18.51 Recht - Kleine Fälle, wie sie an der Prüfung vorkommen
18.51 Recht - Kleine Fälle, wie sie an der Prüfung vorkommen
18.51 Recht - Kleine Fälle, wie sie an der Prüfung vorkommen
Set of flashcards Details
Flashcards | 42 |
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Language | Deutsch |
Category | Marketing |
Level | University |
Created / Updated | 10.09.2016 / 15.01.2024 |
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Neben Ihrem Job als ML verleihen Sie noch Geld, und zwar auf professioneller Basis. Sie geben Hugo Waser ein Kleindarlehen von CHF 30'000.- zum Kauf einer Stereoanlage. Nach 4 Monaten haben Sie aus diesem Abzahlungsvertrag noch keine einzige Rückzahlung....ein Bekannter sagt etwas von KKG, dort müssten Sie sich doch melden??
Dieser Fall wäre typisch KKG!
Professionelle Kreditgeber contra Konsumenten als Kreditnehmer, für private Gebrauchsartikel, Abzahlungsvertrag.
Sie als Kreditgeber hätten die Vertragsdaten der IKO Kontrollkommission melden müssen (Art. 22 ff KKG). Sie hätten dort auch Daten über Hugo Waser bekommen können.
Natürlich ist das Kreditrisiko IHR Risiko, aber das KKG muss befolgt werden, um die Konsumenten vor übermässiger Verschuldung zu bewahren!
Das KKG sieht übrigens auch vor, dass auch der Kreditgeber einen Vertrag kündigen kann, wenn die Rückzahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden!
(Art. 18 ff. KKG!)
Der Experte fragt noch:
Max Huber möchte, dass ihm ein professioneller Kreditgeber mit einem kleinen Abzahlungskredit hilft, ein Mikrowellengerät für CHF 440.- zu erwerben...muss jetzt da der Kreditgeber auch eine Meldung an die IKO machen?
Hans und Edith Zuberbühler mieten ein Haus, die Vermieterin ist die Haus-und-Herd AG.
Nach 3 Jahren erhält Hans Zuberbühler eine ganz unerwartete Kündigung, eingeschrieben, auf dem offiziellen Briefpapier der GL der Haus-und-Herd AG...dem Mieter kommt das sehr ungelegen.
Aber...was kann er noch tun?
- Die schriftliche Kündigung auf dem offiziellen Briefpapier reicht nicht...die Haus-und-Herd müsste dafür ein offizielles kantonales Formular verwenden...und Herrn und Frau Zuberbühler JE eine schriftliche Kündigung schicken!
(Mietrecht ab Art. 253 OR!)
- Auf dem kant. Formular wird der Mieter informiert, wie er sich gegen die Kündigung wehren kann oder wie er die Mietdauer erstrecken könnte.
Der Experte: Wie lange könnte der Mietvertrag längstens verlängert/erstreckt werden?
Lösungsansatz:
Es handelt sich hier um eine Wohnung...max. 4 Jahre, bei Geschäftsräumen könnten das bis 6 Jahre sein.
Und noch einmal der Experte:
In dieser Gegend ist Kündigungstermin 31.3....dürften Herr und Frau Zuberbühler auf den 31.1. kündigen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Lösungsansatz:
Die Zuberbühlers müssten Haus-und-Herd AG einen zumutbaren (vor allem finanziell) Nachmieter anbieten, der auch den laufenden Mietvertrag übernimmt!
"Wenn Sie eine Flasche unseres Spitzen-Whiskeys VAT 69 kaufen, bekommen Sie dazu unser Formular für die Teilnahme an unserem Australien-Preisausschreiben...attraktive Preise!
Übrigens: Sie können sich mit der Teilnahme auch Whiskey für die nächsten Jahre sichern, der 1. preis ist eine ganze Kiste VAT 69, 24 Flaschen!"
- Whiskey ist "gebrannte Wasser", er hat sicher über 15 Volumenprozente Alkohol, damit unterliegt er dem Alkoholgesetz Art. 42!
- Dort steht, dass der kauf von gebrannten Wassern nicht Voraussetzung für die Teilnahme an einem Preisausschreiben sein darf und dass bei einem Preisausschreiben auch keine gebrannten Wasser als Preise angepriesen werden dürfen.
Der Experte hakt nach:
Was sagt denn das RTVG über Werbung und Werbeverbote?
Lösungsansatz:
- Auch da: Werbung für gebrannte Wasser ist verboten.
- Werbung für Tabakwaren ist verboten.
- Medikamente: Da ist Werbung für Medikamente der Klassen a) und b) verboten, weil man dafür keine Publikumswerbung machen darf!
Der Experte:
Klassen a) und b)?
Lösungsansatz:
- Das sind Medikamente, für die es ein Rezept von einem Arzt braucht!
- Bei diesen Medikamenten ist nur Fachwerbung erlaubt, also z.B. in der Ärztezeitung, im Hebammen-Heftli etc.
Im Fernsehen, kurz vor den Nachrichten: "Meteo, präsentiert vom Hotel Säntisblick auf dem hohen Kasten bei Appenzell...dort, wo man auch die berühmten Appenzeller Siedwürste geniessen kann!"
Sendung vor der Wetterprognose in Radio SRF 1!?
- Das ist Sponsoring!
- Steht auch im RTVG, Art. 12
- Es darf nur das Sponsoring-Unternehmen und eine allgemeine Beschreibung genannt werden, keine Werbung, keine Verkaufsangebote!
- Der Zusatz mit den Siedwürsten müsste also weggelassen werden!
Der Experte will noch wissen:
Ratschlag eines Werbeexperten an einen Firmeninhaber: Mach doch ein Sponsoring bei der TV-Sendung "Arena", jeweils am Freitag-Abend, da schauen immer sehr viele Leute zu!!
