Wirtschaft und Gesellschaft Band 1

Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates

Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates

Sachsana Vigenswaran

Sachsana Vigenswaran

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Langue Deutsch
Catégorie Politique
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 06.11.2013 / 18.05.2022
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Direkte Demokratie

Form der Demokratie, in der das Volk direkt an den politischen Entscheiden mitwirkt, z.B. an Gemeindeversammlungen.

Meinungsfreiheit

Recht eines Menschen, sich seine eigene Meinung zu Fragen des (politischen) Lebens zu bilden und diese kundzutun.

Zauberformel

Frühere «Grundregel» für die Zusammensetzung des Bundesrates: je zwei Sitzen für die CVP, FDP und SP sowie einem Sitz für die SVP (ist heute nicht mehr aktuell).

Horizontale Gewaltenteilung

Eine Person kann nicht gleichzeitig Mitglied der Legislative, Exekutive oder Judikative sein.

Unabhängiges Gerichtswesen

Die Bürger dürfen die von der Staatsgewalt gegen sie verhängten Sanktionen von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.

Repräsentative Demokratie

Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament wählt und die Mehrheit des Parlaments anschliessend die Regierung bestimmt (starkes Parlament), z.B. Deutschland.

Wahlrecht

Recht, Vertreter, d.h. Personen für staatliche Behörden zu wählen (= aktives Wahlrecht); Recht, sich selbst zur Wahl in eine Behörden zu stellen (= passives Wahlrecht).

Eigentumsgarantie

Schutz des privaten Eigentums an Wirtschaftsgütern, gilt Basis für langfristige Investitionen und die Bildung volkswirtschaftlichen Kapitals in privaten Händen.

Mehrheitsprinzip

Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet grundsätzlich die Mehrheit.

Staatsvolk

Gemeinschaft von Menschen mit gleichen sprachlichen oder kulturellen Wurzeln.

Initiative

Mit einer Volksinitiative können 100'000 Stimmberechtigte verlangen, einen bestimmten Artikel neu in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ziel ist eine Verfassungsänderung/-ergänzung; Unterschriftensammlung innerhalb von 18 Monaten.

Ständerat

Kleine (Parlaments-)Kammer; 46 Mitglieder; zwei Vertreter pro Kanton (= Stand), sechs Halbkantone mit jeweils einem Vertreter.

Diktatur

Regierungsform, in welcher die Macht konzentriert bei einer Person oder sehr wenigen Personen liegt. Geht oft zusammen mit der Einschränkung der individuellen Freiheit, Behinderung der Justiz, Zensur.

Zentralstaat

Staatsgebilde, bei dem der gesamte Staat von einem einzigen Zentrum (meistens der Hauptstadt) aus regiert wird; es gibt keine souveränen Gliedstaaten; beispielsweise Frankreich, Grossbritannien, Italien.

Parlamentarische Monarchie

Herrschaftssystem mit einer Königin als Repräsentantin des Landes. Die Macht liegt aber beim Parlament und der vom Volk gewählten Regierung, z.B. Grossbritannien.

Regierungs-/Staatsrat

Regierung (Exekutive) auf kantonaler Ebene (Kollegialbehörden wie Bundesrat).

Obligatorisches Referendum

Zwingend vorgesehene Durchführung einer Volksabstimmung für bestimmte Parlamentsbeschlüsse, z.B. für jede Verfassungsänderung.

Demokratie

Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.

Proporzverfahren

(= Verhältniswahl), Grundlage sind Wahllisten der Parteien mit Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Nationalrat. Änderungsmöglichkeiten: streichen, kumulieren und panaschieren.