R 300.5 Zugvorbereitung bis 300.9 Störungen
Fragen aus FDV, AB-I und AB-V
Fragen aus FDV, AB-I und AB-V
Set of flashcards Details
Flashcards | 28 |
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Students | 33 |
Language | Deutsch |
Category | Career Studies |
Level | Other |
Created / Updated | 03.02.2017 / 12.06.2025 |
Weblink |
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300.5 / 1.1 Kennzeichnung der Züge
Wie sind Züge zu Kennzeichnen?
Vor Abfahrt des Zuges sind die Zugspitze und der Zugschluss gemäss den Signalvorschriften zu signalisieren. Das Warnsignal muss signalisiert werden können.
Auf Strecken mit Handrückmeldung oder auf Strecken ohne Block muss bei Nacht das letzte Fahrzeug eines Zuges mit einem roten Licht, einem rot blinkendnen Licht oder mit zwei roten Lichtern gekennzeichnet werden.
300.5 / 1.2.1 Direktes führen der Züge
Züge dürfen direkt geführt werden, wenn.....
Züge dürfen direkt geführt werden, wenn
- der Lokführer dauernd eine freie Sicht auf den Fahrweg und die Signale hat und
- der Lokführer die automatische Bremse bedient und
- der Lokführer die Möglichkeit hat, Achtungssignale zu geben und
- der Lokführer die vorgeshriebenen Signalmittel in Reichweite hat und
- das erste Fahrzeug mit dem aktiven Empfangsgerät für die Zugbeeinflussung ausgerüstet ist.
Züge werden nur von einer Stelle aus direkt geführt.
300.5 / 1.2.2 Indirektes Führen der Züge
Züge werden indirekt geführt wenn...
Züge werden indirekt geführt, wenn der Lokführer keine freie Sicht auf den Fahrweg und die Signale hat.
Das indirekte Führen von Zügen ist nur mit Bewilligung der Infrastrukturbetreiberin oder bei Störungen gestattet.
AB-I 30111 5.1 / 2.1
Das indirekte führen von Zügen ist in folgenden Fällen gestattet:
- wenn aus anlagebedingten Gründen (z.B. nicht vorhandene Weichen) die Züge nicht direkt geführt verkehren können oder
- wenn aus Formationsgründen die Triebfahrzeuge nicht an der Spitze eingereiht werden können oder
- bei Störungen
Das Fahrpesonal ist zu verständigen. Das indirekte Führen kann auch in der Fahrordnung angeordnet werden.
Der indirekt führende Mitarbeiter hat sich so aufzustellen, dass er den Fahrweg überblicken und die Signale einwandfrei beobachten kann.
300.5, AB-I 5.1/3.1.1, AB-V GTW 1.3 Verwendung der Stromabnehmer
Gibt es Einschränkung bei der Verwendung der Stromabnehmer der Thurbo-GTW?
Bei den von Thurbo befahrenen Strecke dürfen auch in Mehrfachtraktion alle Stromabnehmer ohne Einschränkungen gehoben sein.
RABe 526 2xx (AJU): In 3- und 4-fach Traktion 125 km/h
Auf Strecken gemäss AB-I 5.1 3.1.1c) Strecken mit besonderen Einschränkungen
- Alle RABe (RABe 520 Seetal, RABe 526 2xx (AJU), RABe 526 7xx): In 3- und 4-fach Traktion 100km/h
300.5, AB-I 5.1 4.8.3 Übesichtskarte Profil EBV O2 (z.B. Doppelstockfahrzeuge)
Welche Strecken des Thurbo-Netzes dürfen nicht mit Doppelstockfahrzeugen (z.B RV-Dosto) befahren werden?
Folgende Strecken sind für Doppelstockfahrzeuge (Profil EBV O2) verboten:
- RH - SGF
- SG - WA -NL
- GSS - SLG
- WF - WIL
- WIL - WA - NL
- WILA - RUE
300.5 AB-I 5.1 6.1 Längenbeschränkung für Reisezüge
Welche Längenbeschränkungen sind auch für Thurbo relevant?
(zugelassene Länge kleiner als 220m, entspricht 4 AKL)
- Chur RV Thurbo: 110, IR 13 Wil - CH - WIL: 201m
- SG RV 180m, IR 13 201m
- WF S5 110m
S7 110m - W S26 150m
S35 Wil 150m
300.5 AB-V 5.1a 3.4 Trieb und Pendelzüge
Gelten die Einschränkungen zur Verwendung der Stromabnehmer gemäss AB-I 5.1 3.1.1 auch für Trieb- und Pendelzüge?
