolgt erst im Zeitpunkt des effektiven Verkaufs der Liegenschaft . Solange die Liegenschaft also nicht veräussert wird, erfolgt ein Steueraufschub.
Die Besteuerung des Wertzuwachsgewinnes (Differenz Verkehrswert zu Anlagekosten) hingegen erfolgt erst im Zeitpunkt des effektiven Verkaufs der Liegenschaft . Solange die Liegenschaft also nicht veräussert wird, erfolgt ein Steueraufschub.
Handelt es sich bei der Weinsammlung um Geschäfts- oder Privatvermögen?
Welches sind die Steuerfolgen aus dem Verkauf der Weinsammlung?
War es beim Vater GV oder PV? Qualifikation wird übernommen!
Selbstständige Erwerbstätigkeit:
Wichtige Abgrnezungsfragen?
Liebhaberei:
- Hobbytätigkeit, keine Erzielung von Gewinn als Ziel
- Bringt nur Aufwand
- Erfordernis der Planmässigkeit fehlt auf lange Sicht
Private Vermögensverwaltung:
- Veräusserung von beweglichem PV: steuerfreie Kapitalgewinne
- Veräusserung von GV: steuerbare Kapitalgewinne
- Problem: Abgrenzung private Vermögensverwaltungstätigkeit vs. eine Tätigkeit, die über die schlichte Verwaltung von Privatvermögen hinausgeht:
- Wertschriften (gewerbsmässiger Wertschriften Händler)
- Liegenschaften (gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler, wobei 1 Transaktion reicht)
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler: Vorprüfung oder «Safe Harbor Rules»
Laut ESTV KS 36 gehen die Steuerbehörden in jedem Fall von einer privaten Vermögensverwaltung bzw. von steuerfreien privaten Kapitalgewinnen aus, wenn die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:
Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate.
Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.
Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.
Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.
Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.
Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler: Indizienprüfung bei Wertschriftenportfolios
Sind die Kriterien der Vorprüfung nicht alle erfüllt, werden für die Frage der selbständigen Erwerbstätigkeit folgende Indizien in Betracht gezogen.
Im Vordergrund stehende Kriterien:
Höhe des Transaktionsvolumens (Häufigkeit der Geschäfte und kurze Besitzdauer
Einsatz erheblicher fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte
Einsatz von Derivaten
Indizien von untergeordneter Bedeutung:
Die systematische oder planmässige Art und Weise des Vorgehens
Der enge Zusammenhang der Geschäfte mit der beruflichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Person sowie der Einsatz spezieller Fachkenntnisse
→ Einzelfallbeurteilung
Steuerliche Aspekte von EK und FK?
EK:
- Unternehmerkapital im eigentlichen Sinne; Basis für Mitverwaltungsrechte und Verschuldung
- Dividenden: nicht abzugsfähig für Gewinnsteuerzwecke
- EK: Kapitalsteuer
- Generell: Konzept der wirtschaftlichen Doppelbelastung
FK
- Ausleihung einer bestimmten Geldsumme durch einen Dritten idR Rückzahlung auf vorbestimmten Verfalltag oder auf Kündigung
- Zinszahlung: steuerlich abzugsfähiger Aufwand
- FK: keine Kapitalsteuer
Steuern als Bestandteil der finanziellen Unternehmensführung:
Wie sollen Steuern Unternehmen unterstützen?
Die betriebliche Steuerpolitik soll die Zielsetzung der finanziellen Unternehmensführung bestmöglich unterstützen.
Begriffe des Unternehmens aus folgenden Sichten:
1. Betriebswirtschaftlich
2. Handelsrechtlich
3. Steuerrechtlich
Betriebswirtschaftlich: Grundeinheit der wirtschaftlichen Produktion
Handelsrechtlich: selbstständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit
Steurrechtlich: id.R. existiert kein eigener Unternehmensbegriss in den Steuergesetzen -> Abstellen auf Doktrin und Rechtsprechung
Was bedeutet direkte und indirekte Gewinnzurechnung bei Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften?
