Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum
Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum
Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum
Set of flashcards Details
Flashcards | 77 |
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Students | 34 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 12.05.2019 / 27.01.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20190512_bewirtschaftung_von_stockwerkeigentum
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Grundsätze eines Erneuerungsfonds?
- keine gesetzliche Verpflichtung
- für Finanzierung künftiger, umfangreicher, baulichen Massnahmen
- Gesamtbetrag oft anteilig an Gebäudeversicherungswert (0,2% - 0,5%) -> Bestimmung gem. Reglement oder Versammlungsbeschluss (einf. Mehr)
- Entnahme aus Fonds -> qualifiziertes Mehr
- Miteigentum aller Eigentümer im Verhältnis ihrer WQ -> kann bei Verkauf nicht zurückgefordert werden
- Versteuerung durch jeden einzelnen Eigentümer nach WQ-Anteil
Sicherung Beitragsforderungen: Gemeinschaftspfandrecht Art. 712i ZGB
- gesetzliches Grundpfandrecht -> Eintrag im Grundbuch notwendig
- Rang Pfandrecht aufgrund Alterspriorität
- Voraussetzung: unbezahlte Forderung an gemeinschaftl. Kosten die zu Zeitpunkt GB-Anmeldung fällig ist
- Bei Bestreitung der Forderung -> vorläufige Eintragung als Vormerkung & Durchlauf Rechtsweg
- Sicherstellung Forderungen der letzten 3 Jahre
- Grundpfandford. unterliegen keiner Verjährung
- definitive Eintragung -> Verwerfung Pfand bzw. STWEG-Einheit kann verlangt werden
Sicherung Beitragsforderungen: Gemeinschaftspfandrecht -> Untergang durch Löschung GB-Eintrag
Gründe für Löschung im GB:
- belasteter Eigentümer leistet Sicherheit in der Höhe der eingetragenen Beitragsforderungen
- Zwangsversteigerung STWEG-Einheit
- STWE-Gemeinschaft verzichtet einseitig auf Gemeinschaftspfandrecht
- Vereinbarung zur Löschung zw. STWEG-Eigentümer & Gemeinschaft
- STWEG & damit Gemeinschaft gehen durch Löschung im GB unter
Sicherung Beitragsforderungen: Retentionsrecht Art. 712k ZGB
- für Beitragsforderungen der letzten 3 Jahre
- Begehren beim BA an Ort der STWEG-Einheit um Aufnahme Retentionsverzeichnis -> Aufnahme Verzeichnis; nur Gegenstände Eigentümer & nicht Mieter falls vermietet
- nach Zustellung Retentionsverzeichnis innert 10 Tagen Pfandverwertungsverfahren einleiten
- Pfandausfallschein für ungedeckte Forderungen
Empfohlene Versicherungen? (total 5)
- kant. Gebäudeversicherung (GVL)
- Haftpflichtversicherung
- Sachversicherung -> Wasser/Glas
- Unfallversicherung Hauswart
- evtl. Erdbeben / Vandalismus
Wasser: Freilegungskosten & Schäden gedeckt, Reparatur jedoch nicht!
Sanktionen der Gemeinschaft ggü. pflichtwidrigen Eigentümern -> Ausschuss aus Gemeinschaft
- gem. Gesetz Art. 649b ZGB nur 1 Sanktionsmassnahme: Ausschuss aus Gemeinschaft
- Ausschluss kann nur erfolgen, wenn Pflichtverletzung so schwer ist, dass die Fortsetzung der Gemeinschaft der übrigen Miteigentümer nicht mehr zugemutet werden kann
- unzumutbar: dauernd streitsüchtig, gewalttätig oder arglistig & friedliches Zusammenleben verhindert
- Nichtbezahlung Beiträge kein Ausschlussgrund
Ausschluss aus Gemeinschaft -> mögliche Ausschlussgründe
- Verletzung Pflicht zur Instandhaltung
- Widersetzen gegen Erneuerungsarbeiten die absolut notwendig oder beschlossen sind
- vertragswidirge Nutzung / ordnungswidriger Gebrauch
- Vornahme nachteilige Änderungen an gemeinschaftlichen Teilen
- Beleidigungen & Tätlichkeiten
- dauernde Ehrverletzung
- Duldung unsittlicher Zustände/Einrichtungen
- wiederholte Störung der sachlichen Verwaltung & Widerspruch gegen Massnahmen
Ablauf Ausschluss aus Gemeinschaft
- Ausschluss nur durch richterliches Urteil
- Klage nur durch einzelne Eigentümer oder Gruppe -> nicht Gemeinschaft
- wer klagen will, muss durch Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft dazu legitimiert werden -> Auszuschliessender Eigentümer ist an Versammlung einzuladen, ist aber nicht stimmberechtigt
- Richter beurteilt Klage & Beweise, bei Gutheissung muss Eigentümer innert Frist Einheit verkaufen -> Missachtung Frist: öffentl. Versteigerung
- Unterlassungsklage damit Eigentümer seine verkaufte Einheit anschliessend nicht mieten kann
Vorkaufsrecht Stand 1?
