Politologie
politologie
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Kartei Details
Karten | 88 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Politik |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 28.06.2017 / 12.07.2017 |
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Voraussetzungen und Bedingungen für möglichst guten, idealen Staat
Macht
Freiheit
Herrschaft
Gerechtigkeit
Ziele Politische Philosophie
Entwicklung des Staates vom Stadtstaat über den absolutistischen Staat bis zum liberalen Rechtsstaat
Philosophischen Ansätze auf die herausragenden Problemstellungen der Staatsphilosophie (Gerechtigkeit, Macht, Herrschaft, Freiheit) erläutern und einordnen
Vertragstheorie (Gesellschaftsvertrag) und ihre Bedeutung
Herleitung und Sinn der Gewaltenteilung
Voraussetzungen und die Bedingungen des liberalen Rechtsstaates
Urbane Territorialstaat
Viele der zerstreut siedelnden Häuptlinge (lokale Herrscher) und ihre Klans verlagern ihre Wohnsitze in die Stadt, um die Konkurrenzbedingungen zwischen den expandierenden Staaten zu verbessern: Zusammenfassung des militärischen Potenzials in Zentren
--> Zentrum mit einem Markt und mit einem von ihm beherrschten Umland.
Legitimation der Herrschaft: Respektierung der Ältesten als den Interpreten der Überlieferung, inkl. Einbezug der Götter als Ahnen.
Aufbau von militärischen und zivilen Zwangsmitteln in der Hand des Herrschers.
Gerechtigkeit
Menschliches Verlangen nach Gerechtigkeit
Gerechtigkeit als übergeordnetes Ziel eines Staates
Platon: „Politeia“
Suche nach dem gerechten Staat
Zweifel, dass der Mächtige auch der Gerechte ist.
Suche Platons nach dem idealen, gerechten Staat
Im Idealstaat regiert die Gerechtigkeit
• Drei Stände im Staat mit eigenen Funktionen:
Bauern/Handwerker, (Ernährung),
Soldaten (Sicherheit)
Herrscher = Philosophenkönigedurch Vernunft herrschen
weise und gerechte Herrscher
Gerechtigkeit: «Gerecht ist, der Einzelne und damit auch das Ganze [der Staat], wenn jeder das Seine tut.»
Pflicht für jeden Bürger, den eigenen Anlagen und Neigungen gemäss zu leben
Am Gemeinwohl orientiert
Aristoteles: „Politik“
Empirie A will einen realisierbaren Staat entwerfen
Voraussetzung: der Mensch kann sich nur in der Gemeinschaft entfalten, er ist ein geselliges Wesen (zoon politikon) ist nur im Staat möglich
Im Staat gilt: gut und gerecht ist, was für die Individuen und die Gesellschaft gut ist
Nutzen für alle Bürger = Gemeinwohl (bonum comune)
Auch A ist für eine Ständegesellschaft
John Rawls «Theorie der Gerechtigkeit»
Nur gerechte Institutionen können eine faire Gesellschaft herbeiführen
Naturrecht
Grundsätze, die über jedem König oder jedem Parlament stehen. Sie garantieren den Schutz jedes Einzelnen vor der Willkür der Regierenden, unabhängig von der Staats- und Regierungsform.
z.B. Zehn Gebot, Menschenrechte
Problem: Keine rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze.
