Recht für Kommunikationsleiter
Prüfungsvorbereitung für die mündlichen Prüfungen
Prüfungsvorbereitung für die mündlichen Prüfungen
Set of flashcards Details
Flashcards | 236 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Other |
Created / Updated | 22.09.2018 / 13.06.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180922_recht_fuer_kommunikationsleiter
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Tabakwerbung
- Radio und TV verboten
- Print ok
- Kino ab 19.00 kantonal geregelt
- Plakate ok ohne Genussmomente
- Verboten an
- Orten wo sich jugendliche Aufhalten
- Zeitungen, Zeitschriften die sich an Jugendliche reichten
- Schülermaterial (Etui und co)
- Werbegegenstände die an Jugendliche abgegeben werden (Shirts, Caps)
- Verteilung von Tabakwaren gratis
- Kultur- Sport und anderen Veranstaltungen die von jugendlichen besucht werden
Werbung TV und Radio
- Klar abgetrennt von Redaktionellem
- Werbedauer vorgeschrieben vom Bundesrat (SRG 8% sonst 15%)
- Kein Alkohol
- Keine Tabak
- Keine Religiöse Werbung
- Keine politische Werbung
- Schleichwerbung untersagt
Aussenwerbung
- Keine ablenkenden und sicherheitsgefährenden Werbungen
- Keine Werbung an Autobahnen und Autostrassen
- Verordnung Strassensignalisation
- Plakate: Gemeinde bewilligt Aushänge und Plakatstellen
- Gemeinden können Alkohol-.Tabakwerbung auf öffentlichem Grund verbieten
- Sandwichmänner = Bewilligung gemeinde
- Alk/Tabak nicht an orten wo kinder jugendliche sind
Lotteriegesetzt
- Vermögensrechtlicher Vorteil (=Gewinn)
- Zufälligkeit (=Verlosung)
- Vermögensrechtlicher Einsatz (=Kauf für Teilnahme)
- Planmässigkeit ( Anz. Karten und Anz. Gewinner und Gewinnhöhe stehen fest)
Wenn alle erfüllt = illegal bzw. bewilligungspflichtig sonst eines ausschliessen (Teilnahme auch per rückantwortcouvert, Jury, usw.)
Konzernabschluss
- Rabattvereinbarung die eine Tochtergesellschaft eines Konzerns mit einer Zeitung/Werbegestllschaft abgeschlossen hat
- und mit der Vereinbarung anderer Tochtergesellschaften des gleichen Konzerns kumuliert wird. Anteil Holding muss +50% sein
- Anmeldung BDO Visura in Zürich
Schweizerische Lauterkeitskommission
- Selbstregulierendes Organ des Dachverbandes Schweizer Werbung
- Keine Richteliche Gewalt
- Werbliche Selbstkontrolle in der CH
- Besteht aus Werbeauftraggeber (Firmen), Werbevermittler (Agenturen) sowie Werbeauftragnehmer (Medien)
Druckmittel SLK
- Veröffentlichung der Beantstandung inkl. Namensnennung
- Empfehlung an Annoncenverwaltung / Sender
- Aberkennung des Beraterstatus (nicht mehr BK-berchtigt)
Swissness-Gesetz
Schutz Bezeichung Schweiz und Schweizerkreuz
- Rohstoffe (Weizen)
- 100%
- Ort der Ernte
- Lebensmittel (Teigwaren)
- 80% Rohstoffgewicht aus CH (Milch 100%)
- Wesentliche Verarbeitungsschritt in CH
- Industrieprodukt (Fahrrad)
- 60% Schweizer Herstellungskosten anfallen
- Wesentlicher Produktoionsschritt in CH
- Dienstleistungen
- Sitz und Ort der verwaltung in CH (keine Briefkastnfirma)
Ausnahmen: Rohstoffe die hier nicht wachen oder nicht in idealer qualität - z.B. Tomaten für Verkauf ok für Pelati nicht gut (= Bewilligung)
Werbevertrag
- 2-seitiges Recghtsgeschäft
- formlos Gültig
- Beratung = einfacher Auftrag ohne gewähr für Ergebnis
- Kreation = Werkvertrag = mängelfreies Arbeitsergebnis
- Nutzungsrechte: Im Werbevertrag geregelt
- Vermittlung = Buchungen im Namen und Rechnung Auftragsgeber
Nutzungsvertrag
Definiert zeitlich beschränkte Nutzung eines im Rahmen des Werbeauftrag erstellten Werkes
Annoncenpacht
Schaltung von Inserat gegen Entgelt
Ausstellungsvertrag
Vereinbarung über Zeitlich begrenzte Ausstellung
Ort, Termin, Art und Umfang, Auf- und Abbau, Transporte, Kosten, Konditionen
Vorführ- und Vertreitungsvertrag
Regelt öffentliche Auf- und Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Verwerter ggü. Urheber
Wahrnehmungsvertrag
Treuhänderischer Übertrag der Urheberrechte vom Urheber an Verwertungsgesellschaft gegen laufende Entschädigung durch Nutzung Werk (SUISA) = Buy out
Neue Datenschutzregularien für Werbewirtschaft
- Informieren und Einwillung betroffene Person bezüglich Datenverarbeitung
- Privacy by design: Schutz personendaten (technisch und organisatorische massnahmen)
- Privacy by default: Nur Daten erhoben für jeweiligen Verwendungszweck
- Vertreter EU: Nur bei Unternehmen die regelmässig mit EU zu tun haben
- Verzeichnis Übersicht mit Infos zu Methoden der Datenverarbeitung
- Verstösse gegen Datenschutz an Aufsichtsbehörde melden (schnell
- Personendaten: Alle infos mit nat. Person, Ausdrückliche Einwilligung Betroffenen Notwendig. Interpretationsspielraum aktuell da EU und CH-Defintion nicht identisch
- Datenverarbeitungen sind nur zulässig, wenn für Vertrag notwendigung oder durch berechtigtes Interesse - sonst einwilligung
- Profiling: Automatisierte Auswertung von Daten für Zweck Produktvermarktung und Nutzungsbasierte Werbeauslieferung (Daten/Personendaten)
- Anonyme/Pseudonyme Daten: Daten könne nicht mehr eine betroffene Person hinzugezogen werden
- AD-Blocker: Legal aber sonstige inhalten müssen angezeigt werden
- Newsletter: Absolute Einwilligung
- Opt-In: Einwillung Nutzer für Verwendung cookies.
