Politologie
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 88 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Politique |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 28.06.2017 / 12.07.2017 |
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Rechte
Grundrechte: alle Bewohner CH
Staatsbürgerliche Pflichten und Rechte: alle CH Bürger
Politische Rechte: ab 18-Jahren, CH Bürger
Grundrechte
Freiheitsrechte:
Rechtsgleichheit / Diskriminierungsverbot
Recht auf Leben
Schutz der Privatsphäre
Glaubens‐ und Gewissensfreiheit
Meinungs‐ und Informationsfreiheit
Medienfreiheit
Grundschulunterricht
Freiheit der Wissenschaft und Forschung
Niederlassungsfreiheit (nur für CH, Kategorie C)
Wirtschaftsfreiheit
Staatsbürgerliche Rechte
Bürgerrecht
Gleichzeitig Bürgerrecht einer Gemeinde, eines Kantons und der Eidgenossenschaft
Wie wird man Schweizerbürger?
Durch Abstammung (ein Elternteil)
EinbürgerungAntrag in einer Gemeinde (12 Jahre Wohnsitz in CH / Integration / guter Leumund) / kein Rechtsanspruch, aber Ablehnung muss seit 2003 begründet werden
Erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner (5 Jahre in CH, 3 Jahre verheiratet, Integration)Anspruch auf Einbürgerung
Verlust des Bürgerrechts
In der Regel unverlierbar / Ausnahmen bei Doppelbürger
Schutz vor Ausweisung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf ohne Einverständnis des Landes verwiesen werden.
Schutz vor Ausschaffung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf zwangsweise in ein anderes Land ausgeschafft werden.
Schutz vor Auslieferung: Kein Bürger, keine Bürgerin darf auf Ersuchen eines fremden Staates ausgeliefert werden. Straftaten werden in der Schweiz verfolgt.
Staatsbürgerliche Pflichten
Wehrpflicht (nur Männer), Militärpflichtersatz, Zivilschutz Versicherungspflicht (AHV, ALV, KVG)
Schulpflicht (Grundschule)
Amtszwang
Steuerpflicht
Politische Rechte
Lancierung von Volksinitiativen Absicht: Änderung der Bundesverfassung
Obligatorisches Referendum Abstimmung zwingend Volks- und Ständemehr
akultatives Referendum: 50 000 / 100 Tage Abstimmung erzwingen über Beschluss des Parlament Volksmehr
Problematik Ständemehr
Ständemehr schützt ehemalige Sonderbundskantone (katholisch- konservative Kantone, heute: kleine, Landkantone) gegen die Dominanz der bevölkerungsreichen Ständeintegrative Funktion
Problem Ungleichgewicht der Stimmen / bev-reiche Kantone wachsen stärkerVerschärfung des Problems
Problem: Volks-Ja / Stände-Nein (erst 9 Fälle seit 1874) Bsp unten.
Innovationshemmende Wirkung, (Stadt vs. Land) / gg gesellschaftliche und politische Reformen
Politische Rechte
Wahlrecht:
aktives Wahlrecht (Personen wählen)
Majorz (Mehrheitsprinzip) (z.B. Ständeratswahlen) Proporz (Verhältniswahlprinzip (z.B. Nationalrat)
passives Wahlrecht (in ein Amt gewählt zu werden)
Neun Regeln für die gültige Wahl
Nur die amtlichen Wahlzettel sind gültig.
Der Wahlzettel muss wenigstens einen gültigen Kandidat(inn)ennamen enthalten.
Der Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in Ihrem Kanton Sitze zu verteilen sind.
Der Wahlzettel ist handschriftlich auszufüllen oder abzuändern.
Bei handschriftlich eingesetzten Kandidat(inn)en Namen und Vornamen, wenn nötig auch Adresse und Beruf angeben.
Verweisungen wie «dito» oder ähnliche sowie Gänsefüsschen sind ungültig.
Wahlzettel mit ehrverletzenden Aeusserungen oder mit offensichtlichen Versuchen einer Verletzung des Stimmgeheimnisses (Kennzeichnungen) sind ungültig.
In Kantonen mit mehreren Sitzen sind nur die Namen gültig, die auf einem der vorgedruckten Wahlzettel stehen.
Keinen Namen mehr als zweimal auf Ihrem Wahlzettel aufführen.
