1.1 Schweizer Recht 2013
Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung
Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung
Set of flashcards Details
Flashcards | 51 |
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Students | 114 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 20.01.2013 / 10.09.2024 |
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Nebengesetze:
Zahlreiche Nebengesetze regeln spezielle Problembereiche des Privatrechts...?
Produktehaftpflichtgesetz: Haftung für Schäden, die auf den Markt, gebrachte, fehlerhafte Produkte verursachen.
Konsumkreditgesetz: Sonderregeln zum Schutz der Konsumenten bei Konsumkredit-Leasing- und Abzahlungsverträgen.
Versicherungsvertragsgesetz: Versicherungsverträge
Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz und Markenschutzgesetz: Schutz von Erfindungen, Marken und anderen geistigen Werken (Immaterialgüterrecht).
Internationales Privatrechtgesetz: anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Kontakten zwischen Privatpersonen.
Was sind Natürliche Personen...?
Natürliche Personen sind alle Menschen! (Aus Fleisch und Blut)
Nach unsere Rechtsordnung:
-Sind alle Menschen rechtsfähn (ZGB 11). Darunter versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. So kann z.B. ein Kleinkind ein Vermögen erben.
Wann ist eine Person Handlungsfähig...?
-Handlungsfähig sind nur Menschen, die urteilsfähig und mündig sind. (ZGB 12)
-Mündig wird man mit dem vollendeten 18.Altersjahr, also am 18.Geburtstag.
-Wer handlungsfähig ist, kann gültige Rechtshandlungen vornehmen und so Rechte und Pflichten erwerben, z.B. durch den Abschluss eines Vertrags!
z.B. weil das Kleinkind rechtsfähig ist ,kann es erben. Weil es aber noch nicht handlungsfähig ist, kann es über das geerbte Vermögen nicht verfügen. Es kann noch nicht einen gültigen Kaufvertrag abschliessen.
Was sind juristische Personen...?
Juristische Personen das sind bestimmte rechtliche Gebilde, die das Recht wie Personen behandelt, dass sie wie Menschen Rechte und pflichten haben können.
-Juristische Personen sind also rechtsfähig, soweit es nicht um Rechtspositionen geht, die naturgemäs nur Menschen haben können (ZGB 53), sie kann z.B. nicht Heiraten.
-Sie kann aber Eigentümerin eines Grundstücks oder anderer Sachen sein, sie kann Verträge abschliessen usw (Arbeitsverträge/Aufträge)
z.B. Die Aktiengesellschaft AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Wenn die AG ein Grundstück kauft, dann ist sie Eigentümerin des Grundstücks, wenn sie Arbeitsverträge mit Mitarbeitern abschliesst, ist sie die Vertragspartnerin und entsprechend auch die Trägerin der Rechte und Pflichten, die sie in den Verträgen übernommen hat.
Im Privatrecht gelten folgende rechtliche Gebilde als rechtsfähige juristische Person: Welche...?
-Die vier Gesellschaften: Aktiengesellschaft AG/Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH/Genossenschaft/Vereine
-Die Stiftung
-Alle anderen rechtlichen Gebilde des Privatrechts sind degegen keine juristischen Personen, so z.B. die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Stockwerkeigentümergemeinschaft oder die Erbgemeinschaften. Diese Gebilde sind nicht rechtsfähig. Deshalb sind letzlich die in ihnen zusammengeschlossenen Personen gemeinsam die Träger der Rechte und Pflichten.
Wie handeln natürliche Personen...?
Eine Erbgemeinschaft...
Herr X ist vor einem Jahr gestorben. Solange die Erbschaft nicht verteilt ist, bilden die erben die Erbgemeinschaft, die keine juristische Person ist. Alle Vermögenswerte gehören ihnen gemeinsam und sie haben auch gemeinsam für die Rechte und pflichten einzustehen, die Herr X gegenüber Dritten hatte. Wenn z.B. eine Liegenschaft aus dem Nachlass von Herr X verkauft werden soll, müssen alle gemeinsam handeln.
Wie handlen juristische Personen...?
Juristische Personen sind abstrakte Gebilde. Damit sie handeln können, benötigen sie Organe. Das Gesetz schreibt die nötigen Organe für jede juristische Person vor und weist ihnen bestimmte Aufgaben zu. Eines davon hat jeweils die Aufgabe für die juristische Person zu handeln. Durch dieses Organ wird die juristische Person im Geschäftsverkehr handlungsfähig. (ZGB 54/55)
Nenne das handelnde Organ der vier Gesellschaften als juristische Person...?(Organe=Organisation)
-Bei der Aktiengesellschaft AG: das handelnde Organ Verwaltungsrat/oberstes Organ die Generalversammlung
-Bei der GmbH: das handeln Organ Geschäftsführung/oberstes Organ die Gesellschafterversammlung
-Bei der Genossenschaft und dem Verein: das handelnde Organ Vorstand/oberstes Organ die Generalversammlung der Genossenschaft resp. des Vorstands
Grundsätze des Privatrechts, die wichtigsten vier...
