Elektro Kontroll - Perioden nach NIV 2002

Kontrollperioden für die periodischen Elektro Kontrollen. (NIV Art. 32 Abs. 4)

Kontrollperioden für die periodischen Elektro Kontrollen. (NIV Art. 32 Abs. 4)


R. C.
Diese Lernkarten bieten eine Übersicht über die periodischen Kontrollen von Elektroanlagen nach der NIV 2002, speziell für die Berufslehre. Sie behandeln die verschiedenen Kategorien von Räumen und Anlagen, wie Industrie, Grossgewerbe, medizinische Einrichtungen, Bahnanlagen und militärische Objekte, sowie die entsprechenden Kontrollintervalle und zuständigen Stellen wie unabhängige Kontrollorgane oder akkreditierte Inspektionsstellen. Elektrotechniker und Fachkräfte in der Berufslehre profitieren von diesen Karteikarten, um die gesetzlichen Vorgaben und Prüfungszyklen zu verstehen und korrekt anzuwenden.
Karten
25
Lernende
9
Sprache
Deutsch
Kategorie
Elektrotechnik
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
11.02.2017 / 05.02.2026

Lernkarten

Rohrleitungsanlagen unter Bundesaufsicht?

1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Tankanlagen unter Bundesaufsicht?

1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Klassifizierte unterirdische Militär Munitionslager?

1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Klassifizierte unterirdische Militär Tanklager?

1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Militär Zeughäuser?

10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Militär Kasernen?

5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Zivilschutzanlagen mit EEA oder NEMP Schutz?

10 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Zivilschutzanlagen?

10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Nationalstrasse der Kategorie 1?

5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Nationalstrasse der Kategorie 2?

5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Eingeschränkte Betriebselektrikerbewilligungen?

1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Eingeschränkte Bewilligungen für Installationen an besonderen Anlagen?

5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Eingeschränkte Anschlussbewilligungen?

5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Bahn Aussen Geleiseanlagen, Bahntunnel, Bahnwerkstätten, und Bahnwaschanlagen?

5 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Alle übrigen Bahnanlagen?

10 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Sportschiffe und Vergnügungsboote?

10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Schiffe für gewerbliche Personen -/ Warentransporte?

10 Jahre durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Campingplätze?

5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Bootsanlegestellen?

5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Medizinische genutzte Räumen der Kategorie 1?

10 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Medizinische genutzte Räumen der Kategorie 2?

5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

Medizinische genutzte Räumen der Kategorie 3?

1 Jahr durch akkreditierte Inspektionsstelle.

Baustellen?

1 Jahr durch unabhängiges Kontrollorgan.

Märkte?

5 Jahre  durch unabhängiges Kontrollorgan.

Betriebsräume Industrie und Grossgewerbe?

5 Jahre durch unabhängiges Kontrollorgan.

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