Allgemeinbildung Abschlussprüfung
ABU Lernkarteien zur Abschlussprüfung
ABU Lernkarteien zur Abschlussprüfung
Kartei Details
Karten | 47 |
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Lernende | 23 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.06.2017 / 09.06.2022 |
Weblink |
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Lehrbetrieb
Ausbildungsort für die praktische Bildung. (gemässs Bildungsverordung BIVO)
Lehrlingslohn
Einkommen während der Lehre. Wird für den gesamten Ausbildungszeitraum im Lehrvertrag festgehalten.
Lehrvertrag
Wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses die schriftlich zwischen Berufsbildnern, Lernenden und evtl. gesetzlichen Vertretung abgeschlossen werden.
Lernorte
Lehrbetriebe, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule
Pflichten der Berufsbilnern
Die Ausbildungspflicht. Lohnzahlungspflicht, die Versicherungspflicht, die gewährung von fünf Wochen Ferien im Jahr + 1 Woche JS Urlaub und das Ausstellen von Arbeitszeugnissen.
Pflichten der Lernenden
Die Hauptflicht der Lernenden ist es alles zu tun, um das Lehrziel (erfolgriecher Abschluss der Ausbildung) zu erreichen. Zudem sind sie verpflichtet die Berufsschule und die überbetrieblichen Kurse zu besuchen. Zudem sind auch die meisten Plichten der Arbeitnehmenden für sie verbindlich.
OR 345
Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Diese dauert mindestens ein Monat und maximal drei Monate. Bei Lernenden kann sie durch Absprache auf höchstens sechs Monate verlängert werden. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden.
OR 344a
OR 335b
Qualifikationsverfahren
Das QV ist der neue Begriff der Lehrabschlussprüfung. Dieses kann maximal zweimal wiederholt werden.
BBV 33
BBV 30
Rechte der Lernenden
Die Rechte der Lernenden sind im OR und BBG geregelt. (z.B. Höchstarbeitszeit bis 18 Jahre ist 9 Stunden pro Tag inklusive Überstunden, nur Arbeiten im Zusammenhang mit Beruf, 5 Wochen Ferien bis 20 Jahre, Besuch von Stütz und Freikursen bis 0.5 Tag pro Woche)
Treuepflicht
Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren. Konkurrenzieren der eigenen Firma ist zu unterlassen.
OR 321a
Überbetriebliche Kurse
Teil unseres Berufsbildungssystems. Sie dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender Fertigkeiten und ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis sowie die Bildung in beruflicher Praxis.
Überstunden
Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind Überstunden. Sie müssen geleistet werden, wenn sie notwendig sind, die Zumutbarkeit gegeben ist und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes eingehalten werden.
OR 321c
ArG 9ff
ArG 13ff, OR321c
Bundesgericht
Die oberste richterliche Instanz der Schweiz (Lausanne). Die 38 Bundesrichter/innen werden durch die vereinigte Bundesversammlung gewählt. Judikative - Gewalteinteilung
BV 188
Bundeskanzlei
Schweizer Amtsstelle, deren Hauptaufgabe der Vorbereitung und Koordination der Regierungsgeschäfte und das Informieren der Bevölkerung über Abischten und Entscheide des Bundesrats sind. Die Leitung hat die Bundeskanzlerin.
BV 179
Bundesrat
Die Regierung der Schweiz wird von der vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind u.a. das Entwickeln von Ideen und Zielen für die Zukunft, das Umsetzen von Parlamentsbeschlüssen, das Leiten der jeweiligen Departemente, das Verwalten der Finanzen, der Informationen der Bevölkerung. Exekutive - Gewaltenteilung
BV 174
Ethik
Lehre von sittlichem Wollen und Handeln des Menschen in verschiedenen Lebenssituationen. Sie befasst sich mit dem Nachdenken über die Moral.
Identität
Identität enthält zwei Teile: Die Person, für die man sich selber hält und die Person, für die einem die anderen halten.
Klassenregeln
Regeln die die Klasse aufgrund von gemeinsamen Werten und Normen erstellen.
Konsenprinzip
Das Konsenprinizip eignet sich als Weg der Entscheidungsfindung in einer Gruppe. Entscheidungen werden ohne Gegenstimme getroffen. (alle sind einverstanden)
Moral
Alle in einer Gessellschaft geltenden Regeln.
Normen und Werte.
Norm
Aus Werten lassen sich Normen ableiten. Die Norm sagt, wie man sich verhalten soll. Dies kann positiv oder negativ formuliert sein. Wichtige Normen werden in Gesetzen geregelt.
Selbstvertrauen
Das Vertrauen in die eigenen Leistungsmöglichkeiten in einer bestimmten Situation.
Wert
Eine Grundüberzeugung oder Zielvorstellung, die für Einzelne oder die ganze Gesellschaft als erstrebenswert angesehen werden. (Ehrlichkeit, Gerechtigkeit usw.)
Biografie
Die Beschreibung der Lebensgeschichte einer Person. Schreibt man seine Biografie selbst, spricht man auch von einer Autobiografie.
Feedback
Die Rückmeldung an eine Person über deren Verhalten und wie dieses empfunden wurde.
Gleichstellung
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Schweiz staatlich garantiert und steht in der Bundesverfassung. Gesetze sollen für Gleichstellung in Familie, Ausbildung und Beruf sorgen.
Kommunikation
Der Austausch von Informationen zwischen Lebewesen.
Kommunikationsmodell
Ein weitverbreitetes Modell von Friedemann Schulz von Thun, Jede Äusserung enthält eine Botschaft. (Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung, Appell) Die Interpretation kommt auf den Empfänger an.
Rollen
An verschiedenen Orten sind wir in verschieden Rollen. (Familie = Sohn, Lehrbetrieb = Lernender, usw...) Man unterscheidet von Zwangsrollen (Familie, Geschlecht ...) und selbstgewählte Rollen.
Rollenerwartungen
Mit der Rolle verbundne sind immer gewisse Erwartungen. Dies können von muss-soll-kann Erwartungen unterschieden werden.
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