Nein.
In den Tabellen der Rollmaterialhefte Ziffer 1.3 "Stromabnehmer" aufgeführten Einschränkungen in Mehrfachtraktion sind die einzigen Einschränkungen für diese Fahrzeuge in Mehrfachtraktion.
Diese Einträge ersetzen im Kapitel 5.1 Zugbildung die Ziffer 3.1.1b Einschränkungen auf Grund des Abstands der gehobenen Stromabnehmer der AB FDV R I-30111.
300.5 AB-V 5.1 3.1 Verwendung der Stromabnehmer
Begriffe
Was bedeutet Kniegang?
Was bedeutet Spiessgang?
Kniegang:
Das Gelenk des Einholmstromabnehmers zeigt in die Fahrrichtung > →
Spiessgang
Das Gelenk des Einholmstromabnehmers zeigt gegen die Fahrrichtung < →
300.5 AB-V 5.1a 5.2.3 Schleppen von Triebzügen
Was ist beim Schleppen von Triebzügen zu beachten.
Der Lokführer verständigt den Zugbegleiter über die Art der Schleppfahrt und das anrechenbare Bremsgewicht.
Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach den im Zug eingereihten Fahrzeugen und dem Bremsverhältnis des ganzen Zugs.
- P20000817 (5.4a) Bremsvorschriften
- Einschränkungen siehe Rollmaterialheft des Triebzugs
Beim Abschleppen mit Hilfskupplung ist zu beachten:
- Mit der elektrischen Bremse der Hilfslok darf nur deren Eigengewicht gebremst werden.
- Beim Schieben darf höchstens 30 km/h und nur mit stark vermindertem Fahrmotorenstrom gefahren werden.
300.5 AB-V 5.1b 1.3.2 unbegleitete Reisezüge, technische Anforderungen nicht erfüllt
Unter welchen Bedingungen sind unbegleitete Reisezüge zugelassen auch wenn die technischen Bedingungen nicht erfüllt sind?
Unter folgenden betrieblichen Bedingungen sind höchstens 5 den Reisenden zugängliche Fahrzeuge zugelassen:
- Türschliessimpuls vom Führerstand aus
- der Lokführer kann das Ein- und Aussteigen der Reisenden überblicken
- die Anlagen übersichtlich und beleuchtet sind sowie günstige Einstiegsverhältnisse vorhanden sind
300.5 AB-V 2.5 Anrechenbare Bremskräfte für die Festhaltekraft
Wie berechnet sich die Festhaltekraft füre Hemmschuhe?
Radsatzlast in t x 2 = kN, max. 40 kN
300.5 AB-V 5.2 2.2.2 Anrechenbare Bremskräfte für die Festhaltekraft
Wie hoch sind die Festhaltekräfte der Thurbo Fahrzeuge?
GTW 2/6 Federspeicher 50 kN
GTW 2/8 Federspeicher 70 kN
See-GTW Federspeicher 40 kN + Bt 20 kN
300.5 / 3.8 und AB-V 5.3e 2 Angaben zur Zugführung
Welche Angaben zur Zugführunge benötigt der Lokführer mindestens vor der Abfahrt bei Personenzügen?
Vor der Abfahrt benötigt der Lokführer mindestens folgende Angaben:
- die vorgeschriebene Zug- und Bremsreihe
- Gewicht der Anhängelast
- Länge des Zuges (Meter)
- Höchstgeschwindigkeit der Anhängelast
- Begleitung des Zuges
- Gefahrgut vorhanden
Zusätzlich gem. AB-V
- Bremsgewicht der Anhängelast
- Ausgeschaltete und umgestellte Bremsen bei Reisezügen
- Geschwindigkeitseinschränkungen bedingt durch die Fahrt durch Tunnels
300.5 / 3.6 AB-V 5.3b 1.5 Starke Gefälle Kategorie B
Nenne die Sicherheitsbestimmungen für Triebfahrzeuge ohne elektrische Bremse.
- Das Bremsverhältnis beträgt mindestens 75%
- Das Gesamtgewicht der Wagen mit betriebsfähiger Bremse ist mindestens so gross wie das Gesamtgewicht der arbeitenden und der geschleppten Triebfahrzeuge zusammen.
