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08-09 Lohn+Sozialversicherungen

9 Basis SV: Rahmenbedingungen SV / Allgemeines zur SV / AHV

9 Basis SV: Rahmenbedingungen SV / Allgemeines zur SV / AHV


Kartei Details

Karten 32
Lernende 129
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.02.2013 / 27.03.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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In der neuen Bundesverfassung werden in Artikel 41 die Sozialziele aufgeführt, für welche sich der Bund & die Kantone einzusetzen haben? Nenne 3 dieser Ziele, welche vorsehen dass ...

  • Jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat

  • Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden

  • Erwerbstätige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können

  • Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen & Kindern geschützt & gefördert werden

  • Jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält

 

Was decken die Sozialversicherungen ab?

Sie decken die finanziellen Folgen von Risiken, welche aus gesundheitlichen (Unfall, Krankheit, Invalidität) oder ökonomischen (Arbeitslosigkeit) Gründen eintreten können.

Die Versicherungsleistungen decken lediglich das ausfallende Einkommen und werde nur beim Eintritt ganz bestimmter Risiken gewährt.

 

Was decken die Ergänzungsleistungen ab?

Decken die von den Sozialversicherungen ausgerichteten Renten das Existenzminimum nicht, schliessen die Ergänzungsleistungen die bestehende finanzielle Lücke.

Was deckt die Fürsorge?

Die soziale Fürsorge gelangt subsidiär (zur Aushilfe)  zu den Sozialversicherungen zur Anwendung. Notlagen, die nicht auf einen versicherten Tatbestand zurückzuführen sind, werden durch die Fürsorge gedeckt. Versinnbildlicht kann man von einem Auffangnetz sprechen, das dort zur Anwendung gelangt,  wo die Sozialversicherungen keine Deckung gewährleisten.

Wie setzt sich das 3-Säulen-Konzept zusammen?

  1. Erste Säule Staatliche Vorsorge     Existenzsicherung

  2. Zweite Säule  Berufliche Vorsorge               Sicherung des gewohnten Lebensstandards

  3. Dritte Säule   Private Vorsorge             Individuelle Ergänzung

 

Die erste Säule soll für die ganze Bevölkerung den Existenzbedarf sichert. Aus was besteht sie?

1. Alters- & Hinterlassenenversicherung (AHV) 

2. Invalidenversicherung (IV)

3. Arbeitslosenversicherung (ALV)

4. Ergänzungsleistungen (EO)

 

Was beinhaltet die 2. Säule?

Das Obligatorium des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters- & Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.

Zusammen mit der 1. Säule soll sie allen ArN eine Personalvorsorge im Rahmen einer Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sichern

 

Um was handelt es sich bei der 3. Säule – Private Vorsorge?

Es handelt sich um eine individuelle Selbstvorsorge einer einzelnen Person. Entsprechend der wirtschaftlichen Möglichkeiten werden regelmässig Beiträge auf ein Vorsorgekonto bei einer Bank oder Versicherung einbezahlt.

Diese können spätestens bei der Pensionierung bezogen werden = gebundene Vorsorge.