Ist dieser Ratschlag etwas wert?
Lösungsansatz:
- Arena ist redaktionell, politisch und ist meinungsbildend!
- Das RTVG verbietet, solche Sendungen zu sponsern!
Mietkaution?
Miete wo im OR?
Kündigung einer Wohnung, eines Geschäftsraumes
Untermieter
Kündigung ausserhalb Fristen
- Mietkaution: 1 - max. 3 Monatszinsen, Depot auf Bank z.G. des Vermieters, Benützung durch den Vermieter bei Mietzinsrückständen und Reparaturen, wenn der Mieter die Mietwohnung verlässt. Bank (Ihrer Wahl) muss Ihnen als Mieter jedes Jahr einen Bankauszug unterbreiten.
Alternative: Versicherung "Swiss Caution"...teuer!
- Miete wo im OR? Art. 253 ff OR!
- Kündigung einer Wohnung, eines Geschäftsraumes? Lt. Vertrag, normalerweise auf Kündigungsdaten lt. Gewohnheitsrecht. Kündigung immer schriftlich, Mieterehepaar: Beide müssen schriftlich kündigen. Wenn Vermieter kündigt: Schriftlich, an beide (Ehe-)partner separat, mit kantonalem Formular
- Untermieter? Ja, erlaubt, Mieter muss dem Vermieter aber Mietzins bekanntgeben (ev. missbräuchliche Miete?)
Untermieter muss sich an Hausordnung halten, muss für Vermieter und
andere Mieter zumutbar sein (Erster Trompeter im Stadtorchester?)
- Kündigung ausserhalb Fristen? Alter Mieter muss neuen zumutbaren (finanziell!) Mieter bringen, dieser muss laufenden Vertrag übernehmen.
Einfacher Auftrag, was ist das, wo geregelt?
Gib mir ein Beispiel, bitte!
Und was ist ein Werkvertrag?
Auch da bitte ein Beispiel!
Einfacher Auftrag, was ist das, wo geregelt?
- Geregelt im OR ab Art. 394 OR
- Auftrag an jemanden, für mich etwas zu tun, etwas zu besorgen, eine Dienstleistung!
- Anwalt, Steuerberater, Zahnarzt
- Ich beauftrage einen Anwalt., mich vor Gericht zu vertreten!
Sorgfalt gefordert, aber keine Erfolgshaftung...ein Anwalt wird mir nie schriftlich bestätigen können, dass er vor Gericht den Prozess für mich gewinnen wird!
Verhältnis kann jederzeit aufgehoben werden - ev. muss ich Kosten übernehmen, wenn ich "zur Unzeit" kündige...zu Unzeit heisst, wenn der Anwalt schon etwas gemacht hat, z.B. dann Stundenvergütung!
Und was ist ein Werkvertrag?
Auch da bitte ein Beispiel!
- Werkvertrag: Auftrag, für mich etwas Spezielles herzustellen, z.B. Schreiner soll mir eine spezielle Eckbankgruppe machen!
- Art. 363a ff OR
- Der Unternehmer (Schreiner) hat Erfolgshaftung
Er muss das Werk also nach meinem Auftrag "gebrauchstauglich" ausführen!
- Verhältnis zwischen dem Unternehmer (Schreiner) und dem Besteller (mir). Ich schulde einen Werklohn.
- Wenn ich einen Schaden feststelle, kann ich auch eine Mängelrüge anbringen.
- Übergang von Nutzen und Gefahr bei Eigentumsübertragung.
Kaufvertrag
Was ist Gattungsware, was Speziesware?
Übergang von Nutzen und Gefahr, wann, was hat das für eine Wirkung?
Schadhafte Lieferung...weiteres Vorgehen!
Was ist Gattungsware, was Speziesware?
- Gattungsware: Ersetzbare, austauschbare Ware, also z.B. neues Auto, Normschrauben, ein Buch aus einer Auflage
- Speziesware (Stückware): Einmalige Ware, nicht austauschbar, z.B. Picassobild, Occasionsauto
- Kaufvertrag ist gesetzlich geregelt ab Art. 184 OR
Übergang von Nutzen und Gefahr, wann, was hat das für eine Wirkung?
- Übergang von Nutzen und Gefahr: Gattungsware nach Abschluss Kaufvertrag PLUS Ausscheiden der Ware (bereitstellen der Ware) für den Käufer! Speziesware sofort nach Abschluss des Kaufvertrags
- Übergang von NG muss nicht mit Eigentumsübergang zusammenfallen!
- Übergang von NG, Wirkung: Ab diesem Zeitpunkt kann ich mit der Ware einen Gewinn machen (Nutzen), ich oder meine Versicherung müssen ab dann aber auch einen Verlust verkraften!
Schadhafte Lieferung...weiteres Vorgehen!
- Die von mir gekaufte fabrikneue Kaffeemaschine wird mir nachhause geliefert...die Frontplatte ist stark verbeult!
Ich muss "nach den Umständen SOFORT eine Mängelrüge, möglichst schriftlich, an den Verkäufer machen!
- Erledigung Mängelrüge: Entscheid Käufer!
Wandelung: Der Käufer tritt vom Vertrag zurück!
Minderung: Ich behalte die Kaffeemaschine, aber ich verlange einen Rabatt von 15 %!
Ersatz/Austausch durch gleiche/gleichwertige Ware..nur bei Gattungsware möglich!
Nichtigkeit eines Vertrags, wann...Folgen?
Wann kann ein Vertrag angefochten werden?
Erkläre bitte Verjährung...
...und Verwirkung...Unterschied?
Nichtigkeit eines Vertrags, wann...Folgen?
