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Prüfungsteil Nr. 4 / Immobilienbewirtschaftung

Teil Nr. 4 Immobilienbewirtschaftung

Teil Nr. 4 Immobilienbewirtschaftung

Kartei Details

Karten 197
Lernende 12
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 18.10.2017 / 24.08.2021
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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Welche Angaben muss ein Betreibungsbegehren (für ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs) enthalten, damit das Betreibungsamt nachfolgend den Zahlungsbefehl erlassen kann und besteht hierfür eine Vorschrift?

Für den Inhalt eines Betreibungsbegehrens besteht eine gesetzliche Vorschrift (Art. 67 SchKG).

Nach Art. 67 SchKG muss ein Betreibungsbegehren folgenden Inhalt aufweisen:
• Name und Wohnort des Gläubigers und allenfalls seines Bevollmächtigten,
• Name und Wohnort des Schuldners und gegebenenfalls seines gesetzlichen Vertreters,
• die Forderungssumme in Schweizer Währung,
• die Forderungsurkunde oder der Grund der Forderung.

Der Betreibungsbeamte begiebt sich zur Wohnung des Schuldners, damit er diesem den Zahlungsbefehl zustellen kann. Der Schuldner ist in der Wohnung nicht anwesend, aber sein Oknekl, welcher für zwei Tage beim Schuldner zu Besuch ist. Würden Sie den Zahlungsbefehl dem Onkel zustellen?

Wird der Schuldner in der Wohnung nicht angetroffen, darf der Zahlungsbefehl an eine zu seiner Haushaltung gehörenden erwachsenen Person oder an einen Angestellten zugestellt werden (Ersatzzustellung im Sinne von Art. 64 SchKG). An den Onkel, welcher sich nur für zwei Tage beim Schuldner zu Besuch aufhält, darf nicht zugestellt werden, da es sich nicht um eine im gleichen Haushalt wie der Schuldner lebende erwachsene Person handelt.

Gläubiger A hat beim Betreibungsamt eine Betreibung gegen den Schuldner X eingeleitet. Was sind die Voraussetzungen damit der Gläubiger A die Fortsetzung der Betreibung gegen Schuldner X verlangen kann und welche Behörde entscheidet, ob eine Betreibung auf dem Weg der Pfändung oder Pfandverwertung oder des Konkurses fortgesetzt wird?

Die Fortsetzung der Betreibung setzt einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl voraus. Der Gläubiger kann die Fortsetzung der Betreibung einleiten, wenn kein Rechtsvorschlag erhoben oder ein Rechtsvorschlag im Zivilprozess oder im Rechtsöffnungsverfahren beseitigt worden ist. Der Gläubiger darf frühestens 20 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls das Fortsetzungsbegehren stellen. Dieses Recht erlischt ein Jahr nach der der Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 88 SchKG).


Das Betreibungsamt bestimmt, welche Betreibungsart anwendbar ist (Art. 38 Abs. 3 SchKG).

Sie erhalten als Gläubiger vom Betreibungsamt die an den Schuldner zugestellte Konkursanfrohnung. Ein Monat ist seit der Zustellung der Konkursandrohnung an den Schuldner vergangen und der Schuldner hat die Forderung noch nicht beglichen. 

1. Was müssen Sie als nächsten Schritt unternehmen, damit Sie an Ihr Geld kommen. 

2. Welche Behöre ist für die Durchführung des Konkursverfahrens zuständig?

1. Frühestens nach Ablauf von 20 Tagen seit der Zustellung der Konkursandrohung kann der Gläubiger unter Vorlegung der Konkursandrohung und des Zahlungsbefehls beim Konkursgericht des Betreibungsortes das Konkursbegehren stellen (Art. 166 SchKG).
2. Nach Empfang des Konkurserkenntnisses, schreitet das Konkursamt zur Aufnahme des Inventars über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen und trifft die zur Sicherung desselben nötigen Massnahmen (Art. 221 SchKG). Das Konkurserkenntnis wird dem Konkursamt durch das Konkursgericht zugestellt (Art. 176 SchKG).

Sie möchten das Grundstück des Schuldners X verarrestieren lassen und müssen diesbezüglich im Vorfeld diverses Abklärungen tätigen. 

1. Wo ist das Begehren um Arrestbewilligung einzuleiten und von welcher Behörde wird der Arrest bewilligt?

2. Was sind die Voraussetzungen, damit ein Arrest bewilligt werden kann?

3. Sie möchten das Begehren um Arrestbewilligung stellen, es sind jedoch Betreibungsferien. Was ist nun?

1.  Das Arrestbegehren ist am Betreibungsort oder am Ort, wo die Vermögensgegenstände sich befinden einzureichen. Der Arrest wird vom Gericht (Arrestrichter) bewilligt.

2. Der Gläubiger muss beim Arrestrichter Folgendes glaubhaft machen:
Art. 272 SchKG)
• dass seine Forderung besteht,
• ein Arrestgrund vorliegt,
• Vermögensgegenstände vorhanden sind, die dem Schuldner gehören.


3. Da es sich beim Arrestverfahren um eine Sicherungsmassnahme handelt, gelten Betreibungsferien im Arrestverfahren nicht (Art. 56 SchKG). Demzufolge kann das Begehren um Arrestbewilligung während den Betreibungsferien eingereicht werden.

Ihr Cousin interessiert sich für die Ausbildung in der Immobilienbranche. Er möchte von Ihnen wiessen, welche Anforderungen an einen Immobilienbewirtscahfter gestellt wird. 

Nennen Sie 6 Anforderungen. 

- gute Allgemeinbildung
- fundiertes Fachwissen
- psychologisches Geschick / Sozialkompetenz
- Organisationstalent und Arbeitsdisziplin (Genauigkeit, Flexibilität, usw.)
- kostenbewusstes Denken
- die Fähigkeit, zu führen und motivieren und schlichten
- Verständnis für wirtschaftliche und politische Zusammenhänge
den Willen, Neues hinzuzulernen

Nennen Sie stichwortartig 8 wesentliche Vertragspunkte (essentialia negoti) eines Bewirtschaftungsauftragses. 

- Parteien
- Objekt(e)
- Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Vertragskündigung
- Aufgabenbereich und Vollmachten
- Kompetenzsumme für Ausgaben
- Abrechnungstermine
- Honorar und Spesen
Ort, Datum und Unterschrift

Sie diskutieren mit einem Eigentümervertreter über mögliche Honorarberechnungsgrundlagen. 

Beschreiben Sie die Unterschiede der einzelnen Berechnungsgrundlagen. 

Netto-SOLL: Mietzinseinnahmen exkl. Nebenkosten aber inkl. Leerstände
Netto-IST: Effektive Mietzinseinnahmen ohne Nebenkosten
Brutto-SOLL: Mietzinseinnahmen inkl. Nebenkosten und Leerstände
Brutto-IST: Effektive Mietzinseinnahmen inkl. Nebenkosten
Pauschalhonorar:Pauschale wird vereinbart; unabhängig von Mietzinseinnahmen /
Nebenkosten / Leerstände