Elektro Kontroll - Perioden nach NIV 2002
Kontrollperioden für die periodischen Elektro Kontrollen. (NIV Art. 32 Abs. 4)
Kontrollperioden für die periodischen Elektro Kontrollen. (NIV Art. 32 Abs. 4)
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Cartes-fiches
Rohrleitungsanlagen unter Bundesaufsicht?
1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Tankanlagen unter Bundesaufsicht?
1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Klassifizierte unterirdische Militär Munitionslager?
1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Klassifizierte unterirdische Militär Tanklager?
1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Militär Zeughäuser?
10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Militär Kasernen?
5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Zivilschutzanlagen mit EEA oder NEMP Schutz?
10 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Zivilschutzanlagen?
10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Nationalstrasse der Kategorie 1?
5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Nationalstrasse der Kategorie 2?
5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Eingeschränkte Betriebselektrikerbewilligungen?
1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Eingeschränkte Bewilligungen für Installationen an besonderen Anlagen?
5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Eingeschränkte Anschlussbewilligungen?
5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Bahn Aussen Geleiseanlagen, Bahntunnel, Bahnwerkstätten, und Bahnwaschanlagen?
5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Alle übrigen Bahnanlagen?
10 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Sportschiffe und Vergnügungsboote?
10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Schiffe für gewerbliche Personen -/ Warentransporte?
10 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Campingplätze?
5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Bootsanlegestellen?
5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Medizinische genutzte Räumen der Kategorie 1?
10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Medizinische genutzte Räumen der Kategorie 2?
5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Medizinische genutzte Räumen der Kategorie 3?
1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.
Baustellen?
1 Jahr durch unabhängiges Kontrollorgan.
Märkte?
5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.
Betriebsräume Industrie und Grossgewerbe?
5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.