- Ein Vertrag ist nichtig, wenn der Inhalt unmöglich (morgen Carfahrt zum Mond), sittenwidrig (Absprache beim preisjassen, damit ich gewinne!) oder rechtswidrig (Bestechung einer Fussballmannschaft, damit wir ein Spiel gewinnen!). Der Vertrag gilt als nicht geschrieben.
Wann kann ein Vertrag angefochten werden?
- Wenn der Vertrag wesentliche Willensmängel aufweist:
Irrtum, Täuschung, Überforderung, Furchterregung/Bedrohung
Anfechtung des Vertrags bis 1 Jahr nach Feststellen des Mangels (Verwirkungsfrist) bzw. nach Wegfall der Bedrohung.
Erkläre bitte Verjährung...
- Eine Forderung kann nach 1, 2, 5 oder 10 Jahren (Verjährungsfrist) verjähren.
Eine Handwerkerrechnung verjährt z.BB. nach 5 Jahren!
- Eine verjährte Forderung geht aber nicht unter, sie kann nur gerichtlich nicht mehr eingefordert werden!
- Die Verjährung kann durch Gerichtsklage oder Betreibungsbegehren unterbrochen werden, die Frist beginnt dann neu zu laufen!
- Bezahle ich also eine verjährte Forderung doch noch, so kann ich das Geld nicht zurückfordern...!
...
und Verwirkung...Unterschied?
- Ich verwirke nach Ablauf einer Verwirkungsfrist ein Recht, siehe oben: Das Recht auf Anfechtung eines Vertrags!
- Unterschied: Verjährungsfrist kann unterbrochen werden, Verwirkungsfrist nicht!
Nichtigkeit und Anfechtung siehe Art. 20 ff OR!
Was regelt das Lotteriegesetz?
Wir sind ja keine Spieler, warum interessiert uns dieses Lotteriegesetz?
Unser Reisebüro in der Stadt veranstaltet einen Wettbewerb.
Alle, die in der flauen Zeit bei uns eine Reise von mind. CHF 500.- buchen, nehmen an der Verlosung einer Woche Ferien in der Toscana teil.
Die Verlosung findet im Rahmen einer TV-Sendung "Bi de Lüüt" statt.
Analysiere und kommentiere dieses Projekt, bitte!
Lösungsansätze:
Was regelt das Lotteriegesetz?
- Lotterien sind in der Schweiz verboten, Ausnahmen: Wenn sie gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen, z.B. Zahlenlotto
(Art. 1 und 3 Lotteriegesetz)
Tombolas sind gestattet, Art. 2 Lotteriegesetz
- Voraussetzungen für Lotterie:
1. Kaufzwang
2. Vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn
3. Zufällige Gewinnerermittlung
4. Planmässigkeit, der Ausrichter der Lotterie darf kein erhebliches Verlustrisiko haben!
Ich mache also:
1. keinen Kaufzwang
2. nur kleine Preise, auch Hauptgewinn
3. anstatt Zufall ermittle ich die Gewinner mit einer Jury (Zeichnungswettbewerb!)
4. Planmässigkeit ist nicht gegeben, wenn ich nicht genau weiss, wieviel ich als Gewinne ausschütten muss! (porsche-Verkaufswettbewerb!)
Wir sind ja keine Spieler, warum interessiert uns dieses Lotteriegesetz?
- Damit wir bei einem Preisausschreiben prüfen können, ob wir das Lotteriegesetz verletzen!
Annemarie Haller ist Chefsekretärin.
Heute Morgen steht sie in ihrer Küche, Pelzmantel schon an, Krokotasche steht auf dem Küchentisch, Laptop, der dem Geschäft gehört, steht in der Tasche am Boden.
Bevor sie ins Geschäft fährt, gönnt sie sich noch eine gute Tasse Kaffee aus dem modernen Kaffeeautomaten, den ihr ihr Mann vor einigen Monaten von der Thermoplan heimgebracht hat...da: Siedendheisses Wasser spritzt aus einer Spalte im Gehäuse der Kaffeemaschine und verbrüht sie schwer, Pelzmantel und Krokotasche sind schwer beschädigt, Laptop unbrauchbar.
Wie geht das jetzt weiter?
Variante:
Herr Haller, ihr Ehemann, ist Entwicklungsleiter in der Thermoplan Weggis, dem grössten Kaffeemaschinenhersteller Europas (Starbucks!) . Gerade ist der Prototyp Nr. 1 einer Kaffeemaschinen-Entwicklung fertig, funktioniert hervorragend, aber ist noch viiiel zu gross. in der Entwicklungsabteilung beginnt man sofort mit Prototyp Nr. 2
Herr Haller entsorgt den Nr. 1 nicht, sondern bringt die Maschine seiner Frau heim, weil er weiss, dass sie, besonders am Morgen früh, gerne eine gute Tasse Kaffee trinkt!
Wie geht es jetzt da weiter?
PrHG Produktehaftpflichtgesetz kann hier wahrscheinlich angewendet werden!
1. Fall:
Frau Haller meldet dem Laden, wo sie die Kaffeemaschine gekauft hat (bzw. ihr Mann) den Vorfall.
Personenschaden und private Sachschäden: Pelzmantel, Krokotasche (Laptop ist Geschäftssache!)
Der Verkaufsladen muss für die Schäden aufkommen bzw. kann auf den Maschinen-Importeuer bzw. den Hersteller zurückgreifen.
Beweisumkehr: Frau Haller muss nicht beweisen, dass der Kaffeemaschinenhersteller schuld an den Schäden ist, sondern nur, dass die schadhafte K-Maschine die Schäden verursacht hat!
PrHG Art. 1 personen- und private Sachschäden
Art. 3 bewegliche Güter und Elektrizität, die Kaffeemaschine ist ein bewegliches Gut.
Bei dieser Lösung gehe ich davon aus, dass der Ehemann die K-Maschine in einem Verkaufsgeschäft erworben hat.
