Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum


S. K.
Diese Lernkarten behandeln auf Berufslehre-Niveau die Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum, mit Fokus auf Eigentümer, Versammlungen und Beschlüsse. Sie decken Themen wie Sonderrechte, Gemeinschaftspfandrecht, Vorkaufsrechte und die Verwaltung von Gebäuden ab. Besonders nützlich für Immobilienverwalter und Eigentümergemeinschaften, die sich über rechtliche Grundlagen und praktische Maßnahmen informieren möchten.
Karten
77
Lernende
34
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
12.05.2019 / 25.11.2025

Lernkarten

Rechtliche Grundlagen?

1. Bundesverfassung

2. Stockwerkeigentum - Art. 712a-712t ZGB

    Miteigentum - Art. 646 ff. ZGB

    Verein - Art. 60 ff. ZGB

3. Begründungsakt Stockwerkeigentum

4. Stockwerkeigentümer-Reglement

5. Beschlüsse der STWEG-Versammlung

6. Hausordnung

Definition Stockwerkeigentum (1/2)

 

Art. 712a Abs. 2 ZGB

Miteigentumsanteil an einem Grundstück der dem Stockwerkeigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten & innen auszubauen

Definition Stockwerkeigentum (2/2)

 

STWEG-Eigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung & baulichen Ausgestaltung seiner Räume frei, darf jedoch keinem anderen STWEG-Eigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren & die gemeinschaftlichen Bauteile, Anlagen & Einrichtungen in keiner Weise beschädigen oder in ihrer Funktion & äusseren Erscheinung beeinträchtigen. 

Was ist die Definition eines Grundstücks? (total 4)
(Grundstück = Gegenstand von Stockwerkeigentum)

  • Liegenschaft
  • ins Grundbuch aufgenommene selbständige & dauernde Rechte -> Baurechte
  • Bergwerke
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken

Voraussetzungen Sonderrecht?

- in sich abgeschlossen

- eigener Zugang

- wirtschaftliche Einheit

Nicht zum Sonderrecht ausgeschieden werden können?

1. Boden & Baurecht

2. elementare Gebäudeteile

3. Gebäudeteile der äusseren Gestalt

4. gemeinsame Anlagen & Einrichtungen

Begründungsakt von Stockwerkeigentum?

 

Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet -> einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft muss vorliegen:

1. Vertrag Miteigentümer über Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu STWEG

2. Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder Baurechts über Bildung von Miteigentumsanteilen & deren Ausgestaltung zum STWEG

Formelle Vorschriften?

öffentliche Beurkundung

Zeitpunkt der Begründung?

Begründung von Stockwerkeigentum kann jederzeit erfolgen, auch vor Baubeginn aufgrund Plänen, in Bauphase oder nach Beendigung Baute. -> Vor Baubeginn: Aufteilungspläne müssen eingereicht werden.

Zwingender Inhalt des Begründungsaktes?

- klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück & Ausgestaltung dieses Miteigentums zu Stockwerkeigentum

- genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Gesamtgrundstück in Bruchteilen mit gemeinsamen Nenner (Wertquote)

- räumliche Ausscheidung jedes Stockwerkes

Aufteilungsplan

- Bestimmung von Sonderrecht (eingefärbt)

- Bestimmung von gemeinschaftlichen Teilen (weiss; nicht eingefärbt)

- Bestimmung von ausschliesslichem Benutzungsrecht (schraffiert)

-> Aufteilungsplan nicht vorgeschrieben (ausser Begründung vor Erstellung des Gebäudes) & nicht Teil des Grundbucheintrages

-> Plan nimmt an öffentlichen Glauben des Grundbuches nicht teil (Pläne können ändern)

Daten im Grundbuch?

- Bezeichnung Grundstück, Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Grundbuchplan-Nr.

- Art & Grösse des Grundstückes

- Eigentümer

- Gebäude-Nr.

- Anmerkungen

- Vormerkungen

- Dienstbarkeiten & Grundlasten

- Grundpfandrechte & deren Bemerkungen

Dienstbarkeiten & Grundlasten?

Grundlast: Man muss etwas geben bzw. bekommt etwas.

 

Dienstbarkeit: Man muss etwas dulden bzw. hat ein Recht.

- Personaldienstbarkeit: Person ist berechtigt

- Grunddienstbarkeit: Auf Grundstück muss etwas gedultet oder unterlassen werden, z. B. Wegrecht (Berechtigter ist jeweiliger Eigentümer des begünstigten Grundstückes)

Gemeinschaftliche Teile?

Ist zwingend gemeinschaftlich & kann nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden (Art. 712 ZGB).

