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WGBuech 1
WGBuech 1
Set of flashcards Details
Flashcards | 58 |
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Language | Deutsch |
Category | Macro-Economics |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 23.01.2015 / 26.10.2020 |
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KAPITEL 5: MARKETING
Marketing-Mix
Place (Vertrieb)
Der Vertrieb ist die Nahtstelle zwischen Unternehmen und Kundschaft und gestalten den Weg des Angebots vom Produzenten zum Endabnehmer.
- Direkter Absatzweg
- Indirekter Absatzweg
DIREKTER ABSATZWEG
- Der Produzent verkauft seine Leistung selbst oder über eigene Kanäle & wird angewendet bei..:
- Güter mit hohem Erklärungs- und Informationsbedarf
- Güter, die heikel zu transportieren oder rasch verderblich sind
- Güter mit stark regionaler Konzentration
- Güter, die wenig und zudem in zeitlich grossen Abständen verlangt werden
- Persönlicher Verkauf= ursprünglicher Weg von Produzent zu Käufer, ist auch heute noch weit verbreitet, vorallem bei Landwirtschaftsbetrieben ( ab Hof, Bäckereien, Metzgereien). Bei Industriegütern wird häufig ein professioneller Aussendienst eingesetzt (wird sichergestellt, dass Informationen korrekt zum Kunden gelangen)
INDIREKTER ABSATZWEG
- zwischen Produzent und Käufer weitere Vertriebsstufen zwischengeschaltet und wird angewendet bei:...
- einfachem Produkt ohne grossen Erklärungsbedarf
- unkompliziertem Transport
- weit verstreuter Kundschaft
- Indirekter Absatzweg hat verschiedene Formen: der Handel und das Franchising
- Handel= Einzelhandel (Verkauf an Endverbraucher) / Grosshandel (Verkauf an Wiederverkäufer). Handel übernimmt verschiedene Funktionen:
- Überbrückungsfunktion (Transport, Lagerung, Kreditgewährung in Form von Teilzahlungen)
- Sortimentsfunktion (grosse Mengen werden in kleinere Mengen aufgeteilt; ein Produkt wird zsm mit anderen angeboten)
- Dienstleistungsfunktion (Beratung, Informationen, Markterschliessung)
- Franchising= ???
- Lagerbewirtschaftung: Hauptanliegen ist es, dass richtige Leistung zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort eintrifft. Zuverlässigkeit ist abhängig vom Lieferbewirtschaftsgrad.
- Anzahl der vollständig ausgeführten Bestellungen : Anzahl der gesamten Bestellungen x 100
- Viele Unternehmen erreichen 90-95%. 100% wird nicht angestrebt wegen kosten und kaum auf Umsatz auswirken würde
KAPITEL 5: MARKETING
Marketing-Mix
Promotion (Kommunikation) Leute sollen vom Produkt erfahren.
- Werbekonzept
- AIDA-Modell
- (Kommunikationsinstrumente) next card
- (Verkaufsförderung) next card
WERBEKONZEPT setzt sich aus folgenden Komponenten zsm:
- Werbesubjekt: Zielgruppe
- Werbeobjekt: Das zu vermarktende Produkt/Dienstleistung
- Werbeziele: von Marketingzielen abgeleitet und beschreiben Bekanntheitsgrad und/oder Positionierung im Markt
- Werbebotschaft: welche Aussagen und Gefühle die Kommunikation vermitteln soll
- Werbemedien: Mit welchem Medium geworben werden soll, welche Werbemittel(Plakate, Flyer, TV..?)
- Werbeperiode: Zeitraum, Häufigkeit und Frequenz
- Werbeort: Wo soll Werbung erscheinen, welche Orte, bei welchen Zeitungen, Radiosendungen, TV-Anstalten
- Werbebudget: finanzieller Aufwand wird definiert
AIDA-MODELL Kunden 4 Phasen durchlaufen, bevor sie KAufsentscheid fällen
- A: Attention--> Aufmerksamkeit auf Werbeaktion und damit auf Leistung des Unternehmungs lenken, Bsp: Plakat mit originellem Sportler, leuchtenden Farben und prägsamen Slogan fällt Passanten auf.
- I: Interest--> Werbeversprechen weckt das Interesse für Produkt oder Dienstleistung, Bsp: Werbung verspricht sofortige Erfrischung beim Sport
- D: Desire--> Den Wunsch, für Kauf und Leistung erzeugen. Bsp: Deshalb möchte man Getränk probieren und erfahren ob es wirklich so erfrischend ist
- A:Action--> Werbeversprechen löst den Kauf aus. Bsp: Sie geht in den Supermarkt und kauft sich dort Getränkt
KAPITEL 5: MARKETING
Marketing-Mix
Promotion (Kommunikation) Leute sollen vom Produkt erfahren.
