Wirtschaftsrecht 6 MoDaHiPePh

Fragenkatalog Bonus (Fragen die nicht mehr im aktuellen Katalog sind, aber trotzdem irgendwo aufgetaucht sind)

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Daniel Engelmann

Daniel Engelmann

Set of flashcards Details

Flashcards 40
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 23.04.2013 / 23.02.2014
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10a) Nennen u. Erläutern Sie die Prinzipien des Sachenrechts

  • Regelt Beziehung zw. Personen u. Sachen
  • absolute Rechte (ggü jeder Partei)
  • Typenzwang = 7 dingliche Rechte
  • Offenkundigkeit
    • Grundbuch
    • unbewegl. Sachen
    • Besitz
    • bewegl. Sachen
  • Bestimmtheit: Rechte an einzelnen Sachen, nicht an Sachgesamtheit

10b) Nennen u. Erläutern Sie die Prinzipien des Schuldrechts

  • Regelt Beziehungen zw. Personen
  • relative Rechte ggü beteiligten Personen
  • Vertragsfreiheit(Form-, Inhalts-, Abschlussfreiheit)

15) WIB will seinen Park umgestalten und lässt zu diesem Zweck dort von Gärtner G 30 neue Bäume pflanzen. Diese Bäume sind jetzt

  1. wesentliche Bestandteile des Parkgrundstücks
  2. nicht wesentliche Grundstückbestandteile, sondern selbstständig bewegliche Sachen, sofern sie jeweils mehr als zwei Meter hoch sind

nicht wesentliche Bestandteile, sondern selbständige bewegliche Sachen, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe.

1) wesentliche Bestandteile des Parkgrundstücks -> § 94 S.2

27) Wann ist eine empfangsbedürftige WE unter Anwesenden zugegangen?

§13O findet entsprechend Anwendung

29) Was versteht man unter einem Rechtgeschäft?

besteht aus mindestens einer WE

44) V bietet dem K in einem Brief den Kauf eines Gebrauchtwagens zum Preis von 1500 € an. K liest versehentlich 1000 € und antwortet brieflich, er „nehme das Angebot an“. Ist dadurch ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden?

(1) Ja, zum Preis von 1500 €
(2) Ja, zum Preis von 1000 €
(3) Nein, weil Angebot und Annahme voneinander abweichen

(1) Ja, zum Preis von 1500 €

45) Unterstellt, im vorherigen Fall sei ein wirksamer Kaufvertrag abgeschlossen worden.nKönnte K seine Annahmcerklärung anfechten?

Ja, wegen lnhaltsirrtum
Ja, wegen Erklärungsirrtum
Ja, wegen Täuschung
Nein.

Ja, wegen Erklärungsirrtum

57) Der 11-jährige Leon (L) möchte gcrn einen Handball. Der Verkäufer V des Sportgeschäfts hat ein Herz für Kinder und bietet dem L einen Ball für 10 € an, der eigentlich 40 € kostet. L kauft sich von seinem Taschengeld für 10 € den Handball. Er zahlt 5 € an und will den Rest „morgen“ vorbeibringen. Ist der Vertrag heute schon wirksam?

es gilt nicht der Taschengeldparagraph, da Ratenzahlung

  • Minderjährig -› lediglich rechtlich vorteilhaft (-)
    -> Rechtsgeschäft ist nicht wirksam

61) Der kinderlose Hundeliebhaber H will sein Dackel D zum Erben einsetzen.

1) Er muss ein entsprechendes notarielles Testament errichten
2) Er kann Dackel D lediglich als Miterben neben seiner Ehefrau einsetzen
3) Er kann Dackel D nur mit Zustimmung des Tierschutzvereins zum Erben einsetzen
4) Er kann Dackel D überhaupt nicht zum Erben einsetzen, da dieser nicht erbfähig ist

4) Er kann Dackel D überhaupt nicht zum Erben einsetzen, da dieser nicht erbfähig ist -› §90

76) Die Unterscheidung zwischen Willenserklärungcn unter Anwesenden und unter Abwesenden ist relevant für

1) die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
2) ihr Wirksamwerden bzw. das Zustandekommen eines Vertrages
3) die Zulässigkeit der Stellvertretung.