Personenunternehmen: direkte Zurechnung des Gewinnes als Einkommenssteuer
Kapitalgesellschaften: indirekte Zurechnung des Gewinnes. Zuerst als Gewinnsteuer durch die Juristische Person (AG), anschliessend als Einkommenssteuer durch die natürliche Person (Aktionär).
Was ist wirtschaftliche Doppelbelastung?
Achtung: Doppelbelastung ≠ Doppelbesteuerung
Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn mehrere selbstständige Steuerhoheitsträger (z.B. Kantone) aufgrund desselben Steuertatbestandes einen Steuerpflichtigen (Steuersubjekt) für den gleichen Zeitraum mit einer gleichartigen Steuer belasten.
Wirtschaftliche Doppelbelastung bei Gewinn?
Gewinn der Kapitalgesellschaft:
1. Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaft
2. als Dividende auch als Einkommenssteuer
Wirtschaftliche Doppelbelastung bei Kapital / Vermögen?
Das Kapital / Vermögen wird besteuert als:
1. Kapital durch Kapitalsteuer auf Stufe Gesellschaft
2. Vermögen durchVermögenssteuer auf Stufe Aktionär
Was versteht man unter Dividenden nach Steurrecht?
Dividenden:
- Dividenden,
- Gewinnanteile,
- Liquidationsüberschüsse
- geldwerte Vorteile aus Beteiligungen
Was ist eine qualifizierte Beteiligung?
mindestens 10% des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft)
(Gilt für Bund und Kantone)
In welchem Umfang sind Dividenden steuerbar auf Bundesebene?
Geschäftsvermögen: 50% steuerbar
Privatvermögen: 60% steuerbar
In welchem Umfang sind Dividenden steuerbar auf Kantonsebene?
Praxis: Entlastung i.d.R. ca 50%
möglich sind Teileinkünfte (Dividenden gekürzt) oder Teilsatzverfahren (Steuersatz wird gekürzt).
Welche zwei Punkt sind bei der Teilbesteuerung umstritten?
1. Rechtsgleichheit
Problematik einer Mindestquote von 10% für eine qualifizierte Beteiligung
Dividendenprivileg gemäss StHG verfassungswidrig, jedoch aufgrund von Art. 190 BV anwendbar.
2. Gleichbehandlung
Entlastung darf nicht auf Erträge auf Schweizer Beteiligungen beschränkt werden -> Erträge aus ausländischen Beteiligungen sind gleich zu behandeln.
Was ist der unterschied zwischen ordentlichen und privilegiert besteuerten Unternehmen? Nenne dazu 5 Beispiele.
Gewisse juristische Personen unterliegen, falls sie bestimmte Merkmale erfüllen, nicht oder nicht vollumfänglich der ordentlichen Gewinn- und Kapitalbesteuerung
→ privilegierte Besteuerung (Steuerprivileg, Spezialsteuerstatus)
Beispiele:
- Holdinggesellschaft (Privileg auf Stufe Kanton)
- Gemischte Gesellschaft (Privileg auf Stufe Kanton)
- Domizilgesellschaft (Privileg auf Stufe Kanton)
- Prinzipalgesellschaft (Steuerausscheidung auf Stufe Bund)
- Swiss Finance Branch (Privileg auf Stufe Kanton und Bund)
Praxisbeispiel einer gemischten Gesellschaft
Voraussetzungen:
- Kapitalgesellschaften
- Geschäftstätigkeit mit Aufwendungen und Erträgen überwiegend im Ausland; in der Schweiz lediglich untergeordnete Geschäftstätigkeit.
- Praxis: Mindestens 80% des Bruttoertrags und mindestens 80% des Aufwands aus ausländischer Quelle
Besteuerung auf Stufe Kanton:
- Gewinn aus ausländischer Quelle wird nach Massgabe des Umfangs der Geschäftstätigkeit (Anteilmässige Quote) in der Schweiz besteuert.
- Gewinn aus schweizerischen Quellen ordentlich besteuert.
-
- 1 / 72
-