Variante:
Da zieht die PrHG wahrscheinlich nicht, weil die Maschine gar nicht in den Verkauf gelangt ist, der Ehemann hat sie von Thermoplan heimgebracht!
Art. 5 PRHG!
Wahrscheinlich wird der Schaden an Thermoplan hängenbleiben!
Vergleichen Sie AG und GmbH und nennen Sie mind. 5 Unterschiede, bitte!
Welche Gesellschaften müssen eine Revisionsstelle haben?
Wer ev. nicht?
Was tut eine Revisionsstelle?
Vergleichen Sie AG und GmbH und nennen Sie mind. 5 Unterschiede, bitte!
- A3-Tabelle hilft sehr gut!
Beispiele:
1. Gründungskapital mind. AG 100' / Genossenschaft keines vorgeschrieben
2. Gründungspersonen: 1 oder mehr / mind. 7
3. Exekutive: Verwaltungsrat / Geschäftsführung
4. Gewinnverteilung: Dividende in % des AK-nennwertes / keine vorgesehen
5. Verlustbewältigung: Mit Eigenkapital verrechnen / Nachschusspflicht der
Genossenschafter, aber nur, wenn die Statuten das vorsehen!
Welche Gesellschaften müssen eine Revisionsstelle haben?
Wer ev. nicht?
- AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung, (Verein)!
Beispiel AG: Grosse Gesellschaften/Publikumsgesellschaften (Börse!) brauchen eine ordentliche Revisionsstelle, staatlich zugelassen.
Mittlere Grösse: Eingeschränkte Revision
Kleine AG's (unter 10 Vollarbeitsstellen): Da kann die Generalversammlung bestimmen, dass man keine Revisionsstelle braucht...der Beschluss muss im
HR eingetragen werden!
- Vereine wählen meist interne Revisoren
- Bei Stiftungen kann der Kanton die Aufsicht übernehmen!
Was tut eine Revisionsstelle?
- Prüft das Rechnungswesen des Unternehmens, prüft, ob die Buchhaltung vollständig ist, den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften entspricht...und stellt dann der Generalversammlung Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung (Decharge) der Verwaltung, eigentlich des VR!
Erzähl mir etwas über das KKG, bitte?
Welche Verträge sind eingeschlossen, welche nicht?
Du bist ein professioneller Kreditgeber.
Du hast von mir eine Anfrage...ich möchte von Dir einen Kredit haben, um eine neue EDV-Anlage zu kaufen.
Was musst Du jetzt bezüglich KKG etc. tun?
Erzähl mir etwas über das KKG, bitte?
- Konsumkreditgesetz (dickes Buch!), soll Konsumenten vor übermässiger Verschuldung schützen!
- ...also Profis als Kreditgeber!!
Welche Verträge sind eingeschlossen, welche nicht?
- siehe oben!
Zahlungsaufschub...Abzahlungskredit!
Du bist ein professioneller Kreditgeber.
Du hast von mir eine Anfrage...ich möchte von Dir einen Kredit haben, um eine neue EDV-Anlage zu kaufen.
Was musst Du jetzt bezüglich KKG etc. tun?
- Art. 22 ff KKG
Du musst meinen Kreditvertrag/Antrag der Kontrollstelle IKO melden. Du kannst von dort auch Angaben über meine Kreditfähigkeit bekommen, musst aber nicht! Das Risiko eines Verlustes, weil ich überschuldet bin, trägst DU allein!
Bei einer Besprechung mit mir erzähle ich Dir, dass ich gestern einfach so von der Post ein Päckli bekommen habe, mit einem wunderschönen hölzernen Weinflaschenträger für 6 Flaschen, bemalt, hergestellt durch eine Behindertenwerkstatt... ich werde gebeten, dafür an eine Organisation CHF 65.- zu überweisen.
Was rätst Du mir?
- Gehört nicht zum KKG!
- Päckli behalten, nichts tun, nicht zurückschicken...Art. 6a OR.
Den Absender ev. anrufen, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handelt...er kann das Päckli bei Dir abholen...Art. 6b OR!
a) Die Wiederkehr Busunternehmen AG Zürich veranstaltet Kaffeefahrten in den Schwarzwald, nach dem Mittagessen werden Produkte verkauft, mit ein bisschen Druck, wie man sagt „zu stark überhöhten Preisen“...was ist bei solchen Verträgen zu beachten?
(Du hast also in Deiner Begeisterung so eine Decke gekauft bzw. den
entsprechenden Kaufvertrag unterschrieben!)
b) Was ist das Handelsregisteramt, wo gibt es solche?
c) Wie gründet man eine AG, wer kann die Gründung der AG notariell beglaubigen?
Beschreibe, wie Du das mit der Gründung machst, wenn Du allein bist!
Wie machst Du das mit dem VR, wenn Du allein gründest?
a) Die Wiederkehr Busunternehmen AG Zürich veranstaltet Kaffeefahrten in den Schwarzwald, nach dem Mittagessen werden Produkte verkauft, mit ein bisschen Druck, wie man sagt „zu stark überhöhten Preisen“...was ist bei solchen Verträgen zu beachten?
- Vertrag kann von mir innert 7 Tagen (Poststempel) schriftlich widerrufen
werden! Diese Frist muss im Vertrag erwähnt werden, sonst gilt sie erst,
wenn Dir die Frist bekannt wird!
b) Was ist das Handelsregisteramt, wo gibt es solche?
- Jeder Kanton hat mind. 1 HR-Amt, dort werden ins HR alle Eintragungen
für Unternehmen (Gründungen, Veränderungen, Löschungen) gemacht, die im HR eingetragen werden müssen, bestimmte Punkte werden dann im SHAB veröffentlicht, SHAB Schweiz. Handelsamtsblatt
Das HR-Amt wird von einem HR-Führer geleistet, der für HR-Angelegenheiten Notar ist.
c) Wie gründet man eine AG, wer kann die Gründung der AG notariell beglaubigen?
- Kapital bei einer Bank einzahlen
- Statuten erstellen (lassen)
- Auf HR-Amt Gründungspapiere und Statuten unterschreiben, Protokoll
Gründungsversammlung machen...macht alles der HR-Führer/Notar.
- Nach Veröffentlichung im HR steht das Gründungskapital dem Gründer
zur Verfügung!
- Beglaubigung und Eintrag im HR
Der/die Gründer legen z.B. Pass vor.
Beschreibe, wie Du das mit der Gründung machst, wenn Du allein bist!
Wie machst Du das mit dem VR, wenn Du allein gründest?
- Ich kann ganz allein gründen.
Der VR besteht aus so vielen Mitgliedern, wie Du willst...siehe Regelung in den Statuten!
Verwaltungsräte müssen heute nicht mehr Aktionäre sein!
Die Stadt Zug erteilt einer PR-Agentur den Auftrag, ein Konzept für ein Standortmarketing zu erstellen!
Gilt da öffentliches oder privates Recht?
Zwingendes Recht? Da könnte ja die Stadtverwaltung Zug der PR-Agentur etwas befehlen...kann es ja nicht sein...also privates Recht...Öffentlicher Haushalt an Privatunternehmen!
Studie, also Dienstleistung, also einfacher Auftrag...Art. 394 ff OR...Auftragnehmer zu Auftraggeber...Sorgfaltspflicht, aber keine Erfolgshaftung...unser Beispiel Anwalt, der für mich vor Gericht geht...Verhältnis jederzeit auflösbar...zu Unzeit (Auftragnehmer hat schon mit der Arbeit begonnen) Aufwandvergütung!
Eine Mitarbeiterin des Stadtpräsidenten kauft in der Papeterie Kolin in Zug einen Laptop fürs Büro.
Kolin liefert der Sekretärin diesen Laptop...sie kann das Gerät aber nicht aufstarten....was raten Sie ihr?
Ich rate, ev. zuerst im Haus einen EDV-Könner zu fragen, damit die Sekretärin nicht einen EDV-Fehler macht und deswegen nicht aufstarten kann...dann Mängelrüge an Papeterie, möglichst schriftlich (Mail) und dann auch telefonisch...Laptop ist sicher Gattungsware...also Wandelung (Rücktritt vom Vertrag), Minderung (Rabatt für Umtriebe) oder Ersatz, also Umtausch gegen Laptop, der sich starten lässt. Rabatt allein bringt auch nichts, der LT muss ja laufen!! Also wohl am besten Reparatur durch Papeterie bzw. Ersatz, wenn so ein LT gerade an Lager ist!
Generell: Erledigung einer Mängelrüge (Art. 201 OR) bei Gattungsware durch Wandelung, Minderung oder Ersatz, bei Speziesware entfällt Ersatz, da Speziesware ja einmalig ist.
Das sind die Möglichkeiten lt. OR...wenn das in den AGBs des Verkäufers vorgesehen ist, ist auch Reparatur durch Verkäufer möglich....hier, mit Vernunft, Reparatur so oder so sinnvoll!
Sie wohnen in einem Einfamilienhaus...dürfen Sie da die Wand zwischen Wohn- und Esszimmer herausschlagen, um ein grösseres Zimmer zu schaffen, "Salon"?
"Das kommt darauf an...bin ich da Mieter oder Eigentümer?"
Antwort des Experten: Mieter!
Mieter darf Mietwohnung/Haus nur mit Einwilligung des Vermieters wesentlich verändern, Bedingung könnte z.B. sein "aber bei Beendigung des Mietverhältnisses müssten Sie die Wand wieder ordnungsgemäss einsetzen/einsetzen lassen!"
Andere Regelungen im Rahmen des Gesetzes immer erlaubt, Vertragsfreiheit!
Anderes Beispiel: Frau des Mieters möchte im Schlafzimmer eine Wand orange streichen...OK, bei Auflösung des Mietverhältnisses müsste der Mieter den Vermieter oder den neuen Mieter fragen, ob er die Wand wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen müsse oder nicht!
Sie planen Ihre Hochzeit und fordern für die Feier bei div. Cateringunternehmen eine Offerte an...wie lange ist so eine Offerte gültig?
Vermerk auf Offerte: unverbindlich, freibleibend, solange Vorrat (hier natürlich nicht!), Zwischenverkauf vorbehalten!
Vermerk auf Offerte: Offerte gültig bis Ende Mai....Offerte gültig 30 Tage...etc., dann entsprechend verbindlich!
Ohne Vermerk: Offerte unter Anwesenden braucht sofortige Annahme oder Ablehnung, das gleiche bei telefonischen Angeboten, Offerte per Post: Der Angebotsempfänger hat Zeit "während des Postweges", Richter würde sagen "2 bis 3 Tage"!
Experte könnte jetzt noch fragen: Und wie ist das mit einem Widerruf eines Angebots?
Antwort: Bei Brief: Mit Expressbrief widerrufen! Es gilt rechtlich das, was zuerst beim Empfänger ankommt...bei "normalen Geschäftspartnern" würde der Anbieter dem Kunden wohl telefonieren, den Empfänger bitten, die Offerte zu vernichten und sofortige neue Offerte versprechen!
Mailofferte: Sofort Mail-Widerruf...rechtlich gilt, was zuerst gelesen wird...Smiley!
"Rechtlich ist manchmal anders als einfach vernünftig!"
Sie bestellen für ihren Hochzeitstag/Nachmittag mit genauer Datums- und Zeitangabe ein Apérobuffet.
