Organisationspsychologie 13. Klasse FOS
Alle Haupt- und Nebenbegriffe der Organisationspsychologie der 13. Klasse der FOs.
Alle Haupt- und Nebenbegriffe der Organisationspsychologie der 13. Klasse der FOs.
Kartei Details
Karten | 34 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Psychologie |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 21.05.2017 / 21.05.2017 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
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Gegenstand der Organisationspsychologie
- verschiedene Personen
- soziale Einheit aus mehreren Personen
- soziale Beziehungen, Handeln
soziales Gebilde/System = zeitlich überdauernd, verfolgt Ziele, weist Struktur auf
Organisation
Eine Organisation ist ein zeitlich überdauerndes, strukturiertes soziales Gebilde bzw. System, welches sich aus verschiedenen Personen zusammensetzt und bestimmte Ziele verfolgt.
Organisationspsychologie
Organisationspsychologie ist die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten von Menschen in ihrer Eigenschaft als Mitglied von Organisationen.
Merkmale einer Organisation (zwei Stück)
Zielbezogenheit
Strukturiertheit
Merkmal der Zielbezogenheit
- dient der Befriedigung von Bedürfnissen
- Def.: Zielbezogenheit als Organisationsmerkmal meint ein Ausrichten bzw. ein Ausgerichtet sein der Organisation auf bestimmte, festgelegte Absichten.
Merkmal der Strukturiertheit (sechs Stück)
- Regeln und Ziele werden festgelegt und geklärt (Mitarbeiter, Hierarchie, Gehalt, Positionen etc…)
- absichtlich geschaffen, geplant und verbindlich
- eigene und eigenständige Regelungen, Vereinbarungen, Verfahrensweisen, Normen, Werte …
- weder vornherein geplant, noch irgendwo offiziell festgelegt
- (in-)formal existieren nebeneinander und bedingen sich gegenseitig
- jedoch auch Widerspruch, vor allem wenn formale Vorgaben umständlich sind
Formale Organisationsstruktur
Meint die Gesamtheit von absichtlichen, geplanten Anordnungen und Festlegungen, um bestimmte Organisationsziele zu realisieren
Unterpunkte der Formalen Organisationsstruktur
- Spezialisierung = Grad der Arbeitsteilung
- Zentralisierung = Ausmaß der Konzentration von Entscheidungsbefugnissen
- Formalisierung = Grad der Festlegung der Zuständigkeit und Arbeitsabläufe