2) ihr Wirksamwerden bzw. das Zustandekommen eines Vertrages -> § 130

77) Eine an den Prokuristen dcs Adressaten telefonisch abgegebene Vertragsofferte ist eine Willenserklärung

1) unter Abwesenden
2) unter Anwesenden
3) eigener Art

2) unter Anwesenden -> §147

81) Marvin muss heiraten. Da cr an scincm Hochzeitstag unaufschiebbare geschäftliche Verpflichtungen in der Ukraine wahrzunehmen hat, möchte er seinen Freund Justin alsnStellvertreter schicken. Justin kann Marvin bei der standesamtlichen Eheschließung

1) nur mit schriftlich erteilter Vollmacht
2) nur mit Einwilligung der Braut
3) lediglich auf Grund notarieller Vollmacht
4) überhaupt nicht

wirksam vertreten.

4) überhaupt nicht
-> höchstpersönliches Rechtsgeschäft
 

104) Student S aus Stralsund kauft im Supermarkt ein Glas Spreewaldgurken. Es handelt sich dabei um

(1) einen Stückkauf
(2) einen Gattungskauf
(3) den Kauf einer vertretbaren Sache
(4) den Kauf einer nicht vertretbaren Sache
(5) gar kein Kauf, sondern um einen Werkliefemngsvertrag

(1) einen Stückkauf -> wegen der Konkretisierung
(3) den Kauf einer vertretbaren Sache -> §91

114) Ist es zulässig, dass an Stelle des Schuldners ein Dritter leistet? Gibt es hiervon Ausnahmen?

  • §362 II i.V.m. §185
  • Grds.: Leistung nur an Gläubiger
  • Ausnahme: Leistung mit Genehmigung an Dritte
  • Ausnahme: Wenn Personen leisten dann kann kein Dritter leisten §267 im Arbeitsrecht "In Zweifel in Person“

115) Wann wird die nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten erfolgende Leistung wirksam?

§362 II -> bei Einwilligung des Gläubigers

116) Wie nennt man die am Vertrag zugunsten Dritter beteiligten Personen?

§328 Versprechender, Verspr.empfänger, Begünstigter -> Dreiecksverhältnis

117) Nennen Sie ein „Schulbeispiel“ für den Vertrag zugunsten Drittern

  • Mietvertrag Eltern-Vermieter; Tochter soll drin wohnen
  • Lebensversicherung

118) Was versteht man unter einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Voraussetzung:

  • Leistungsnähe
  • Erkennbarkeit
  • Gläubigernähe
  • Schutzbedürftigkeit

119) Was muss der Schuldner tun, um ordnungsgemäß zu erfüllen?

  • an den richtigen Schuldner
  • am richtigen Ort §269
  • zur richtigen Zeit §271
  • die richtige Leistung liefern (Art & Umfang §249)

130) Wann hat der Schuldner trotz Unmöglichkeit einen Anspruch auf die Gegenleistung?

X

131) Wann ist dem Schuldner eine Leistung subjektiv unmöglich?

Schuldner kann nicht liefem, aber eine andere Person kann liefem (z.B. Diebstahl)

138) Welche Formen der Nebenpflichtverletzungen kennen Sie?

  • Mangel
  • Verzug
  • Unmöglichkeit
  • Sonstige

139) Welche typischen Erscheinungsformen der culpa in contrahendo kennen Sie?

  • unredliches Einwirken auf den Vertragspartner
    Bsp.: nicht aufklären/informieren/unterrichten
  • grundloser Vertragsabbruch
  • formpflichtige Verträge (Grundstücksverträge, Schenkungen)
    -> wenn nicht korrekt -> nur Vorvertrag

143) Was versteht man unter einem Kaufvertrag?

