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Fichier Détails
Cartes-fiches | 63 |
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Langue | Deutsch |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 02.11.2010 / 20.12.2012 |
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Skizzieren Sie das Dreisäulenprinzip der Vorsorge in der Schweiz.
Beschriften Sie es mit den wichtigsten Begriffen und Erklärungen.
1. Säule
staatliche Vorsorge
AHV/IV/EL
obligatorisch
Existenzsicherung
2. Säule
berufliche Vorsorge
BVG
UVG
obligatorisch
Sicherung gewohnter
Lebenshaltung
3. Säule
private Vorsorge
Lebensversicherung
Banksparen
freiwillig
Zusatzbedarf
Nennen Sie die beiden Finanzierungsverfahren, welche bei der
ersten und zweiten Säule zur Anwendung kommen und erklären
Sie diese.
Umlageverfahren
Die erste Säule wird nach dem Umlageverfahren finanziert:
Die Beiträge der Erwerbstätigen werden sofort für die Leistungen
an die Versicherten verwendet (Solidaritätsprinzip/Generationenvertrag).
Kapitaldeckungsverfahren
Die zweite Säule wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren
finanziert. Der Versicherte bildet mit den einbezahlten Beiträgen
ein Deckungskapital. Mit diesem werden später die
Renten finanziert.
Wie hoch sind im Angestelltenverhältnis die Abgaben an die AHV
in Prozent und wer bezahlt sie?
8,4% des Lohnes, je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom
Arbeitnehmer einbezahlt
Nennen Sie nebst der Altersrente zwei weitere Leistungen der AHV.
Witwen-/Witwerrente
Waisenrente
Kinderrenten (mindestens ein Elternteil muss pensioniert sein)
Hifllosenentschädigung
Erklären Sie, warum die demografische Entwickung in der Schweiz die Finanzierung der AHV problematisch macht.
Die niedrige Geburtenrate und die immer höhere Lebenserwar- tung führen dazu, dass in Bezug auf die Altersrenten der 1. Säule ein immer kleiner werdender Anteil Erwerbstätiger für einen immer grösseren Anteil Pensionierter aufkommen muss.
Erklären Sie das sogenannte Splitting zur Berechnung der AHV- Rente.
Unter welchen Bedingungen wird es durchgeführt?
Die während der Ehe erzielten Einkommen und die Gutschriften für Erziehung und Betreuung von Angehörigen werden auf beide Ehepartner je hälftig aufgeteilt.
Diese Berechnung wird nur gemacht, wenn beide Ehepartner rentenberechtigt sind
die Ehe geschieden worden ist
ein Ehegatte gestorben ist und der andere eine Rente hat
Nennen Sie die beiden Hauptleistungsbereiche der IV.
Eingliederungsmassnahmen (z.B. Umschulung, Hilfsmittel, Arbeitsvermittlung)
Invalidenrente nach dem Grad der Invalidität
Erklären Sie den Begriff Invalidität.
Eine Invalidität gilt dann, wenn eine voraussichtlich bleibende oder für längere Zeit andauernde oder eine teilweise Erwerbsunfähig- keit als Folge von Krankheit, Unfall oder Geburtsgebrechen vorliegt.
Wer hat Anspruch auf EL?
Auf Ergänzungsleistung hat Anspruch wer von der AHV- oder IV- Rente nicht leben kann.
Wer hat Anspruch auf EO?
Personen, die Militärdienst oder Zivildienst absolvieren, haben Anspruch. Die Erwerbsersatzordnung deckt einen Teil des Erwerbsausfalls.
Nennen Sie die Situationen, bei welchen die ALV Entschädi- gungen zahlt.
Arbeitslosigkeit Kurzarbeit Schlechtwetterentschädigung
Insolvenzentschädigung (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers)
Nennen Sie die Bedingungen, die für den Bezug von Arbeitslo- senunterstützung erfüllt sein müssen.
in der Schweiz wohnhaft und angemeldet ganz oder teilweise arbeitslos
vermittlungsfähig (arbeitsfähig) und bereit, zumutbare Arbeit anzunehmen
innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet
kein AHV-Rentenbezug
Nennen Sie die beiden Vorsorgebereiche, bei welchen Sie Bei- tragslücken unbedingt vermeiden sollten. Erklären Sie weshalb und was dagegen unternommen werden kann.
AHV obligatorische Pensionskasse (BVG) bei Beitragslücken verhältnismässig starke Rentenkürzung Zahlung von freiwilligen (Minimal-)Beiträgen
Nennen Sie eine Möglichkeit, wie Sie sich für den Fall einer Invalidität durch Krankheit zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen gegen die finanziell negativen Folgen absichern können.
Abschluss einer privaten Erwerbsausfallversicherung
Nennen Sie die beiden hauptsächlichen Arten der Lebensver- sicherungen.
die gemischte Lebensversicherung die Risiko-Todesfallversicherung
Erklären Sie den Begriff „gemischte Versicherung“.
Nennen Sie die Wirkung auf die Verwendung der einbezahlten Prämie.
