CYP üKKn 2 2017
Alle Teilfähigkeiten bis zum üKKn 2 2017
Alle Teilfähigkeiten bis zum üKKn 2 2017
Kartei Details
Karten | 83 |
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Lernende | 65 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 06.08.2017 / 07.02.2023 |
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D.1.3.3 Belehnungssatz im Grundpfandgeschäft anwenden
Ich wende für die Finanzierung eines Objekts den definierten Belehnungssatz im Grundpfandgeschäft an.
CYP-Zusatzinformation:
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist die Einteilung der Unterlagen in Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit.
D.2.1.1 Unterlagen zur Kreditprüfung einfordern (Privatkunden)
Ich zähle einem Privatkunden die notwendigen Unterlagen für eine Kreditprüfung auf und begründe, weshalb diese erforderlich sind.
CYP-Zusatzinformation:
Bei der Gewährung eines Kredits muss die Bank prüfen, ob der Privatkunde den Kredit zurückzahlen kann und will. Sie können mit der Hilfe der Unterlagen Ihrer Bank und des Kunden diese Prüfung vornehmen.
D.2.1.2 Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit beurteilen (Privatkunden)
Ich beurteile auf der Grundlage interner und externer Informationen sowie bankinterner Weisungen und Reglemente die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit von Privatkunden.
CYP-Zusatzinformation:
Die Banken überwachen, ob sich die Kunden an die Abmachungen aus dem Kreditvertrag halten. Sie können anhand der internen Richtlinien aufzeigen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, wenn ein Kunde die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist die Unterscheidung zwischen Amortisation und Annuität und die Berechnung.
D.2.1.3 Auswertung aus der Kreditüberwachung interpretieren (Privatkunden)
Anhand eines vorgegebenen Beispiels und unter Berücksichtigung interner Richtlinien interpretiere ich die Auswertung der Kreditüberwachung eines Privatkunden richtig, schlage entsprechende Massnahmen vor und zeige deren Folgen nachvollziehbar auf.
CYP-Zusatzinformation:
Ein Kredit kann nach verschiedenen Kriterien in verschiedene Kreditarten eingeteilt werden. Zum Beispiel je nach Sicherheit, die der Kunde zur Verfügung stellt, gehört der entsprechende Kredit zur einen oder anderen Kreditart. Sie können auf Grund des Kreditwunsches eines Privatkunden diese Einteilung vornehmen und festlegen, in welcher Form der Kredit ausgesetzt wird.
D.2.2.1 Produkte im Grundpfand- sowie Faustpfandgeschäft unterscheiden (Privatkunden)
Ich analysiere die Bedürfnisse von Privatkunden in Bezug auf den Kreditwunsch und zeige Lösungen verständlich auf. Ich unterscheide die bankeigenen Produkte im Grundpfand- sowie im Faustpfandgeschäft nach den Kriterien Kreditart und Kreditform.
CYP-Zusatzinformation:
Ein Kredit kann nach verschiedenen Kriterien in verschiedene Kreditarten eingeteilt werden. Zum Beispiel je nach Sicherheit, die der Kunde zur Verfügung stellt, gehört der entsprechende Kredit zur einen oder anderen Kreditart. Sie können auf Grund des Kreditwunsches eines Privatkunden diese Einteilung vornehmen und festlegen, in welcher Form der Kredit ausgesetzt wird.
D.2.2.2 Finanzielle Auswirkungen von Grundpfandkrediten aufzeigen (Privatkunden)
Ich stelle einen Finanzierungsplan und eine Tragbarkeits-berechnung auf. Dabei berechne ich die jährlich anfallenden Kosten einer Immobilienfinanzierung und begründe meine Entscheidung. Ich zeige steuerliche Auswirkungen auf.
CYP-Zusatzinformation:
Die Banken prüfen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, ob der Kunde genügend eigenes Geld hat und ob er die jährlichen Kosten tragen kann. Sie können die notwendigen Berechnungen vornehmen und den daraus resultierenden Kreditentscheid begründen. Sie können dem Kunden aufzeigen, was sich durch den Kauf einer Immobilie in seiner Steuererklärung verändert.
