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Fach Zivilgesetzbuch für die Weiterbildung eidg. dipl. Immobilienbewirtschaftet SVIT

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau Autres
Crée / Actualisé 18.01.2015 / 08.01.2025
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tatsächliche Verfügungsmacht

Eigentümer kann tatsächliche Herrschaft über eine Sache ausüben

rechtliche Verfügungsmacht

Eigentümer kann sein Eigentum auf einen Dritten übertragen. Ebenfalls kann er es mit beschränkt dinglichen Rechten (Dienstbarkeiten) oder mit obligatorischen Rechten (Mietvertrag) belasten

Ausschliessungsrecht

der Eigentümer hat das Recht, die Sache von jedem herauszuverlangen, der sie ihm vorenthält. Ebenfalls hat er das Recht, jeden Dritten auszuschliessen

Bestandteil

Bestandteil einer Sache ist alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu ihrem Bestande gehört und ohne ihre Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann. (Heizung - Haus)

Zugehör

Zugehör ist eine selständige bewegliche Sache. Sie bleibt trotz Verbindung zur Hauptsache eine Sache für sich (Sommerpneu - Auto) 

Bei der Hauptsache handelt es sich um eine bewegliche oder unbewegliche Sache. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn durch die Verbindung, Anpassung oder auf andere Weise ein räumlicher Zusammenhang besteht, welcher für Dritte erkennbar ist.

2 Typen des gemeinschaftlichen Eigentums

Miteigentum und Gesamteigentum

Definition Miteigentum

2 oder mehrere Personen teilen sich das Eigentum an einer Sache. Der Miteigentumsanteil wird durch eine rechnerische Quote ausgedrückt

Definition Stockwerkeigentum

qualifizierte Form des Miteigentums

Definition Gesamteigentum

Setzt ein persönliches Gemeinschaftsverhältnis unter den Beteiligten voraus. Die individuelle Rechtsausübung durch den Einzelnen ist ausgeschlossen, nur die Gemeinschaft kann Rechte ausüben.

Nutzungsbeschränkungen, 3 Immissionen aufzählen

- materielle Immissionen (Staubwolken)

- ideelle Immissionen (Benutzung einer Wohnung als Bordell)

- negative Immissionen (Entzug von Aussicht)

Beschränkte dinglich Rechte

gewähren nur eine teilweise Beherrschung der Sache. Folgende gibt es: Dienstbarkeiten, Pfandrechte, Grundlasten

Definition Dienstbarkeit

Der Eigentümer eines Grundstücks hat entweder etwas zu dulden oder zu unterlassen. Eine Dienstbarkeit bedeutet eine Einschränkung seines Eigentumsrechtes.

Welche Dienstbarkeiten gibt es?

- Personaldienstbarkeiten

- Grunddienstbarkeiten

 

Definition Grundlasten

Beinhaltet eine Verpflichtung des jeweiligen Grundstückeigentümers zu einer positiven Leistung an einen Berechtigten. (Bsp. Eine gemeinsame Heizzentrale heizt 5 Parzellen. Zugunsten des Eigentümers mit der Heizzentrale wird eine Grundlast errichtet für die Beitragsleistungen. 

Welche Grundpfandrechte gibt es?

Schuldbrief und Grundpfandverschreibung

Welche Schuldbriefe gibt es?

Register-Schuldbrief und Papier-Schuldbrief