- bei STWEG kein gesetzliches Vorkaufsrecht
- Vorkaufsrecht kann in Begründungsakt vereinbart werden
- folgendes ist bei vertraglich vereinbarten Vorkaufsrecht zu beachten:
- Vorkaufsrecht ist zeitlich unbegrenzt
- Vorkaufsrecht kann in GB solange vorgemerkt werden, als es besteht
- es kann in Zwangsvollstreckung nicht geltend gemacht werden
- Vorkaufsberechtigte Personen namentlich nicht bekannt. Vorkaufsberechtigte sind sämtliche Stockwerkeigentümer
Vorkaufsrecht Stand 2?
- Möchten mehrere STWEG-Eigentümer Vorkaufsrecht ausüben, so erwerben sie an Einheit Miteigentumsanteil im Verhältnis ihrer WQ (falls nichts anderes vereinbart)
- Vorkaufsfälle: Kaufvertrag, freiwillige Versteigerung, Verkauf infolge Ausschluss
- kein Verkaufsfall: Schenkung, Einbringung in Gesellschaft, Errichtung Stiftung, Leibrentenvertrag, Erbgang, Enteignung, Zwangsverwertung, Urteil
- Untergang Vorkaufsrecht: Aufhebungsvereinbarung, Untergang STWEG, Enteignung oder Urteil welches Vorkaufsrecht aufhebt
Vorkaufsrecht Stand 3?
Veräusserer ist verpflichtet, STWEG-Eigentümer über erfolgten Vertragsabschluss zu orientieren auch wenn Vorkaufsrecht nicht in GB eingetragen ist. Ist Vorkaufsrecht in GB eingetragn, wird GB-Verwalter nach erfolgter GB-Anmeldung allen Eigentümer eine Mitteilung machen. Mitteilung muss wesentliche Vertragspunkte & Kaufpreis enthalten. Ausübung muss innert 3 Monate seit Kenntnis vom Abschluss & Inhalt des Vertrages geltend gemacht werden. Schriftform besteht nicht, wird aber aus Beweisgründen empfohlen.
Einspracherecht Stand 1?
- Damit soll verhindert werden, dass nicht Personen Mitglied der Gemeinschaft werden
- Einspracherecht nur durch Gemeinschaft aufgrund Versammlungsbeschluss zudem muss ein wichtiger Grund vorliegen
- Einspracherecht kann im Begründungsakt verankert sein oder durch einstimmigen Versammlungsbeschluss entstehen.
- Einspracherecht erfasst gleiche Rechtsgeschäfte wie Vorkaufsrecht. Veräusserungsfälle können aber durch Vereinbarung unter STWEG-Eigentümer rechtsgültig eingeschränkt werden.
Einspracherecht Stand 2?
- Unterstellt ist dem Einspracherecht zudem die Belastung STWE-Einheit mit Wohn- oder Nutzniessungsrecht sowie die Vermietung.
- Versammlung muss Beschluss innert 14 Tagen nach erfolgter Mitteilung fassen -> innert nützlicher Frist Versammlung einberufen (kürzere Einladungsfrist in Reglement festhalten)
- Beschluss durch einfaches Mehr ausser andere Vereinbarung
- Betroffenen STWE-Eigentümer einladen - ist disskussionsberechtigt aber kann nicht abstimmen
- betroffener STWE-Eigentümer kann gegen Einsprachebeschluss Klage erheben wann Formmangel oder kein wichtiger Grund vorliegt.
3 Möglichkeiten bei Einstellhallenplätze?
- Ausschliessliches Benützungsrecht
- Tauschen innerhalb Gemeinschaft möglich
- nicht handelbar an Dritte
- Miteigentum
- Vorkaufsrecht
- Aussenstehende können EHP erwerben
- Aussenstehende haben Zutritt zu STWEG & nehmen an Versammlung teil
- Dienstbarkeit
- Grunddienstbarkeit -> Veräusserung EHP nur mit WHG
- Personaldienstbarkeit -> nicht übertragbar & vererblich
- Dienstbarkeit z.G. Drittperson möglich
- kann nicht sep. verkauft werden
Honorarberechnung
7 Wohnungen
10 PP
Grundhonorar 2'000 3'000
7 Whg. 300 500
10 PP 40 80
Rechtliche Grundlagen?