D.2.2.3 Finanzierung einer Liegenschaft (Privatkunden)
Ich biete, unter Zuhilfenahme von bankeigenen Unterlagen, das richtige Produkt zur Finanzierung einer Liegenschaft an. Dabei zeige ich die Vor- und Nachteile dieses Produktes auf.
CYP-Zusatzinformation:
Sie können die Merkmale und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Hypothekarmodelle erklären. Sie können dem Privatkunden das richtige Produkt anbieten.
D.1.2.1 Lombardkredit/Wertschriften-kredit erläutern
Ich beschreibe die für einen Lombardkredit/Wertschriftenkredit zur Anwendung kommenden Belehnungswerte für Sicherheiten.
Ich berechne anhand eines mir vorgegebenen Wertschriftendepots die Kredithöhe und zeige im Falle einer Kreditunterdeckung die notwendigen Schritte auf.
CYP-Zusatzinformation:
Die Banken akzeptieren Drittpersonen, die für einen Kredit an einen Kunden einstehen. Sie können diese Art von Sicherheit mit den dazu gehörenden gesetzlichen Vorschriften erklären.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit sind die Unterscheidung zwischen der einfachen und der Solidar-Bürgschaft und die Anforderungen der Bank an den Bürgen.
D.1.2.2 Bürgschaften erklären
Ich erläutere Bürgschaften anhand von Anwendungsbeispielen und umschreibe die gesetzlichen Vorschriften.
CYP-Zusatzinformation:
Die Banken gewähren Privatkunden auch Kredite ohne Sicherheiten. Sie können diese Kreditart bezüglich Form, Verwendung, Dauer und Rückführung beschreiben.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist der Konsumkredit.
D.1.2.3 Ungedeckte Kredite beschreiben (Privatkunden)
Ich beschreibe ungedeckte Kredite in Bezug auf Form, Verwendung, Dauer und Rückführung.
CYP-Zusatzinformation:
Die Banken und die Versicherungen schätzen auf verschiedene Arten den Wert einer Liegenschaft. Sie können je nach Immobilie die passende Schätzung erklären.
Form
- Darlehen
- Kontokorren
Verwendung
- Finanzierung von Konsumgütern
Dauer
- Laut KKG muss Kreditnehmer Kredit innert 36 Monaten abzahlen können
- LZ ist meist 12 - 60 Monaten
Rückführung
- Mittels Annuität (Gleichbleibende Rate)
D.2.3.1 Konsumkredit und Konsumgüterleasing unterscheiden
Ich unterscheide anhand von selbst gewählten Kriterien Konsumkredit und Konsumgüterleasing und empfehle das passende Produkt.
CYP-Zusatzinformation:
Anstatt ein Konsumgut mittels Konsumkredit zu erwerben, kann der Kunde es auch |mieten|. Sie können diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten anhand von verschiedenen Merkmalen voneinander unterscheiden.
C.5.1.4 Finanzplanung anbieten
Ich erkenne, in welchen Fällen eine umfassende Finanzplanung für eine Kundin oder einen Kunden sinnvoll ist und ziehe entsprechende Experten bei.
A.1.3.1 Kollokationsplan und Einlegerschutzvereinbarung erklären
Ich erkläre den Kollokationsplan einer Bank und zeige auf, welche Gesetze die Grundlage bilden. Ich erkläre die Auswirkungen und Folgen der Einlegerschutzvereinbarung und des Kollokationsplans. Ich kann verschiedene Bankprodukte den einzelnen Klassen des Kollokationsplans zuordnen.
CYP-Zusatzinformation:
Eine Bank kann wie jede andere Firma in Konkurs gehen. Gewisse Kundenguthaben geniessen hinsichtlich einer möglichen Auszahlung eine bevorzugte Behandlung. Sie können die relevanten Gesetze nennen und aufzeigen, wie das noch vorhandene Vermögen auf die verschiedenen Gläubiger verteilt und ausbezahlt wird.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist das Aufstellen und Berechnen eines Kollokationsplans.