- Boden oder Baurecht

- Bauteile, die für Bestand, konstruktive Gliederung & Festigkeit von Gebäude von Bedeutung sind oder äussere Gestalt & Aussehen bestimmen

- alle Anlagen & Einrichtungen, die auch andern STWE-Eigentümer in Benutzung ihrer Räume dienen

Was bedeutet "Baurecht"?

Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins Grundbuch eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.

- Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung

- Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden (selbständig)

- Höchstdauer beträgt 100 Jahre 

Was ist unter "Boden" zu verstehen?

Alles was zu Boden gehört, ist zwingend gemeinschaftlich: Pflanzen, Spielplätze, Terrassen, Einrichtungen, Fahr- & Fusswege.

Boden gehört zu Stammgrundstück, welches im GB aufgenommen wird.

Welche Elemente der Gebäudeteile kennen wir? (total 5)

  • Fundament: gemeinschaftlich
  • Boden:
    -Bodenteile mit tragender Funktion (gemeinschaftlich)
    -Beläge auf tragenden Böden, z.B. Parkett (Sonderrecht)
  • Mauerwerk:
    -tragende Mauern (gemeinschaftlich)
    -nicht tragende Wände (Sonderrecht möglich)
  • Dach/Dachterrasse: zwingend gemeinschaftlich
  • Isolation & Abdichtungen: zwingend gemeinschaftlich -> Festigkeit des Gebäudes

Auf was ist bei der äusseren Gestalt des Gebäudes zu beachten?

  • Balkon, Veranda, Loggia: prägen Aussehen & können meist nicht im Sonderrecht sein - beim Inneren ausschl. Benutzungsrecht möglich
  • Fenster, Rollläden, Storen: sonderrechtsfähig - Fenster darf aber nicht baulich geändert werden, da sonst äussere Gestalt von Gebäude verändert
  • Wohnungstüre: darf nur gewechselt werden, wenn die Neue in äusserer Gestaltung gleich ist wie bisherige

Welches sind gemeinsame Anlagen & Einrichtungen?

Dienen allen STWE-Eigentümer & somit gemeinschaftlich

  • Treppenhaus
  • Lift
  • zentrale Heizungs-, Warmwasser- & Klimaanlagen
  • Leitungen -> bis zur Abzweigung zur Wohnung gemeinschaftlich
  • Zivilschutzräume (bei Frieden im Sonderrecht & bei Krieg ist gemeinschaftlich)

Wie ist die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile geregelt?

Jeder STW-Eigentümer darf gemeinschaftliche Teile nach ihrer Zweckbestimmung & ohne einzelnen Entgelt benutzen (entstehende Kosten sind gemeinschaftlich).

  • STW-Eigentümer verfügen über identisches, wertquotenabhängiges Benutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen (Benutzung wird im Reglement oder in Hausordnung geregelt)

Sonderfälle von Sonderrecht?

1. Nebenräume -> z.B. Keller-, Estrich-, oder Garagenabteil lässt sich Sonderrecht begründen - auch wenn sie sich ausserhalb STWE-Einheit befinden -> einzige Bedingung: wirtschaftliches oder funktionelles Subordinationsverhältnis zu Wohnung

2. z.B. nichttragende Wand zw. 2 STWE-Einheiten -> grundsätzlich Sonderrecht, jedoch Befugnisse eingeschränkt (Rücksichtspflichten)

Gewillkürte, gemeinschaftliche Teile?

STWEG-Gemeinschaft kann Gebäudeteile, welche sonderrechtsfähig wären, für gemeinschaftlich erklären: Hauswartwohnung, Garagenbox, Kellerabteil, Hallenbad/Sauna/Fitness

-> Bedarf einstimmiger Beschluss, öffentliche Beurkundung & Eintrag ins GB

-> evtl. Änderung Wertquoten

Was ist ein ausschliessliches Benützungsrecht (Sondernutzungsrecht)?

  • Unterhalt des Grundstückteils auf eigene Kosten
  • Recht auf alleinige Benützung eines gemeinschaftlichen Raumes oder einer zum gemeinschaftlichen Teil gehörenden Bodenfläche, nicht aber zu dessen Verwaltung & Ausgestaltung
  • Recht wird durch Reglement bzw. Nutzungsordnung verliehen

Was ist eine Wertquote?

  • Bei Begründungsakt sind räumliche Ausscheidungen & Anteil jedes STW-Eigentümers am Wert der Liegenschaft oder Baurecht in Bruchteilen mit gemeinschaftlichen Nenner anzugeben
  • Wertquote -> abstrakte Verhältniszahl; Umfang der Berechtigung im Vergleich zu den anderen am gemeinsamen Rechtsobjekt
  • Wertquote drückt Rechtsposition des einzelnen STW-Eigentümer im Vergleich zu den anderen aus (Rechte/Pflichten)

Was ist die Bedeutung einer Wertquote?

