1.1 Schweizer Recht 2013
Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung
Grundlagen vom Aufbau unserer Rechtsordnung
Kartei Details
Karten | 51 |
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Lernende | 114 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Mittelschule |
Erstellt / Aktualisiert | 20.01.2013 / 10.09.2024 |
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Teil A) Vom Aufbau unserer Rechtsordnung
1. Beteiligte Personen-Privatrecht und öffentliches Recht
2. Die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Rechts
3. Die wichtigsten Bereiche des Privatrechts
4. Natürliche und juristische Personen
5. Vier Rechtsgrundsätze, die im ganzen Privatrecht gelten
6. Dispositives und zwingendes Recht
Zielsetzung:
-Erklären, was man unter der Rechtsordnung versteht und wie man sie nach dem Rang der Rechtsnormen und der Rechtsstellung der Beteiligten in verschiedene Bereiche unterteilen kann
-Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Verfahrensrecht als Hauptbereiche des öffentlichen Rechts benennen und ihren Gegenstand allgemein umschreiben
-Das ZGB und das OR als die beiden Hauptgesetze des Privatrechts benennen und ihren Gegenstand allgemein umschreiben
-Die allgemeinen Rechtsgrundsätze Treu und Glauben, Verbot des Rechtsmissbrauchs und die Beweisregel beschreiben
-Den Unterschied zwischen dispositivem und zwingendem Recht erklären sowie Gesetzesstellen korrekt zitieren
Schlüsselbegriffe:
Gesetzesrecht-Gewohnheitsrecht-Richterrecht, Verfassung-Gesetz-Verordnung, Eidgenössisches-kantonales Recht-kommunales Recht, Privatrecht und öffentliches Recht, Verfassungsrecht-Verwaltungsrecht-Strafrecht-Verfahrensrecht,Zivilgesetzbuch-Obligationenrecht, Treu und Glaube-Rechtsmissbrauch-Schutz des guten Glaubens-Beweisregel, dispositives Recht-zwingendes Recht,
Alle rechtlichen Vorschriften (Rechtsnormen) bilden zusammen...?
RECHTSORDNUNG
Wichtig sind folgende Einteilungen der Rechtsordnung:
-Herkunft einer Norm: Gesetzesrecht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht
Rang einer Norm: Verfassung, Gesetze und Verordnung
Geltungsbereich einer Norm: Eidgenössisches, kantonales und kommunales Recht
Beteiligte Person: öffentliches Recht und Privatrecht
Privatrecht oder öffentliches Recht geht es darum,wer an der Situation beteiligt ist:
Privatrecht...?
Sind ausschliesslich Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) beteiligt kommt Privatrecht zur Anwendung. Beim Privatrecht geht es um Regeln, die das Verhalten unter Privatpersonen ordnen, also um Regeln für das Zusammenleben. Das Privatrecht bezeichnet man auch als Zivilrecht-das Recht das unter Zivilpersonen gilt.
Öffentliches Recht...?
Sind Behörden an der Situation beteiligt, wird öffentliches Recht angewendet. Es regelt die Beziehung zwischen verschiedenen Behörden und den Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen und Behörden.
Privatrecht: Frau A ist sich uneinig mit Mann B?
Der Konflikt zwischen Frau A und Mann B, ist privatrechtlicher Natur.
-ein Streit zwischen gleichgestellten Bürgern.
Öffentliches Recht: Die Regierung A eines Kantons, weist das kantonale Labor B an, Wasserproben zu entnehmen?
Diese Anweisung erfolgt nach öffentlichem Recht
-Beziehung zwischen Behörden
Öffentliches Recht: Ein Bürger A ist mit der Einschätzung des Steueramt B nicht einverstanden?
Das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Recht, denn am Rechtsverhältnis sind die Steuerbehörde und der Bürger beteiligt.
-Beziehung zwischen Behörden und Privatpersonen
Wie sind sich die Beteiligten, rechtlich gesehen im Privatrecht gestellt...?
Wie wird das Privatrecht angewendet...?
-Privatrecht=gleichgestellt (Bürger an Bürger)
-Privatrecht: Die Rechtsanwendung unter gleichgestellten Privatpersonen ist eine Privatsache. Der Staat soll sich nicht einmischen, wenn Privatpersonen ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln, sondern erst in Aktion treten, wenn eine Privatperson in einem Konflikt mit einer anderen Privatperson ein Gericht anruft. Das angerufene Gericht stellt dann aufgrund des Privatrechts fest, welche Rechte und Pflichten zwischen den Betroffenen bestehen. Privatrecht wird also nicht automatisch angewendet, sondern auf Verlangen einer Privatperson.
Wie sind sich die Beteiligten, rechtlich gesehen im öffentlichem Recht gestellt...?