  • gegenseitiger Vertrag mit Rechten und Pflichten also nicht lediglich rechtlich vorteilhaft (§107)
  • 2 übereinstimmenden WE

149) Gibt es eine „Rangfolge“ hinsichtlich der Gewährleistungsrechte?

Ja, siehe §81

150) Wing kauft bei V eine BMW HP2 Enduro. Zu Hause stellt Wing fest, dass ein Rückspiegel angebrochen ist. Da er das Fahrzeug behalten möchte, fordert er von V einen neuen Rückspiegel.

Zu Recht?
Wer muss den Rückspiegel bezahlen?

JA

I vertragliche Ansprüche, Primär. (-)
I vertragliche Ansprüche, Sekundär. (+)

AG:
Wing könnte von V einen neuen Rückspiegel aus §437 Nr.1 verlangen

Vor.:

  •  wirksamer KV (§ 433) zw. Wing und V (+), lt. SV kein Hinweis auf Geschäftsunfáhigkeit
  • Sachmangel nach § 434
    • vereinbarte Beschaffenheit (-) § 434 I S.1
    • vorausgesetzte Verwendung (-) § 434 I Nr.1
    • gewöhnliche/ übliche Beschaffenheit § 434 I Nr.2 (+), da ein defekter Rückspiegel nicht normal ist
  • Mangel bei Gefahrenübergang § 434 I S.l „...bei Gefahrübergang...“ -> §446 bei Übergabe
  • kein Haftungsausschluss § 444 (+), lt. SV nicht vereinbart
  • keine Kenntnis des Käufers § 442 (+), lt. SV kannte er den Mangel nicht
  • keine Verjährung § 438 I Nr.3 (+), neue Enduro

RF:
Wing hat Anspruch auf Nacherfüllung aus § 437 Nr.1 i.V.m. § 439

151) Hätte Wing von V auch die Lieferung eines neuen Motorrads verlangen können?

Ja, nach § 439 I hat Käufer grds. die Wahl zwischen Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung. Jedoch gilt die Ausn. lt. § 439 lll, dass der Verkäufer bei unverhältnismäßig hohen Kosten die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann.

155) Wing kauft beim Händler V eine neue Waschmaschine. Schon beim ersten Waschvorgang läuft Wasser aus. Es stellt sich heraus, dass der Dichtungsring porös ist. Wing verlangt von V innerhalb einer angemessenen Frist Reparatur. V reagiert nicht. Nach erfolglosem Fristablauf will Wing die Waschmaschine nicht mehr behalten.

Kann Wing von V Rückzahlung des Kaufpreises verlangen?

I vertragliche Ansprüche, Primär. (-)
I vertragliche Ansprüche, Sekundär(+)

AG:
Wing könnte von V die Rückzahlung des Kaufpreises aus § 437 Nr.2 erste Alternative verlangen.

Vor.:

  • wirksamer KV (§ 433) Zw. Wing und V (+), lt. SV kein Hinweis auf Geschäftsunfähigkeit
  • Sachmangel nach § 434
    • vereinbarte Beschaffenheit (-) § 434 l S.l
    • vorausgesetzte Verwendung (-) § 434 l Nr.1
  • gewöhnliche/ übliche Beschaffenheit § 434 I Nr.2 (+), da Wasseraustritt nicht normal ist
  • Mangel bei Gefahrenübergang § 434 l S.l „...bei Gefahrübergang...“ -) § 446 bei Übergabe
  • kein Haftungsausschluss § 444 (+), lt. SV nicht vereinbart
  • keine Kenntnis des Käufers § 442 (+), Wasserschaden ungewollt
    -> Mangel unbekannt
  • keine Verjährung § 438 I Nr.3 (+), neue Waschmaschine
  • bei Rücktritt nach § 437 Nr.2 l. Alt. sind auch die angegebenen §§ 440, 323 und 326 V zu prüfen
    -> grds. erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist (+)
    -> erheblicher Mangel (+) liegt vorn

RF:
Wing kann vom Vertrag zurücktreten § 437 Nr.2 l. Alt.

