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Kartei Details

Karten 30
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 18.10.2018 / 18.10.2018
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Strafe

Strafe ist ein mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der Schuld des Täters verhängt wird.

Vorbeugende Maßnahme

Die vorbeugende Maßnahme ist ein nicht mit Tadel verbundenes Übel, das wegen einer strafbaren Handlung von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der besonderen Gefährlichkeit des Täters verhängt wird. 

  • Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21)
  • Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22)
  • Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter (§ 23)

Tatbestand

Tatbestand ist die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens

Delikt

Delikt (strafbare Handlung) ist die gesetzliche Beschreibung eines strafrechtlich verbotenen Verhaltens (Tatbestand) einschließlich der Strafdrohung.

Tatbestandsmerkmale

Tatbestandsmerkmale sind alle Merkmale, aus denen sich der Tatbestand eines Delikts zusammensetzt.

Rechtsgüter

Rechtsgüter sind strafrechtlich geschützte Werte, Einrichtungen und Zustände, die für das geordnete menschliche Zusammenleben unentbehrlich sind.

Tatobjekt

Tatobjekt (= Deliktsobjekt, Angriffsobjekt) ist der Gegenstand, an dem sich der Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut in concreto auswirkt.

-> darf nicht mit Rechtsobjekt verwechselt werden

Sache

Sache ist jeder körperliche Gegenstand.

beschädigen (iSd § 125)

Beschädigen ist jede Handlung, welche die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit für den Eigentümer einer Sache mindert.

nulla poena sine lege

§ 1 Abs 1 1. Halbsatz

"Keine Strafe ohne Strafgesetz" - genauer: Strafen und vorbeugende Maßnahmen dürfen nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Strafdrohung verhängt werden.

Unrecht

Unrecht ist eine Handlung, die gegen die Rechtsordnung als Ganzes verstößt.

objektive Tatbestandsmerkmale

Die objektiven Tatbestandsmerkmale beschreiben das äußere Erscheinungsbild der Handlung ("äußere Tatseite").

Tatbild 

= objektiver Tatbestand

Das Tatbild ist die Summe aller objektiven Tatbestandsmerkmale eines Delikts.

subjektive Tatbestandsmerkmale

Die subjektiven Tatbestandsmerkmale beschreiben jene Merkmale des Tatbestandes, die im seelischen Bereich des Täters vorliegen müssen.

Rechtfertigungsgründe

Rechtfertigungsgründe beschreiben die Voraussetzungen, unter denen tatbestandsmäßige Handlungen von der Rechtsordnung gebilligt werden.

Unterlassen

Unterlassen ist die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns.

Handlung

Handlung ist jedes menschliche Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist.

vis absoluta

= willensausschließende = unwiderstehliche Gewalt

Schließt Handlungsbegriff aus.

vis compulsiva

= willensbeugende Gewalt

Gezwungene erfüllt den Handlungsbegriff.

Kausalität

Kausalität ist der ursächliche Zusammenhang zwischen Tathandlung und Erfolg.

Erfolg

Ein Erfolg ist durch ein Tun verursacht (= kausal), wenn das Tun nicht weggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.

Äquivalenztheorie

Ursache ist jedes Tun, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non).

fremd iSd § 125

Fremd ist eine Sache, wenn ein anderer als der Täter ihr Eigentümer ist.

Handlung

= ein vom Willen beherrschbares, menschliches Verhalten

Gewalt

Körperlichkeitstheorie: Unter Gewalt versteht man die Einwirkung nicht unerheblicher physischer Kraft zur Überwindung eines tatsächlichen oder erwarteten Widerstands (Gewalt ist immer physisch).

gefangenhalten (iSd § 99)

jemand kann ein Raumgebilde nicht verlassen

Entzug der Freiheit auf andere Weise (iSd § 99)

Jemand kann sich außerhalb eines Raumgebildes nicht so bewegen, sodass es letztlich einem Einsperren in einem Raumgebilde gleichkommt.

geschlechtliche Handlung 

= eine objektiv erkennbare, nach Intensität und Dauer erhebliche sexualbezogene (auf Geschlechtsorgane ausgerichtete) Handlung

Verletzungshandlung 

= Handlung, die direkt und unmittelbar auf die Herbeiführung einer KV gerichtet ist

Körperverletzung 

= jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität