18.40 Recht – Lösung Einzelfragen Vertragsrecht mit Antworten
18.40 Recht – Lösung Einzelfragen Vertragsrecht mit Antworten
18.40 Recht – Lösung Einzelfragen Vertragsrecht mit Antworten
Set of flashcards Details
Flashcards | 24 |
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Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Marketing |
Level | University |
Created / Updated | 09.09.2016 / 16.04.2024 |
Licencing | Not defined |
Weblink |
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Was bedeutet unerlaubte Handlung und ungerechtfertigte Bereicherung? Bitte auch je ein Verständnis-Beispiel!
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Geregelt im OR (Verpflichtungen!!)
Art. 42 ff Unerlaubte Handlung
Und Art. 63 ff Ungerechtfertigte Bereicherung
Unerlaubte Handlung:
(ich brauche immer dasselbe Beispiel, damit es hängenbleibt!) Mein 10-jähriger Sohn wirft beim Haus der Nachbarin mit seinem Fussball eine Scheibe ein!
Ich habe mit der Nachbarin zwar keinen Vertrag, aber ich hafte infolge elterlicher Gewalt für meinen Sohn, ich erledige den "Fall" mit meiner Nachbarin innert eines Jahres.
Ungerechtfertigte Bereicherung:
Einer meiner Kunden bezahlt mir eine Rechnung 2x!
Ich bin nach Gesetz der Bereicherte, mein Kunde der Entreicherte! Wir BEIDE müssen uns bemühen, den Fall innert eines Jahres zu lösen, allgemeine Verjährung 10 Jahre.
Wann ist ein Vertrag nichtig? Wann könnte man einen Vertrag anfechten?
Was heisst Verjährung, was Verwirkung?
Ein Vertrag ist nichtig, wenn der Inhalt unmöglich, sitten- oder rechtswidrig ist!
Art. 20 OR.
Nichtig gilt als nicht geschrieben!
Wenn es in einem Vertrag wesentliche Willensmängel hat, können die Vertragsparteien anfechten:
Wesentliche Willensmängel:
- Irrtum, beide Parteien kennen den Irrtum nicht.
- Täuschung, eine der parteien kennt die Täuschung
- Uebervorteilung, "über den Tisch ziehen", Ausnützen der Jugend, der Unerfahrenheit, des leichtsinns oder der Notlage des Vertragspartners
- Furchterregung/Bedrohung
Jeder Vertragspartner kann anfechten! Anfechtung während 1 Jahr nach Feststellung des Mangels bzw. Wegfall der Bedrohung!
Verjährung: Eine Forderung verjährt innert 1, 2, 3, 5 oder 10 jahren.
Die Fristen stehen im jeweiligen Gesetz.
Eine Forderung geht durch die Verjährung nicht unter *, man kann sie nur gerichtlich nicht mehr durchsetzen/einklagen!
Eine Verjährung kann durch Gerichtsklage oder Anhebung einer Betreibung unterbrechen, die Frist beginnt dann neu zu laufen.
* Wenn ich eine verjährte Forderung noch bezahle, habe ich kein Recht,das Geld zurückzufordern!
Verwirkung: Man verwirkt nicht eine Forderung, sondern ein Recht!
Recht auf Anfechtung eines Vertrags, siehe oben: 1 jahr.
Die Verwirkung kann man nicht unterbrechen und nicht verlängern!
Was ist ein Fahrniskauf? Was gibt es denn neben Fahrnis sonst noch, was man "Handfestes" kaufen kann?
Bei einem Kaufvertrag kauft man Gattungsware oder ...welche Ware? Unterschiede?
Fahrnis...etwas Bewegliches! Oder eben unbeweglich: Grundstücke und Gebäude!
Da spielt dann das Grundbuch eine grosse Rolle.
Gattungsware...Spezies-/Stückware!
Gattungsware ist vertretbar/austauschbar, bei der Speziesware gibt es weltweit immer nur EIN Stück, also 1:1 nicht vertretbar/austauschbar.
Gattungsware: Genormte Schrauben, fabrikneues Serienauto.
Speziesware: Occasionsauto, Bild von Picasso.
Sie kaufen an einer Messe eine niegelnagelneue Kaffeemaschine. 5 Tage später wird sie geliefert, Sie stellen fest, dass die Frontscheibe völlig zerkratzt ist...die Maschine macht aber wunderbaren Kaffee - - was tun Sie?
Mängelrüge, schriftlich, durch mich, den Kunden, an den Lieferanten!
Regelung, Entscheidung wie meist durch den Kunden:
1. Wandelung: rücktritt vom Vertrag
2. Minderung: Rabatt auf Kaufpreis
3. Ersatz/Austausch, nur bei Gattungsware möglich (siehe oben!)
Das sind die Möglichkeiten lt. OR
Art. 201 und 205 ff OR.
Wenn das in den AGB's (Allg. Geschäftsbedingungen) des Verkäufers vorgesehen ist, kann der Verkäufer auch eine Reparatur vornehmen.
Sie kaufen im Internet eine teure Laptoptasche für CHF 300.-, nach 10 Monaten ist das Schloss kaputt, der kleine Schlüssel lässt sich nicht mehr drehen. Was tun Sie, unter was fällt dieses defekte Schloss?
Fällt unter Garantie
Art. 210 ff OR.
2 Jahre Garantie.
Achtung auf die AGB's des Online-Händlers!
Da steht beispielsweise, dass man die Ware zur Reparatur zurückschicken kann, aber nur in der Originalverpackung! Hat der Käufer diese überhaupt noch?!
Welche Formvorschriften gibt es gem. Gesetz bei Verträgen? Oder ist ein Vertrag formlos, also z.B. auch mündlich, möglich?
Kann z.B. ein Mietvertrag für eine Wohnung auch nur mündlich vereinbart werden?
1. Wir haben Vertragsfreiheit, man kann alle möglichen Verträge abschliessen, wenn der Inhalt nicht gegen das geltende Recht verstösst!
2. Verträge sind formlos gültig, z.B. auch nur mündlich, siehe z.B. beim Individual-Arbeitsvertrag: Art. 320 OR sagt, das Arbeitsverträge auch formlos gültig sind, es sei denn, das Gesetz sehe eine besondere Form vor, z.B. Schriftlichkeit bei Lehrverträgen.
Es gibt aber eben Verträge, da sieht das Gesetz eine besondere Form vor:
Formvorschriften, aufsteigend nach Gewicht:
1. einfache Schriftlichkeit, schriftlich, von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterschrieben, Beispiel: lehrvertrag
2. Qualifizierte Schriftlichkeit, wie 1), aber einige wichtige Textstellen handschriftlich eingesetzt, Beispiel. Bürgschaftsvertrag
3. Oeffentliche Beurkundung, wie 1) oder 2), es braucht aber noch einen Notar, der zuerst eine Rechtsbelehrung gibt und dann mit-unterschreibt
Beispiel: Kaufvertrag Liegenschaft
4. Oeffentliche Beurkundung, also Eintrag in ein öffentliches Register, z.B. Grundbuch oder handelsregister.
Beispiel: Liegenschaftenkauf: Einfache Schriftlichkeit des Vertrags, öffentliche Beurkundung, Eintrag ins Grundbuch!
Hier einfach, weil der Grundbuchführer für Liegenschaftensachen Notar ist.
Ein öffentliches Register ist ein Register, in das jedermann Einsicht nehmen darf, ohne dass er ausweisen muss, warum er Einsicht nehmen will.
Grundbuch, HR, Eheregister, Patentregister usw.
Wie muss ein Vermieter dem Ehepaar Wyrsch die Wohnung kündigen?
Und wie müssten "Wyrsch's" ihre Wohnung kündigen?
Und wenn Wyrsch's die Wohnung vor dem offiziellen Kündigungstermin verlassen möchten, dürfen sie das, wenn ja, unter welchen Bedingungen?
- Vermieter muss mit (eingeschriebenem) Brief kündigen, mit kantonalem Formular, das aussagt, was der Mieter tun muss, wenn er die Mietdauer erstrecken will, Kündigung an beide (Ehe-)Partner!
- Mieter: (Ehe-)Paar: Der-/diejenige muss mit (eingeschriebenem) Brief kündigen, auf den/die der Mietvertrag lautet, (Ehe-)Partner muss aber einverstanden sein, das muss man bei der Kündigung sehen, Kündigung könnte aber in EINEM Brief verschickt werden!
Der Mieter muss dem Vermieter einen akzeptablen Nachmieter bieten, akzeptabel heisst vor allem solvent/zahlungsfähig, und der neue Mieter muss den bestehenden Mietvertrag 1:1 übernehmen.
Was ist gem. OR ein Agent, ein Kommissionär, ein Mäkler? Zeigen Sie kurz die Unterschiede, auch den Unterschied zu einem individuellen Arbeitsvertrag?
"Kaufmännische Hilfsgewerbe", ab Art. 412 OR!
Unterschied zu einem individuellen Arbeitsvertrag: Agent, Kommissionär und Mäkler sind selbständig, also dem Auftraggeber gegenüber keine Angestellten!
Agent: Vermittlung von Geschäften
Fremder Name, fremde Rechnung
Kann auch für mehr als einen Auftraggeber tätig werden.
Versicherungsagent, muss aber selbständig sein, also nicht Angestellter der "Zürich"!
(Generalagent alter Schule!)
Dauernde Tätigkeit!
Vergütung: Provision!
Kommissionär: Tätigt für Dritte vor allem Einkäufe und Verkäufe.
Eigener Name, fremde Rechnung.
Bank kauft oder verkauft für mich an der Börse Wertschriften.
Dauernde Tätigkeit.
Vergütung: Kommission, "Courtage"!
Mäkler (Makler): Vermittelt gelegentlich Geschäfte, z.B. Liegenschaftenkauf/Verkauf, Ehevermittler.
Vergütung: Provision