Das Cateringunternehmen verhühnert diesen Einsatz...am bewussten Tag passiert rein gar nichts! Was tun Sie!?
Es handelt sich hier um ein sog. Fixgeschäft!
Bei diesem Geschäft muss der Käufer nicht mahnen, wenn der Verkäufer/Lieferant nicht rechtzeitig liefert...er ist sofort in Verzug!
Der Käufer kann sich Ersatz beschaffen, der ursprüngliche Verkäufer haftet für den Schaden.
(Mehrpreis, den der Käufer bei einer anderweitigen "Besorgung" bezahlen muss!)
Art 191 OR (Kapitel "Kaufvertrag", ab Art. 184 OR)
Der Experte könnte jetzt noch fragen: Wenn es jetzt nicht ein Fixgeschäft ist, was ist es dann?
Antwort:
Mahngeschäft!
Art. 190 OR:
Bei Lieferverzug wird im kaufmännischen Verkehr vermutet, dass der Käufer dann auf die Lieferung verzichtet und Schadenersatz verlangt! Der Verkäufer kann aber am eigentlichen Lieferdatum dem Käufer den Verzug sofort melden und vereinbaren, wann geliefert wird.
Aktuell: Der Käufer wird den Verkäufer mahnen und einen neuen Liefertermin vereinbaren! Schadenersatz eigentlich nur, wenn wirklicher Schaden nachgewiesen werden kann!
Tip: Erzählen Sie dem Experten, wie SIE das im Geschäft machen!
Wie kann ein Vertrag "enden"? Geben Sie die verschiedenen Möglichkeiten, bitte!
Punkto Vertrag: Was braucht es eigentlich, damit ein Vertrag wirklich zustande kommt?
Lösungsansätze:
1. Normale Kündigung
2. Bei befristeter Geltungsdauer: nach Vertragsablauf
3. Ein Vertrag kann durch einen Vertrag geändert oder beendigt werden...Änderungsvertrag, Aufhebungsvertrag, natürlich wieder Art. 1 OR!
4. Ein Vertrag kann "gegenstandslos" werden, z.B. auch durch Tod des Arbeitnehmers, ev. auch des Arbeitgebers, ev. auch Wegfall des Vertragsgegenstandes!
Beispiel: mein Nachbar besorgt meinen Rasen, ich bezahle ihm monatlich CHF 200.- dafür! Jetzt will die Stadt auf meinem Rasen einen Feuerwehrparkplatz machen...damit kann der Nachbar gar nicht mehr meinen Rasen pflegen...
...damit ein Vertrag wirklich zustande kommt:
1. Vertrag gem. Art. 1 OR...gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung (Konsens)...
2. innerer Wille, also kein Scheinvertrag
3. Vertragspartner sind vertragsfähig (handlungsfähig, zumindest beschränkt)
Wo es Vorschriften gibt:
4. Formvorschriften müssen eingehalten sein!
Tip: Hier könnte der Experte dann gleich mit Nichtigkeit und Anfechtung einhaken!
Ihr Unternehmen bietet Ihnen eine Prokura an....sollen Sie sich darüber freuen? An was alles denken Sie?
Lösungsansatz:
Art. 458 OR Prokura und andere Stellvertretungen!
Der Prokurist vertritt den Geschäftsinhaber, er unterschreibt mit dem "Vorsatz" ppa. ...per prokura!
Die Prokura muss im HR eingetragen werden, was dort steht, gilt!
Einzel- oder Kollektivprokura, ev. auf z.B. eine Filiale (Banken!) beschränkbar, sonst gutgläubigen Dritten gegenüber keine Beschränkungen!
Der Prokurist darf lt. OR alles unterschreiben, was der Geschäftsgang mit sich bringen kann!
Der Experte fragt nach: Kennen Sie noch andere solche Vollmachten?
Lösungsansatz:
Vollunterschriften: Diese Personen unterschreiben ohne "Vorsatz", also einfach mit ihrem Namen, z.B. CEO's, Verwaltungsräte etc., einzeln oder auch kollektiv, diese Unterschriften müssen ebenfalls im HR eingetragen sein.
Ohne anderweitige Vereinbarungen dürfen diese Personen im Namen des Geschäftsherrn alles unterschreiben!
Einzelunterschriften sind da selten...sonst sehr viel Gewalt bei EINER Person!
Handlungsvollmacht: Diese Personen unterschreiben mit dem "Vorsatz" i.V. in Vertretung! Nicht im HR eingetragen...Handlungsbevollmächtigte...darf unterschreiben, was der Geschäftsgang gewöhnlich mit sich bringt!
Beispiel: Einkaufsleiter hat i.V., damit er einen Grossteil seiner Bestellungen allein unterschreiben kann, z.B. bis zu einer Limite, die er bei der Verleihung der Berechtigung vom VR bekommt!
Dann gibt es noch die Stellvertretung nach Art. 32 ff OR...Beispiel: Jemand vertritt einen Nachbarn, der in den Ferien weilt!
Ihre Grossmutter hat im Fernsehen den Begriff "Kaufvertrag" gehört und fragt Sie jetzt, was das sei und nach was man einen solchen Vertrag unterscheiden könne...helfen Sie ihr!
(Art. 184 ff OR!)
Der Verkäufer verkauft dem Käufer eine Sache oder ein Recht und macht, dass der Käufer wirklich unbeschränkter Eigentümer wird, dafür bezahlt der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis innert der vereinbarten Zeit.
- Vorzahlung, Barzahlung, Kreditzahlung, Abzahlung
- Gattungsware oder Speziesware: Gattungsware: Ein Stück dieser Ware kann durch ein gleiches ersetzt werden, z.B. fabrikneue Kaffeemaschine...Speziesware: Es gibt nur EINES davon, z.B. Originalbild von Anker!
- Fahrniskauf, Grundstückkauf: Fahrniskauf ist Kauf beweglicher Ware, Grundstückkauf sind Häuser, Grundstücke
Der Experte sagt: Die Grossmutter fragt: Müssen denn alle diese Verträge geschrieben werden?
Lösungsansatz: Sehr viele Verträge müssen nicht geschrieben werden, dem sagt man formlos, sie können mündlich oder schriftlich gemacht werden. Es gibt aber Verträge, da ist eine bestimmte Form vorgeschrieben!
Experte: Welche Formvorschriften gibt es denn?
Lösungsansatz:
Einfache Schriftlichkeit (z.B. Lehrvertrag), qualifizierte Schriftlichkeit (Bürgschaftsvertrag), öffentliche (Notar) Beurkundung (Liegenschaftenkauf), Eintrag in ein öffentliches Register, z.B. Grundbuch, HR, Eheregister (Liegenschaftenkauf).
Sie wünschen sich einen ganz speziellen Eckbank für Ihr neues Wohnzimmer, "massgeschneidert"...wie gehen Sie da vor...Bedingungen?
Werkvertrag! Im Gegensatz zum einfachen Auftrag entsteht hier ein dreidimensionales werk (Eckbank)oder es wird geändert oder es wird repariert (Schuhmacher)!
Art. 363 ff OR!
Unternehmer/Besteller
Werk wird speziell für den Besteller angefertigt, nach seinen Angaben, Besteller bezahlt dafür einen Werklohn.
Der Unternehmer hat hier Erfolgshaftung...Werk muss gebrauchstauglich sein!
Entspricht das abgelieferte Werk nicht der Bestellung, so kann der Besteller Mängelrüge machen oder das Werk zurückweisen bzw. der Unternehmer hat es kostenlos in den richtigen Zustand zu versetzen!
Übergang von Nutzen und Gefahr bei Übergabe des Werks (Haus z.B. Schlüsselübergabe!), also hier gleichzeitig mit dem Eigentumsübertrag!
Abbruch "unterwegs" zwar möglich, aber sehr schwierig und aufwendig, wegen Festlegen, wie weit das Werk schon gediehen ist!
Welche Pflichten haben Sie als Arbeitnehmer im Unternehmen, in dem Sie arbeiten? Und wie ist das mit dem Arbeitgeber?
Arbeitnehmer: höchstpersönliche Arbeitsleistung (keine Stellvertretung!), Treue- und Sorgfaltspflicht
Arbeitgeber: Zahlung eines Gehalts nach Vertrag, Sozialleistungen, Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers, er muss dem Arbeitnehmer die Arbeitsinstrumente zur Verfügung stellen (Ausnahme: Scheren und Kämme beim Coiffeur, gewisse Werkzeuge beim Metzger und Koch)
Hier fragt der Experte vielleicht:
Ist eine Probezeit zwingend? Muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen, wenn der Arbeitnehmer krank wird? Wieviel Ferien hat der Arbeitnehmer zugut?
Muss der Einzelarbeitsvertrag schriftlich abgefasst werden?
Lösungsansätze:
- Probezeit 1 - max. 3 Monate, 1 Monat zwingend..."ist nichts anderes vereinbart, so gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probezeit!"
Innerhalb der Probezeit Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen jederzeit.
- Bei Krankheit: Zahlung des Lohns während einer beschränkten Zeit, je nach Dienstalter (also je nachdem, wie lange der Arbeitnehmer schon im Betrieb ist)...1. Jahr 3 Wochen...Taggeldversicherung durch den Arbeitgeber?
- Ferien: Mind. 4 Wochen (1. Jahr), Arbeitnehmer unter 20 Jahren 5 Wochen!
- Einzelarbeitsvertrag formlos möglich, also auch mündlich, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht (z.B. Lehrvertrag schriftlich!)
Was ist ein GAV, was ein NAV?
- GAV Gesamtarbeitsvertrag, Vertrag zwischen einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmer-ORGANISATION...Beispiel: Schweizerischer Baumeisterverband und Gewerkschaft UNIA...Bedingungen für Arbeitnehmer sind gleich oder besser als im OR und ArG
Bundesrat kann GAV als allgemeingültig erklären!
- NAV Normalarbeitsvertrag, allgemeingültige Regelung des Bundesrats für Arbeitnehmer z.B. in der Landwirtschaft oder in der Pflege, Regelung z.B. Maximalarbeitszeit pro Woche, Ferien etc.
Hilfe des Bundesrates für schwache Arbeitnehmer!
Sie arbeiteten 10 Jahre als Gruppenführer Verkaufsadministration bei Ihrem Arbeitgeber, jetzt wechseln Sie zu einem neuen Job!
Kann der alte Arbeitgeber mit Ihnen am letzten Arbeitstag noch ein Konkurrenzverbot vereinbaren?
"Kommt darauf an...welches Angebot er macht!"
Eigentlich Nein, warum sollte der "scheidende" Arbeitnehmer da noch eine Verpflichtung unterschreiben, die ihn bindet?!
Der Experte fragt: Wie ist denn das nun mit dem Konkurrenzverbot?
Lösungsansatz:
- Konkurrenzverbot muss schriftlich sein, auch wenn der Einzelarbeitsvertrag mündlich wäre!
- Konkurrenzverbot muss Regelung bezüglich Zeit, Ort und Inhalt enthalten, sonst nichtig.
- Arbeitnehmer muss wirklich Geheimnisse Kunden oder Produktion erfahren UND damit dem alten Arbeitgeber wirklich schaden können, sonst ist KV unsinnig.
- KV ist nur gültig, wenn Arbeitnehmer kündigt.
- KV ist auch gültig, wenn sich alter Arbeitnehmer selbständig macht.
