IUBH - Handelsrecht BHRE
IUBH - Handelsrecht BHRE
IUBH - Handelsrecht BHRE
Kartei Details
Karten | 54 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.01.2018 / 10.01.2021 |
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Was versteht man unter einer Handlungsvollmacht?
Die Handlungsvollmacht ist jede im Betrieb des Handelsgewerbes erteilte
Vollmacht, die keine Prokura ist.
Auf die Handlungsvollmacht sind die §§ 164 ff BGB anwendbar, soweit nicht
§ 54 HGB entgegensteht. Auch die Handlungsvollmacht betrifft wie die
Prokura das Außenverhältnis zwischen Geschäftsinhaber und dem Dritten.
Wo sind im HBG die Handelsgeschäfte normiert? Nennen Sie 3 wesentliche Normen.
Die Regelungen finden sich in den §§ 343 HGB. Diese gelten immer zum
Nachteil des Kaufmanns – „Schärfe des Handelsrechts“. Man versteht darunter
alle Geschäfte des Kaufmanns, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören.
Die Voraussetzungen sind das Vorliegen eines Rechtsgeschäfts, die
Beteiligung – mindestens (Siehe § 377 ! HGB) – eines Kaufmanns und die
Zugehörigkeit des Rechtsgeschäfts zum Betrieb des Handelsgewerbes.
- §§ 343, 344 HGB (Handelsgeschäfte)
- §§ 347, 349, 350 HGB
- § 354a HGB (Abtretungsausschluss)
- § 355 HGB (Kontokorrent)
- § 362 HGB (Schweigen auf Anträge)
- § 366 HGB (Guter Glaube an Verfügungsbefugnis)
- § 369 HGB (Zurückbehaltungsrecht)
Wovon wird das Handelsgeschäft durch das Merkmal „Zugehörigkeit des Rechtsgeschäfts zum Betrieb eines Handelsgewerbes“ abgegrenzt?
Von den sogenannten Privatgeschäften des Kaufmanns. Jedoch hilft
dem Dritten gegebenenfalls die Vermutungsregelung des § 344 I HGB.
Danach gelten die von einem Kaufmann vorgenommenen
Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehörig.
Sollte ein Kaufmann im Rechtsverkehr schweigen?
Nein! Siehe § 362 I HGB. Das Schweigen auf ein Angebot zur
Geschäftsbesorgung (=Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen,
wie Makler, Handelsvertreter, Spediteur) kann im Gegensatz zu den
§§ 130 ff. BGB zu einem Vertragsschluss führen.
Nennen Sie die handelsrechtliche Grundsätze.
- Einfachheit und Schnelligkeit (zügige, einfache, praxisnahe Abwicklung bei möglichst geringen Kosten)
- Selbstverantwortlichkeit des Kaufmanns (einige Schutzfunktionen des BGB fallen weg)
- Publizität und Vertrauensschutz (Eintragung und Veröffentlichung für Rechtsklarheit und Transparenz)
Erklären Sie den Kaufmannsbegriff.
Kaufmann ist im handelsrechtlichen Sinne jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).
Unter Handelsgewerbe ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb zu verstehen (§ 1 Abs. 2 HGB).
Alle Geschäfte, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören, werden Handelsgeschäfte genannt (§ 343 Abs. 1 HGB)
Ein Gewerbebetrieb ist jede :
- offene, nach außen gerichtete,
- planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegte,
- nicht gelegentliche,
- gewinnorientierte,
- selbstständige Tätigkeit,
- die nicht zu den freien Berufen
- oder hoheitlichen Tätigkeiten gehört.
Was ist ein Gewerbebetrieb ?
Ein Gewerbebetrieb ist jede :
- offene, nach außen gerichtete,
- planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegte,
- nicht gelegentliche,
- gewinnorientierte,
- selbstständige Tätigkeit,
- die nicht zu den freien Berufen
- oder hoheitlichen Tätigkeiten gehört.
Wo ist die "Selbstständigkeit" legaldefiniert ?
§84 Abs. 1 S.2 HGB
Welche Funktionen hat das Handlesregister ?
- Publizität
- Publikation
- Vertrauensschutz
- Kontrollfunktion
- Beweisfunktion
Welche Handelsgeschäfte gibt es ?
- Handelsgrundgeschäfte
- Handelshilfsgeschäfte
- Handelsnebengeschäfte
- einseitige Handelsgeschäfte
- zweiseitige Handelsgeschäfte
Nenne die Prinzipien der Firmenbildung.
- Firmenklarheit (Geeignete Namensgebung und Kennzeichnung der Firma)
- Firmenwahrheit (Irreführungsverbot)
- Firmeneinheit (Eine Firma pro Unternehmen)
- Firmenbeständigkeit (Fortführung der Firma)
- Ausschließlichkeit der Firma (Unterscheidungskraft zu anderen Firmen)
- Öffentlichkeit der Firma (Eintragung und Bekanntmachung der Firma)
Welche Arten der Prokura gibt es ?