Aufgaben der Justiz
Erlass der Gesetze durch Legislative
Umsetzung der Gesetze durch Exekutive
Bestimmung des Strafmasses durch Judikative
Bundesgericht als oberste rechtssprechende Behörde
BV 188: «Oberste rechtsprechende Behörde des Bundes» nicht Bundesrat oder Parlament
Letzte Instanz bei den Gerichten (Ausnahme: geringer Streitwert, Menschenrechte)
Verbindliche Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten
Aufgaben: Rechtssprechung
Wahrung der bundesstaatlichen Rechtseinheit: Viele Rechtsnormen des Bundes werden durch die Kantone vollzogenunterschiedliche Auslegungen Leiturteile des Bundesgerichts
Bundesgericht gewährleistet grundrechtliche Freiheiten = Bundesgericht beurteilt Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (z.B. Freiheitsrechte: Welche Rechte hat die Polizei? Überwachung der E-Mails? Eintrag in Hooligan-Datenbank?)
Bildung einer Rechtstradition durch Auslegung der Gesetze
Kein Verfassungsgericht
Kein Verfassungsgericht, d.h. keine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit neuer Verfassungsartikel und der Gesetze (völkerrechtswidrige Initiativen)
Problem: Bundesgericht muss verfassungswidrige Gesetze anwende
Politische Bedeutung der Urteile
Tendenz:
Auf Grund der Entscheidfindung im Gesetzgebungsprozess (Konkordanz) viele Kompromissformulierungen in den Gesetzen
unklare Formulierungen oder Lücken
Ermessenspielraum der Richter («Justizialierung der Politik»)
Richterliche Unabhängigkeit
Richter dürfen nicht in justizfremde Angelegenheiten eingebunden werden
Nicht in der Legislative oder der Exekutive oder untergeordnet (institutionelle Unabhängigkeit)
Ziel: Rechtsstreitigkeiten nüchtern und neutral beilegen
lange Amtszeiten (6 Jahre) = länger als Parlament
Unabsetzbarkeit während Amtszeit
Unabhängig von der Verwaltung, aber
Oberaufsicht des Parlaments
Wiederwahl möglich
38 hauptamtliche Richter
19 nebenamtliche Richter am Bundesgericht
Verpolitisierung der Justiz
Wahl der Bundesrichter durch die vereinigte BundesversammlungBerücksichtigung der Parteizugehörigkeit (seit 1942 kein Parteiloser mehr gewählt) Parteien schlagen Kandidaten vor, nicht immer die Besten / Versuche politischer Einflussnahme
Wiederwahl (alle 6 Jahre) drohende Abwahl bei ungenehmen RichternAbhängigkeit von politischen Konstellationen im Parlament. Einzigartig in Europa.
Schwächung der institutionellen Unabhängigkeit
Vorteil: Alle gesellschaftlichen Gruppierungen sind in den Gerichten vertreten. Aber: Vertretung der Parteilosen?
Alternativen:
Kantone: oft Volkswahl maximale Legimitation, aber keine Auswahl der Besten, da Parteienproporz spielt (oft stille Wahlen)
FR: einmalige Richterernennung durch Parlament mit
Verzögerte Anpassung an Machtverhältnisse im Parlament Kampfwahlen Amtsenthebungsverfahren
Voraussetzungen und Bedingungen für möglichst guten, idealen Staat
Macht
Freiheit
Herrschaft
Gerechtigkeit
Ziele Politische Philosophie
Entwicklung des Staates vom Stadtstaat über den absolutistischen Staat bis zum liberalen Rechtsstaat
Philosophischen Ansätze auf die herausragenden Problemstellungen der Staatsphilosophie (Gerechtigkeit, Macht, Herrschaft, Freiheit) erläutern und einordnen
Vertragstheorie (Gesellschaftsvertrag) und ihre Bedeutung
Herleitung und Sinn der Gewaltenteilung
Voraussetzungen und die Bedingungen des liberalen Rechtsstaates
Urbane Territorialstaat
Viele der zerstreut siedelnden Häuptlinge (lokale Herrscher) und ihre Klans verlagern ihre Wohnsitze in die Stadt, um die Konkurrenzbedingungen zwischen den expandierenden Staaten zu verbessern: Zusammenfassung des militärischen Potenzials in Zentren
--> Zentrum mit einem Markt und mit einem von ihm beherrschten Umland.
Legitimation der Herrschaft: Respektierung der Ältesten als den Interpreten der Überlieferung, inkl. Einbezug der Götter als Ahnen.
Aufbau von militärischen und zivilen Zwangsmitteln in der Hand des Herrschers.
Gerechtigkeit
Menschliches Verlangen nach Gerechtigkeit
Gerechtigkeit als übergeordnetes Ziel eines Staates
Platon: „Politeia“
Suche nach dem gerechten Staat
Zweifel, dass der Mächtige auch der Gerechte ist.
