IUBH - Handelsrecht BHRE
IUBH - Handelsrecht BHRE
IUBH - Handelsrecht BHRE
Kartei Details
Karten | 54 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 16.01.2018 / 10.01.2021 |
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Welche Handelsgeschäfte gemäß den §§ 343 ff. HGB sind zu unterscheiden?
Neben der Unterscheidung zwischen Handelsgrundgeschäften, Handelsnebengeschäften und Handelshilfsgeschäften wird zwischen einseitigen und zweiseitigen Handelsgeschäft differenziert.
Inwieweit ist die Systematik des Vierten Buchs des HGB der des BGB ähnlich?
Wie im BGB wird im HGB Allgemeines quasi „vor die Klammer“ gezogen: Die ersten Vorschriften (§§ 343-372 HGB) gelten zunächst allgemein für alle Handelsgeschäfte, während die anschließenden Normen (§§ 373-457h HGB) Regelungen für die besonderen Handelsgeschäfte enthalten. Im Allgemeinen Teil folgen dem Begriff und den Arten der Handelsgeschäfte allgemein schuldrechtliche Regelungen, Vertragsfreiheit, Vertragsschluss und schlussendlich sachenrechtliche Bestimmungen.
Wann gilt die „Vermutung“ nach § 344 I HGB ?
Die Vermutung nach § 344 HGB gilt, wenn Handeln im Handelsgewerbe oder privates Handeln als Verbraucher in Frage steh.
Nennen Sie drei Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter genauer Angabe des Paragraphen, auf denen sich aufgrund der kaufmännischen Selbstverantwortlichkeit ein teilweiser Verzicht auf bürgerlich-rechtliche Bestimmungen gibt.
§ 348 - Vertragsstrafe:
Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
§ 349 HGB - Keine Einrede der Vorausklage:
Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu.
§ 350 HGB – Formfreiheit:
Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1 und 2, des § 780 und des § 781 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung.
Wie wird der Handelsbrauch auch bezeichnet?
Handelsbräuche werden auch als Usancen bezeichnet
Nennen Sie 3 Handelsklauseln!
- wie gesehen
- frei Haus
- ab Werk
- Zahlung netto Kasse
Wobei sind Handelsbräuche zu beachten?
Handelsbräuche sind bei der Auslegung von handelsüblichen Vertragsklauseln z.B. zu beachten. Ebenso bei der Ergänzung von vertraglichen Pflichten nach §§ 133, 157, 242 HGB. Sie können einen Vertragsinhalt vervollständigen oder eine Regelungslücke ausfüllen.
Schweigen ist zivilrechtlich grundsätzlich ohne Relevanz: Es bedeutet weder Zustimmung noch Ablehnung. Im Handelsrecht jedoch kommt Schweigen in zwei Fällen besondere Bedeutung zu. Nennen Sie diese.
Schweigen ist im Handelsrecht in zwei Fällen von Bedeutung:
Beim kaufmännischen Bestätigungsschreiben und bei der Übernahme von Geschäftsbesorgungen.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus § 377 HGB, wenn der Käufer einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB nicht ordnungsgemäß rügt?
Bei nicht ordnungsgemäßer Rüge gilt die gelieferte Ware nach § 377 Abs. 2 HGB als genehmigt.
Erläutern Sie, warum der gutgläubige Erwerb nach § 366 HGB weiter ist als der nach § 932 BGB.
§ 366 HGB schützt im Gegensatz zu § 932 BGB nicht nur den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers oder Verpfänders, sondern auch an die Veräußerungsbefugnis des im Betrieb seines Handelsgewerbes verfügenden Kaufmanns.
Nennen Sie 4 handelsrechtliche Modifikationen der allgemein zivilrechtlichen Bestimmungen des Rechtsverkehrs!
- §358 HGB – Leistungszeit
- §360 HGB – Gattungsschuld
- § 352 HGB – gesetzliche Zinsen
- §354 I HGB – Provision
Um welche Zahlungsart handelt es sich bei Wertbriefen und Postanweisungen?
Barzahlung.
In welchen Fällen modifizieren die Regelungen des Handelskaufs (§§ 373 – 381 HGB) das allgemeine Leistungsstörungsrecht?
- Annahmeverzug des Käufers - § 373 HGB
- Bestimmungskauf - § 375 HGB
- Fixhandelskauf - § 376 HGB
Was ist ein Kommissionsgeschäft?