Gebot sich nach Treu und Glauben zu verhalten...
ZGB 2 I: Jedermann hat in der ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.
-Fairness bei der Ausübung von Rechten und Pflichten.
-Dieser grundsatz ist für das Privatrecht zentral, die Gerichte haben eine ganze Reihe von Fairnesspflichten aus ihm abgeleitet.
Verbot des Rechtsmissbrauchs...
ZGB 2 II:Der offenbare Missbrauch eines Rechts findet keinen Rechtsschutz.
-Verbot der nutzlosen Rechtsausübung.
-Mann wirft ihm vor, er missbrauche sein Recht, was verboten ist. Der Richter wird dieses Recht nicht schützen.
Schutz des guten Glaubens...
ZGB 3: Wo das Gesetz eine Rechtswirkung an den guten Glauben einer Person geknüpft hat, ist dessen Dasein zu vermuten.
-Guter Glaube wird grundsätzlich vermutet.
-Sara leiht sich von Manuel ein Buch aus. Auch ihre Freundin Andrea ist von diesem Buch begeistert, worauf Sara es ihr schenkt. Andrea wird Eigentümerin des Buchs, denn sie konnte nicht ahnen, dass Sara es gar nicht hätte verschenken dürfen.
Beweisregel...
ZGB 8: Wer vor Gericht eine Tatsache behaubtet und daraus ein Recht ableitet, muss das Vorhandensein der behaupteten Tatsache beweisen.
-Wer vor Gericht etwas will, muss es beweisen können.
-Diese Beweislast trifft nicht nur den Kläger, der einen Prozess einleitet. Auch die Gegenpartei (die Beklagte) muss beweisen, was sie behauptet.
Die Einleitungsartikel des ZGB (Art.1-10) stehen einige Grundsätze, die für das ganze Privatrecht gelten!
Dispositives und zwingendes Recht...?
-Die Gesetzesartikel, die zum dispositiven Recht gehören, dürfen die Geschäftspartner abändern. Das heisst: Sie dürfen etwas anderes regeln, als es im Gesetz vorgesehen ist. Das dispositive Recht heisst auch nachgiebiges Recht oder ergänzendes Recht. Es gilt dann, wenn die Geschäftspartner nicht etwas anderes abgemacht haben.
zwingendes Recht...?
-Das zwingende Recht dürfen die Geschäftspartner nicht abändern. Zwingendes Recht muss strikt beachtet werden. Zwingendes Recht findet sich vor allem im Miet- und im Arbeitsrecht zum Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei.
relativ zwingend...?
-Manche Bestimmungen dürfen dagegen nur zugunsten einer Partei geändert werden, nicht aber zu deren Ungunsten. Solche Bestimmungen bezeichnet man als relativ zwingend.
-d.h. weniger nein, mehr ja (z.B. Ferien, Freitage, Lohn)
Teil A) Vom Aufbau unserer Rechtsordnung
1. Beteiligte Personen-Privatrecht und öffentliches Recht
2. Die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Rechts
3. Die wichtigsten Bereiche des Privatrechts
4. Natürliche und juristische Personen
5. Vier Rechtsgrundsätze, die im ganzen Privatrecht gelten
6. Dispositives und zwingendes Recht
Zielsetzung:
-Erklären, was man unter der Rechtsordnung versteht und wie man sie nach dem Rang der Rechtsnormen und der Rechtsstellung der Beteiligten in verschiedene Bereiche unterteilen kann
-Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht als Hauptbereiche des öffentlichen Rechts benennen und ihren Gegenstand allgemein umschreiben
-Das ZGB und das OR als die beiden Hauptgesetze des Privatrechts benennen und ihren Gegenstand allgemein umschreiben
-Die allgemeinen Rechtsgrundsätze Treu und Glauben, Verbot des Rechtsmissbrauchs und die Beweisregel beschreiben
-Den Unterschied zwischen dispositivem und zwingendem Recht erklären sowie Gesetzesstellen korrekt zitieren
Schlüsselbegriffe:
Gesetzesrecht-Gewohnheitsrecht-Richterrecht, Verfassung-Gesetz-Verordnung, Eidgenössisches-kantonales Recht-kommunales Recht, Privatrecht und öffentliches Recht, Verfassungsrecht-Verwaltungsrecht-Strafrecht-Verfahrensrecht,Zivilgesetzbuch-Obligationenrecht, Treu und Glaube-Rechtsmissbrauch-Schutz des guten Glaubens-Beweisregel, dispositives Recht-zwingendes Recht,
Alle rechtlichen Vorschriften (Rechtsnormen) bilden zusammen...?
RECHTSORDNUNG
Wichtig sind folgende Einteilungen der Rechtsordnung:
-Herkunft einer Norm: Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht
Rang einer Norm: Verfassung, Gesetze und Verordnung
Geltungsbereich einer Norm: Eidgenössisches, kantonales und kommunales Recht
Beteiligte Person: öffentliches Recht und Privatrecht
Privatrecht oder öffentliches Recht geht es darum,wer an der Situation beteiligt ist:
Privatrecht...?
Sind ausschliesslich Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) beteiligt kommt Privatrecht zur Anwendung. Beim Privatrecht geht es um Regeln, die das Verhalten unter Privatpersonen ordnen, also um Regeln für das Zusammenleben. Das Privatrecht bezeichnet man auch als Zivilrecht-das Recht das unter Zivilpersonen gilt.
Öffentliches Recht...?
Sind Behörden an der Situation beteiligt, wird öffentliches Recht angewendet. Es regelt die Beziehung zwischen verschiedenen Behörden und den Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen und Behörden.
Privatrecht: Frau A ist sich uneinig mit Mann B?
Der Konflikt zwischen Frau A und Mann B, ist privatrechtlicher Natur.
-ein Streit zwischen gleichgestellten Bürgern.
Öffentliches Recht: Die Regierung A eines Kantons, weist das kantonale Labor B an, Wasserproben zu entnehmen?
Diese Anweisung erfolgt nach öffentlichem Recht
-Beziehung zwischen Behörden
Öffentliches Recht: Ein Bürger A ist mit der Einschätzung des Steueramt B nicht einverstanden?
Das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Recht, denn am Rechtsverhältnis sind die Steuerbehörde und der Bürger beteiligt.
-Beziehung zwischen Behörden und Privatpersonen
Wie sind sich die Beteiligten, rechtlich gesehen im Privatrecht gestellt...?
Wie wird das Privatrecht angewendet...?
-Privatrecht=gleichgestellt (Bürger an Bürger)
-Privatrecht: Die Rechtsanwendung unter gleichgestellten Privatpersonen ist eine Privatsache. Der Staat soll sich nicht einmischen, wenn Privatpersonen ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln, sondern erst in Aktion treten, wenn eine Privatperson in einem Konflikt mit einer anderen Privatperson ein Gericht anruft. Das angerufene Gericht stellt dann aufgrund des Privatrechts fest, welche Rechte und Pflichten zwischen den Betroffenen bestehen. Privatrecht wird also nicht automatisch angewendet, sondern auf Verlangen einer Privatperson.
Wie sind sich die Beteiligten, rechtlich gesehen im öffentlichem Recht gestellt...?
Wie wird das öffentliche Recht angewendet...?
-Öffentliches Recht=Privatpersonen den Behörden untergeordnet
-Im öffentlichen Recht handeln die Behörden von sich aus. Das öffentliche Recht überträgt dem Staat eine Aufgabe und die Behörden haben diese Aufgabe zu erfüllen. Das öffentliche Recht wird deshalb automatisch angewendet.
Andreas A hat mit seiner morgentlichen Spritzfahrt Rechtsnormen verletzt. Er ist durch eine Einbahnstrasse gefahren und hat das Strassenverkehrsrecht verletzt.
Welche Rechtsnorm wurde Verletzt und wie wird sie tätig...?
-Da es sich um öffentliches Recht handelt, werden die Strassenverkehrsbehörden und die Strafbehörden von sich aus tätig. Falls jemand verletzt wurde, kommen zusätzlich noch Verstösse gegen Normen des Strafrechts in Betracht.
Andreas A Spritzfahrt beschädigte aber auch die Brille eines Mannes und wenn dem sonst noch finanzielle Schäden entstanden sind (z.B. Heilungskosten, Verdienstausfall usw) kann er von A Schadenersatz verlangen...?
Das ist der privatrechtliche Aspekt.
-Da es um Privatrecht geht, handelt der Staat hier nicht automatisch. Der Mann muss selbst handeln und von A Schadenersatz verlangen. Falls A die Forderung nicht erfüllt, muss der Mann das Gericht anrufen. Tut er das nicht geschiet auch nichts!
Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht (ordnung/gliederung)
Privatrecht...?
Gleichstellung:
-Gleichstellung, Bürger
-Bürger oder Behörde als Privatrecht subjekt (wer-Person)
(Ausnahmsweise treten auch Behörden im Wirtschaftsleben auf, wie wenn sie Privatpersonen wären. Das heisst, Sie handeln dann nicht mit hoheitlicher Gewalt, sondern nehmen als gleichberechtigte Partner am Geschäftsleben teil. Das ist z.B. der Fall, wenn eine Behörde Büromaterial bestellt oder einer Druckerei einen Druckauftrag unterteilt usw. Für solche Rechtsbeziehungen ist ebenfalls Privatrecht anzuwenden.)
Öffentliches Recht...?
Untergeordnet:
-Behörde als Vertreterin des Staates (Befehlsgewalt)
-untergeordnet Bürger
(Ausnahmsweise treten auch Behörden im Wirtschaftsleben auf, wie wenn sie Privatpersonen wären. Das heisst, Sie handeln dann nicht mit hoheitlicher Gewalt, sondern nehmen als gleichberechtigte Partner am Geschäftsleben teil. Das ist z.B. der Fall, wenn eine Behörde Büromaterial bestellt oder einer Druckerei einen Druckauftrag unterteilt usw. Für solche Rechtsbeziehungen ist ebenfalls Privatrecht anzuwenden.)
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