Kollokationsplan:
- Forderungen im ersten Rang
- Lohnforderungen
- Pensionskasse
- Forderungen im zweiten Rang
- Sozialversicherungsbeiträge
- Kindsvermögen
- Forderungen im dritten Rang
- Alle übrigen Forderungen
- Forderungen im vierten Rang
- Nachrangige Forderungen
- Nachrangige Darlehen
Einlegerschutzvereinbarung:
Bei von der FINMA bewilligten Banken gibt es einen privilegierten Einlegerschutz von max. CHF 100‘000.00 pro Kunde.
Falls eine Bank Konkurs geht wird, falls genügend Geld vorhanden, dieser Betrag den Kunden direkt ausserhalb des Konkursverfahren zurückerstattet.
Sollte die Bank nicht mehr genügend liquide Mittel haben, trägt die Einlagensicherung die Kosten.
Vorsorgegelder wie z. B. 3. Säule Guthaben sind zusätzlich zu den übrigen Bankeinlagen bis zu CHF 100‘000.00 privilegiert, werden allerdings nicht durch die Einlagensicherung getragen. (Wenn die Bank nicht genügend Geld hat hilft die Einlagensicherung bei Vorsorgegelder also nicht aus)
Die drei Transformationsformen
Transformationen
- Fristentransformation
- Betragstransformation
- Risikotransformation
A.1.3.2 Gesetzliche Grundlagen der Geldausgabe und Besonderheiten der Banknoten und Münzen kennen
Ich erläutere die gesetzlichen Grundlagen der Geldausgabe in der Schweiz. Ich zeige an vorgegebenen konkreten Beispielen die besonderen Merkmale unserer Banknoten und Münzen auf.
CYP-Zusatzinformation:
Sie können erklären, wer in der Schweiz für die Herstellung und die Herausgabe der Banknoten und Münzen verantwortlich ist und über die Phasen der Geldentwicklung berichten. Des Weiteren können Sie anhand einer Banknote die Sicherheitsmerkmale (neue und 8. Banknotenserie) aufzeigen und auf diese Weise kontrollieren, ob die vorliegende Banknote echt ist.
A.1.2.2 Aufgabe der Bankenombudsstelle beschreiben
Ich beschreibe die Aufgaben der Bankenombudsstelle.
CYP-Zusatzinformation:
Es gibt einen unabhängigen Vermittler zwischen Bankkunden und Banken, welcher Beschwerden von Bankkunden behandelt. Sie können die Aufgaben dieser Stelle beschreiben und konkrete Beispiele von Beschwerden nennen.
Der Bankenombudsman ist ein neutraler Vermittler, bei Streitgkeiten zwischen einer Bank und einem Kunden, welche eine aussergerichtliche Einigung zum Ziel hat.
- Ist nicht rechtlich geltend
- Kostenlos
- Behandelt Fälle zu Nachrichtenlosen Vermögen.
- Der Bankenombudsman behandelt ca. 2000 Anfragen pro Jahr.
- 1993 von der Schweizerischen Bankiervereinigung ins Leben gerufen.
Zentrale Datenbank für Nachrichtenlose Vermögen von den einzelnen Banken. Wenn der Kunde z.B. nachweisen kann, dass er einen Anspruch auf das Vermögen hat, kann der Bankenombudsman eine abfrage in der Datenbank machen und der Kunde wird über das Ergebnis informiert.
Er wurde 1993 von der Schweizerischen Bankiervereinigung ins Leben gerufen.
A.2.1.1 Volkswirtschaftliche Aufgaben der Banken erklären
Ich erkläre die volkswirtschaftlichen Aufgaben der Banken anhand des erweiterten Wirtschaftskreislaufes und verdeutliche deren Bedeutung für meine Bank.
CYP-Zusatzinformation:
Sämtliche Dienstleistungen einer Bank haben einen Zusammenhang mit drei Hauptaufgaben, die für die Schweizer Wirtschaft sehr wichtig sind. Dabei ist die Beziehung der Banken zu den Konsumenten und Produzenten von Bedeutung. Sie können die Hauptaufgaben darlegen und die Dienstleistungen Ihrer Bank zuordnen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit sind die verschiedenen Transformationen (z.B. Fristentransformation).
