Wirtschaft und Gesellschaft Band 1
Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates
Kapitel 6: Merkmale eines Rechtsstaates
Set of flashcards Details
Flashcards | 59 |
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Students | 11 |
Language | Deutsch |
Category | Politics |
Level | Primary School |
Created / Updated | 06.11.2013 / 18.05.2022 |
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https://card2brain.ch/box/wirtschaft_und_gesellschaft_band_14
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Direkte Demokratie
Form der Demokratie, in der das Volk direkt an den politischen Entscheiden mitwirkt, z.B. an Gemeindeversammlungen.
Meinungsfreiheit
Recht eines Menschen, sich seine eigene Meinung zu Fragen des (politischen) Lebens zu bilden und diese kundzutun.
Zauberformel
Frühere «Grundregel» für die Zusammensetzung des Bundesrates: je zwei Sitzen für die CVP, FDP und SP sowie einem Sitz für die SVP (ist heute nicht mehr aktuell).
Horizontale Gewaltenteilung
Eine Person kann nicht gleichzeitig Mitglied der Legislative, Exekutive oder Judikative sein.
Unabhängiges Gerichtswesen
Die Bürger dürfen die von der Staatsgewalt gegen sie verhängten Sanktionen von unabhängiger Stelle überprüfen lassen.
Repräsentative Demokratie
Regierungssystem, in welchem das Volk das Parlament wählt und die Mehrheit des Parlaments anschliessend die Regierung bestimmt (starkes Parlament), z.B. Deutschland.
Wahlrecht
Recht, Vertreter, d.h. Personen für staatliche Behörden zu wählen (= aktives Wahlrecht); Recht, sich selbst zur Wahl in eine Behörden zu stellen (= passives Wahlrecht).
Eigentumsgarantie
Schutz des privaten Eigentums an Wirtschaftsgütern, gilt Basis für langfristige Investitionen und die Bildung volkswirtschaftlichen Kapitals in privaten Händen.
Mehrheitsprinzip
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet grundsätzlich die Mehrheit.
Staatsvolk
Gemeinschaft von Menschen mit gleichen sprachlichen oder kulturellen Wurzeln.
Initiative
Mit einer Volksinitiative können 100'000 Stimmberechtigte verlangen, einen bestimmten Artikel neu in die Bundesverfassung aufzunehmen. Ziel ist eine Verfassungsänderung/-ergänzung; Unterschriftensammlung innerhalb von 18 Monaten.
Ständerat
Kleine (Parlaments-)Kammer; 46 Mitglieder; zwei Vertreter pro Kanton (= Stand), sechs Halbkantone mit jeweils einem Vertreter.
Diktatur
Regierungsform, in welcher die Macht konzentriert bei einer Person oder sehr wenigen Personen liegt. Geht oft zusammen mit der Einschränkung der individuellen Freiheit, Behinderung der Justiz, Zensur.
Zentralstaat
Staatsgebilde, bei dem der gesamte Staat von einem einzigen Zentrum (meistens der Hauptstadt) aus regiert wird; es gibt keine souveränen Gliedstaaten; beispielsweise Frankreich, Grossbritannien, Italien.
Parlamentarische Monarchie
Herrschaftssystem mit einer Königin als Repräsentantin des Landes. Die Macht liegt aber beim Parlament und der vom Volk gewählten Regierung, z.B. Grossbritannien.
Regierungs-/Staatsrat
Regierung (Exekutive) auf kantonaler Ebene (Kollegialbehörden wie Bundesrat).
Obligatorisches Referendum
Zwingend vorgesehene Durchführung einer Volksabstimmung für bestimmte Parlamentsbeschlüsse, z.B. für jede Verfassungsänderung.
Demokratie
Regierungsform, in der die Macht im Staat vom Volk aus geht. Die Staatsgewalt wird nicht durch eine einzige Institution ausgeübt Ò Gewaltenteilung. Es gilt das Mehrheitsprinzip und der Schutz von Minderheiten.
Proporzverfahren
(= Verhältniswahl), Grundlage sind Wahllisten der Parteien mit Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel: Wahlen in den Nationalrat. Änderungsmöglichkeiten: streichen, kumulieren und panaschieren.