Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Tatbestandsmerkmale
Voraussetzungen, die für das Vorliegen eines Tatbestands erfüllt sein müssen.
Beispiel Tatbestand «Fahrlässige Körperverletzung» (gemäss Art. Art. 125 Abs. 1 StGB)
Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe1 bestraft.