Macht
Definition von «Macht»: «Macht bedeutet die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen (...)». (Max Weber)
physische, psychische oder wirtschaftliche Macht
Erscheinungsformen der Macht:
Befehl und Gehorsam (u.U. unter Einsatz von Zwang)
autoritative Verhältnisse (Akzeptanz der Autorität)
demokratische Verhältnisse (Wahl von Machtträgern für begrenzte Zeit)
Niccolo Macchiavelli: „Il principe“
Geschichte und Erfahrung zeigen: Der Mensch ist schlecht
In der Politik müssen Entscheidungen gefällt werden (ein Sowohl- als-auch führt zu keinen Ergebnissen)
Ein Fürst bedarf folgender Eigenschaften:
Fortuna (glückliche Umstände)
Vergangenheit und Gegenwart analysieren und notwenige Schlüsse ziehen (realpolitisches Denken)
günstige Gelegenheiten erkennen und handeln
Persönliche Eigenschaften: Analysefähigkeit, Durchsetzungsvermögen
Richtig und gut ist, was dem Staat bzw. dem Herrscher nützt ( = Staatsraison)
Es geht um Machterwerb und Machterhalt
Trennung von Politik/Macht und Moral
Alle Formen der Machtanwendung legitim
Vorrangstellung des Herrschaftscharakters des Staates (Obrigkeitsstaat) gegenüber dem Gemeinschaftscharakter
In einer Republik müssen die Politiker ihre Ambitionen einschränken
Hannah Arendt
Macht ist die menschliche Fähigkeit, sich mit anderen zusammenzuschliessen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln. Sie wird nicht nur ein einer einzelnen Person besessen. Macht bedarf der Legitimität.
Michael Foucault
Allgegenwärtigkeit von Macht in allen sozialen und gesellschaftlichen Beziehungen.
Entwicklung des Staates im 17. / 18. Jhdt
Entwicklung neuer DenkansätzeFormen der legitimen Herrschaft
Herausbildung des Grundgedankens des liberalen Rechtsstaats
Neues Denkmodell der Aufklärung
Zusammenschluss der Menschen zu einer Gesellschaft (= Zivilgesellschaft) -->
Gesellschaftsvertrag Herrschaft rational legitimieren
Ziel: Wahrung der gemeinsamen Güter und Werte ( = res publica)
Herrschaft
Herrschaft = «eine asymmetrische soziale Wechselbeziehung von Befehlsgebung und Gehorsamsleistung, in der eine Person, Gruppe oder Organisation anderen (zeitweilig) Unterordnung aufzwingt und Folgebereitschaft erwarten kann.» (Leggewie)
Herrschaft verschafft den sozialen Beziehungen eine ordnende Struktur
Beziehung zwischen Personen(gruppen)
Herrscher und Beherrschte
Herrschaft kann als ordnende und tragende Säule einer Gesellschaft betrachtet werden ( = legitime Herrschaft)
Thomas Hobbes: „Leviathan“
Der Mensch ist schlecht, egoistisch und berechnend
Unterwerfungsvertrag zwischen König und Volk --> Friede und Sicherheit
Machtübertragung vom Volk auf den König (Souverän)
Kein Widerstandsrecht gegen Gesellschaft / Staat
--> Begründung der Notwendigkeit des Staats
Thomas Hobbes: „Leviathan“
Alle Menschen sind frei und gleich und unabhängig , Vernunft / Eigenverantwortung , Eigentum
Schutz des Eigentums und der individuellen Rechte / FreiheitenZiel: friedlich miteinander leben Mitglieder der Gesellschaft geben einen Teil der Macht (Verzicht auf Bestrafung) an den Staat ab.
Eine politische Herrschaft ist nicht aufhebbar, da sie Rechtssicherheit garantiert.
Niemand darf jedoch absolute Macht haben Herrscher ist nur Repräsentant des Volks
Locke: Zwei Gewalten: Volk überträgt Macht treuhänderisch dem Parlament (Legislative) und König (Exektuive)
--> Repräsentationslehre, Grundzüge des Rechtsstaats
Montesquieu: „De l‘Esprit des Loix“
Friedvolles Wesen , Urversuchung des Machtmissbrauchs , Menschenrechte / Freiheiten
Machtmissbrauch muss verhindert werden. Gewaltenteilung, um Menschenrechte /
Freiheiten zu garantieren 3 Gewalten: L, E, J „checks and balances“
Jedes Land muss für sich die beste Staats- und Regierungsform suchen: (Geographie, Zusammensetzung des Volks, Religion, Sprachen...)
