SVIT Stockwerkeigentum
Querbeet
Querbeet
Kartei Details
Karten | 20 |
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Lernende | 28 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 24.04.2019 / 12.01.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) (Fritz Schweizer) |
Weblink |
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Wie lange beträgt die Wartefrist um eine 2. Stockwerkeigentümerversammlung einzuberufen?
Minimum 10 Tage (Art. 712p Abs.2, ZGB)
Mit welchem Mehr ist ein Zirkularbeschluss gültig?
Einstimmigkeit, das heisst, alle Stockwerkeigentümer müssen zustimmen
(Vereinsrecht)
Was bedeuten Vinkulierungs - und Substitutionsvertretung bei einer Stockwerkeigentümerversammlung?
Vinkulierungsvertretung:
Nur ein STockwerkeigentümer kann einen anderen Stockwerkeigentümer vertreten
Substitutionsvertretung:
Jede handlungsfähgie Person kann den Stockwerkeigentümer vertreten
Kann das Stimmrecht einem Stockwerkeigentümer entzogen werden?
Nur bei einem Auschlussverfahren dem betroffenen Stockwerkeigentümer bei Abtimmung über seinen Ausschluss
Bei Uneinigkeit über das Stimmrecht zwischen mehreren Eigentümern einer Stockwerkeinheit und zwischen Eigentümer und Nutzniesser /Wohnrechtinhaber kann das Stimmrecht zumindest eingeschränkt werden
Zählen Sie 5 unentziehbare Grundrechete der Stockwerkeigentümer auf
- Stimmrecht
- Antragsrecht
- Telnahmerecht an den Stockwerkeigentümerversammlungen
- Diskussionsrecht
- Einsichtsrecht
- Einberufungsrecht
- Kontrollrecht
Nennen Sie die Sie die drei gesetzlichen Rechte, die jedem Stockwerkeigentümer
zustehen.
Jeder Stockwerkeigentümer hat das Recht, bestimmte Teile des Gebäudes ausschliesslich
zu nutzen, zu verwalten und innen auszubauen. (Art. 712a, Abs.2, ZGB)
Mit welcher Frist (Vorlaufzeit) muss für die Stockwerkeigentümerversammlung eingeladen werden?
Ist im Gesetz nicht geregelt
Gemäss Reglement, oder verhältnismässig, Unterlagen 10 Tag vor der Versammlung bei den Stockwerkeigenümmern ist verhältnismässig und gilt als Usanz in der Praxis
(Empfangsbedürftig)
Anmerkung:
Traktandenliste rechtzeitig versenden(eben mind.10Tage Vorlauf) ! Unterlagen über Budget, Abrechnung, usw. können nachgereicht werden
Wo ist das Stockwerkeigentum gesetzlich geregelt
ZGB 712a - 718t (Abschnitt Stockwerkeigentum)
ZGB 60ff Vereinsrecht
ZGB 646ff Miteigentum (646-651)