  • Eigentumsverhältnis an Gesamtliegenschaft 
  • Rechte -> Bemessung Stimmrecht; massgebend für finanzielle Leistungen von Dritten z.G. der Gemeinschaft (z.B. Zinsen); massgebend für Aufteilung GVL-Versicherungssumme die ausbezahlt wird, wenn Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird
  • Pflichten -> Verteilung Kosten z.L. Gemeinschaft nach Wertquote (gemeinschaftliche Kosten) wenn im Reglement nichts anderes vereinbart ist

Welches sind die Berechungsgrundlagen einer Wertquote?

- keine gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Wertquote

- Faktoren für Berechnung in Praxis:

  • Kalkulationsflächen: Grundfläche Wohnung; Nebenräume (Keller, Estrich); Teile im ausschl. Benutzungsrecht (Terrasse)
  • wertbeeinflussende Faktoren: Lage der Whg. (Stockwerk); Aussicht; Besonnung; Lärmimmissionen; Zugang/Benutzbarkeit

KF x WF = Wertquote

Innenausbau ist für Berechnung der Wertquote nicht massgebend!

Wie kann eine Änderung der Wertquote vorgenommen werden?

  • Änderung der WQ bedarf Zustimmung aller Beteiligten & der Genehmigung der Versammlung der STWEG
  • Jeder STW-Eigentümer hat Anspruch auf Berichtigung WQ wenn irrtümlich falsch festgesetzt oder bauliche Veränderung vorgenommen wurde & deshalb WQ unrichtig geworden ist -> bei Nichteinigung
  • Jede Änderung der WQ stellt Übertragung von Grundeigentum dar, da Miteigentumsanteil ändert, deshalb öffentliche Beurkundung & Eintrag in GB bei WQ-Änderung

Wie ist ein Untergang des Stockwerkeigentums möglich?

  • STWEG grundsätzlich auf Dauer ausgerichtet
  • gem. Art. 712f ZGB endet STWEG mit Untergang der Liegenschaft oder des Baurechts & mit Löschung im GB
  • Löschung im GB aufgrund Aufhebungsvereinbarung mit Zustimmung aller STWE-Eigentümer & allen Berechtigten (Dienstbarkeiten etc.)
  • Aufhebung kann von jedem STWE-Eigentümer verlangt werden wenn:
    - Gebäude zu mehr als 1/2 des Wertes zerstört ist & Wiederaufbau für ihn schwer tragbare Belastung 
    - Gebäude seit mehr als 50 Jahre in STWE aufgeteilt ist & wegen schlechten baulichen Zustand nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden kann

Was bedeutet Baurecht?

Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins GB eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.

  • Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung
  • Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins GB aufgenommen werden (selbständig)
  • Höchstdauer beträgt 100 Jahre

Was bedeutet relativer und absoluter Untergang?

relativer Untergang: Rechtsgeschäft -> einzelner STW-Eigentümer verliert Eigenschaft - STWEG bleibt bestehen
- Veräusserung, Verzimt, Enteignung, Zwangsverwerfung der STWE-Einheit, Ausschuss aus Gemeinschaft, Aufhebung STWE-Einheit

absoluter Untergang: STWEG wird aufgehoben
- Untergang Liegenschaft oder Baurecht, Aufhebungsvereinbarung, Aufhebungserklärung, Aufhebung durch Aufhebungsklage, Zwangsverwertung Stammliegenschaft, Enteignung Stammliegenschaft

Wann ist der Zeitpunkt des Untergangs und wie ist die Verteilung der Entschädigung geregelt?

  • gem. Gesetz vor Löschung im GB bei Untergang der Liegenschaft oder Baurecht & bei Enteignung. Mit Löschung im GB Untergang bei Aufhebungsvereinbarung, -erklärung . -klage
  • Entschädigung z.B. GVL-Prämie bei Untergang wird im Verhältnis der WQ verteilt ausser gem. Reglement anders

Merkmale zur Versammlung der Stockwerkeigentümer? (total 4)

  • STWEG ist keine juristische Person
  • STWEG-Versammlung ist oberstes & einziges gesetzlich vorgeschriebenes Organ -> Art. 712m ZGB
  • Buchführungspflicht -> 1x pro Jahr genehmigt Versammlung die Rechnung + das Budget
  • gem. ZGB keine Versicherungspflicht -> Gebäudeversicherung z.T. ogligatorisch (kantonal)

Welches sind die Organe einer STWEG? (total 5)

 

  • Stockwerkeigentümerversammlung
  • Verwalter
    -> nicht zwingend
    -> jeder Eigentümer + bestimmte Dritte (Bank, Vers.) können Verwalter gerichtlich verlangen
  • Abgeordneter/Delegierter
    -> Bindeglied zw. STWEG + Verwalter mit bestimmten Kompetenzen / Aufgaben
  • Ausschuss
    -> nicht zwingend
    -> besteht aus STWEG-Eigentümer
  • Revisor
    -> nicht zwingend

Vorbereitung der STWEG-Versammlung?