156) Die Freundin(WingF) des Wing Wechselt den porösen Dichtungsring aus. Wing will deshalb die Waschmaschine behalten, allerdings den Kaufpreis mindern. Unter welchennVoraussetzungen ist das möglich und was ist die Rechtsfolge?

I vertragliche Ansprüche, Primär. (-)
l vertragliche Ansprüche, Sekundär. (+)

AG:
Wing könnte von V eine Minderung des Kaufpreises aus § 437 Nr.2 zweite Alternative verlangen.

Vor.:

  • wirksamer KV (§ 433) zw. Wing und V (+), lt. SV kein Hinweis auf Gesehäftsunfahigkeit
  • Sachmangel nach § 434
    • vereinbarte Beschaffenheit (-) § 434 l S.l
    • vorausgesetzte Verwendung (-) § 434 1 Nr.1
    • gewöhnliche/ übliche Beschaffenheit § 434 1Nr.2 (+), da Wasseraustritt durch porösen Dichtungsring
  • Mangel bei Gefahrenübergang § 434 I S.1 „. . .bei Gefahrübergang...“ 9 § 446 bei Übergabe
  • kein Haftungsausschluss § 444 (+), lt. SV nicht vereinbart
  • keine Kenntnis des Käufers § 442 (+), Wasserschaden ungewollt -> Mangel unbekannt
  • keine Verjährung § 438 lNr.3 (+), neue Waschmaschine
  • bei Minderung nach § 437 Nr.2 2. Alt. ist auch der angegebene § 441 zu prüfen
    -> statt Rücktritt kann Wing Kaufpreis mindern 
    -> erheblicher Mangel (-) liegt nicht vor, da jetzt repariert und funktionstüchtign

RF:
Wing kann Kaufpreis mindern nach § 437 Nr.2 2. Alt.

157) Gehen Sie davon aus, dass das beim ersten Waschvorgang ausgelaufenen Wasser den Fußboden der Küche beschädigt hat. Wing verlangt hierfür Schadensersatz.

I vertragliche Ansprüche, Primär. (-)
l vertragliche Ansprüche, Sekundär. (+)

AG:
Wing könnte eine Anspruch auf Schadensersatz ggü. V aus § 437 Nr.3 erste Alternative i.V.m. §§ 440, 280, 281, 283, 311a geltend machen.

Vor.:

  • wirksamer KV (§ 433) zw. Wing und V (+), lt. SV kein Hinweis auf Geschäftsunfahigkeit
  • Sachmangel nach § 434
    • vereinbarte Beschaffenheit (-) § 434 I S.1
    • vorausgesetzte Verwendung (-) § 434 I Nr.1
    • gewöhnliche/ übliche Beschaffenheit § 434 l Nr.2 (+), da Wasseraustritt nicht normal ist
  • Mangel bei Gefahrenübergang § 434 I S.l „...bei Gefahrübergang...“ 9 § 446 bei Übergabe
  • kein Haftungsausschluss § 444 (+), lt. SV nicht vereinbart
  • keine Kenntnis des Käufers § 442 (+), Wasserschaden ungewollt -> Mangel unbekannt
  • keine Verjährung § 438 I Nr.3 (+), neue Waschmaschine
  • bei Schadensersatz nach § 437 Nr.3 1. Alt. sind auch die angegebenen §§ 440, 280, 281, 283, 311a zu prüfen
    -> grds. erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist (+)
    -> Ausn. §323 ll „verweigert“ wodurch Fristsetzung entfällt
    -> erheblicher Mangel (+) liegt vor
  • „vertreten müssen“ § 280
    -> § 276 1 Vorsatz + § 276 ll Fahrlässigkeit
  • Kausalität (+), durch poröse Dichtung kam Wasseraustritt woraus ein
  • Schaden folgte (+), Fußboden der Küche muss renoviert werden

RF:
Wing hat einen Anspruch auf Schadensersatz ggü. V nach § 437 Nr.3 erste Altemative i.V.m. §§ 440, 280, 281, 283 und 311a.

