08-09 Lohn+Sozialversicherungen
9 Basis SV: Rahmenbedingungen SV / Allgemeines zur SV / AHV
9 Basis SV: Rahmenbedingungen SV / Allgemeines zur SV / AHV
Kartei Details
Karten | 32 |
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Lernende | 130 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 24.02.2013 / 30.05.2025 |
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In der neuen Bundesverfassung werden in Artikel 41 die Sozialziele aufgeführt, für welche sich der Bund & die Kantone einzusetzen haben? Nenne 3 dieser Ziele, welche vorsehen dass ...
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Jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat
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Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden
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Erwerbstätige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können
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Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen & Kindern geschützt & gefördert werden
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Jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält
Was decken die Sozialversicherungen ab?
Sie decken die finanziellen Folgen von Risiken, welche aus gesundheitlichen (Unfall, Krankheit, Invalidität) oder ökonomischen (Arbeitslosigkeit) Gründen eintreten können.
Die Versicherungsleistungen decken lediglich das ausfallende Einkommen und werde nur beim Eintritt ganz bestimmter Risiken gewährt.
Was decken die Ergänzungsleistungen ab?
Decken die von den Sozialversicherungen ausgerichteten Renten das Existenzminimum nicht, schliessen die Ergänzungsleistungen die bestehende finanzielle Lücke.
Was deckt die Fürsorge?
Die soziale Fürsorge gelangt subsidiär (zur Aushilfe) zu den Sozialversicherungen zur Anwendung. Notlagen, die nicht auf einen versicherten Tatbestand zurückzuführen sind, werden durch die Fürsorge gedeckt. Versinnbildlicht kann man von einem Auffangnetz sprechen, das dort zur Anwendung gelangt, wo die Sozialversicherungen keine Deckung gewährleisten.
Wie setzt sich das 3-Säulen-Konzept zusammen?
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Erste Säule Staatliche Vorsorge Existenzsicherung
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Zweite Säule Berufliche Vorsorge Sicherung des gewohnten Lebensstandards
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Dritte Säule Private Vorsorge Individuelle Ergänzung
Die erste Säule soll für die ganze Bevölkerung den Existenzbedarf sichert. Aus was besteht sie?
1. Alters- & Hinterlassenenversicherung (AHV)
2. Invalidenversicherung (IV)
3. Arbeitslosenversicherung (ALV)
4. Ergänzungsleistungen (EO)
Was beinhaltet die 2. Säule?
Das Obligatorium des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters- & Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
Zusammen mit der 1. Säule soll sie allen ArN eine Personalvorsorge im Rahmen einer Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sichern
Um was handelt es sich bei der 3. Säule – Private Vorsorge?
Es handelt sich um eine individuelle Selbstvorsorge einer einzelnen Person. Entsprechend der wirtschaftlichen Möglichkeiten werden regelmässig Beiträge auf ein Vorsorgekonto bei einer Bank oder Versicherung einbezahlt.
Diese können spätestens bei der Pensionierung bezogen werden = gebundene Vorsorge.
Das Finanzierungssystem beantwortet die Frage, nach welchen Gesichtspunkten die künftigen Einnahmen für die Versicherung zu planen sind, damit das finanzielle Gleichgewicht erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Das Finanzierungssystem unterscheide zwischen Ausgaben-Umlageverfahren & Kapital-Deckungsverfahren. Was versteht man unter dem “Ausgaben-Umlageverfahren“?
Nach dem reinen Ausgaben-Umlageverfahren muss der Versicherer die Einnahmen so planen, dass sie in einer Rechnungsperiode (z.B. Kalenderjahr) gerade ausreichen damit er die fälligen Zahlungen (für Versicherungsleistungen) erbringen kann.
Die Einnahmen folgen daher stets den Schwankungen der Ausgaben.
Da es am Ende der Rechnungsperiode keine Überschüsse gibt, werden nach dem Umlageverfahren auch keine Kapitalien, also keine Fonds, gebildet.
Da man nicht zuverlässig voraussehen kann, wie gross die Ausgaben in einer Rechungsperiode sind, würden bei deren Ablauf Defizite oder Überschüsse bestehen. Was wird also mit dem Umlageverfahren kombiniert, damit dies nicht passiert?
Das Umlageverfahren wird mit einer Schwankungsreserve kombiniert, die zugleich eine Sicherheitsreserve darstellt.
Die Variante im Umlageverfahren findet sich hauptsächlich in der AHV/IV und in der Krankenversicherung.
Was versteht man unter dem Kapital-Deckungsverfahren?
Das reine Kapital-Deckungsverfahren besteht darin, dass für jeden Versicherten die Künftig zu erwartenden Leistungen vorausfinanziert werden. Zu diesem Zweck öffnet man individuelle Deckungskapitalien was zu einer grossen Fondsbildung führt. Z.B. Berufliche Vorsorge (BVG)
Was versteht man unter dem Kapital-Deckungsverfahren bei 50 Stunden pro Woche
Das Existenzminimum nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Deckung der Grundbedürfnisse.
Was sind die 3 Kernleistungen der AHV?
Renten (z.B. Altersrenten, Hinterlassenenrenten)
Hilflosenentschädigung
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Lupenbrillen, Rollstühle)
Die AHV wird nach dem Ausgaben-Umlageverfahren finanziert. Die Höhe der Ausgaben bestimmt die nötigen Einnahmen. Gespiesen wird die AHV von den Beiträgen, die ArN & ArG paritätisch leisten. Wie hoch ist der AHV-Satz? ALV?
AHV (inkl. IV & EO) je 5.15%, ALV (bis Fr. 126'000.--) je 1.1%.
ALV II: Solidaritätszuschlag ab Fr. 126'000.-- je 0.5 %
In welchen Fällen wird die AHV leistungspflichtig?
Wenn eine versicherte Person das Rentenalter erreicht
Wenn eine versicherte Person stirbt, vorausgesetzt dass sie eine Witwe/r, geschiedenen Ehegatten oder Waisen hinterlässt
Wer hat Anspruch auf eine ordentliche Rente?
Rentenberechtigte, denen bei Eintritt des Versicherungsfalls mindestens ein volles Beitragsjahr angerechnet werden kann
Wer hat Anspruch auf eine Altersrente?
Männer, die das 65. Altersjahr vollendet haben
Frauen, die das 64. Altersjahr vollendet haben
Der Anspruch auf die Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats nach der Vollendung des massgebenden Altersjahres
Der Anspruch auf Altersrente erlischt mit dem Tod der Person
Wer hat Anspruch auf Ehegattenrente?
Männer & Frauen, die bis zur Entstehung des Anspruchs auf die Altersrente eine Zusatzrente der IV bezogen haben, wird diese Rente weiter gewährt, bis der Ehegatte einen Anspruch auf eine Altersrente oder IV-Rente erwirbt
Ehemänner, denen eine Altersrente zusteht, haben Anspruch auf eine Zusatzrente, wenn die Ehefrau mind. Jahrgang 1941 aufweist, selber aber noch keinen eigenen Rentenanspruch hat
Wer hat Anspruch auf eine Kinderrente?
Personen, denen eine Altersrente zusteht und die Kinder od. Pflegekinder haben.
Der Anspruch erlischt allgemein mit der Vollendung des 18. Altersjahres der Kinder.
Für Kinder in Ausbildung dauert der Anspruch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Wer hat Anspruch auf eine Witwen- oder Wittwerrente?
Witwen od. Wittwer, sofern sie im Zeitpunkt der Verwitwung Kinder od. Pflegekinder haben
Witwen, wenn sie im Zeitpunkt der Verwitwung keine Kinder od. Pflegekinder haben, jedoch das 45. Altersjahr vollendet haben & mind. 5 Jahre verheiratet waren.
Der Anspruch auf die Witwenrente entsteht am ersten Tag des Folgemonats nach dem Tod des Ehepartners. Der Anspruch erlischt bei Wiederverheiratung od. Tod des Wittwers & auch, wenn das letzte Kind des Wittwers das 18. Altersjahr vollendet hat.
Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?
Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist. Sind beide verstorben, so haben sie Anspruch auf zwei Waisenrenten
Findelkiner (Fundkind oder Findling) ist eine Bezeichnung für ein aufgefundenes Kind, das zuvor von den Eltern oder der Mutter ausgesetzt wurde. Diese Kinder im Säuglingsalter werden oft mit der Hoffnung zurückgelassen, dass sie jemand finden und aufnehmen möge.
Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?
Bezüger/innen von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz & gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die in schwerem oder mittlerem Grand hilflos sind.
Beitragsdauer: Wann bekommt eine versicherte Person eine Vollrente?
Bei vollständiger Beitragsdauer (44 Jahre). Bei unvollständiger Beitragsdauer wird nur eine Teilrente ausgerichtet. Pro fehlendes Beitragsjahr = 1/44 Kürzung.
Was für Zeiten gelten als Beitragsjahre?
Zeiten, in welchen eine Person Beiträge geleistet hat
Zeiten, in welchen der Ehegatte mind. den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat
Zeiten, für die Erziehungs- & Betreuungsgutschriften angerechnet werden können
Bei der Anstellung eines neuen Arbeitnehmers muss was gemacht werden in Sachen AHV?
Von der versicherten Person den AHV-Ausweis verlangen
Den Mitarbeiter bei der betreffenden Ausgleichskasse anmelden
Falls er den Ausweis verloren hat oder noch keinen besitzt, bei der Ausgleichskasse einen Ausweis beantragen
Den Versicherungsausweis an den Angestellten zurückgeben
Was ist am Ende einer Abrechnungsperiode zu machen?
Das Total der massgebenden AHV-Löhne berechnen, welche seit der letzten Abrechnung ausbezahlt wurden
Beitragssumme berechnen und den Betrag der Kasse überweisen
Was ist am Jahresende im Personalwesen zu erledigen?
Im bestimmten Formular das Total der ausbezahlten Löhne zusammenstellen. Diese Zusammenstellung muss für jede einzelne Person die Versicherten -Nr., den gesamten AHV -pflichtigen Bruttolohn und die Beschäftigungsdauer enthalten.
Diese Zusammenstellung an die Kasse weiterleiten.
Was heisst -> Permanente Arbeiten (jederzeit) ?
Beschäftigte Personen, die während des Anstellungsverhältnisses beitragspflichtig werden (z.B. Lehrlinge) bei der Ausgleichskasse anmelden
Für die Auszahlung von Leistungen (z.B. Rente): der Ausgleichskasse die entsprechenden Formulare mit den erforderlichen Bescheinigungen vorlegen.
Ab dem 1. Juli 2008 ist die neue AHV-Nummer gültig. Muss bei einer Namensänderung (Heirat / Scheidung) eine neue Nummer beantragt werden?
Nein, die neue Versichertennummer ist “namenneutral“ und ist lebenslänglich gültig.
Die Finanzierung der AHV erfolgt nach dem Ausgaben-Umlageverfahren. Bei diesem Verfahren dienen die Einnahmen einer bestimmten Rechnungsperiode grundsätzlich der Deckung der Ausgaben im gleichen Zeitraum. Wer bezahlt somit die heutigen Renten?
die jetzt arbeitende Bevölkerung
Welche Personen sind beitragspflichtig?
Alle erwerbstätigen Personen ab dem Kalenderjahr nach dem 17. Geburtstag und bis zum Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben.
Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1.1. nach Vollendung des 20. Altersjahres und dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Frauen das 64. und Männer das 65. Altersjahr vollendet haben.
Wer ist von der Beitragspflicht generell befreit?
Erwerbstätige Kinder bis zum 31.12. des Jahres, in welchem Sie das 17. Altersjahr zurückgelegt haben
Mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen, bis zum 31.12. des Jahres, in welchem sie das 20. Altersjahr vollendet haben.
Beiträge von nichterwerbstätigen Ehegatten gelten als bezahlt, wenn der Ehegatte aus einer Erwerbstätigkeit im Minimum den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat.