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Willenserklärungen, einseitige & zweiseitige, empfangsbedüftig & nicht empfangsbedürftig
Willenserklärungen, einseitige & zweiseitige, empfangsbedüftig & nicht empfangsbedürftig
Kartei Details
| Karten | 8 | 
|---|---|
| Sprache | Deutsch | 
| Kategorie | BWL | 
| Stufe | Berufslehre | 
| Erstellt / Aktualisiert | 17.03.2013 / 25.03.2024 | 
| Weblink | 
                             
                                
                                
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Willenserklärungen
Unter Willenserklärung versteht man die rechtswirksame Äußerung, ein Rechtsgeschäft abzuschließen.
Sie kann
- schriftlich,
 - mündlich
 - durch konkludentes Handeln / schlüssiges Handeln
 
abgegeben werden.
Man unterscheidet zwischen
- einbseitigen Willenserklärungen
 - mehrseitigen Willenserklärungen.
 
einseitige Willenerklärungen
Hierbei bedarf es nur die Willenserklärung einer Person.
Man unterscheidet diese nochmals in
- empfangsbedürftig
 - nicht empfangsbedürftig
 
nicht empfangsbedürftige, eineitige Willenserklärungen
Zu diesen Willenserklärungen zählen Aufgabe des Eigentum und das Testament
z.B.
- Testament
 - eigenes Eigentum (freiwillige Aufgabe des Eigentums)
 
empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärungen
Diese Willenserklärungen werden erst dann wirksam, wenn die betroffene Person sie erhalten hat
z.B.
- Kündigung
 - Mahnungen
 - Anfechtung
 
mehrseitige Willenserklärungen
Bei den mehrseitigen Willenserklärungen müssen immer 2 oder mehrere Personen übereinstimmende Willenerklärungen abgeben.
Diese werden nochmals unterteil in
- einseitige Verpflichtungsgeschäfte
 - mehrseitige Verpflchtungsgeschäfte
 
einseitige Verpflichtungsgeschäfte
Bei dem einseitigen Verpflichtungsgeschäft muss nur eine Person eine Verpflichtung erfüllen
z.B.
- Bürgschaft
 - Schenkungsvertrag
 
mehrseitige Verpflichtungsgeschäfte
Hierbei haben alle Beteiligten eine Pflicht zu erfüllen
z.B.
- alle Verträge (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Dienstleistungsvertrag...)
 
konkluendes Handeln / schlüssiges Handeln
ohne Worte, nicht schriftlich Abgabe einer Willenserklärung
z.B.
- Handheben bei einer Versteigerung
 - Geld in einen Automaten werfen