--> Ausformung des Rechtsstaats
Horizontale, vertikale und zeitlich Gewaltenteilung
Horizontal: Legislative, Exekutive, Judikative
Vertikal: Verschiedene Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) [= Förderalismus]
Zeitlich: Wahl der Amtsträger auf bestimmte Zeit
Rousseau: „Contrat social“
Im Naturzustand sind alle Menschen moralisch und politisch gleich , friedlich, Weder gut noch böse , Keine moralischen Beziehungen und Verpflichtungen , keine Grundrechte
Ausschuss des Volkes bestimmt, was der Gemeinwille des Volkes ist (volonté général); muss nicht unbedingt mit dem Summe aller Einzelwillen (Gesamtwille, volonté de tous) übereinstimmen! (Mehrheitsentscheidung entspricht nicht immer dem Gemeinwillen) / Keine Gewaltenteilung
Alle bestimmen gleichberechtigt über das gemeinschaftliche Leben, sind aber dann den Regeln unterworfen (radikale Demokratie) kein Widerstandsrecht Zwangsmassnahmen sind legitim
Regeln in einem Vertrag (contrat social) festgelegt; Menschenrechte nicht als Voraussetzung Neue Gesellschaft schaffen, in der Freiheit und Sicherheit aller garantiert sind („retour à la nature“)
Durch Bildung Gesellschaft entstand Privateigentum und Ungleichheit
Immanuel Kant: kategorischer Imperativ
Kategorischer Imperativ: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
= Handlung ist moralisch, wenn sie verallgemeinert werden könnte.
Was hat der einzelne Mensch für unantastbare Rechte / Voraussetzungen?
Unantastbare Menschenrechte
(Naturrecht)
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit man von einem liberalen Rechtsstaat sprechen kann?
Menschenrechte respektieren
Keine Willkür und Unterdrückung der Individuen
Gewaltenteilung Machtkontrolle
Keine Verselbständigung des Willens der Regierenden
Freiheit und Gleichheit aller garantieren
Aufgabe Staat: Menschenwürdiges Leben garantieren / Recht des Einzelnen schützen / Wohlergehen aller fördern / nicht: Glück des Individuums herbeiführen
Aufgabe Politik: Stärke des Rechts, nicht Recht des Stärkeren
Augustinus: „De civitate Dei“
„De civitate Dei“
Augustinus erkennt die Gefahr der Politisierung des GlaubensTrennung von Kirche und Staat: Lk 22, 36 - 38: Gott hat ein weltliches Schwert (Kaiser) und ein geistliches Schwert (Papst) gegeben (zwei Schwerter)
Staat ist nicht etwas Göttliches (= „civitas terrena“), man soll dennoch ein guter Bürger sein: „Gebt des Kaisers, was des Kaisers ist.“
Martin Luther: Zwei Regimenter
Strikte Trennung zwischen geistlichem und weltlichem Regiment
Weltliches Regiment: Gott übergibt Schwert einem Fürsten
Geistliches Regiment: Gott leitet durch Christus
Gleiche Verbindlichkeit Niemand kann sich Gott entziehen, eine Sphäre
Ziel des Staates: Sünde abwehren, Voraussetzungen schaffen, dass Evangelium gepredigt werden kann Gesetz und Zwang notwendigGefahr des MachtmissbrauchsMacht aber nur von Gott geliehen, Grenzen der Macht
Kein Widerstandsrecht
Jean Calvin: Widerstandsrecht gegenüber tyrannischem Herrscher
Drei-Elementen-Lehre
Staatsgebiet
Staatsgewalt
Staatsvolk
Staatsgebiet
Nationalbewusstsein
Gemeinsamkeiten
- Geschichte / Kultur - Religion
- Sprache
- Ideologi
Staatsgewalt: Staats- und Regierungsformen
