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18.51 Recht – zweiter Teil nicht OR 109–bis

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Set of flashcards Details

Flashcards 40
Language Deutsch
Category Marketing
Level University
Created / Updated 10.09.2016 / 10.09.2016
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Welche beiden Themen werden im DSG behandelt?

Datenschutz und Datensicherheit:
Datenschutz: Schutz von Menschen vor Daten, z.B. Adressen aus Wettbewerben
Datensicherheit: Schutz der Daten vor Diebstahl, Raub, Feuer, widerrechtlicher Nutzung z.B. Daten-CD’s mit Steuerdaten an ausländische Regierungen!
Sicherheitssysteme, Spiegelung, Datensicherung ausserhalb des Unternehmens.

 

Welche Daten sind nach DSG „besonders schützenswert“?

 

Daten über: 
1.     die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten, 
2.     die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit, 
3.     Massnahmen der sozialen Hilfe, 
4.     administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen; 
Persönlichkeitsprofil: eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt; 

 

Mein Bruder hat in seinem Laptop eine ganz besondere „Fiche“ angelegt: Persönliche Daten, Tagebuch seit 25 Jahren, Stammbaumdaten der ganzen Familie für die letzten 500 Jahre...untersteht mein Bruder auch dem DSG?

Nein, nach DSG Art. 2.2

Geben Sie mir ein praktisches Beispiel zur Regelung in DSG Art. 4 „Daten dürfen nur zu dem zweck verwendet werden, für den sie gesammelt wurden!“

Ein Teilnehmer eines Preisausschreibens meldet mir, auf dem Teilnahmetalon, seine Adresse. Diese Adresse darf ich nur für diesen Wettbewerb brauchen, also ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht zu Werbezwecken.
(es müsste auf dem Teilnahmetalon ausdrücklich vermerkt sein, dass der Absender einverstanden ist, dass ich die Daten auch anderweitig brauchen darf!)

 

Welche Gesellschaften gibt es im Schweizerischen Recht?
    Sehen Sie irgendeine Gruppierung?

 

Gesellschaft: 2 oder mehrere Personen tun sich zusammen, um gemeinsam etwas zu unternehmen...muss nicht immer etwas sein, das Gewinn bringt!
    -    Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Verschiedenes (einfache Gesellschaft, Stiftung, Verein)
    -    Einzelunternehmen/Handelsgesellschaften/Genossenschaft (Selbsthilfe!), übrige (einfache Gesellschaft, Stiftung und Verein)
Achtung: Eigentlich ist ein Einzelunternehmen keine Gesellschaft!

 

Zeigen Sie die Unterschiede zwischen AG und GmbH auf!
    Bitte nur die Unterschiede, nicht die „Gleichheiten“!

 

GmbH
20’000
100 % von Anfang an
Anteilscheine, mind. 100.- Nennwert
Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Revisionsstelle (teilweise freiwillig)

AG
100’000
50’ oder 20 %, was höher ist
Aktien, PS Partizipationsscheine, GS Genussscheine
Generalversammlung, VR, Rev. Stelle (teilweise freiwillig)

 

 

Was ist eine Stiftung, wo im Gesetz ist sie geregelt?
    Zählen Sie einige Stiftungen, die es in der CH gibt, auf!

 

„Gesellschaft“, „verselbständigtes Kapital“ (Widmung eines Vermögens zu einem besonderen zweck). Geregelt in ZGB Art. 80.
    Stiftungsrat, Geschäftsführung, Revisionsstelle,  ev. kantonale Aufsicht. Juristische Person, HR-Eintrag obligatorisch (Stifter oder Testamentsvollstrecker)
    Stiftung Sporthilfe, Stiftung SLK Schweiz. Lauterkeitskommission.

 

Was ist eine einfache Gesellschaft? Gib Beispiele, bitte!

Loser Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen für die gemeinsame Durchführung eines grösseren Projekts, z.B. schliessen sich 
    4 Bauunternehmer zusammen, um gemeinsam einen Strassentunnel zu errichten.
    Kein HR-Eintrag. Jedes Mitglied ist zur Geschäftsführung ermächtigt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde: Gewinnverteilung nach „Köpfen“!
    ARGE Arbeitsgemeinschaft.