Sind beide Sicherheitsbestimmungen erfüllt, darf nach dem vorhandenen Bremsverhältnis im Zug und mit der Regulierbremsung gefahren werden.
300.5 / 3.6 AB-V 5.3b 1.5 Starke Gefälle Kategorie B
Sind die Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt, darf gefahren werden wenn....
Sind eine oder beide Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt, darf mit Vmax. 40 km/h und der Regulierbremsung gefahren werden, sofern folgende zusätzlichen Bestimmungen erfüllt sind:
- die Bremsen aller Triebfahrzeuge im Zuge eingeschaltet und vom Boden aus kontrolliert sind
- kein Triebfahrzeug mit Kunsstoffbremssohlen eingereiht ist
- keine stark abgenützten Bremssohlen vorhanden sind
- keine losen oder verschobenen Radreifen festgestellt worden sind
- keine geschleppten Re 460/465 im Zug eingereiht ist
300.5 / 3.6 AB-V 5.3b 1.5 Starke Gefälle Kategorie B
Ausfall der E-Bremse
Wie ist vorzugehen wenn die elektrische Bremse während der Talfahrt versagt?
Versagt die elektrische Bremse während der Talfahrt und
- sind die beiden Sicherheitsbestimmungen erfüllt, darf nach dem vorhandenen Bremsverhältnis im Zug mit der Regulierbremsung gefahren werden
- ist eine der Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt, ist die Geschwindigkeit sofort auf Vmax. 40 km/h zu reduzieren. Auf dem nächsten Bahnhof ist anzuhalten. Es darf nur mit Vmax. 40km/h und mit der Regulierbremsung weiter gefahren werden, sofern die zusätzlichen Bestimmungern gamäss Ziffer 1.5.1 erfüllt sind.
R 300.5 / AB-V 5.3b 3 Fahren mit V-Soll im strken Gefälle
Darf der V-Soll-Regler in starken Gefällen benützt werden?
Das Fahren mit dem V-Soll-Regler in starken Gefällen der Kategorie A und B ist nur mit Triebzügen erlaubt.
Bei Andwendung der Geschwindigkeitssteuerung sind die Bremsströme zu überwachen, bei schlechten Adhäsionsverhältnissen ist auf die Geschwindigkeitssteuerung zu verzichten.
300.5 / AB-V 5.3e 2 Angaben zur Zugführung
Wann ermittelt der Lokführer die Angaben zur Zugführung selber?
Der Lokführer ermittelt die Angaben selbst
- Bei Lok und Triebzügen
- Bei unbegleiteten Pendelzügen ohne Zusatzwagen bzw. zusatzmodul und ohne ausgeschaltete Bremsen
- Bei BLS- und SBB- Tunnelzügen
300.5 / 3.8 und AB-V 5.3e 2 Angaben zur Zugführung
Wann wird der Lokführer quittungspflichtig verständigt?
Quittungspflichtige Verständigung
Verständigung über die Länge des Zuges in Metern und das Gesamtgewicht der Anhängelast
- Bei allen Zügen mit Zugbegleiter durch den Zugbegleiter, ausgenommen Triebzüge
- Bei unbegleiteten Pendelzügen mit Zusatzwagen oder Zusatzmodulen durch den Zugvorbereiter (nur Meldung über die zusätzlichen Fahrzeuge)
- Bei lokbespannten Zügen mit für den unbegleiteten Einsatz geeignetem Rollmaterial durch dne Zugvorbereiter
- Bei lokbespannten Dienstzügen mit für den unbegleiteten Einsatz nicht geignetem Rollmaterial durch den Zugvorbereiter
- Bei Änderungen von Länge und Gewicht der Anhängelast unterwegs durch den Zugbegleiter oder Lokführer selbst
300.5 / 3.8 und AB-V 5.3e 3 Dauerlastzettel
Bei welchen Reisezügen wird der Lokführer nicht über die Zug- und Bremsreihe verständigt?
