15_SC_Zoll
GS1
GS1
Kartei Details
Karten | 55 |
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Lernende | 23 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 08.03.2013 / 01.02.2025 |
Weblink |
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Zollvereinfachung - Zugelassener Versender (ZV) => Definition
Zentralisiertes Abrechnungsverfahren - ZAZ => Definition
Innerhalb von 5 Tagen werden Zoll- und MWST-Abgaben
AEO Authorised Economic Operator => Zweck
Ziel:
Sicherheitsverfahren
Sicherung der Warenkette
Status AEO (sicherer Partner innerhalb der Lieferkette)
Anerkennung der einzelnen AEO Status (EU, USA, JP etc.)
e-dec import => Definition
Elektronische Abfertigungshilfe für die Einfuhrabfertigung respektive Einfuhrabwicklung
Abfertigungshilfe e-dec Export => Definition
Elektronische Abfertigungshilfe für die Ausfuhrverzollung respektive Ausfuhrabwicklung
Abfertigungshilfe Transit => Definition
NCTS (New Computerized Transit System) informatisiert das gemeinsame/gemeinschaftliche Versandverfahren.
Verfügbar in 27 EU-Ländern, EFTA (No und CH), Kroatien und Türkei
Ziel:
- Beschleunigung des Verfahrens
- Sicherung gegen Betrug
- Grössere Effizienz
Abfertigungshilfen - e-dec web => Definition
Internetapplikation für Private und kleine Unternehmen zur Erstellung von Einfuhr- und Ausfuhrzollanameldung.
Keine Integration mit ZE/ZV und Transiteröffnung möglich
Zollwesen EU=> einige Fakten
- EU mit 27 Ländern
- Partnerstaaten EWR (Europäischer Wirtschafsraum) Island, Norwegen und Liechtenstein)
- Weitere Mitglieder der Europäischen Zollunion (Türkei, Andorra, San Marino)
- 27 EU Zollverwaltungen wenden einen Zollkodex an
- EU ist mit 500 Mio Einwohnern der grösste Handelsraum der Welt
- 183 Mio Zollanmeldungen in 2007
EU-Verzollung => Definition
Waren, die in ein EU Land exportiert werden, werden nicht erst imBestimmungsland, sondern gleich nach Grenzübertritt verzollt.
Vorteile:
- keine Erhebung der Einfuhrsteuer
- kein Transifverfahren notwendig (lediglicht Intrastaatmeldung)
- Einheitlicher Verzollungsablauf für alle EU-Länder mit anschliessender innergemeinschaftlicher Lieferung
Nachteile:
- Lieferant muss USt-IDnr. des Empfängers nachweisen. Sonst Nachforderung
ATLAS => Definition
Automatisierter Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System (Zollanmeldungen über zertifizierte Software oder Internetapplikation
EZT => Definition
Elektronischer Zolltarif
TARIC => Definition
Elektronischer Zolltarif der EU
Hauptaufgaben EZV (Eidgenösische Zollverwaltung) => Aufzählen
a) Überwachung und Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Zollgrenze
b) Erhebung von Zollabgaben und andere Abgaben
c) Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse (NZE) des Bundes zur Erfüllung von andere Zollabgaben
Organigramm EZV => Aufzeigen
1. Stufe : EZV (Eidgen. Zollverwaltung) - OZD (Oberzollkreisdirektion) GWK (Grenzwachkorps)
2. Stufe: 4 Zollkreisdirektion
I Basel
II Schaffausen
III Gefn
IV Lugano
Edelmetallkontrolle (EMK) => Aufgaben
Die Edelmetallkontrolle (EMK) überwacht den Inlandmarkt von Edelmetallwaren sowie den Handel mit Abfällen, Schmelzgut und Schmelzprodukten
Eidgenösische Zollverwaltung (EZV) => Besteht aus...
OZD => Oberzollkreisdirektion
Zollkreisdirektion
GWK => Grenzwachkorps
Zollkreisdirektionen => Aufzählen
Zollkreis 1 Basel
Zollreis II Schaffhausen
Zollkreis III Genf
Zollkreis IV Lugano
Einnahmen EZV => Arten aufzählen
Einfuhrzoll 1 Mia CHF
MWST 11.7 Mia CHF
Treibstoffzölle 5 Mia CHF
Tabakzölle 2,2 Mia CHF
LSVA 1.6 Mia CHF
Übrige Einnahmen 1.9 Mia CHF
Schweizer Zollrecht => Pyramide des Zollrechts
BV (Bundesverfassung)
VöR Völkerrechtliche Verträge
Zollgesetz (ZG, NZE = nicht zollrechtliche Erlasse)
Nationale Verordnungen (ZV, ZV-EFD, ZV-EZV; NZE)
Dienstanweisung (Dienstdok.)
EZV => Zahlen und Fakten 2011
30 Mio Zollabfertigung
- Einfuhr 14.6 Mio
- Ausfuhr 6.6 Mio
- Transit 7.3 Mio
Täglich passieren rund 20'000 LKW's die CH Grenze
Zollgebit => Zollanschlussgebiete und Zollausschlussgebiet
Zollanschlussgebiet
- Liechtenstein
- Büsingen
- Campione d'italia
Zollausschlussgebiet
- Samnaun
Zollgesetz => Wichtiges...
=> angelehnt an Zollkodex EU
=> Eingeteilt in 9 Titel mit insgesamt 133 Artikeln
- Grundlagen des Zollwesens
- Zollveranlagungsverfahren
- Erhebung Zollabgaben
- Abgaben nach nichtzollrechtlichen Bundesgesetzen
- die Zollverwaltung
- Datenschutz und Amtshilfe
- Rechtschutz
- Strafbestimmungen
- Schlussbestimmungen
Zollgesetz => Grundlagen
- Personen (natürliche, juristische oder zugelassene Personenvereinigungen)
- Waren (verzollte Ware => Waren des zollrechtlichen freien Verkehrs. unverzollte Waren => Waren des nicht zollrechtlich freien Verkehrs)
- Abgaben
Zollpflicht => Grundsatz
Alle Waren, die ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, sind zollpflichtig
Zollgesetz Zollbesetzung => Definition
Zollbetrag bemisst sich nach Art, Menge, Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt in dem sie der Zollstelle angemeldet wird
a) Werktzollsystem
Zollabgaben = Warenwert x Zollansatz in Prozent / 100
b) Gewichtszollsystem (ausschlisslich Schweiz)
Bemessung nach Bruttogewicht (in Einzellfällen nach Stk. l, m)
Zollabgaben = Bruttgewicht x Zollansatz / 100
Zollveranlagungsverfahren (7 Verfahren) => Aufzählen
- Überführung in den freien Verkehr
- Transitverfahren
- Zolllagerverfahren
- Verfahren der vorübergehenden Verwendung
- Verfahren der aktiven Veredelung (Ware => CH => Export)
- Verfahren der passiven Veredelung (Ware => Export => CH)
- Ausfuhrverfahren
Überführen in den freien Verkehr => Definition
Ausländische Waren müssen Einfuhrverzollt werden.
Erhoben werden:
- ev. Einfuhrzollaben erhoben
- Retourware wird nichts erhoben
- NZE wird angewendet
Transitverfahren => Definition
Waren, die unverändert durch das Zollgebiet befördert werden oder die im Zollgebiet zwischen zwei Orten befördert werden, sind zum Transitverfahren anzumelden.
=> Nationaler Transit: Abgangs- und der Bestimmungsort in der Schweiz = Gleitscheinverfahren
=> Int. Transit = Abgangs- und /oder Bestimmungsort im Ausland = NCTS oder TIR
NCTS => Definition
NCTS (New Computerized Transit System) = Elektr. Transitverfahren wo sich etliche EU-Länder und die EFTA Staaten angeschlossen haben.
Zolllagerverfahren => Definition
Ware im zollrechtlichen nicht freien Verkehr werden während einer bestimmten Zeit unter gewissen Bedingungen gelagert .
Zwei Typen von Lagern:
- Offene Zolllager (OZL)
- Lager für Massengüter
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