• Staatsformen = verschiedene Systeme, in denen die staatliche Herrschaft organisiert und die Staatsgewalt ausgeübt wird. Staatsoberhaupt: Republik, Monarchie
Staatsaufbau: Zentralstaat, Bundessaat, Staatenbund
Regierungsformen = sind durch Geschichte, Praxis und Verfassung festgelegte Methoden, in denen die Staatsgewalt durch die Staatsorgane ausgeübt werden. Entscheidend: bei wem liegt die Macht? Wie ist diese verteilt? Demokratie, Diktatur
Konkurrenz-Demokratie
Regierung nur beschränkte Amtszeit Wahlen
Opposition als Gegenkraft zur Regierungsmehrheit
Opposition will Wähler von der Notwendigkeit eines Regierungswechsels überzeugen:
Alternativen aufzeigen
Auf Probleme hinweisen, Fragen stellen, kontrollieren Missstände anprangern
Versuchen, Gesetzgebung zu beeinflussen
Autokratie
Staat dominiert das politische Leben, überlässt der Zivilgesellschaft aber Handlungsspielräume in Wirtschaft und Gesellschaft
Diktatur / totalitär
Staat durchdringt alle Lebensbereiche, keine Privatsphäre mehr
Staatsgewalt: Einheitsstaat
Vorteile:
Effizientes Regieren
Alle Staatsaufgaben werden einheitlich gelöst
Entscheide können schneller gefällt und ausgeführt werden
Nachteile:
Vernachlässigung von Minderheiten
grosser Verwaltungsapparat
Staatenbund
Vorteile:
Aufgaben können sehr effizient gelöst werden, da Zusammenschluss nach gemeinsamen Interessen
Grosse Macht gegenüber nicht beteiligten Staaten
Nachteile:
Entscheidungen für einzelne Staaten nicht in jedem Fall bindend
Gemeinsame Lösungen oft nur Kompromiss auf kleinster gemeinsamer Basis
Bundesstaat
Vorteile:
Jeder Teilstaat kann seine Interessen einbringen
Rücksicht auf Minderheiten
Kleinere Verwaltungen brügernäher
Nachteile:
Vielfalt der Teilstaaten verkompliziert Zusammenleben (z.B. Schulsysteme)
Längere Entscheidungswege, Suche nach Kompromissen
Vier Kulturen in einem Staat
Keine Dominanz einer Sprachregion
Schutz von Minderheiten
Bundesstaat
Gründung der Eidgenossenschaft
Widerstand gegen die Habsburger
--> Freiheitsgedanke
--> Einheit
Zeit der Spaltung 1524 - 1798
Konfessionen
Untertanengebiete
Herausbildung der Kantone als eigenständige Staaten
--> politischer Stillstand
--> Staatenbund
Tagsatzung als Führungsorgan
Pro Kanton ein Vertreter
Einstimmigkeit bei Entscheidungen
--> innenpol Blockierung
--> Neutralität in aussenpol Fragen
Weiterhin sehr hohe Bedeutung der Kantone nach 1848
Ständerat
Weg in die Moderne 1798 - 1848
Bildung der modernen Schweiz über 50 Jahre komplexer Prozess
Bürgerkrieg
Ergebnis: liberaler Bundesstaat, Föderalismus
Wiener Kongress 1815
Neutralität der Schweiz völkerrechtlich festgeschrieben
Bundesverfassung 1848
22 souveräne Kantone
Starke Stellung der Kantone:
Starke Stellung im Bund
Steuerhoheit, Schulwesen, Polizei,Rechtssprechung, Infanterie
Jedoch: Souveränität durch Bund eingeschränkt
Bundesstaat
Föderalismus
Befugnisse des Bundes:
Aussenpolitik Wirtschaft- und Verkehrsrechte: Zoll, Post, Telegraf, Münzwesen, Masse und Gewichte
Militärischer Unterricht der eidgenössischen Truppen, Verfügung über kantonale Truppen
Schaffung oder Subventionierung öffentlicher Werke
repräsentative Demokratie
Zwei Kammern (NR und SR): Majorzwahlrecht NR: Vertretung der Bevölkerung
1848 Schweiz: einzige Republik in Europa
Bern als Bundesstadt