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BaliYoga Tina

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Kartei Details

Karten 167
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 21.06.2019 / 19.11.2023
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Revisionspflicht Stiftungen

- Generelle Revisionspflicht -> Vorschriften des Aktienrechts

- Aufsichtsbehörde kann jedoch von Revisionspflicht befreien oder ordentliche Revision verlangen, falls für zuverlässige Beurteilung des Verm.- und Ertragslage nötig

- Falls Vorsorgeeinrichtung, sind zudem Bestimmungen des BVG zu beachten

- Familien- und kirchliche Stiftungen sind von Revisionspflicht befreit

Welche Prüfungsgrundsätze sind druch staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen bei der Prüfung von Publikumsgesellschaften anzuwenden?

1. JR und KR nach OR oder Swiss GAAP FER

2. JR und KR nach ausländischen RL-Standards

3. JR und KR nach ausländischen RL-Standards von Unternehmen mit Sitz in der CH

1. PS

2. ISA

3. zusätzlich nach PS

Revisionspflicht Vereine

- ordentliche Prüfung falls: 10 Mio Bilanz / 20 Mio Umsatz / 50 FTE

- sonst: keine Revisionspflicht

- ausser: Vereinsmitglieg mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht verlangt eingeschränkte Revision

  -> in diesen Fällen sind BEstimmungen des Aktienrechts anwendbar

zudem: nach geltendem Recht hat RS keine Pflicht der Überschuldungsanzeige an Gericht

Revisionspflicht Genossenschaft

- Verweis auf Aktienrecht

- Jedoch Spezialbestimmungen:

    - 10% der Genossenschafter / mit 10% des Kapitals / jeder mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht darf ordentliche Rvision verlangen

    - zusätzliche Prüfung, ob Genossenschafterverzeichnis korrekt geführt wird falls persönl. Haftung oder Nachschusspflicht (auch falls opting-out) 

Revisionspflicht GmbH

- Verweis auf Aktienrecht

- Jedoch 2 Sondervorschriften

  • Jeder Gesellschafter mit Nachschusspflicht darf oderntliche Revision verlangen
  • Ausgeschiedener Gesellschafter können verlangen, dass RS gewählt und ordentlich geprüft wird, solange Abfindung noch nicht vollständig bezahlt

Revisionspflicht Kommandit-AG

  • Verweis auf Aktienrecht
  • Jedoch muss Aufsichtsstelle nicht nur Rechnungsprüfung machen, sondern dauernde Überwachung der Geschäftsführung vornehmen

Revisionspflicht AG

  • JR und Konzernrechnung ordentlich prüfen
    • Publikationsgesellschaften
    • 20 Mio. Bilanz / 40 Mio. Umsatz / 250 FTE
    • zur Erstellung KR verpflichtet
    • Falls Aktionäre mit 10% des AK dies verlangen
    • Statuten
  • Falls nicht ordentlich -> eingecshränkt
  • opting-out falls kleiner gleich 10 FTE im Jahresdurchschnitt und alle Aktionäre zustimmen

Welche EK-Positionen müssen bi der Berechnung des Kapitalverlustes berücksichtigt werden?

AK und gesetzliche Reserven:

  • AK
  • Partizipationskapital (ohne Stimmrecht)
  • Gesetzliche Kapitalreserven (Agio)
  • Gesetzliche Gewinnreserven
  • Aufwertungsreserven
  • Reserven für eigene Aktien