Volkswirtschafliche Aufgaben einer Bank:
- Vermittlung von Geld (Kapital & Kreditvermittlung)
- Übermittlung von Geld (Zahlungsvermittlung)
- Aufbewahrung/Anlage von Geld (Wertschrifteingeschäft, Anlageberatung & Vermögensverwaltung)
Die Bank übernimmt die Funktion als Vermittlerin zwischen Geldgebenden(Passivseite) und Geldnehmenden(Aktivseite). Sie leiht das Geld auf eigenes Risiko aus.
A.2.1.2 Bankengruppen erklären
Ich erkläre alle Bankengruppen mit ihren jeweils wichtigsten Merkmalen (Rechtsformen, geographische Tätigkeitsgebiete, geschäftliche Schwerpunkte). Pro Bankengruppe nenne ich ein Institut.
CYP-Zusatzinformation:
Sämtliche Banken der Schweiz sind in Gruppen eingeteilt. Sie können diese aufzählen und voneinander unterscheiden, indem Sie beispielsweise wissen, wie und wo sie tätig sind. Pro Gruppe können Sie eine Bank nennen.
A.2.1.3 Rechtsform, Organisation, Geschäftstätigkeit und Entwicklung der eigenen Bank beschreiben
Ich beschreibe Rechtsform, Organisation, Geschäftstätigkeit und die aktuelle Entwicklung der eigenen Bank.
CYP-Zusatzinformation:
Sie können einem Kunden Ihre Bank vorstellen, indem Sie die Rechtsform (z. Bsp. Aktiengesellschaft), Organisation, Geschäftstätigkeit (z. Bsp. Kundengruppen) und die aktuelle Entwicklung erklären.
A.2.1.7 Schweizerische Bankiervereinigung und Gemeinschaftsunter-nehmungen kennen
Ich nenne drei Hauptaufgaben der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg). Ich zähle wichtige Standesregeln auf, welche die SBVg und die Banken vereinbart haben. Ich nenne von weiteren Gemeinschaftsunternehmungen je den Namen und die Hauptaufgaben.
CYP-Zusatzinformation:
Die meisten Schweizer Banken haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, um sich auf gemeinsame Spielregeln zu einigen. Sie können die drei Hauptaufgaben des Vereins sowie die wichtigsten Spielregeln nennen. Neben dem CYP als Beispiel für eine Gemeinschaftsunternehmung können Sie weitere benennen und deren Hauptaufgaben aufzählen.
Bei den Standesregeln liegt der Fokus auf der VSB, der Einlagensicherungsvereinbarung und den Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge.
Bei den Gemeinschaftsunternehmungen liegt der Fokus auf der Six Group AG und auf dem CYP.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
Die SBVg vertritt die Interessen der Banken und fördert das Image des Finanzplatzes Schweiz. Die Ausbildung des Nachwuchses und des Bankkaders sowie die Selbstregulierung sind ebenfalls wichtige Aufgaben.
Die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB), die Einlegerschutzvereinbarung und z. B. die Richtlinien für die Vermögensverwaltung gehören zu den Wichtigsten Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Gemeinschaftsunternehmen
- SIX Group AG
- CYP
- Ausgleichskasse für Bankgewerbe
- Swiss European Clearing Bank (SECB)
- Bankenombudsmann
A.2.2.1 Risikotypen und -arten im betrieblichen Umfeld beschreiben
Ich beschreibe das Reputationsrisiko und das operationelle Risiko (z.B. technische und regulatorische Vorgaben) im Umfeld einer Bank und zeige anhand von zwei Beispielen gezielte Massnahmen zu deren Vermeidung auf.
CYP-Zusatzinformation:
Wie jede andere Firma hat eine Bank das Risiko, ihren guten Ruf zu verlieren und Fehler zu machen. Sie können mögliche Beispiele sowie Massnahmen zur Vermeidung dieser Risiken aufzeigen.
Das Reputationsrisiko:
Das Reputationsrisiko ist das Risiko, dass durch die Geschäftstätigkeit der gute Ruf der Bank geschädigt wird.
- Ursache des Reputationsrisikos können indirekte und direkte Risiken sein.
