Eiger
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 57 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Jeux de questions |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 30.03.2019 / 06.04.2019 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20190330_eiger
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Intégrer |
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PS 720
Die Pflichten des Abschlussprüfers im Zusammenhang
mit sonstigen Informationen in Dokumenten, die den geprüften
Abschluss enthalten
PS 800
Besondere Überlegungen bei Prüfungen von Abschlüssen,
die aufgestellt sind in Übereinstimmung mit einem Regelwerk
für einen speziellen Zweck
PS 805
Besondere Überlegungen bei Prüfungen von einzelnen
Finanzaufstellungen und bestimmten Bestandteilen, Konten
oder Posten einer Finanzaufstellung
PS 810
Auftrag zur Erteilung eines Vermerks zu einem verdichteten Abschluss
PS 880
Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten
PS 890
Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems
PS 910
Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen
PS 920
Vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen
PS 930
Erstellung von Finanzinformationen (Compilation)
PS 940
Prüfung zukunftsorientierter Finanzinformationen
PS 950
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE PRÜFUNGEN, DIE WEDER
PRÜFUNGEN NOCH REVIEWS VON VERGANGENHEITSORIENTIERTEN
FINANZINFORMATIONEN DARSTELLEN
PH 10
Besondere Vorgänge
PH 40
Vorsorgeeinrichtungen
PH 50
Abschlussprüfung für kleinere Einheiten
PH 60
Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Gemeinderechnugn
QS 1
Schweizer Qualitätssicherungsstandard
PS 200-299
Allgemeine Grundsätze und Verantwortlichkeiten
PS 300-499
Risikobeurteilung und Reaktion auf beurteilte Risiken
PS 500-599
Prüfungsnachweise
PS 600-699
Verwertung der Arbeit anderer
PS 700-799
Schlussfolgerungen der Abschlussprüfung und Erteilung des Vermerks
PS 800-899
Besondere Bereiche
PS 900-999
Weitere Dienstleistungen
PS 200
Übergreifende Zielsetzungen des unabhängigen Prüfers
und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den
Schweizer Prüfungsstandards
PS 210
Vereinbarung der Auftragsbedingungen für Prüfungsaufträge
PS 220
Qualitätssicherung bei einer Abschlussprüfung
PS 230
Prüfungsdokumentation
PS 240
Die Verantwortung des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen
PS 250
Berücksichtigung der Auswirkungen von Gesetzen
und anderen Rechtsvorschriften auf den Abschluss bei
einer Abschlussprüfung
PS 260
Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen
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