1. Bundesverfassung
2. Stockwerkeigentum - Art. 712a-712t ZGB
Miteigentum - Art. 646 ff. ZGB
Verein - Art. 60 ff. ZGB
3. Begründungsakt Stockwerkeigentum
4. Stockwerkeigentümer-Reglement
5. Beschlüsse der STWEG-Versammlung
6. Hausordnung
Definition Stockwerkeigentum (1/2)
Art. 712a Abs. 2 ZGB
Miteigentumsanteil an einem Grundstück der dem Stockwerkeigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten & innen auszubauen
Definition Stockwerkeigentum (2/2)
STWEG-Eigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung & baulichen Ausgestaltung seiner Räume frei, darf jedoch keinem anderen STWEG-Eigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren & die gemeinschaftlichen Bauteile, Anlagen & Einrichtungen in keiner Weise beschädigen oder in ihrer Funktion & äusseren Erscheinung beeinträchtigen.
Was ist die Definition eines Grundstücks? (total 4)
(Grundstück = Gegenstand von Stockwerkeigentum)
- Liegenschaft
- ins Grundbuch aufgenommene selbständige & dauernde Rechte -> Baurechte
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken
Voraussetzungen Sonderrecht?
- in sich abgeschlossen
- eigener Zugang
- wirtschaftliche Einheit
Nicht zum Sonderrecht ausgeschieden werden können?
1. Boden & Baurecht
2. elementare Gebäudeteile
3. Gebäudeteile der äusseren Gestalt
4. gemeinsame Anlagen & Einrichtungen
Begründungsakt von Stockwerkeigentum?
Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet -> einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft muss vorliegen:
1. Vertrag Miteigentümer über Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu STWEG
2. Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder Baurechts über Bildung von Miteigentumsanteilen & deren Ausgestaltung zum STWEG
Formelle Vorschriften?
öffentliche Beurkundung
Zeitpunkt der Begründung?
Begründung von Stockwerkeigentum kann jederzeit erfolgen, auch vor Baubeginn aufgrund Plänen, in Bauphase oder nach Beendigung Baute. -> Vor Baubeginn: Aufteilungspläne müssen eingereicht werden.
Zwingender Inhalt des Begründungsaktes?
- klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück & Ausgestaltung dieses Miteigentums zu Stockwerkeigentum
- genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Gesamtgrundstück in Bruchteilen mit gemeinsamen Nenner (Wertquote)
- räumliche Ausscheidung jedes Stockwerkes
Aufteilungsplan
- Bestimmung von Sonderrecht (eingefärbt)
- Bestimmung von gemeinschaftlichen Teilen (weiss; nicht eingefärbt)
- Bestimmung von ausschliesslichem Benutzungsrecht (schraffiert)
-> Aufteilungsplan nicht vorgeschrieben (ausser Begründung vor Erstellung des Gebäudes) & nicht Teil des Grundbucheintrages
-> Plan nimmt an öffentlichen Glauben des Grundbuches nicht teil (Pläne können ändern)
Daten im Grundbuch?
- Bezeichnung Grundstück, Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Grundbuchplan-Nr.
- Art & Grösse des Grundstückes
- Eigentümer
- Gebäude-Nr.
- Anmerkungen
- Vormerkungen
- Dienstbarkeiten & Grundlasten
- Grundpfandrechte & deren Bemerkungen
Dienstbarkeiten & Grundlasten?
Grundlast: Man muss etwas geben bzw. bekommt etwas.
Dienstbarkeit: Man muss etwas dulden bzw. hat ein Recht.
- Personaldienstbarkeit: Person ist berechtigt
- Grunddienstbarkeit: Auf Grundstück muss etwas gedultet oder unterlassen werden, z. B. Wegrecht (Berechtigter ist jeweiliger Eigentümer des begünstigten Grundstückes)
Gemeinschaftliche Teile?
Ist zwingend gemeinschaftlich & kann nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden (Art. 712 ZGB).
- Boden oder Baurecht
- Bauteile, die für Bestand, konstruktive Gliederung & Festigkeit von Gebäude von Bedeutung sind oder äussere Gestalt & Aussehen bestimmen
- alle Anlagen & Einrichtungen, die auch andern STWE-Eigentümer in Benutzung ihrer Räume dienen
Was bedeutet "Baurecht"?
Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins Grundbuch eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.
- Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung
- Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden (selbständig)
- Höchstdauer beträgt 100 Jahre
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