Zug- und Bremsreihe bei Reisezügen ohne Verständigung des Lokführers:
- Triebzüge verkehren nach der im Rollmaterialheft festgelegten Zug- und Bremsreihe
- Pendelzüge, welche de Ziffer 3.2 "Dauerlastzettel der Rollmaterialhefte" entsprechen, verkehren nach der Zug- und Bremsreihe des Dauerlastzettels im Rollmaterialheft
- Bei unbegleiteten Zügen, welche bei einer früheren Leistung durch das Zugpersonal aufgenommen wurden und der Bremszettel gemäss 3.3 "Muster Bremszettel des Zugbegleiters" noch vorhanden ist. Entspricht dieser Brmszettel offensichtlich noch der Zusammenstellung, so darf er im Sinne eines Dauerlastzettels verwendet werden.
- die übrigen aus Reisezugfahrzeugen zusammengestellten Züge ohne Verständigung des Lokführers, verkehren nach dem "Minimal-Dauerlastzettel für Reisezüge"
Bei Zügen, welche diesen Punkten nicht entsprechen, verlangt der Lokführer einen Bremszettel oder erstellt selber eine Bremsrechnung und bestimmt so die Zug- und Bremsreihe.
300.5 / 3.8 und AB-V 5.3e 3.2 Dauerlastzettel der Rollmaterialhefte
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass der Dauerlastzettel der Rollmaterialhefte der zugkomposition entspricht?
Die Zugkomposition entspricht der Formation und der Mindestlänge gemäss dern Vorgaben auf dem Dauerlastzettel in den Rollmaterialheften.
Bedingungen, dass die Bremsverhältnisse der Dauerlastzettel erreicht werden:
- alle Bremsen eingeschaltet und funktionstüchtig sind
- die Umstellvorrichtungen in den enstsprechenden Stellungen stehen
- bei Wagen mit Lastabbremsung die Luftfederung eingeschaltet ist
Da die einzelnen Wagen leichte Abweichungen bezüglich Fahrzeug- und Bremsgewicht haben, stellen die Dauerlatzettel den schlechtesten Fall dar.
Wird der aktuelle Zug vom Zugpersonal aufgenommen, so kann der Zug nach diesen Daten verkehren.
300.5 4.2 / AB-V 5.4 1.2.1 Zuguntersuchung
Technische Zuguntersuchung
Was gehört bei SBB P zur technischen Zuguntersuchung?
Der Zugvorbereiter hat sicherzustellen, dass
- die Lauffähigkeit und die Betriebssicherheit gewährleistet ist
- die Verschlüsse an Wagen (z.B. Schürzen, Serviceklappen) geschlossen und gesichert sind
- wo möglich die automatische Türschliessung ordnungsgemäss funktioniert
- der Zug mit den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen, Kennzeichnungen und Signalmitteln versehen ist
Die technische Zuguntersuchung ist an jedem einzelnen Fahrzeug mindestens einmal pro Tag durchzuführen.
Hinweis: Gemäss AB-V 5.4 7 Brandschutz sind die Feuerlöscher zu kontrollieren. Fehlende Feuerlöscher oder Plomben sind zu melden.
300.5 4.2 / AB-V 5.4 1.3 Zuguntersuchung
Betriebliche Zuguntersuchung
Was gehört bei SBB P zur betrieblichen Zuguntersuchung?
Der Zugvorbereiter hat bei der betrieblichen Zuguntersuchung sicherzustellen, dass
- der Zug vorschriftsmässig formiert ist
- funtionstüchtige Bremsen in vorgeschriebener Art und Anzahl vorhanden und verteilt sowie die Umstellvorrichtungen richtig gestellt sind
- genügend von der Wirkung der automatischen Bremse unabhängige Bremsmittel zum Sicherstellen der Mindestfesthaltekraft vorhanden sind
- wo möglich die automatische Türschliessung ordnungsgemäss funktioniert
- defekte Türen abgesperrt und gekennzeichnet sind
- die Bremsprobe durchgeführt ist
- die Zielanzeigen bzw. Routentafeln eingestellt sind
- die Verbindungskontrolle über die UIC-Leitung erfolgt ist
- der Lokführer im Besitze der notwendigen Angaben für die Zugführung ist
- das Zugende mit einem Zugschlusssignal gekennzeichnet ist
Die betrieblichen Zuguntersuchung ist mindestens einmal pro Tag, bei jedem neu gebildeten Zug und bei Änderungen unterwegs durchzuführen.
Hinweis: Gemäss AB-V 5.4 7 Brandschutz sind die Feuerlöscher zu kontrollieren. Fehlende Feuerlöscher oder Plomben sind zu melden.
