Arbeitsrecht
Fragen zum schweizer Arbeitsrecht
Fragen zum schweizer Arbeitsrecht
Kartei Details
Karten | 10 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 13.04.2018 / 09.01.2024 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180413_arbeitsrecht
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Welche Verträge auf Arbeitsleistung gibt es nebst dem Einzelarbeitsvertrag?
Werkvertrag, Auftrag, GAV, NAV
Welche gesetzlichen Bestimmungen haben, neben dem Arbeitsrecht im OR, einen konkreten Einfluss auf ihr Arbeitsverhältnis?
ArG (ArbeitsGesetz)
BBG (BerufsBildungsGesetz)
AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz)
DSG (Datenschutzgesetz)
GIG (Gleichstellungsgesetz)
Weshalb kommt für Angestellte des Staats nicht grundsätzlich das OR in Bezug auf ihr Arbeitsverhältnis zur Anwendung?
kein privatrechtl. AV, „Recht des öff. Dienstes".
Erklären Sie den Unterschied zwischen Teilzeit- und Temporärarbeit!
Teilzeit= kein 100% Pensum
Temporär= Arbeitskraft auf Abruf via Temporärfirma
In welcher Form muss eine Kündigung erfolgen?
Gem. OR formlos, allerdings auf Verlangen schriftl. Begründung
Gibt es Fälle in denen im Arbeitsrecht gesetzlich zwingen die Schriftform für einen Arbeitsvertrag eingehalten werden muss?
Lehrvertrag, (Handelsreisende, Heuervertrag); teilw. Schriftlichkeit bei abweichen von disp. OR-Regelung (z.B. Überstunden)
Wie lange ist die Kündigungsfrist in einem befristeten Arbeitsverhältnis?
Keine Kündigungsfrist, endet mit Zeitablauf
Wie ist die Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen geregelt?
Max. 3 Monate (zwingend OR 335b), 1.Monat automatisch Probezeit.