- KV für Lehrlinge ist nichtig!
- Im gegenseitigen Einverständnis könnte man KV auch mit Geld abgelten (Vertragsfreiheit)
- Richter könnte KV kaum als nichtig erklären, aber abschwächen...Arbeitnehmer darf in der Ausübung seines Berufs nicht übermässig behindert werden!
Zurück zur ersten Frage: Beispiel: Arbeitnehmer hat gar nicht im Sinn, den alten Arbeitgeber bei einem neuen Arbeitgeber zu konkurrenzieren, er plant z.B. einen Berufswechsel oder eine 1-jährige Weltreise...dann könnte er ja beim Austritt ein kV unterschreiben und sich eine "Prämie" auszahlen lassen!
Treu und Glauben?
In Ihrem anspruchsvollen Job arbeiten Sie jeden Tag länger als die vertraglichen 8.4 Stunden, vorletzte Woche sogar 51 Stunden....?
- Mehr als die 42 Stunden pro Woche lt. Vertrag: Überstunden, Kompensation durch gleichviel Freizeit, ev. Auszahlung, meist ohne Zuschlag z.B. bei Austritt. Überstunden müssten angeordnet werden und müssten für den Arbeitnehmer zumutbar sein.
Beispiel: Alleinerziehende Mutter, die jeden Abend um 17 Uhr ihr Kleinkind bei der Kita abholen muss, kann nicht von 17 - 19 Uhr Überstunden machen...in Ü der Praxis würde man mit gutem Willen sicher eine Lösung finden!
- Überzeit: lt. Arbeitsgesetz ArG (zwingend, öffentliches Recht)
Beträgt die max. Arbeitszeit pro Woche je nach Branche 45 - 50 Stunden. Alles darüber ist Überzeit, die mit mind. 25 % Zuschlag ausbezahlt werden muss...mit gegenseitiger Absprache könnte man allerdings auch mit Freizeit kompensieren!
Experte fragt noch:
Was ist denn noch so im ArG geregelt?
Lösungsansatz:
Eben die Überzeit, der 1. August als allgemeiner Feiertag, Regelungen über Schwangere etc.
Öffentliches Recht, zwischen Staat und Bürger/Rechtssubjekt, zwingend!
Sie sind Alleinvertreter für eine Spezialmaschine aus Taipeh...welches ist der Unterschied zu einer Tätigkeit als Agent?
- Alleinvertreter ist auch "kaufmännische Hilfsgewerbe", selbstständig, kauft die Maschinen in Taipeh und verkauft sie in der Schweiz.
Selbständig, eigener Name, eigene Rechnung. Hat für die Schweiz Exklusivvertretung, also alleiniges Verkaufsrecht, muss aber dafür wohl auch ein Umsatzbudget pro Jahr akzeptieren!
- Agent: Vermittelt Geschäfte, hier Maschinenverträge zwischen Hersteller in Taipeh und Industrieunternehmen in der Schweiz!
Selbständig, Fremder Name, fremde Rechnung, bekommt Provision.
Der Experte fragt natürlich:
Was ist das, "kaufmännisches Hilfsgewerbe"?
Lösungsansatz:
Agenten, Kommissionäre, Mäkler (Makler), Alleinvertreter, Spediteure, Frachtführer etc. lt. OR, selbständig, dauernde oder gelegentliche Arbeit auf eigenen oder fremden Namen, fremde oder eigene Rechnung, unterstützt unternehmen mit seinen Leistungen, ohne angestellt zu sein!
Experte: Da ist ein Versicherungsagent, der Sie berät, der ist aber Angestellter der Zürich Versicherungsgesellschaft?
Lösungsansatz:
Das ist zwar auch ein Agent, aber nicht im Sinne des OR "kaufmännische Hilfsgewerbe", das ist einfach ein Arbeitnehmer der Zürich!
. Ich bin zwar Jurist, aber im Gesellschaftsrecht sehr schwach, weil ich als Scheidungsanwalt bekannt bin...könnten Sie mir ganz kurz alles Grundsätzliche zum Gesellschaftsrecht in der CH sagen, bitte?!
(siehe auch Kopf A3 Gesellschaftsrecht!)
- Eine Gesellschaft ist eine Vereinigung von mind. 2 Personen, die miteinander etwas unternehmen wollen!
(Bruch im CH-Gesetz: Zur Gründung einer AG braucht es nur
1 Person...Fehler im Gesetz!)
- Einzelunternehmen ist also keine Gesellschaft!
- Personengesellschaften (...& Co.)
- Handelsgesellschaften (juristische Personen): AG, GmbH...Kommanditaktiengesellschaft vergessen!
- Genossenschaft: Selbsthilfegesellschaft!
- Einfache Gesellschaft: Eigentlich Personengesellschaft, lose Vereinigung mit dem Zweck, etwas Grösseres gemeinsam durchzuführen, Beispiel: Arbeitsgemeinschaft Durchmesserbahnhof Zürich, das machen einige grosse Bauunternehmen gemeinsam!
- Nicht im OR, sondern im ZGB geregelt: Verein und Stiftung
Der Experte doppelt nach:
Wird die einfache Gesellschaft im HR eingetragen?
Lösungsansatz: Nein, siehe Art. 530 ff OR!
Nochmals Experte: Was ist denn eine Stiftung?
Lösungsansatz:
Verselbständigtes Vermögen, jemand stellt, auch im Testament, eine Geldsumme für einen bestimmten Zweck zur Verfügung, daraus wird eine juristische Person, die im HR eingetragen wird.
Organe: Stiftungsrat, Geschäftsführung, ev. Revisionsstelle!
Stiftungszweck (Stiftungsurkunde): Religiös, wohltätig, kulturell, gemeinnützig, ökologisch.
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