- (Werbekonzept)
- (AIDA-Modell)
- Kommunikationsinstrumente
- (Verkaufsförderung)
KOMMUNIKATIONSINSTRUMENTE im Werbekonzept wird festgelegt, mit welchen Mitteln die Informationen und Botschaften an Kunden gelangen sollen
- klassische Mediawerbung
- online Werbung
- Direktmarketing
- Events und Messen
- Verkaufsförderung
- Public Relations (PR)
- Sponsoring
Klassische Mediawerbung
- Kommunikation über gedruckte Medien, über Fernsehen, Kino oder Radio, um gegenüber neuen Medien wie Internet abzugrenzen wird von klassischen Mediawerbung gesprochen, 2 Gruppen:
- Printwerbung: Werbung auf Trägermedium (Plakate, Zeitungen, Zeitschriften, Fahrzeugwerbung)
- elektonische Medien: Fernsehen, Radio, Kino. Einschaltquoten, Sendezeit, Ausstrahlungshäufigkeit und Publikum wichtig, sehr kostenintensiv
- Online-Werbung: Websites, Banner-Werbung, Pop-Up-Werbung, E-Mails, Socail Media, Apps
- Direkt-Marketing: Zielgruppen direkt und einzeln angesprochen: Persönlich adressierte Werbesendungen per Post, unadressierte ", direkte Kontakte Telefon, internet, Fax, sms, mms, persönliche gespräche an Events und Messen
- Events: beim Eventmarketing macht Unternehmen Veranstaltungen (OpenAir, Partys, Sportveranstaltungen) um in zwangsloser Umgebung Produkte und firmenbezogene Kommunikation zu vetreiben. zb. Red Bull Air races. Ziel: Zielgruppe soll an solchen Events Besonderheit und Einzigartigeit des Produkts erleben
- Messen: vielen potenzielle käufern das angebot präsentieren, Fachmessen (Uhrmessen, Schmuckmessen) beschränken sich auf best. Produktegruppe und richten sich an internationale Fachbesucher. Publikumsmessen wie Bea in Bern prääsentieren unterschiedlichsten Austeller ihrere Waren und Dienstleistungen an breites Publikum
KAPITEL 5: MARKETING
Marketing-Mix
Promotion (Kommunikation) Leute sollen vom Produkt erfahren.
- (Werbekonzept)
- (AIDA-Modell)
- (Kommunikationsinstrumente)
- Verkaufsförderung
VERKAUFSFÖRDERUNG zeitlich befristete Massnahme, die Absatz bei Händlern und Konsumierenden mit gezielten Aktionen fördert
- Verkaufsförderung beim Händler: Preisnachlässe, Präsentationsmaterial, Hostessen bzw. Hosts, Schulung der Mitarbeitenden
- Verkaufsförderung beim Endverbraucher: Musterproben, Gutscheine, Aktionen und Sonderangebote, Werbegeschenke, Treuebonussystem, Anrechung Restwert von altem Produkt, Degustationen und Demonstrationen
- Public Relations (PR): Öffentlichkeitsarbeit, dient dem Aufbau und Pflege von Beziehungen mit verschiedenen Anspruchsgruppen, die gesamte unternehmerische Tätigkeit kommuniziert. Ziel: Image eines Unternehmens in Öffentlichkeit zu fördern mit:
- Medienkonferenzen, Vorträgen, Betriebsbesichtigungen, Tag der offenen Tür, Geschäftsbericht, Broschüren, Medienmitteilungen, Pressemappen, Kundenzeitungen
- Sponsoring: spezielle Form der Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmen unterstützt eine Organisation, Personenguppe oder Einzelperson. Vorallem in Bereichen sport, Kultur, Soziales, Wissenschaft und Medien. Gegenleistung des gesponserten= Namen des Sponsors öffentlichkeitswirksam einzubringen, Kleidung, Programmheft, Webiste... genaue Gegen- & Leistungen in Sponsoringvertrag definiert
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
- Was ist eine Sitte?
- Was ist eine Moral?
- Was ist ein Recht?
- Sitte: eine zur Gewohnheit gewordene Verhaltensweise. Bsp: Anstands- und Höflichkeitsregeln. Wenn man Regel verletzt (zb. jeden duzt und nicht siezt), wird er durch Vermeidung oder Benachteiligung bestraft. Er kann aber nicht zum Siezen gezwungen werden. Hilft äusseres Verhalten und nicht innere Haltung, denn es spielt keine Rolle.