- Einzelprokura
- Gesamtprokura
- Filialprokura
- Generalprokura
Nenne die Unterschiede zwischen Prokura und Handlungsvollmacht.
- Prokura muss ausdrücklich erteilt werden
HV kann auch konkludent erteilt werden
- Prokura kann nur höchstpersönlich erteilt werden
HV kann auch von anderen Personen erteilt werden
- Prokura: Eintragung im Handelsregister
HV: keine Eintragung
- Prokura: keine Branchenbeschränkung
HV: auf brachenübliche Geschäfte beschränkt
- Prokura: keine Beschränkung nach außen
HV: Beschränkung nach außen möglich
- Prokura: nicht übertragbag
HV: mit Zustimmung übertragbar
Welche Handlungsvollmachten gibt es ?
- Generalhandlungsvollmacht (Beschränkung auf branchenübliche Geschäfte)
- Arthandlungsvollmacht (Beschränkung auf bestimmte Art von Geschäften)
- Spezialhandlungsvollmacht (Beschränkung auf ein bestimmtes, einzelnes Geschäft)
- Gesamthandlungsvollmacht (Mehrere natürliche Personen erhalten die HV)
Welche Vertragsart ist ein Handelsvertretervertrag ?
Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter (§§675 Abs. 1, 611 BGB)
Welche Handelsgeschäfte gemäß den §§ 343 ff. HGB sind zu unterscheiden?
Neben der Unterscheidung zwischen Handelsgrundgeschäften, Handelsnebengeschäften und Handelshilfsgeschäften wird zwischen einseitigen und zweiseitigen Handelsgeschäft differenziert.
Inwieweit ist die Systematik des Vierten Buchs des HGB der des BGB ähnlich?
Wie im BGB wird im HGB Allgemeines quasi „vor die Klammer“ gezogen: Die ersten Vorschriften (§§ 343-372 HGB) gelten zunächst allgemein für alle Handelsgeschäfte, während die anschließenden Normen (§§ 373-457h HGB) Regelungen für die besonderen Handelsgeschäfte enthalten. Im Allgemeinen Teil folgen dem Begriff und den Arten der Handelsgeschäfte allgemein schuldrechtliche Regelungen, Vertragsfreiheit, Vertragsschluss und schlussendlich sachenrechtliche Bestimmungen.
Wann gilt die „Vermutung“ nach § 344 I HGB ?
Die Vermutung nach § 344 HGB gilt, wenn Handeln im Handelsgewerbe oder privates Handeln als Verbraucher in Frage steh.
Nennen Sie drei Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter genauer Angabe des Paragraphen, auf denen sich aufgrund der kaufmännischen Selbstverantwortlichkeit ein teilweiser Verzicht auf bürgerlich-rechtliche Bestimmungen gibt.
§ 348 - Vertragsstrafe:
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
§ 349 HGB - Keine Einrede der Vorausklage:
Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu.
§ 350 HGB – Formfreiheit:
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1 und 2, des § 780 und des § 781 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
Wie wird der Handelsbrauch auch bezeichnet?
Handelsbräuche werden auch als Usancen bezeichnet
Nennen Sie 3 Handelsklauseln!
- wie gesehen
- frei Haus
- ab Werk
- Zahlung netto Kasse
Wobei sind Handelsbräuche zu beachten?
Handelsbräuche sind bei der Auslegung von handelsüblichen Vertragsklauseln z.B. zu beachten. Ebenso bei der Ergänzung von vertraglichen Pflichten nach §§ 133, 157, 242 HGB. Sie können einen Vertragsinhalt vervollständigen oder eine Regelungslücke ausfüllen.
Schweigen ist zivilrechtlich grundsätzlich ohne Relevanz: Es bedeutet weder Zustimmung noch Ablehnung. Im Handelsrecht jedoch kommt Schweigen in zwei Fällen besondere Bedeutung zu. Nennen Sie diese.
Schweigen ist im Handelsrecht in zwei Fällen von Bedeutung:
Beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben und bei der Übernahme von Geschäftsbesorgungen.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus § 377 HGB, wenn der Käufer einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB nicht ordnungsgemäß rügt?
Bei nicht ordnungsgemäßer Rüge gilt die gelieferte Ware nach § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt.
Erläutern Sie, warum der gutgläubige Erwerb nach § 366 HGB weiter ist als der nach § 932 BGB.
§ 366 HGB schützt im Gegensatz zu § 932 BGB nicht nur den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers oder Verpfänders, sondern auch an die Veräußerungsbefugnis des im Betrieb seines Handelsgewerbes verfügenden Kaufmanns.
Nennen Sie 4 handelsrechtliche Modifikationen der allgemein zivilrechtlichen Bestimmungen des Rechtsverkehrs!
- §358 HGB – Leistungszeit
- §360 HGB – Gattungsschuld
- § 352 HGB – gesetzliche Zinsen
- §354 I HGB – Provision
Um welche Zahlungsart handelt es sich bei Wertbriefen und Postanweisungen?
Barzahlung.
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