- Double-Opt-in für Newsletter und co.
- Busse ind er CH bis CHF 500'000 / EU bis 20 Mio.
Grundsätze Kommunikationsfreihiet
Meinungs- und Informationsfreiheit
Medienfreiheit
Persönlichkeitsrecht
Recht am eigenen Bild, Recht an eigener Stimme, Recht an eigenem Namen
Recht auf Gegendarstellung
Gegendarstellung einer zuvor in den Medien publizierten Tatsache eine eigene Darstellung entgegenzusetzen.
- Betrifft Tatsachenbericht
- Betreffender Tatsachenbericht muss in periodisch erscheinendem Medium erschienen sein
- Beschwerdeführer – Persönlichkeit unmittelbar betroffen sein in Ehre, Privatsphäre, Familienleben usw.
Öffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen Staat und Bürger (Verfassungsrecht, Strafprozessrecht, Zivilprozess, Strafgesetzbuch, Strassenverkehrsgesetzt)
Privates Recht
Rechtsbeziehung zwischen Rechtssubjekten (natürliche und juristische Personen) z.B. Kaufvertrag à OR und ZGB
Was ist ein Rechtsubjekt?
Träger von Rechten und Pflichten (natürliche und juristische Personen)
Was sind Rechtsobjekte?
= Gegenstand/Bezugspunkt eines Rechtsverhältnisses.
- unbewegliche Sachen wie Grundstücke und Liegenschaften
- bewegliche Sachen (Mobilien)
- Immatrielle wie Dienstleistungen / Know-how
Was ist Urheberrecht?
- Schützt die geistige Schöpfungen der Literatur, Kunst (Architektur, Musik, Film, Fotografie, Computerprogramme)
- welche über einen individuellen Charakter verfügen und
- sinnlich wahrnehmbar sind (keine Ideee).
- Abgeschlossen sind
Nicht Geschützt: Zahlungsmittel, Patenschriften/Gesuche, Gesetze, Verordnungen
Wer ist Urheber?
Natürliche Person und erlangt das Urheberrecht mit der Erstellung seines Werkes und ohne Anmeldung oder Registrierung.
Was ist Verhaltensrecht?
Das Recht regelt das Verhalten der Menschen untereinander
Was ist Organisationsrecht?
Das Recht stellt die Organisationen zur Verfügung, die es für den Zusammenscahluss von Menschen oder Unternehmen braucht, aber auch für das Funktionieren von Gemeinwesens
Was ist Verfahrensrecht?
Verfahren, in denen Recht gesetzt, angewandt oder entschieden wird.
Kollektivgesellschaft
- Kollektivgesellschaft zwei oder mehr, nur natürliche Personen
- Haftung Unbschränkt subsidiär mit Privatvermögen
- Unbestimmtes, veränderliches Gesellschaftskapital
- Geschäftsleitung alle Mitglieder
- Name von Gründer
Schutzrechte beim Urheberrecht?
Persönlichkeits- Eigentumsrechte (können nicht abgetreten werden)
- Recht auf Werkintegrität (Änderungen anordnen)
- Recht auf Erstveröffentlichung (Wo und wann das Werk veröffentlicht wird)
- Recht auf Anerkennung (nur der Urheber darf so bezeichnet werden)
Nutzungsrechte (kann verkauft, vereerbt oder weitergegeben werden)
- Vermögensrechte
- Vervielfältigungsrecht (Kopieren, Reproduktion)
- Verbreitungsrecht (In-Verkehrbringen, Bearbeiten, Verändern)
Schutzdauer Urheberrecht
70 Jahre nach dem Tod des Urheber
50 Jahre bei Computerprogrammen
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