- Moral: innere Einstellung entscheidend. Moral enthält immer wertende Komponente: Was ist gut? Was ist gerecht? Handelt zb Frau die ihren todkranken Nachbarn pflegt moralisch? (Liebe/ erwartende Erbschaft?) Kann nicht erzwungen werden
- Recht: Kann mit Zwang durchgesetzt werden und ist verbindlich. Recht kümmert sich nur um äusseres Verhalten. Ob sich jemand aus innerer Überzeugung oder nur aus Angst vor Strafe an Recht hält ist rechtlich nicht von Bedeutung.
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Normenhierarchie
- Verschiedene Rechtsregeln des Zsmlebens sind alle wichtig, haben aber nicht alle den gleichen Stellwert.
- Rechtsordnung eines Staates ist in 3 verschiedene Stufen eingeteilt.
- Verfassung, Gesetz, Verordnung
- Verfassung: oberste Gesetz des Staates. Bildet Grundlage für Erarbeitung der Gesetze, von ihr werden alle Rechtsvorschriften abgeleitet.
- Gesetz: Dienen der näheren Ausführung der einzelnen Verfassungsartikel. Auf Gemeindeebene spricht man von Reglementen.
- Verordnung: enthält Ausführungsbestimmungen zum jeweiligen Gesetz. Es gilt: ohne Gesetz keine Verordnung
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Rechtsquellen
- Geschriebenes Recht
- Gewohnheitsrecht
- Richterrecht
- Geschriebenes Recht: Verfassung, Gesetze, Verordnungen
- Gewohnheitsrecht: ungeschriebenes Recht bzw. Recht das nicht vom Staat erlassen wurde. Entspricht allgemeinen Rechtsüberzeugung, gilt deshalb wie geschriebenes Recht. Hat heute praktisch keine Bedeutung mehr, es wurde durch das geschriebene Recht weitaus verdrängt
- Richterrecht: Wenn Gericht keine Regel im geschriebenen Recht oder Gewohnheitsrecht findet, muss es Lücke schliessen, selbst Regel aufstellen und nach dieser Entscheiden.
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Zwingendes Vorschriften
Dispositive Vorschriften
- Zw.Vor: können nicht abgeändert werden, Vertrag kann nicht per Handschlag irgendwie abgeschlossen werden
- Disp.Vor: man kann mit einer Vereinbarung abweichen. , gilt nur, wenn zb verkäufer nichts anderes vereinbart hat
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Rechtsanwendung in 4 Schritten
1. Sachverhalt analysieren
2. Relevante Regel finden
3. Regel analysieren
4. Regel auf Sachverhalt anwenden und Rechtsfolge bestimmen
1. Was ist passiert? Wer ist beteiligt? Wer macht was geltend? Welche rechtlichen Fragen stellen sich?
2. Welches Rechtsgebiet ist betroffen? In welcher Rechtsvorschrift ist die Frage geregelt?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welches sind die Folgen davon?
4. Sind die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt? Was liegt vor?
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Öffentliches Recht
Privatrecht
- öffentliches Recht: regelt Rechtsbeziehungen der Bürger zum Staat. Im öffentlichen recht ist Staat dem Bürger übergeordnet. zB: in nacht ohne Licht velo fahren: gemäss Gesetzgebung des öffentlichen Rechts Busse von 60.-
- Privatrecht: auch Zivilrecht genannt, regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürger untereinander. Wenn man am nächsten Tag bei Velohändler neues Licht kauft, ist das privatrechtliche Angelegenheit
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Öffentliches Recht: Rechtsgebiet, Fragestellungen, Gesetze
Öffentliches Recht:
- Staatsrecht: Fragestellungen= Wie sind Bund, Kantone und Gemeinden aufgebaut? Welche Aufgaben haben sie? Welche grundlegenden Recht und Pflichten gelten im Staat. Gesetze= Bundesverfassung und Kantonsverfassungen
- Verwaltungsrecht: Fragestellungen= Welche Aufg hat Verwaltung? Was gilt dabei im Verhältnis zw. Staat und Bürgern? Rechtgebiete= Steuerrecht, Baurecht, Bildungsrecht, Strassenverkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht. Gesetze= Steuergesetze, Baugesetze, Volksschulgesetze, Berufsbildungsgesetz, Strassenverkehrsgesetz, Bundesgesetz AHV
- Strafrecht: Fragestellungen= Welches Verhalten ist strafbar? Welche Strafen sind dafür vorgesehen? Gesetze= Strafgesetzbuch
- Verfahrensrecht: Fragestellungen= Wie läuft Strafverfahren ab? Wie führt man einen Zivilprozess? Wie werden Urteile und Geldforderungen vollstreckt? Gesetze= Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung, Schuldbetreibungs-und Konkursgesetz
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
wichtigste privatrechtliche Gesetze:
- ZGB
- OR
Was beinhalten das ZGB und das OR für Gesetze?