Von einer gemischten Versicherung wird gesprochen, wenn eine Sparversicherung mit einer Risiko-Todesfallversicherung kombiniert wird.
Die Prämien sind zwar wesentlich höher als bei einer reinen Risi- ko-Todesfallversicherung, dafür wird die vereinbarte Versiche- rungssumme auf jeden Fall ausbezahlt – also im Erlebens- oder auch auch im Todesfall. Für den Erlebensfalll wird das entspre- chende Kapital mit Zinsen angespart.
Nennen Sie drei Vorteile der gebundenen Vorsorge 3a
Die Beiträge können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Erwerbstätige können jährlich maximal Fr. 6`566.00 abziehen (Stand 2010).
Die Police kann für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verpfändet werden.
Der vorzeitige Bezug des Kapitals für die Amortisation von Eigenheim-Hypotheken ist möglich.
Das Kapital fällt im Todesfall nicht in den Nachlass, sondern wird den Begünstigten direkt ausbezahlt.
Eine klare Begünstigungsregelung bietet für die gesetzlichen Erben einen umfassenden Schutz.
Erklären Sie, zu welchem Wert Gegenstände in einer Sachver- sicherung in der Regel versichert werden. Begründen Sie.
In der Regel werden Sachen, z.B. Hausrat zum Neuwert versichert, damit man als Ersatz bei Verlust oder Beschädigung den am Schadentag gültigen Wiederbeschaffungspreis von der Versicherung voll bezahlt bekommt. Wegen der Teuerung kann dieser höher sein als der seinerzeitige Kaufpreis.
Wird ein Gebäude zum Neuwert versichert, orientiert man sich bei der Entschädigung am Wert, der für den Wiederaufbau benötigt würde.
Beim sogenannten Zeitwert wird im Schadenfall bei der Entschä- digung die Wertverminderung in Folge Alter oder Abnützung berücksichtigt.
Erklären Sie, warum beim Abschluss einer Sachversicherung eine Über- und eine Unterversicherung zu vermeiden ist.
Bei der Überversicherung ist die vereinbarte Versicherungssum- me höher als der effektive Neuwert. Im Schadenfall wird höchs- tens derr tatsächliche Wert der Sache bezahlt. Man bezahlt also zuviel Prämie.
Bei der Unterversicherung ist die vereinbarte Versicherungssum- me niedriger als der Neuwert. Bei Totalschadenwird maximal die vereinbarte Versicherungssumme bezahlt und im Teilschadenfall wird die Entschädiung proportional gekürzt.
Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Verschuldens- haftung und einer Kausalhaftung.
Verschuldenshaftung
Haftung für Schäden, die man durch Verschulden einem Dritten zufügt, z.B: aus Unachtsamkeit verschüttetes Weinglas verursacht Flecken auf dem Kleid des Tischnachbarn
Kausalhaftung
Haftung ohne eigenes Verschulden, z.B: Eltern: Die fünfjährige Tochter verursacht einen Schaden Dritten gegenüber. Werkeigentümer: Eis fällt vom Dach auf das Auto eines Dritten: Arbeitgeber: Er haftet für Schäden, welche die Arbeitnehmer unabsichtlich gegenüber Dritten verursachen. Tierhalter: Der Hund beisst das Kind des Nachbarn.
Nennen Sie die vier Elemente der Verschuldenshaftung.
Schaden
Der Geschädigte hat einen finanziellen Schaden.
Verschulden
Dem Schädiger ist ein Verschulden bei der Verursachung des Schadens vorzuwerfen.
Widerrechtlichkeit
Die schädigende Handlung ist widerrechtlich.
Adäquater Kausalzusammenhang
Die schädigende Handlung muss geeignet sein, den erlittenen Schaden verursacht zu haben. Das Verhältnis zwischen dem Schaden und der schädigenden Handlung besteht = Kausalität.
Erklären Sie das Bonus- Malus-System bei einer Vollkasko- versicherung für ein Auto.
Malus
Bei jedem Schadenereignis, das die Versicherung zu bezah- len hat, steigt die Prämie um einige Stufen.
Bonus
Bei jedem unfallfreien Jahr profitiert der Kunde von einer Prämienreduktion bis zur Mindestgrenze.
Nennen Sie nebst der obligatorischen Fahrzeughaftpflicht- versicherung 5 weitere wichtige Versicherungen für das Auto und den Strassenverkehr.
Teilkasko
z.B. Diebstahl, Feuer- und Elementarereignisse (z.B. Hagel), Glasbruch, Marderschaden, Kollision mit Tieren Vollkasko zusätzlich zu Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug
z.B. Blechschaden bei Kollision mit Gartenzaun
Unfallversicherung
für Fahrgäste ohne eigene Versicherung oder für solche aus dem Ausland
Motorfahrzeug-Assistance
z.B. Pannenhilfe, Unterkunftskosten, Rückreisekosten, etc.
Verkehrsrechtsschutz/Fahrzeugrechtschutz
Nimmt die rechtlichen Interessen des Versicherten bei einem Verkehrsunfall wahr.