Zusammenarbeit im Betrieb
BVS Teil 1
BVS Teil 1
Kartei Details
Karten | 18 |
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Lernende | 19 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 10.10.2015 / 04.04.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/zusammenarbeit_im_betrieb4
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? biololgische Reifungsprozesse ? Soziale Rollen (z.B. Erfahrungen in Familie und Betrieb)
Persönlichkeit ist die Summe aus Erleben, Empfinden und Verhalten. Sie entwickelt sich durch Anlagen (Erfahrung) und Umwelt.
? eigene Erfahrung Sammeln lassen ? anregen und unterstützen ? Sicherheit vermitteln ? positive Wertschätzung
Sozialverhalten ist ein Prozess der Anpassung aus Gesellschaft und Kultur welcher sich durch Verhalten und Rollen der Persönlichkeit entwickelt
? Elternhaus ? Kindergarten / Schule ? Berufsausbildung ? Gleichaltrige ? Nachbarn und Freunde ? Vereine und Verbände ? Religionsgemeinschaften ? Medien
? Positive Prägung (z. B. Familie) ? Selbstgewählte Freizeitbeschäftigung ? Soziale Bindung ? auf die Person abgestimmte schulische und berufliche Ausbildung
? körperliche Einschränkung ? problematische familiäre Situation ? Über- und Unterforderung in Schule oder Ausbildung ? fehlende Anerkennung
Soziales Lernen ist das Lernen am Modell (Beobachten des Verhaltens andere Personen) z. B. Vorbilder, Kollegen
? positives Verhalten bekräftigen (Verhalten welches Erfolg zeit wird beibehalten) ? positives Verhalten belohen (hierbei wirkt es auch positiv, wenn die Belohnung des Verhaltens bei anderen beobachtet wird) ? Kobination aus praxisnaher Belehrung und Sanktion, falls diese notwendig sind ( Einzusetzen als gezielte Massnahme zur Verbesserung des sozialen Handelns) Allgemein: Wichtige Eiflussgrößen beim sozialen Lernen sind Vorbilder wie Kollegen und Vorgesetzte
? Bewusstes Lernen ? Unbewusstes Lernen ? Lernen durch Nachahmung ? Lernen durch Verstärkung ? Lernen durch Einsicht ? Lernen durch Übung ? Lernen durch bedingte Reaktion ? Lernen durch Versuch, Irrtum und Erfolg
? Keine Person oder Personengruppe darf diskriminiert werden (verankert im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) ? Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen dafür Sorge tragen, dass Diskriminierung verhindert wird ( ggf. Schutzmaßnahmen treffen / Mitarbeiter informieren)
? zwischen 14 und 18 Jahre alt ? Auszubildende ? Anzulerndene ? Jungarbeiter ? Jugendliche Arbeiter
? Arbeitszeit / Ruhepausen ? Samstag- und Sonntagsarbeit ? Urlaub ? Beschäftigungsverbote / Akkordarbeit ? Gesundheitliche Betreuung ? Straf- / Bußgeldverfahren
? Innere und äußere Entwicklung ? neuer Tagesablauf ? Wechsel ins Erwachsenenalter ? Übernahme und Verantwortun ? Übernahme von Rechten und Pflichten ? Eigenständiges Arbeiten
? Jugendliche ernst nehemn ? ehrliche und interessierte Kommunikation ? klare Führung ? klare Regeln definieren und Überprüfung ? Anerkennungder Mühe, die sich der Jugendliche gegeben hat, auch wenn das Ergebnis noch nicht perfekt ist ? Kontruktive Kritik, keine Vergleiche mit anderen Jugendlichen
? Wissenträger im Betrieb ? Arbeit i. d. R. sehr gewissenhaft und verantwortungsvoll
? sinkendes Reaktionsvermögen ? abnehmende Veränderungsbereitschaft ? abnehmendes Seh- und Hörvermögen ? körperliche Selbstüberschätzung und dadurch Gefahr oder Verletzungen
Was ist im Umgang mit behinderten Menschen zu beachten?
? kein mitleidiges Verhalten? keine Überforderung? keine unbegründeten Ausnahmen schaffen und zulassen? Mitarbeiter und Kollegen zu Verständnis aufforder? Mitarbeiter und Kollegen informieren