ZGB
- Einleitung allgemeine Regeln
- Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht
OR
- Allgemeine Bestimmungen, wie Obligationen entsehen, wie Verträge abgeschlossen werden
- Einzelne Vertragsverhältnisse
- Handelsgesellschaften und Genossenschaft
- Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung
- Wertpapiere
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Rechts-und Handlungsfähigkeit
Natürliche Personen --> rechtsfähig
Rechtsfähig --> handlungsfähig / handlungsunfähig
handlungsfähig --> voll handlungsunfähig (urteilsunfähig) / beschränkt handlungsunfähig (urteilsfähig)
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Rechte
Absolute/ Relative
Absolute Rechte= wirken gegen alle z.B. Eigentumsrechte
Relative Rechte= wirken gegen bestimmte Personen z.B. Vertragsforderungen
KAPITEL 7: GRUNDLAGEN DER RECHTSKUNDE
Verfahrensrecht
Verfahrensarten
- Zivilprozess
- Strafverfahren
- Verwaltungsverfahren
- Zivilprozess= privatrechtliche Streitigkeiten, zb. Kauf/Miet/arbeitsvertrag, Scheidungen, Erbstreitigkeiten. Ablauf: Schlichtungsverfahren, Hauptverfahren, Ev. Berufung, Ev. Beschwerde, Vollstreckung
- Strafverfahren= Straftaten, zb. Tötungsdelikt/ Körperverletzung, Diebstahl, Betrug. Ablauf: Straftat bzw. vermeintliche Straftat, Polizeiliches Ermittlungsverfahren, Untersuchung durch Staatsanwaltschaft, Hauptverfahren, Ev. Berufung, Ev. Beschwerde, Strafvollzug
- Verwaltungsverfahren= Auseinandersetzungen des öffentlichen rechts, die nicht zum Strafrecht gehören, zb. Steuerveranlagungen, Baubewilligungsverfahren oder Verfahren über Leistungen der Sozialversicherungen Ablauf: Für Steuerverfahren : Steuerverwaltung zuständig, für Baubewilligunsgesuch : Baubehörden zuständig. Typischer Ablauf= Verfügung, Einsprache, Beschwerde, je nach dem an Bundesgericht weiterziehen
KAPTIEL 8: OBLIGATION
Öbligation = Verpflichtung
im rechtlichen Sinne Obligation = Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen aus dem eine Partei Recht auf Leistung hat und andere Partei zu dieser Leistung verpflichtet ist.
Wie werden die beiden Parteien genannt?
Was ist ein Schuldverhältnis?
- Partei mit Recht auf Leistung= Gläubiger. Er hat eine Forderung
- Partei mit Verpflichtung zu Leistung= Schuldner. Er hat eine Schuld
- Schuldverhältnis umfasst die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner und kann mehrere Obligationen, also Verpflichtungen beinhalten.
- Mit Kaufvertrag z.B. verpflichtet sich Käufer zur Bezahlung, anderseitz verpflichtet sich Verkäufer, die Sache an Käufer zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu schaffen.
KAPTIEL 8: OBLIGATION
Entstehung Obligation
- durch Vertrag
- von Gesetzes wegen -> durch unerlaubte Handlung/ durch ungerechtfertigte Bereicherung
- mit dem Willen der Parteien: freiwillige Verpflichtung zu Leistung/en, schliessen Vertrag ab und weren durch diesen gebunden. z.B. mit bestellung des ipad ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, und es sind mehrere Obligationen entstanden
- von Gesetzes wegen= ohne Willen: Fügt jemand einem Dritten widerrechtlich Schaden zu, kann er gegen Willen schadenersatzpflichtig werden. Obligation entseht in solchen Fällen von Gesetzes wegen durch sogenannte unerlaubte Handlung.
- von Gesetzes wegen= ohne Willen: Obligationen aus ungerechtfertigter Bereicherung: Bezahlung von versehentlich zweimal.
KAPITEL 8: OBLIGATION
Aus unerlaubter Handlung
- