Lehrgang Spezialist/in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) HM1
Weiterbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. HM 1 Anwendung von Grundlagen ASGS Themenblöcke: -Gesetzliche Grundlagen -Aufgabe, Rollen und Informationsquellen und mittel der verschiedenen Anspruchsgruppen: -Grundlage Kommunikation -Projektmanagement -Betriebswirtschaftliche Grundlagen Lehrmittel: -Arbeitsgesetz (ArG mit seinen Verordnungen ArGV 1-5) -Wegleitung zu den Verordnungen zum Arbeitsgesetz ( SECO) -Themenbezogene Unterlagen der SUVA, EKAS,BFU,BAG
Weiterbildung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. HM 1 Anwendung von Grundlagen ASGS Themenblöcke: -Gesetzliche Grundlagen -Aufgabe, Rollen und Informationsquellen und mittel der verschiedenen Anspruchsgruppen: -Grundlage Kommunikation -Projektmanagement -Betriebswirtschaftliche Grundlagen Lehrmittel: -Arbeitsgesetz (ArG mit seinen Verordnungen ArGV 1-5) -Wegleitung zu den Verordnungen zum Arbeitsgesetz ( SECO) -Themenbezogene Unterlagen der SUVA, EKAS,BFU,BAG
Kartei Details
Karten | 118 |
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Lernende | 66 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 16.10.2018 / 23.03.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20181016_lehrgang_spezialistin_fuer_arbeitssicherheit_und_gesundheitsschutz_asgs
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Die 10 Elemente des ASA-Konzeptes für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
1. Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
2. Sicherheitsorganisation
3. Ausbildung, Instruktion, Information
4. Sicherheitsregeln
5. Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
6. Massnahmenplanung und -realisierung
7. Notfallorganisation
8. Mitwirkung
9. Gesundheitsschutz
10. Kontrolle, Audit
11. Betriebliche Gesundheitsförderung (Neu)
Art. 82 Allgemeines
- 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
- 2 Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer bei der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zur Mitwirkung heranzuziehen.
- 3 Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern.
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