Glossar mit 360 Begriffen aus der Wirtschaftspolitik kurz erklärt.
Kartei Details
Karten | 360 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Autor | Hans Geldern |
Stufe | Universität |
Copyright | UVK Verlag |
Auflage | 1. Auflage, 03-2017 |
ISBN | 978-3-86764-794-6 |
Zielgruppe | Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaften und ihren Teildisziplinen. |
Erstellt / Aktualisiert | 03.08.2018 / 05.10.2018 |
Druckbar | Nein |
Leseprobe
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Diese Kartei ist Teil der Sammlung Wirtschaftswissen für alle, denen die Vorlesung zu früh warDie Agency-Theorie (Prinzipal-Agent-Theorie) ist neben der Theorie der Verfügungsrechte und der Transaktionskostentheorie eine Teiltheorie der Neuen Institutionenökonomik. Sie stellt einen Ansatz zur Erklärung und Gestaltung vertraglicher Beziehungen zwischen Prinzipal/en (Auftraggeber/n) und Agent/en (Auftragnehmer/n) dar.
Hierbei handelt es sich um die Aufteilung der Ressourcen einer Volkswirtschaft (ihrer Produktionsfaktoren) auf die Güterproduktion (Beantwortung der Frage nach dem Wer, Was, Wann, Wo und Wie des Faktoreinsatzes).
Organisatorisch (und ggf. rechtlich) verselbstständigte Einrichtung eines Trägers öffentlicher Verwaltung, die mithilfe personeller und sächlicher Mittel dauerhaft einen bestimmten Zweck/Aufgabe verfolgt (insbesondere die Erbringung von Leistungen). Die Anstalt hat keine Mitglieder, sondern Benutzer, wie z.B. bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, öffentlichen Sparkasse oder einem Studentenwerk. Nicht-rechtsfähige, d.h. unselbstständige Anstalten sind z.B. Schulen, Museen, Volkshochschule.
Hierbei handelt es sich um den Einkommenswert, der sich unter Berücksichtigung der Aspekte Gesamteinkommen des Haushalts, Anzahl und Alter der im Haushalt lebenden Personen ergibt, wobei bezüglich des Alters eine Gewichtung vorgenommen wird.
Arbeit ist zielgerichtete menschliche Tätigkeit zum Zwecke der Transformation und Aneignung der Umwelt aufgrund selbst- oder fremddefinierter Aufgaben, mit gesellschaftlicher, materieller oder ideeller Bewertung, zur Realisierung oder Weiterentwicklung individueller oder kollektiver Bedürfnisse, Ansprüche und Kompetenzen.
Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit), sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit) gemäß § 119 Abs. 1 SGB III.
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben gemäß § 118 SGB III.
Hierbei handelt es sich um das Verhältnis der registrierten Arbeitslosen zu den abhängigen zivilen Erwerbspersonen bzw. zu allen zivilen Erwerbspersonen.
Die Arbeitslosenquote der gegenwärtigen Periode ist nicht nur von Schocks der laufenden Periode abhängig, sondern wird auch von den Arbeitslosenquoten und damit den Schocks der Vorperioden beeinflusst.
Nach der OECD: Verhältnis der Erwerbslosen zu der Gesamtzahl der Erwerbspersonen.