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§12 Idealfaktoren des Rechts

A. Ausrichtung auf die Gerechtigkeit B. Ausrichtung auf die Billigkeit C. Schutz des berechtigten Vertrauens D. Zweckmässigkeit, Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit E. Wirtschaftliche Effizienz als Ziel des Rechts

A. Ausrichtung auf die Gerechtigkeit B. Ausrichtung auf die Billigkeit C. Schutz des berechtigten Vertrauens D. Zweckmässigkeit, Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit E. Wirtschaftliche Effizienz als Ziel des Rechts

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Set of flashcards Details

Flashcards 37
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 28.12.2012 / 30.05.2020
Licencing No Copyright (CC0)
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Formelle Gerechtigkeit

Unabhängig vom Inhalt der Entscheidung wird verlangt, dass Rechtsnormen in einem bestimmten Verfahren erlassen werden und in einem bestimmten Verfahren auch angewendet werden, dass den Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu äussern und dass Recht auf alle gleich angewendet wird

Materielle Gerechtigkeit:

Verlangt, dass das Recht einen gewissen ethischen Minimalgehalt aufweise. (dieser ist in den modernen Verfassungen, in den Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte der UNO und in der EMRK zu finden)

Gerechtigkeit Ulpian

Gerechtigkeit ist der beständige und immer währende Wille, jedem das Seine zu geben

Probleme Gerechtigkeitsbegriff

(4 Punkte)

  • Wann liegt gleicher Tatbestand vor
  • Frage des Massstabs: absolute Gleichheit oder individuelles berücksichtigen
  • Was soll als Massstab dienen? (Leistung, Bedürfnisse etc.)
  • Wandelbarkeit der Gerechtigkeitsidee (Abhängigkeit Ort & Zeit)

Objektive Kriterien zur Umschreibung der Gerechtigkeit

(3 Punkte)

  • Entscheid ist dann gerecht, wenn der Betroffene selbst so urteilen würde (Konfuzius)
  • Wenn der Mensch nach Normen handelt, die er selbst als ein, für alle verbindliches Gesetz vorsehen würde (Kant)
  • Ordnung dann gerecht, wenn das grösstmögliche Glück, für die höchstmögliche Anzahl Menschen, wahr werden würde

Rechtliche Minimalgarantien der Gerechtigkeit

(5 Punkte)

  • BV 8 I und II : Rechtsgleichheit
  • BV 8 III : Gleichstellung von Mann und Frau
  • BV 9 : Willkürverbot
  • BV 5 II : Handeln nach Treu und Glauben
  • BV 29 I und II : faires Verfahren, rechtliches Gehör

Regelfallgerechtigkeit:

Die vom Recht angestrebte Gerechtigkeit ist im Prinzip eine Regelfallgerechtigkeit

Einzelfallgerechtigkeit:

Eine im Einzelfall adäquate Lösung suchen, nicht auf eine allgemeine Regel abstellen, sondern die konkreten Umstände zu würdigen