- Der Ruf der Bank kann aber auch geschädigt werden, ohne ein direktes oder indirektes Risiko als Auslöser zu haben. Wenn sich eine Bank z. B. in einem Geschäft engagiert, das öffentlich in der Kritik steht, leidet der Ruf ebenfalls.
Vermeiden von Reputationsrisiken:
Das operationelle Risiko:
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten in Folge von Versagen von internen Prozessen. Operationelle Risiken sind z. B. Mitarbeiterfehler, Interessenkonflikte, Systemfehler, schlechte interne Abläufe, gefälschte Unterlagen.
Vermeiden von operationellen Risiken:
A.1.1.1 Relevante Gesetze und bankengesetzliche Vorschriften erklären
Ich erkläre die für die Bankbranche relevanten Gesetze wie Banken-, Börsen-, Konsumkredit-, Kollektivanlage- sowie Geldwäschereigesetz.
CYP-Zusatzinformation:
Sie können das Bankengesetz und das Geldwäschereigesetz in Bezug auf Ziele und Inhalt erklären. Die anderen Gesetze werden Sie in späteren Modulen genauer kennen lernen.
A.1.1.2 Bankengesetzliche Vorschriften kennen
Ich erkläre die mit dem Bankengesetz verbundenen Ziele und die Aufgaben der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA).
CYP-Zusatzinformation:
Sie können die Ziele des Bankengesetzes erklären. Die Einhaltung dieses Gesetzes wird von einer Aufsichtsbehörde überwacht. Sie können die Aufgaben dieser Behörde erläutern.
Aufgaben der FINMA:
- Erteilung der Banklizenz
- Die Überwachung von Liquidität und Eigenmitteln
- Die Sanierung oder Liquidation einer Bank
- Überwachung der bewilligten Banken
Ziele des Bankengesetzes:
- Ein funktionierendes Bankensystem (Wirtschaft erhalten)
- Das Vermögen von Kunden vor Konkurs/Zahlungsunfähigkeit der Bank schützen
A.1.1.3 Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses erklären
Ich erkläre Sinn und Zweck des Bankkundengeheimnisses sowie dessen Bedeutung für den Bankenplatz Schweiz.
CYP-Zusatzinformation:
Sie können erklären, warum Sie als Bankmitarbeiter den Artikel 47 des Bankengesetzes einhalten müssen und welche Bedeutung das Bankkundengeheimnis für den Schweizer Bankenplatz hat.
- Soll die Bankkunden vor Eingriffen dritter in Ihre Privatsphäre schützen.
- Ist ein Berufsgeheimnis.
- Ist nicht dazu da kriminelle zu schützen.
- Das Bankkundegeheimnis ist ein international bekanntes Merkmal des Schweizer Finanzplatzes.
- Kann nur durch einen Schweizer Richter bzw. die zuständigen Behörde aufgehoben werden.
A.1.1.4 Geldwäscherei erklären
Ich erkläre den Begriff Geldwäscherei und beschreibe die Pflichten der Bank bei deren Bekämpfung.
CYP-Zusatzinformation:
Es gibt Geld, welches aus kriminellen Tätigkeiten stammt und als sauberes Geld in die Wirtschaft eingespiesen (gewaschen) wird. Sie können aufzeigen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, dass man von Geldwäscherei spricht. Sie können die Pflichten der Banken bei Verdacht auf Geldwäscherei seitens ihrer Kunden erläutern.
Geldwäscherei ist wenn jemand die Herkunft von Geldern, welche aus Verbrechen stammen:
- Versteckt,
- das auffinden erschwert oder gar verunmöglicht
- oder die Einziehung vereitelt
Geldwäscherei läuft in folgenden drei Schritten ab:
- Einspeisen
- Das illegale Geld mit "sauberem" Geld mischen (z. B. Restauranteinnahmen) auch "smurfing" genannt.
- Verschleiern
- Das Geld umbuchen, so dass dessen Herkunft nicht nachverfolgt werden kann (Beispiel: Geld auf PrePaid Kreditkarte laden)
- Integrieren
- Das Geld wieder in den Wirtschaftskreislauf einbringen (Beispiel: Auto, Essen etc. damit kaufen)
Die Pflichten der Banken:
- Meldepflicht
- Die Bank muss bei begründetem Verdacht eine Meldung an die Meldestelle für GW machen.
- Sperrpflicht
- Nach Meldung werden Gelder für max. 5 Arbeitstage gesperrt (Erhärtet sich der Verdacht, ordnet Meldestelle eine defintive Sperrung der Gelder an)
- Informationsverbot
- Die Bank darf nicht über Verdacht informieren (Besonders Kunden nicht)
A.1.2.1 Sinn und Zweck der VSB erklären und VSB anwenden
Ich gebe den Inhalt der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) an. Ich zeige auf, bei welchen Kundentransaktionen sie Anwendung findet und verstehe Sinn und Zweck.
CYP-Zusatzinformation:
Die wichtigste Spielregel zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung und den Banken ist die VSB. Sie können Ziele und Inhalt dieser Vereinbarung wiedergeben. Sie können aufzeigen, wann sie in der Zusammenarbeit mit den Kunden Anwendung findet.
Die VSB ist eine private Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Bankiervereinigung den Schweizer Banken.
Für alle Schweizer Banken Pflicht.
Ziele:
- Das Ansehen des schweizerischen Bankgewerbes im In- und Ausland wahren
- Eine einwandfreie Geschäftsführung bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und im Zusammenhang mit dem Bankkundengeheimnis umschreiben und
- Einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung leisten
Pflichten:
- Die Banken leisten keine aktive Hilfe zur Steuerhinterziehung
- Die Banken leisten keine aktive Hilfe zur Kapitalflucht.
- Identifizierung Vertragspartner und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
A.1.3.3 Datenschutz erklären
Ich erkläre mit eigenen Worten das Ziel des Datenschutzgesetzes.
Dabei nenne ich je drei Anwendungen, in denen das Gesetz
a) dem Lehrbetrieb und seinen Betriebsdaten Schutz bietet
b) dem Lehrbetrieb Grenzen setzt, Daten von Personen zu benutzen.
CYP-Zusatzinformation:
Jede Bank hat unzählige Daten, die nicht jedermann zugänglich sein dürfen. Sie können die Ziele des Datenschutzgesetzes erklären. Sie können je drei Beispiele nennen, in denen das Gesetz den Daten Ihrer Bank Schutz bietet oder Grenzen setzt.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Teilfähigkeit ist die Unterscheidung zwischen den Begriffen Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung
Die Bedeutung des Datenschutzes ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Immer grössere Mengen an Daten stehen heute zur Verfügung, die bearbeitet, genutzt, gesammelt aber auch missbraucht werden können. Im Bankensektor ist der Datenschutz eine zentrale Rolle, wir müssen viel über unsere Kunden wissen und dies auch dokumentieren, diese Daten sind sehr sensibel und müssen entsprechend geschützt werden.
a)
b)
B.1.1.1 Kontosortiment erklären
Ich nenne die Produkte aus dem Kontosortiment meiner Bank. Dabei erkläre ich die segmentspezifische Ausgestaltung (z.B. Jugendsparkonto) sowie deren Merkmale.
CYP-Zusatzinformation:
Sie können die verschiedenen Konti und Pakete Ihrer Bank aufzählen und deren Merkmale (z. Bsp. Kundengruppe) erläutern.
Gem. aktuellen Factsheets
B.1.1.2 Zinssätze und Rückzugsbedingungen erklären
Ich zeige auf, wo die Rückzugsbedingungen der verschiedenen Konti festgehalten sind und kann diese dem Kunden erklären. Ich erkläre den Zusammenhang zwischen Zinssatz und Rückzugsbedingungen.
CYP-Zusatzinformation:
Je nach Kontoart darf ein Kunde mehr oder weniger Geld auf einmal abheben. Sie wissen, wo Sie die Informationen finden und können diese Bedingung einem Kunden erklären, indem Sie den Zusammenhang mit dem Zinssatz darlegen.
Zusammenhang Zinssatz und Rückzugsbedingungen:
Desto länger und strenger die Rückzugsbedingungen sind, umso höher ist der Zins, welcher der Kunde erhält.
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