300.5 AB-V 1.4 Sicheerheitsrelevante Funktionen
Welche Mängel dürfen Fahrzeuge aus der Instandhaltung nicht mehr aufweisen?
Nach der Instandhaltung darf ein Fahrzeug keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweisen.
In definierten Fällen ist der Einsatz von Fahrzeugen mit sicherheitsrelevanten Mängeln mit betrieblichen Nutzungsbeschränkungen erlaubt.
HBV 4.3.1
Fahrzeuge aus der Instandhaltung dürfen folgende Funtionen keine Mängel aufweisen:
- Automatische Bremsen
- Zugbeeinflissung
- Sicherheitssteuerung
Annäherungsgeschwindigkeit
Für einen sicherne Zielhalt muss in genügendem Abstand zu Hauptsignal die Annäherungsgeschwindigkeit erreicht werden.
Die Geschwindigkeit, aus welcher in Abhängigkeit der Sicht, den örtlichen Verhältnissen, den vorhandenen Bremsmitteln sowie der Art und Länge des Zuges sicher vor dem Hauptsignal angehalten werden kann.
Die Annäherungsgeschwindigkeit beträgt höchstens 40 km/h.
300.9 AB-I 9.9 Kritische Bahnstromversorgung
Wie hat sich der Lokführer bei kritischer Bahnsrtomversorgung zu verhalten?
- keine zusätzliche Einschränkungenbis 40 km/h
- über 40 km/h istr der Motorstrom bzw. die zugkraft auf 50% reduzieren,sofern es die Steigungen zulassen; wo vorhanden ist die Leistungsreduktion einzuschalten.
- zulässige Geschwindigkeitenüber 40 km/h nur zu maximal 80% ausfahren
Nach einem Spannungsausfall ist während ca. 5 Minuten nach Rückkehr der Spannung gemäss obigem Verhalten zur Leistungsreduktion des Leistungsbedarfs weiterzufahren.
300.9 BV Verkehr Ansprechen der Schlagschutz-Einrichtung
Wei hat sich der Lokführer zu verhalten wenn er feststellt, dass die Schlagschutzeinrichtung angesprochen hat?
- Fahrdienstleiter mit dem Schlüsselbegriff "Unregelmässigkeit an der Fahrleitung" und der Angabe des Bahnkilometers verständigen
- Wenn vorhanden automatischen Entpannung verwenden. Anschliessend die Fahrt fortsetzen und die Helpdesk Rollmaterial vertändigen.
Beim nächsten Halt Stromabnehmer vom Boden aus auf offensichtliche Fehler kontrollieren
Ohne automatische Entpannungsmöglickeit, bzw. wenn diese keinen Erfolg bringt, ist wie folgt vorzugehen:
- Nur solange weiterfahren, dass auf Grund der Bremsbauart noch sicher angehalten werden kann
- An geeigneter Stelle, jedoch spätestens im nächsten Bahnhof anhalten
- Den Stromabnehmer vom Boden aus kontrollieren
- Stellt der Lokführer keinen offensichtlichen Fehler fest, darf er den Stromabnehmer wechseln bzw. bei Mehrfachtraktion das betroffenen Fahrzeug ausser Betrieb nehmen
- Verständigung des Fahrdienstleiters und der Helpdesk Rollmaterial
- Die Fahrt fortsetzen
Arbeitsanweisung Thurbo Technische Zuguntersuchung Präzisierung zu 300.5 AB-V 5.4 Ziff.1.2
Welche Arbeiten hat der Lokfürer bei sienem Rundgang um das Fahrzeug zu machen?
Bei der täglichen Erstinbetriebnahme und bei der Ausserbetriebnahme am Ende der Tagesleistung macht der Lokführer eine visuelle Überprüfung auf offensichtliche Beschädigungen wie Deformationen, Risse, verlorene Bauteile wie Schrauben, Bolzen usw. am Fahrzeugkasten und folgenden Bauteilen:
- Front, Seitenwände, Schürzen usw.
- Akustische Kontrolle auf allfällige Luftverluste
- Automatische Kupplungen inkl. Luftabsperrhahnen
- Sanderanlage
- Radsätze
- Spurkränze
- Aufhängungen
- Luftfederungen
- Stossdämpfer
- Geber für Geschwindigkeitsmesser, Gleitschutz, Spurkranzschmierung
- Erdungsbürsten
- Stromabnehmer (Schleifstück, Verbindungslitzen, usw.
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