§§ 383 ff. HGB: Das K-Geschäft ist ein Handelsgeschäft, durch das sich ein Gewerbetreibender als Kommissionär zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts im eigenen Namen für fremde Rechnung (des Kommittenten) verpflichtet:
→ Verkaufsgeschäft in 3 Schritten: Der Kommittent (Eigentümer) stellt die Ware dem Kommissionär zur Verfügung. Der Kommissionär verkauft Waren an die Käufer und bekommt von diesen den Kaufpreis. Der Kommissionär bezahlt nach dem Verkauf den vereinbarten Preis an den Lieferanten. Nicht verkaufte Ware gibt er nach einer vereinbarten Zeit an
3 Personen, 2 Verträge
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Speditions- und Frachtgeschäft ?
Fracht- und Speditionsgeschäfte sind auf die Beförderung von Gütern gerichtet.
Im Gegensatz zum Spediteur, der nur die Versendung übernimmt, befördert der
Frachtführer das Gut selbst. Der Spediteur führt also den Transport grundsätzlich nicht
selbst durch. Er übernimmt vielmehr nur die Organisation („Logistik“) der Beförderung
unter Einschaltung Dritter (Frachtführer, Lagerhalter, etc.). Allerdings verfügt der
Spediteur wie der Kommissionär gem. § 458 HGB über ein Selbsteintrittsrecht.
Von welcher Rechtsnatur ist das Frachtgeschäft?
- Von der Rechtsnatur her ist der Frachtvertrag ein Werkvertrag, da der Frachtführer den konkreten Erfolg gegenüber dem Absender (Beförderung) schuldet.
- Der Frachtvertrag ist ein Vertrag zugunsten Dritter:
Der Empfänger ist nach der Ankunft des Gutes berechtigt vom Frachtführer die Ablieferung des Gutes zu verlangen (§ 421 Abs. 1 HGB). Obwohl der Empfänger nicht selbst mit dem Frachtführer einen Vertrag geschlossen hat, kann der Empfänger vertragliche Ansprüche im eigenen Namen geltend machen.
Welche der nachfolgenden Aussagen über den typischen stillen Gesellschafter sind korrekt ?
Wie ist das Verhältnis zwischen HGB und BGB dogmatisch, thematisch und aufbautechnisch?
- Dogmatisch
- spezialgesetzlicher Anwendungsvorrang des HGB, §2 I EGHGB.
- Zwei-Code-System (HGB/BGB) ebenso in Frankreich; Unterschied: Italien, Niederlande, Schweiz (Code unique).
- Thematisch
- Sonderprivatrecht der Kaufleute.
- Aufbautechnisch (Falllösung in offenen Fragen):
-BGB-Anspruchsgrundlage zunächst + gegebenenfalls Spezialvorschrift im HGB (Übersichten: Jung, HaR10, (2014), § 32 Rn. 1 )
-Beispiel: Anspruch auf Kaufpreiszahlung, § 433 II BGB, modifiziert durch HGB-Normen (z.B. §§ 434 ff. HGB)
Der Kaufmannsbegriff orientiert sich (§ 1 I HGB) am Betrieb eines Handelsgewerbes. Dieses wird in § 1 II HGB näher erläutert.
Was versteht man unter einem Gewerbe bzw. Gewerbebetrieb?
Unter einem Gewerbe versteht man jede nach außen gerichtete, planmäßig auf Dauer angelegte, selbstständige (vgl. § 84 I 2 HGB) und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit mit Ausnahme der freien Berufe.
Wie wird der Kaufmann nach § 1 HGB genannt und welche Bedeutung hat seine Eintragung ins das Handelsregister?
Der Kaufmann nach § 1 HGB ist der „Ist-Kaufmann“. Die Eintragung ins HRG – siehe dazu § 29 HGB – hat jedoch rein deklaratorische (rechtsbekundende, nicht begründende) Wirkung. Zur Entstehung der Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB ist die Eintragung nicht erforderlich.
Wie nennt man den in § 2 HGB geregelten Kaufmann? Welche Unternehmen/Personen fallen darunter?
§ 2 HGB behandelt den „Kann-Kaufmann“. Darunter fallen insbesondere Personen, die nicht schon durch die Tätigkeit an sich, sondern erst durch die Eintragung in HRG Kaufmann werden. Dies sind insbesondere Kleingewerbetreibende.
Wer gehört neben dem Kleingewerbetreibenden noch zu den Kann-Kaufleuten?
Die Land- und Forstwirte nach § 3 HGB. Diese sind berechtigt – aber nicht verpflichtet – sich in das HRG eintragen zu lassen.
Wo im HGB ist der Scheinkaufmann geregelt?
Nirgends! Der Scheinkaufmann ist nicht im HRG eingetragen. Er wird allerdings wie ein Kaufmann behandelt, da er im Rechtsverkehr so auftritt. Er muss stets in zurechenbarer Weise einen Rechtsschein gesetzt haben, der Dritte muss dahingehend gutgläubig sein und das Handeln muss ursächlich sein (z.B. für den Vertragsabschluss).
