StR Definitionen
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Set of flashcards Details
Flashcards | 30 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 18.10.2018 / 18.10.2018 |
Weblink |
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Strafe
Strafe ist ein mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der Schuld des Täters verhängt wird.
Vorbeugende Maßnahme
Die vorbeugende Maßnahme ist ein nicht mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der besonderen Gefährlichkeit des Täters verhängt wird.
- Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21)
- Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22)
- Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter (§ 23)
Tatbestand
Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens
Delikt
Delikt (strafbare Handlung) ist die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens (Tatbestand) einschließlich der Strafdrohung.
Tatbestandsmerkmale
Tatbestandsmerkmale sind alle Merkmale, aus denen sich der Tatbestand eines Delikts zusammensetzt.
Rechtsgüter
Rechtsgüter sind strafrechtlich geschützte Werte, Einrichtungen und Zustände, die für das geordnete menschliche Zusammenleben unentbehrlich sind.
Tatobjekt
Tatobjekt (= Deliktsobjekt, Angriffsobjekt) ist der Gegenstand, an dem sich der Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut in concreto auswirkt.
-> darf nicht mit Rechtsobjekt verwechselt werden
Sache
Sache ist jeder körperliche Gegenstand.
beschädigen (iSd § 125)
Beschädigen ist jede Handlung, welche die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit für den Eigentümer einer Sache mindert.
nulla poena sine lege
§ 1 Abs 1 1. Halbsatz
"Keine Strafe ohne Strafgesetz" - genauer: Strafen und vorbeugende Maßnahmen dürfen nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Strafdrohung verhängt werden.
Unrecht
Unrecht ist eine Handlung, die gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstößt.
objektive Tatbestandsmerkmale
Die objektiven Tatbestandsmerkmale beschreiben das äußere Erscheinungsbild der Handlung ("äußere Tatseite").
Tatbild
= objektiver Tatbestand
Das Tatbild ist die Summe aller objektiven Tatbestandsmerkmale eines Delikts.
subjektive Tatbestandsmerkmale
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale beschreiben jene Merkmale des Tatbestandes, die im seelischen Bereich des Täters vorliegen müssen.
Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigungsgründe beschreiben die Voraussetzungen, unter denen tatbestandsmäßige Handlungen von der Rechtsordnung gebilligt werden.
Unterlassen
Unterlassen ist die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns.
Handlung
Handlung ist jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist.
vis absoluta
= willensausschließende = unwiderstehliche Gewalt
Schließt Handlungsbegriff aus.
vis compulsiva
= willensbeugende Gewalt
Gezwungene erfüllt den Handlungsbegriff.
Kausalität
Kausalität ist der ursächliche Zusammenhang zwischen Tathandlung und Erfolg.
Erfolg
Ein Erfolg ist durch ein Tun verursacht (= kausal), wenn das Tun nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.
Äquivalenztheorie
Ursache ist jedes Tun, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non).
fremd iSd § 125
Fremd ist eine Sache, wenn ein anderer als der Täter ihr Eigentümer ist.
Handlung
= ein vom Willen beherrschbares, menschliches Verhalten
Gewalt
Körperlichkeitstheorie: Unter Gewalt versteht man die Einwirkung nicht unerheblicher physischer Kraft zur Überwindung eines tatsächlichen oder erwarteten Widerstands (Gewalt ist immer physisch).
gefangenhalten (iSd § 99)
jemand kann ein Raumgebilde nicht verlassen
Entzug der Freiheit auf andere Weise (iSd § 99)
Jemand kann sich außerhalb eines Raumgebildes nicht so bewegen, sodass es letztlich einem Einsperren in einem Raumgebilde gleichkommt.
geschlechtliche Handlung
= eine objektiv erkennbare, nach Intensität und Dauer erhebliche sexualbezogene (auf Geschlechtsorgane ausgerichtete) Handlung
Verletzungshandlung
= Handlung, die direkt und unmittelbar auf die Herbeiführung einer KV gerichtet ist
Körperverletzung
= jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität
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