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Lernkarten
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
Welche Paragraphen sind zutreffend?
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
Welche Paragraphen sind zutreffend?
- §5
- §6
- §8
- §9
- §10
- §11
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§5
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§5
- Kurzbeschreibung
- Das Lebensmittel ... ist gesundheitsschädlich
- Bemerkung/Erklärung
- Gesundheitsschädigung = jede nach bestimmungsgemäßem und vorauszusehendem Gebrauch des Lebensmittels auftretende Störung der normalen Körperfunktion bei Menschen von normaler Gesundheit ohne Rücksicht auf individuelle Eigenschaften.
- “Gesundheitsschädlich“ setzt in jedem Fall objektiv feststellbare Kriterien voraus.
- Siehe VO (EG) 178/2002 Abschnitt 4 Artikel 14 !
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§6
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§6
- Kurzbeschreibung
- Das Lebensmittel ... enthält nicht zugelassene Zusatzstoffe
- Bemerkung/Erklärung
- Zusatzstoffe sind dazu bestimmt, Beschaffenheit zu beeinflussen oder bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen zu erzielen.
- Siehe § 2 (und § 7) LFGB !
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§8
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§8
- Kurzbeschreibung
- Das Lebensmittel ... wurde unzulässigerweise bestrahlt
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§9
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§9
- Kurzbeschreibung
- ... enthält "Pflanzenschutz-" oder "sonstige Mittel"
- Bemerkung/Erläuterung
- Nicht zugelassene Mittel oder Höchstmengen-Überschreitung.
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§10
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§10
- Kurzbeschreibung
- ... enthällt Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- Bemerkung/Erläuterung
- Beachtung der Fristen/Wartezeiten und evtl. Höchstmengenüberschreitungen
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 1
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 1
- Kurzbeschreibung
- … besitzt zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über bestimmte Eigenschaften (v. a. über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft, Herstellungs- oder Gewinnungsart)
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 2
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 2
- Kurzbeschreibung
- ... soll nicht erwiesene Wirkungen besitzen
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 3
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 3
- Kurzbeschreibung
- ... soll besondere Eigenschaften haben, die bei vergleichbaren Lebensmitteln aber üblich sind
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 4
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (1) Nr. 4
- Kurzbeschreibung
- ... erweckt den Anschein eines Arzneimittels
- Bemerkung/Erläuterung
- Siehe auch §12 LFGB
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (2) Nr. 1
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (2) Nr. 1
- Kurzbeschreibung
- ... ist für den Verzehr ungeeignet
- Bemerkung/Erläuterung
- Siehe VO (EG) 178/2002 Abschnitt 4 Artikel 14 ! (Unterschied zu § 5 LFGB beachten !)
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (2) Nr. 2a, Nr. 2b, Nr. 2c
Beurteilungsmöglichkeiten nach dem LFGB
§11 (2) Nr. 2a, Nr. 2b, Nr. 2c
- Kurzbeschreibung
- Nr. 2a
- ... ist nachgemacht
- Nr. 2b
- ... ist wertgemindert
- Nr. 2c
- ... ist geschönt
- → nur bei ausreichender Kenntlichmachung verkehrsfähig !!!
- Nr. 2a
- Bemerkung/Erläuterung
- z. B. Seelachs, deutscher Kaviar.
- “Lebensmittel, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheit von der Verkehrsauffassung abweichen und dadurch in ihrem Wert, insbesondere in ihrem Nähr- oder Genusswert oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich gemindert sind“.
- “Lebensmittel, die geeignet sind, den Anschein einer besseren als der tatsächlichen Beschaffenheit zu erwecken“