Wie wird das öffentliche Recht angewendet...?
-Öffentliches Recht=Privatpersonen den Behörden untergeordnet
-Im öffentlichen Recht handeln die Behörden von sich aus. Das öffentliche Recht überträgt dem Staat eine Aufgabe und die Behörden haben diese Aufgabe zu erfüllen. Das öffentliche Recht wird deshalb automatisch angewendet.
Andreas A hat mit seiner morgentlichen Spritzfahrt Rechtsnormen verletzt. Er ist durch eine Einbahnstrasse gefahren und hat das Strassenverkehrsrecht verletzt.
Welche Rechtsnorm wurde Verletzt und wie wird sie tätig...?
-Da es sich um öffentliches Recht handelt, werden die Strassenverkehrsbehörden und die Strafbehörden von sich aus tätig. Falls jemand verletzt wurde, kommen zusätzlich noch Verstösse gegen Normen des Strafrechts in Betracht.
Andreas A Spritzfahrt beschädigte aber auch die Brille eines Mannes und wenn dem sonst noch finanzielle Schäden entstanden sind (z.B. Heilungskosten, Verdienstausfall usw) kann er von A Schadenersatz verlangen...?
Das ist der privatrechtliche Aspekt.
-Da es um Privatrecht geht, handelt der Staat hier nicht automatisch. Der Mann muss selbst handeln und von A Schadenersatz verlangen. Falls A die Forderung nicht erfüllt, muss der Mann das Gericht anrufen. Tut er das nicht geschiet auch nichts!
Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht (ordnung/gliederung)
Privatrecht...?
Gleichstellung:
-Gleichstellung, Bürger
-Bürger oder Behörde als Privatrecht subjekt (wer-Person)
(Ausnahmsweise treten auch Behörden im Wirtschaftsleben auf, wie wenn sie Privatpersonen wären. Das heisst, Sie handeln dann nicht mit hoheitlicher Gewalt, sondern nehmen als gleichberechtigte Partner am Geschäftsleben teil. Das ist z.B. der Fall, wenn eine Behörde Büromaterial bestellt oder einer Druckerei einen Druckauftrag unterteilt usw. Für solche Rechtsbeziehungen ist ebenfalls Privatrecht anzuwenden.)
Öffentliches Recht...?
Untergeordnet:
-Behörde als Vertreterin des Staates (Befehlsgewalt)
-untergeordnet Bürger
(Ausnahmsweise treten auch Behörden im Wirtschaftsleben auf, wie wenn sie Privatpersonen wären. Das heisst, Sie handeln dann nicht mit hoheitlicher Gewalt, sondern nehmen als gleichberechtigte Partner am Geschäftsleben teil. Das ist z.B. der Fall, wenn eine Behörde Büromaterial bestellt oder einer Druckerei einen Druckauftrag unterteilt usw. Für solche Rechtsbeziehungen ist ebenfalls Privatrecht anzuwenden.)
Die wichtigsten Bereiche des öffentlichen Rechts...?
Das öffentliche Recht besteht vor allem aus:
-Verfassungsrecht
-Verwaltungsrecht
-Strafrecht
-Verfahrensrecht
Das Verfassungsrecht...?(Grundrecht)
in der Verfassung sind die grundlegenden Werte des schweizerischen Bundesstaates wie Freiheit, Wohlstand, soziale und ökologische Verantwortung festgehalten. Zudem sind in ihr die Strukturen der Schweiz verankert, also der innere Aufbau in Bund, Kanton und Gemeinde sowie die Machtverteilung, die Aufgaben der Behörden und ihr Verhältnis zu den Bürgern.
Die Behörde darf nicht frei schalten und walten, sondern ist an die Gesetze gebunden. Die in der Verfassung verankerten Grundrechte wie persönliche Freiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Wirtschaftsfreiheit (freie Berufswahl/Erwerbstätigkeit) oder Glaubensfreiheit schützen die Bürger vor Übergriffen der Behörden. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit garantiert gleiche Behandlung der Bürger.
Das Verwaltungsrecht...?
Das Verwaltungsrecht enthält ganz konkrete Vorschriften, welche Aufgaben die Behörden haben und wie sie diese lösen müssen. der Staat hat heute sehr viele Aufgaben zu erfüllen-dementsprechend ist das Verwaltungsrecht sehr umfangreich:
-In Hunderten von Gesetzen und Verordnungen stehen Zehntausende von Artikeln
-Die Aufgaben werden teils von der Bundesverwaltung (eidgenössisches Verwaltungsrecht), teils von den Kantonen erfüllt. (Kantonales Verwaltungsrecht)
-Im Baurecht sind die Voraussetzungen beschrieben, die erfüllt sein müssen, damit jemand eine Baubewilligung erhält. Auch die interne Organisation der Baubehörde ist im Baurecht geregelt.
