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DR 2018
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Kartei Details
Karten | 252 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Theologie |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 28.08.2018 / 04.09.2018 |
Weblink |
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Beurteilen Sie folgende Aussagen im Zusammenhang mit der Zuteilungsgebühr gem. § 22 RGV...
Die Zuteilungsgebühr im Sinne der Reisegebührenvorschrift entfällt für die Dauer...
Die Zuteilungsgebühr entfällt für die Dauer...
Die Zuteilungsgebühr nach der RGV entfällt für die Dauer...
Für die Gewährung der sog. Reisebeihilfe nach § 24 RGV gelten folgende Bestimmungen...
Eine Reisebeihilfe im Sinne des § 24 RGV gebührt...
Die Dauer des Aufenthaltes im Ausland und die damit verbundene Berechnung der Reisezulage für das Ausland beginnt bzw. endet....
Beurteilen Sie folgende Aussagen zu Übersiedlungsgebühren (Versetzung mit Verlegung des Wohnortes)...
Übersiedlunggebühren gem. § 28 RGV sind...
Wer ist für die Richtigkeit der Angaben in der Reiserechnung gem. § 37 RGV verantwortlich...
Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz bietet gem. § 2 folgende Arten der Hilfeleistung...
Hinterbliebene im Sinne des § 3 dieses Bundesgesetzes sind...
Der Bund hat die besondere Hilfeleistung an Wachebediensteten zu erbringen, wenn ein Dienstunfall gem. § 90 des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes und weitere folgende Voraussetzungen gegeben sind...
Für folgende Kosten leistet der Bund als Träger von Privatrechten an den Wachebediensteten oder an seine Hinterbliebene einen Vorschuss...
Die Hilfeleistungen nach den Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz und seiner Eingaben unterliegen
Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle. Abweichend davon bedarf es nach § 2 BDG keiner Ernennung, wenn folgende Voraussetzungen kummulativ vorliegen:
Der Monatsbezug gem. § 3 GehG 1956 besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen. Beurteilen Sie dazu folgende Feststellungen:
Die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem § 4 BDG für die Beamten sind
Die allgemeinen Ernennungserfordernisse nach § 4 BDG sind
Die Angelobung des Beamten nach Beginn des öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses erfolgt gem. § 7 BDG
Im Personalverzeichnis sind nachstehende Personaldaten anzuführen
§ 10 BDG Provisorisches Dienstverhältnis - das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden
Die Kündigungsfrist beträgt beim provisorischen Dienstverhältnis
Beurteilen Sie folgende Aussagen gemäß § 10 BDG
Das provisorische E2b-Dienstverhältnis...
Voraussetzung für die Definitivstellung ist....
Für die Definitivstellung des Beamten gelten folgende Bestimmungen
Das Dienstverhältnis des Beamten wird definitiv, wenn
Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Übertritt und die Versetzung in den Ruhestand
Wiederaufnahme in den Dienststand
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