  • STW-Eigentümer können sich an Versammlung durch Drittperson mit Vollmacht vertreten lassen -> keine Formvorschrift
  • Einladung an: Eigentümer, Nutzniesser, Wohnrechtsnehmer
  • Rechte STW-Eigentümer
    - Einberufungsrecht
    - Antragsrecht
    - Teilnahmerecht
    - Diskussionsrecht
    - Stimmrecht (1Kopfstimme pro Person)
    - Kontrollrecht

Wie ist der Ablauf einer Einberufung der STWEG-Versammlung?

Art. 712n ZGB

  • wird von Verwalter einberufen wenn nichts anderes bestimmt
  • kein Verwalter: jeder Eigentümer kann Versammlung einberufen
  • Beschlüsse sind zu protokollieren & Protokoll aufzubewahren
  • muss mind. 1x jährlich stattfinden -> keine Einberufungsfrist; Frist gem. Reglement (mind. 10 Tage)

Art. 64 ZGB

  • Einberufung möglich wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt 

Art. 67 ZGB

  • über Anträge die nicht traktandiert sind, darf nur Beschluss gefasst werden, wenn Statuten dies ausdrücklich gestatten

Wie ist die Beschlussfähigkeit an einer STWEG-Versammlung festgelegt?

Versammlung ist beschlussfähig wenn:

  • die Hälfte aller STWE-Eigentümer (mind. 2) & die Hälfte aller Wertquoten
    -> Anwesenheit Hälfte & NICHT Mehrheit!
  • wird Beschlussfähigkeit nicht erreicht, muss eine 2. Versammlung einberufen werden
    -> darf nicht vor Ablauf von 10 Tagen seit 1. Versammlung stattfinden
    -> beschlussfähig wenn mind. 1/3 aller STWE-Eigentümer mind. jedoch 2 anwesend oder vertreten sind
  • Beschlussfähigkeit muss für ganze Versammlung bzw. jeden Beschluss gegeben sein
  • Beschlussfähigkeit kann erschwert aber nicht erleichtert werden

Wie ist das Handling vom Stimmrecht?

  • Stimmrecht ist unverzichtbar & unentziehbar
  • hat Eigentümer mehrere Einheiten, hat er gem. Gesetz nur 1 Kopfstimme - ausser in Reglement wurde es geändert (1 Kopfstimme pro STWE-Einheit)
  • Miteigentum & Gesamteigentum haben 1 Kopfstimme
  • Eigentümer & Nutzniesser haben zusammen 1 Kopfstimme
    falls keine Einigung:
    -> Nutzniesser hat bei allen Fragen ausser nützlichen + luxuriösen Massnahmen das Stimmrecht (gem. Gesetz)

Wie ist das Handling für einen Ausschluss vom Stimmrecht?

Grundsätzlich hat STWE-Eigentümer kein Stimmrecht wenn übrige STWE-Eigentümer über seinen Ausschluss beschliessen.

  • Interessentenkonflikt (Art. 68 ZGB)
    -> bauliche Massnahme mit Firma eines Eigentümers
    -> Beschlüsse über Einleitung von Rechtsstreiten gegen STWE-Eigentümer, dem Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie
    -> Eigentümer der gleichzeitig Verwalter ist & es um seine Wahl, Vertragsverlängerung, Entlassung oder seine Abberufung geht

Wann kann eine Beschlussfassung vorgenommen werden?

  • an einer STWEG-Versammlung
  • durch einen Zirkularbeschluss
  • durch Urabstimmung (absolute Ausnahme)

    Voraussetzungen, damit Beschlüsse an Versammlung gefasst werden können:
  • rechtzeitige Einladung
  • ordnungsgemässe Traktandierung
  • Beschlussfähigkeit im Bezug auf Köpfe & Wertquoten

Zirkularbeschluss? (total 4)

  • Einstimmigkeit
  • schriftlich
  • Möglichkeit besteht von Gesetzeswegen
  • Möglichkeit kann im Reglement ausgeschlossen werden

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