Erklären Sie bitte kurz den Begriff und die Bedeutung des Handelsregisters!
Das HRG ist ein öffentliches Verzeichnis, welches Auskunft über die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten gibt. Es soll Sicherheit im Rechtsverkehr schaffen durch die Offenlegung der Rechtsverhältnisse. Die Regelungen finden sich in den §§ 8 bis 16 HGB.
Wie viele Abteilungen hat das Handelsregister? Welche Regelungen beinhalten diese?
Das HRG besteht aus 2 Abteilungen. In Abteilung HR A sind Tatsachen über die Einzelkaufleute, jur. Personen des öffentlichen Rechts und Personengesellschaften eingetragen, in Abteilung HR B finden sich Tatsachen über die Kapitalgesellschaften, wie z.B. die GmbH.
Was versteht man unter positiver und negativer Publizität des Handelsregisters?
- Negative Publizität (§ 15 Abs. 1 HGB)
„Alles, was nicht eingetragen ist, ist auch nicht existent.“
Greift nur zugunsten des Dritten, nie zu seinen Lasten
- Normalfall (§ 15 Abs. 2 HGB)
Setzt Richtigkeit voraus, jedoch ohne Gewähr
Gilt nicht innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntmachung, wenn der Dritte beweisen kann,
dass er die Tatsache weder kannte, noch kennen musste.
- Positive Publizität (§ 15 Abs. 3 HGB)
„Alles, was bekannt gemacht ist, ist richtig.“
De Dritte kann sich dem Eintragungspflichtigen gegenüber auf die falsch bekannt gemachte Tatsache berufen, muss es aber nicht.
Greift nur zugunsten des Dritten, nie zu seinen Lasten
Wer eine unrichtige Eintragung nicht selbst veranlasst, kann sich auf die Unrichtigkeit dieser Eintragung berufen.
Was ist die „Firma“ im handelsrechtlichen Sinne?
Die Firma ist der Geschäftsname eines Kaufmanns, unter dem er seine Handelsgeschäfte betreibt, seine Unterschrift abgibt, klagen und verklagt werden kann.
Erklären Sie die Begriffe Firmenbeständigkeit und Firmenausschließlichkeit. Nennen Sie auch die entsprechenden Normen im HGB!
- Firmenbeständigkeit:
Ein Handelsgeschäft kann zur Erhaltung des Rufs und zum Schutz der Geschäftsbeziehungen eines Kaufmanns unter den in §§ 21, 22 und 24 HGB geregelten drei Fällen fortgeführt werden.
- Firmenausschließlichkeit:
Jede neue Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde
bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister
eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (§ 30 Abs. 1 HGB), um Verwechslungen
mit anderen Firmen ausschließen zu können.
Das HGB unterscheidet zwischen selbstständigen und unselbständigen Hilfspersonen des Kaufmanns. Was versteht man darunter? Unter welche Gruppierung ist die Prokura zu subsumieren?
Unselbständige Hilfspersonen sind Handlungsgehilfen - § 59 HGB – wenn diese dem
Kaufmann kaufmännische Dienste leisten. Es werden 3 Arten von unselbständigen
Hilfspersonen unterschieden. Dies sind der Prokurist, der Handlungsbevollmächtigte und
der Ladenangestellte. Die jeweilige Einteilung ist abhängig vom Umfang der erteilten
Vertretungsmacht. Die §§ 59 ff. HGB regeln das Innenverhältnis zwischen
Handlungsgehilfen und dem Kaufmann. Selbstständige Hilfspersonen dagegen sind
solche, die zwar für den Kaufmann Dienste leisten, welche aber für ihn nicht im Rahmen
eines Angestellten- oder Arbeitsverhältnisses tätig sind. Dies sind der Handelsvertreter
(§§ 84 ff. HGB) (Vorwerk) oder der Handelsmakler (§§ 93 ff. HGB).
Zu welchen Geschäften ermächtigt die erteilte Prokura? Kann man eine im Rechtsverkehr wirkende Beschränkung der Prokura vornehmen?
Die Prokura ermächtigt grundsätzlich zu allen Geschäfte, der der Betrieb
„irgendeines“ Handelsgewerbes mit sich bringt - § 49 I HGB.
Beschränkungen gegenüber Dritten (nach außen) sind unwirksam, § 50 I HGB.
Was versteht man unter einer Handlungsvollmacht?
Die Handlungsvollmacht ist jede im Betrieb des Handelsgewerbes erteilte
Vollmacht, die keine Prokura ist.
Auf die Handlungsvollmacht sind die §§ 164 ff BGB anwendbar, soweit nicht
§ 54 HGB entgegensteht. Auch die Handlungsvollmacht betrifft wie die
Prokura das Außenverhältnis zwischen Geschäftsinhaber und dem Dritten.