161a) Nennen sie die bedeutenden Gebrauchsüberlassungen und grenzen Sie sie voneinander ab!/Nennen Sie Gem. & Unterschiede!

  • MietV §433, PachtV §58l, LeihV §598, DarlehensV - Sach- (§488) & Gelddarlehen (§607)
  • Miet- & PachtV = gegenseitige & entgeltliche V; PachtV + Fruchtziehung
  • LeihV = unentgeltlich, kein gegenseitiger V
  • DarlehensV: Ge- & Verbrauch von vertretbaren Sachen}

170) Was sind die Voraussetzungen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag?

  • §677
  • Geschäft
  • für einen anderen
  • ohne Auftrag
  • mit Rücksicht auf dessen mutmaßlichen oder wirklichen Willen

171) Student S findet die durch einen Autounfall verletzte Mii bewusstlos am Straßenrand und bringt Mü ins Krankenhaus am Sund. Durch das Blut (Blutgruppe A) der Míi verschmutztnsich S seine Kleidung und die Lederbezüge seine Sportwagens. Hat S gegen Mü einen Anspruch auf Erstattung der entsprechenden Reinigungskosten?

I (-)
II
2. GoA

AG:
S -› Mü auf Ersatz der Reinigungskosten aus §§683,670,677

Vor.:

  • (1) Besorgung eines fremden Geschäfts
  • (1.1) Geschäft: Fahrt in die Klinik
  • (1.2) Fremdhcit: für einen anderen, S fährt für Mü
  • (2) Olme Auftrag: kein Auftrag von Mü (lt. SV bewusstlos)
  • (3) Berechtigung zur Geschäftsfiıhrung: Geschäft muss objektiv dem (wirklichen) Willen der Mü entsprechen
  • (4) Aufwendungen: Reinigungskosten

RF:
S -› Mü auf Ersatz d. Reinigungskosten

159) Student S gibt seinen Pkw in die Werkstatt des U zur Reparatur. Als er ihn wieder abholen will, verweigert U die Herausgabe, solange S nicht die Reparaturrechnung in Höhe von 2.000 € bezahlt hat. Hat S einen Herausgabeanspruch?

  • grds. Herausgabeanspruch § 985

hier: nein, da nach § 647 der U ein Pfandrecht an der Sache erhält, solange S nicht zahlt

162) Ist die ungerechtfertigte Bereicherung eine Generalklausel zur Ausgleichung sämtlicher als ungerecht empfundenen Vermögensverhältnisse?

X

163) Können Sie an Hand der Leistungskondition den Zusammenhang zwischen Verpflichtungs- und Erüllungsgeschäft und dem Abstraktionsprinzip erklären?

X

165) Was ist unter einer „unerlaubten Handlung“ i.S.d §§ 823 ff. zu verstehen?

Paragraph ab-/umschreiben

176) Wie unterscheidet sich die Produkthaftung von der Produzentenhaftung?

176) Wie unterscheidet sich die Produkthaftung von der Produzentenhaftung?

177) a) Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen für die Produzentenhaftung, und wo sind
diese geregelt?
b) Welche Voraussetzungen müssen für eine Produkthaftung erfüllt sein, und wo sind diese
geregelt?

x

187) Welche Hauptfunktionen kommen dem Besitz zu?

  • Übertragungs-,
  • Eigentumsvermutungs-,
  • Publizitätsfkt.