-Im Steuerrecht ist geregelt, wie viel Steuern der Staat verlangen darf.
-Auch das Strassenverkehrsrecht ist ein wichtiger Bereich des Verwaltungsrechts
Das Strafrecht...?
Hier ist ein Gesetz ganz zentral: das Strafgesetzbuch StGB (Ste-Ge-Be). Das StGB ist eigentlich ein Verbotsbuch-es sagt, wie man sich nicht verhalten darf. Wenn jemand eine Vorschrift des StGB verletzt, ist der Staat verpflichtet, ihn vor Gericht zu stellen. Aus dem StGB ergibt sich dann auch, zu welcher Strafe der Rechtsbrecher zu verurteilen ist. Zwei verbotene Handlungen sind unter anderem:
Tötung: StGB 111 stellt die absichtliche Tötung eines Menschen unter Strafe: Wer vorsätzlich einen Menschen tötet... wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Diebstahl: StGB 139 l verbietet den Diebstahl Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Das Verfahrensrecht...?
Es schreibt vor, in welchem Verfahren die Gesetze angewandt und nötigen falls mit Zwang vollstreckt werden:
Zivilverfahrensrecht: Die Anwendung von materiellem Privatrecht (Zivilprozess und Zwangsvollstreckung)
Dabei gelten drei eidgenössische Grundsätze:
-Gerichtstand ist der Wohnsitz des Beklagten (des Schuldners)
-Wo kein Kläger, da kein Richter
-Und der Grundsatz der Beweisregel ZGB 8
Verlauf Zivilprozess: Sühneverfahren, Gericht erster Instanz, Gericht zweiter Instanz, Bundesgericht.
Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, kann der Gläubiger verlangen, dass es vollstreckt wird.
Verwaltungsverfahrensrecht: Die Anwendung von materiellem Verwaltungsrecht.
-Als Instrument dient die Verfügung, mit der die Behörden das Recht im Einzelfall anwenden. Wer von einer Verfügung betroffen ist, kann sich dagegen innert der vorgesehenen Frist wehren.
Strafverfahrensrecht: Die Anwendung von materiellem Strafrecht (Strafprozessrecht und Strafvollzug)
Verlauf Strafverfahren: Einleitung, Untersuchung, Gericht erster Instanz, Gericht zweiter Instanz, Bundesgericht.
Sobald ein Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, kann es vollstreckt werden (Strafvollzug).
StGB 139 sagt, dass ein Dieb mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu bestrafen sei. Ziel von StGB 139 ist also, dass jeder bestraft wird. Darum ist Artikel 139 StGB materielles Recht, da er ein erwünschtes Verhalten vorschreibt...
Wenn nun B wegen eines Diebstahls festgenommen wird, wird er vor Gericht gestellt. Der Prozess, bei dem die Richter beurteilen, ob B den Artikel 139 des StGB verletzt hat, verläuft nach Verfahrensrecht.
Das Verfahrensrecht sagt z.B., dass B einen Verteidiger beziehen kann oder dass er Entlasstungszeugen nennen darf.
Die wichtigsten Bereiche des Privatrechts...?
Die wichtigsten Gesetze sind das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht
Kernrecht der CH=ZGB
Das ZGB besteht aus...Teilen?
Aus vier Teilen:
-Vorangestellt sind die Einleitungsartikel
1) Personenrecht
2) Familienrecht
3) Erbrecht
4) Sachenrecht
Einleitungsartikel: ZGB 1-10
Allgemeine Regeln die für das ganze Privatrecht-also nicht nur für das ZGB gelten z.B. Handeln nach Treu und Glauben, Beweisregel usw
Personenrecht: ZGB 11-89
im ersten Teil geht es um die Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen
Stichworte: Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Wohnsitz, Persönlichkeitsschutz, Name usw.
Familienrecht: ZGB 90-456
Im zweiten Teil weitet das ZGB seinen Blick von der Einzelperson auf die Familie aus.
Es geht vorallem um drei Themenbereiche: Eherecht, Verwandtschaft (insb. Kindesrecht) und Vormundschaft.
Erbrecht: ZGB 457-640
Der dritte Teil des ZGB handelt vom Erbrecht.
Im Erbrecht steht wer erbt und wie der Erbgang nach Tod einer Person abläuft..
Sachenrecht: ZGB 641-977
Im vierten Teil und letzten Teildes ZGB geht um rechtliche Fragen rund um die Sachen, also um Gegenstände.
Im Zentrum steht das Eigentum an Sachen. Daneben geht es um beschränkte dingliche Rechte z.B. Hypothek und um den Besitz sowie das Grundbuch.
Obligationenrecht OR=Obligate/Verpflichtungen
Das OR ist in...... gegliedert?
Es ist in fünf Abteilungen gegliedert und stellt systematisch den fünften Teil des ZGB dar.
Das Or regelt die Verträge und andere Erscheinungen des wirtschaftlichen Verkehrs.
Das OR ist das zentrale Thema dieses Lehrmittels!
1) Allgemeine Bestimmungen
2) Die einzelnen Vertragverhältnisse
3) Handelsgesellschaften und Genossenschaften
4) Handelsregister, Geschäftsfirmen, kaufmännische Buchführung
5) Wertpapierrecht
Allgemeine Bestimmungen: OR 1-183
Im Or geht es um FORDERUNGEN (Obligationen) zwischen Privatpersonen.
In dieser Abteilung des OR werden sie ganz allgemein behandelt, wie sie entstehen, welche Wirkung sie haben, wie sie erfüllt werden und wie sie erlöschen.
Die einzelnen Vertragverhältnisse: OR 184-551
Die zweite Abteilung des OR beschäftigt sich mit Obligationen die aufgrund der am häufigsten abgeschlossenen Verträge entstehen. In diesem Teil sind die einzelnen Vertragsarten ausführlich behandelt.
Hier erfahren sie mehr über den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Arbeitsvertrag und andere Vertragsarten.
Handelsgesellschaften und Genossenschaften:
OR 552-926
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den wirtschaftlich tätigen Gesellschaften, die nach schweizerischem Recht vorkommen.
z.B. Kollektivgesellschaft, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH.
Handelsregister, Geschäftsfirmen, kaufm. Buchführung:
OR 927-964
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis sämtlicher kaufmännischer Unternehmen.
Der Titel über die Geschäftsfirmen enthält Vorschriften, die bei der Wahl des Namens einer Unternehmung zu beachten sind.
Wer am Wirtschaftsleben teilnimmt, muss über seine Geschäfte Buch führen (Kaufmännische Buchführung).
Wertpapierrecht: OR 965-1186
Das Wertpapierrecht beschäftigt sich mit Wertpapieren wie Aktien, Anleihenobligationen, Scheck oder Wechsel.
Nebengesetze:
Zahlreiche Nebengesetze regeln spezielle Problembereiche des Privatrechts...?
Produktehaftpflichtgesetz: Haftung für Schäden, die auf den Markt, gebrachte, fehlerhafte Produkte verursachen.
Konsumkreditgesetz: Sonderregeln zum Schutz der Konsumenten bei Konsumkredit-Leasing- und Abzahlungsverträgen.
Versicherungsvertragsgesetz: Versicherungsverträge
Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz und Markenschutzgesetz: Schutz von Erfindungen, Marken und anderen geistigen Werken (Immaterialgüterrecht).
Internationales Privatrechtgesetz: anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Kontakten zwischen Privatpersonen.
Was sind Natürliche Personen...?
Natürliche Personen sind alle Menschen! (Aus Fleisch und Blut)
Nach unsere Rechtsordnung:
-Sind alle Menschen rechtsfähn (ZGB 11). Darunter versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. So kann z.B. ein Kleinkind ein Vermögen erben.
Wann ist eine Person Handlungsfähig...?
-Handlungsfähig sind nur Menschen, die urteilsfähig und mündig sind. (ZGB 12)
-Mündig wird man mit dem vollendeten 18.Altersjahr, also am 18.Geburtstag.
-Wer handlungsfähig ist, kann gültige Rechtshandlungen vornehmen und so Rechte und Pflichten erwerben, z.B. durch den Abschluss eines Vertrags!
z.B. weil das Kleinkind rechtsfähig ist ,kann es erben. Weil es aber noch nicht handlungsfähig ist, kann es über das geerbte Vermögen nicht verfügen. Es kann noch nicht einen gültigen Kaufvertrag abschliessen.
Was sind juristische Personen...?
Juristische Personen das sind bestimmte rechtliche Gebilde, die das Recht wie Personen behandelt, dass sie wie Menschen Rechte und pflichten haben können.
-Juristische Personen sind also rechtsfähig, soweit es nicht um Rechtspositionen geht, die naturgemäs nur Menschen haben können (ZGB 53), sie kann z.B. nicht Heiraten.
-Sie kann aber Eigentümerin eines Grundstücks oder anderer Sachen sein, sie kann Verträge abschliessen usw (Arbeitsverträge/Aufträge)
z.B. Die Aktiengesellschaft AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Wenn die AG ein Grundstück kauft, dann ist sie Eigentümerin des Grundstücks, wenn sie Arbeitsverträge mit Mitarbeitern abschliesst, ist sie die Vertragspartnerin und entsprechend auch die Trägerin der Rechte und Pflichten, die sie in den Verträgen übernommen hat.