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DR 2018

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Kartei Details

Karten 252
Sprache Deutsch
Kategorie Theologie
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 28.08.2018 / 04.09.2018
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Ernennung ist die bescheidmäßige Verleihung einer Planstelle. Abweichend davon bedarf es nach § 2 BDG keiner Ernennung, wenn folgende Voraussetzungen kummulativ vorliegen:

Der Monatsbezug gem. § 3 GehG 1956 besteht aus dem Gehalt und allfälligen Zulagen. Beurteilen Sie dazu folgende Feststellungen:

Die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem § 4 BDG für die Beamten sind

Die allgemeinen Ernennungserfordernisse nach § 4 BDG sind

Die Angelobung des Beamten nach Beginn des öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses erfolgt gem. § 7 BDG

Im Personalverzeichnis sind nachstehende Personaldaten anzuführen

§ 10 BDG Provisorisches Dienstverhältnis - das provisorische Dienstverhältnis kann mit Bescheid gekündigt werden

Die Kündigungsfrist beträgt beim provisorischen Dienstverhältnis

Beurteilen Sie folgende Aussagen gemäß § 10 BDG

Das provisorische E2b-Dienstverhältnis...

Voraussetzung für die Definitivstellung ist....

Für die Definitivstellung des Beamten gelten folgende Bestimmungen

Das Dienstverhältnis des Beamten wird definitiv, wenn

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Übertritt und die Versetzung in den Ruhestand

Wiederaufnahme in den Dienststand

Das Dienstverhältnis des Beamten wird aufgelöst durch

Das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis wird gem. § 20 BDG aufgelöst durch

Das Dienstverhältnis des Polizeibeamten wird unter anderem aufgelöst durch

Welche der folgenden Umstände bewirken eine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Beamten?

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Austritt aus dem Dienstverhältnis nach § 21 BDG

Beurteilen Sie nachfolgende Feststellungen:

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Arbeitsplatz des Beamten

Eine Nebentätigkeit nach § 37 BDG liegt vor...

Ist eine Versetzung eines Beamten nach dem BDG unter folgenden Voraussetzungen möglich?

§ 38 BDG Versetzung - ein wichtiges dienstliches Interesse liegt bei einer Versetzung insbesondere vor...

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Thema "Versetzung"

Ein wichtiges dienstliches Interesse im Sinne des § 38 BDG besteht

Beurteilen Sie folgende Aussagen zu § 38 BDG Versetzung

Beurteilen Sie folgende formelle Bestimmungen in einem Versetzungsverfahren

Die Versetzung von Amts wegen ist zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht. Wann liet ein dienstliches Interesse im Sinne des § 38 Abs. 3 BDG vor?

Bei Versetzungen gem. § 38 BDG liegt ein wichtiges dienstliches Interesse insbesondere vor

Bewerten Sie die folgenden Aussagen gem. §§ 38-40 BDG

Wann ist eine Dienstzuzeilung zulässig?

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Theme "Zuteilung":

Eine Dienstzuteilung, welche für länger als 90 Tage im Kalenderjahr ausgesprochen werden soll, ist ohne schrifltiche Zustimmung des Beamten nur zulässig wenn,

Eine Dienstzuteilung ist zulässig, wenn

Eine Dienstzuteilung gem. § 39 BDG ist zulässig, wenn

Wie wird eine Dienstzuteilung verfügt?

Beurteilen Sie die Aussagen zu § 39 BDG Dienstzuteilung

Beurteilen Sie folgende Aussagen zu § 39 BDG Dienstzuteilung