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CYP Modul 1 Bankwesen CH

A.1.1.2: Bankengesetzl. Vorschr., A.1.2.2: Aufgabe der Bankenombudsstelle beschreiben, A.2.1.1: Volkswirtschaftl. Aufgaben der Banken erklären A.2.1.2: Bankengr. erklären A.2.1.3:Rechtsform, Organis., Geschäftstät. u. Entw. der Bank,A.2.1.7 Bankierver.

A.1.1.2: Bankengesetzl. Vorschr., A.1.2.2: Aufgabe der Bankenombudsstelle beschreiben, A.2.1.1: Volkswirtschaftl. Aufgaben der Banken erklären A.2.1.2: Bankengr. erklären A.2.1.3:Rechtsform, Organis., Geschäftstät. u. Entw. der Bank,A.2.1.7 Bankierver.


Kartei Details

Karten 19
Lernende 48
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2016 / 14.02.2024
Lizenzierung Keine Angabe
Weblink
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A.1.1.2 Bankengesetzliche Vorschriften kennen

Bankengesetz, Geldwäschereigesetz (GwG), Börsengesetz (BEHG), Konsumkreditgesetz (KKG), Kollektivanlagengesetz (KAG), Pfandbriefgesetz (PfG)

A.1.1.2 Erkläre das Bankengesetz

Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, mit Ziel zum Schutz der BANKKUNDEN, Garantie einer funktionierenden Bankbranche und Schutz des gesamten CH Wirtschaftssystem, regelt Bewilligung zum Betrieb einer Bank, zur Liquidität und Eigenmittel einer Bank, und besonderer Schutz gewisser Kundengelder bei Konkurs der Bank

A.1.1.2 Erkläre das Börsengesetz (BEHG)

Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, Gleichbehandlung aller Kunden, Transparenz der einzelnen Geschäfte (Anlegerschutz), Funktionsfähigkeit des CH Finanzmarktes (Funktionsschutz), rechtliche Grundlage für SIX und Berner Börse, Voraussetzungen zur Errichtung und Betrieb von Börsen, berufsmässiger Handel mit Effekten, Börsenhändler müssen die Börsenprüfung bestanden haben

A.1.1.2 Erkläre das Konsumkreditgesetz (KKG)

Schutz der Kreditnehmer vor Überschuldung und schafft eine landesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten, obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung, Pflicht der Kreditgeber gewährte Konsumkredite zu melden, Einhaltung des vom Bundesrat festgelegten Höchstzinssatz und Widerufsrecht der Kreditnehmer

A.1.1.2 Erkläre das Kollektivanlagengesetz (KAG)

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen, Schutz der Anleger und Transparenz sowie funktionierender Markt, regelt Organisation und Leitung der kollektiven Kapitalanlagen, Rechte der Anleger, z.B. Banken sind entweder Aufbewahrungsstelle oder Leitung der Kapitalanlagen, aber nicht beides.

A.1.1.2 Erkläre das Geldwäschereigesetz (GwG)

Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor, gilt für alle Finanzintermediäre, alle die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen, aufbewahren oder helfen sie anzulegen oder zu übertragen (z.B. auch Spielcasinos)

A.1.1.2. Erkläre die Aufgaben der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Aufsicht über den Finanzmarkt für die Einhaltung des Banken-, Versicherungsaufsichts-, Kollektivanalgen-, Börsen-, Pfandbrief-, und Geldwäschereigesetz, Erteilung der Banklizenz, Überwachung von Liquidität und Eigenmittel, Sanierung oder Liquidation einer Bank, Genehmigt Geld der SBVg und macht sie zum Minimalstandard für einwandfreie Banktätigkeit, repräsentiert CH als Mitglied beim Basler Ausschuss (internationaler Ausschuss zur Bankenaufsicht)

A.1.1.2 Wer oder was ist die SBVg und was sind ihre Ziele?

Die Schweizerische Bankiervereinigung. Das Hauptziel der SBVg ist die Förderung des Banken- und Finanzplatzes Schweiz im In- und Ausland.