Suche Platons nach dem idealen, gerechten Staat
Im Idealstaat regiert die Gerechtigkeit
• Drei Stände im Staat mit eigenen Funktionen:
Bauern/Handwerker, (Ernährung),
Soldaten (Sicherheit)
Herrscher = Philosophenkönigedurch Vernunft herrschen
weise und gerechte Herrscher
Gerechtigkeit: «Gerecht ist, der Einzelne und damit auch das Ganze [der Staat], wenn jeder das Seine tut.»
Pflicht für jeden Bürger, den eigenen Anlagen und Neigungen gemäss zu leben
Am Gemeinwohl orientiert
Aristoteles: „Politik“
Empirie A will einen realisierbaren Staat entwerfen
Voraussetzung: der Mensch kann sich nur in der Gemeinschaft entfalten, er ist ein geselliges Wesen (zoon politikon) ist nur im Staat möglich
Im Staat gilt: gut und gerecht ist, was für die Individuen und die Gesellschaft gut ist
Nutzen für alle Bürger = Gemeinwohl (bonum comune)
Auch A ist für eine Ständegesellschaft
John Rawls «Theorie der Gerechtigkeit»
Nur gerechte Institutionen können eine faire Gesellschaft herbeiführen
Naturrecht
Grundsätze, die über jedem König oder jedem Parlament stehen. Sie garantieren den Schutz jedes Einzelnen vor der Willkür der Regierenden, unabhängig von der Staats- und Regierungsform.
z.B. Zehn Gebot, Menschenrechte
Problem: Keine rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze.
Macht
Definition von «Macht»: «Macht bedeutet die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen (...)». (Max Weber)
physische, psychische oder wirtschaftliche Macht
Erscheinungsformen der Macht:
Befehl und Gehorsam (u.U. unter Einsatz von Zwang)
autoritative Verhältnisse (Akzeptanz der Autorität)
demokratische Verhältnisse (Wahl von Machtträgern für begrenzte Zeit)
Niccolo Macchiavelli: „Il principe“
Geschichte und Erfahrung zeigen: Der Mensch ist schlecht
In der Politik müssen Entscheidungen gefällt werden (ein Sowohl- als-auch führt zu keinen Ergebnissen)
Ein Fürst bedarf folgender Eigenschaften:
Fortuna (glückliche Umstände)
Vergangenheit und Gegenwart analysieren und notwenige Schlüsse ziehen (realpolitisches Denken)
günstige Gelegenheiten erkennen und handeln
Persönliche Eigenschaften: Analysefähigkeit, Durchsetzungsvermögen
Richtig und gut ist, was dem Staat bzw. dem Herrscher nützt ( = Staatsraison)
Es geht um Machterwerb und Machterhalt
Trennung von Politik/Macht und Moral
Alle Formen der Machtanwendung legitim
Vorrangstellung des Herrschaftscharakters des Staates (Obrigkeitsstaat) gegenüber dem Gemeinschaftscharakter
In einer Republik müssen die Politiker ihre Ambitionen einschränken
Hannah Arendt
Macht ist die menschliche Fähigkeit, sich mit anderen zusammenzuschliessen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln. Sie wird nicht nur ein einer einzelnen Person besessen. Macht bedarf der Legitimität.
Michael Foucault
Allgegenwärtigkeit von Macht in allen sozialen und gesellschaftlichen Beziehungen.
Entwicklung des Staates im 17. / 18. Jhdt
Entwicklung neuer DenkansätzeFormen der legitimen Herrschaft
Herausbildung des Grundgedankens des liberalen Rechtsstaats
Neues Denkmodell der Aufklärung
Zusammenschluss der Menschen zu einer Gesellschaft (= Zivilgesellschaft) -->
Gesellschaftsvertrag Herrschaft rational legitimieren
Ziel: Wahrung der gemeinsamen Güter und Werte ( = res publica)
Herrschaft
Herrschaft = «eine asymmetrische soziale Wechselbeziehung von Befehlsgebung und Gehorsamsleistung, in der eine Person, Gruppe oder Organisation anderen (zeitweilig) Unterordnung aufzwingt und Folgebereitschaft erwarten kann.» (Leggewie)
Herrschaft verschafft den sozialen Beziehungen eine ordnende Struktur
Beziehung zwischen Personen(gruppen)
Herrscher und Beherrschte
Herrschaft kann als ordnende und tragende Säule einer Gesellschaft betrachtet werden ( = legitime Herrschaft)
Thomas Hobbes: „Leviathan“
Der Mensch ist schlecht, egoistisch und berechnend
Unterwerfungsvertrag zwischen König und Volk --> Friede und Sicherheit
Machtübertragung vom Volk auf den König (Souverän)
Kein Widerstandsrecht gegen Gesellschaft / Staat
--> Begründung der Notwendigkeit des Staats
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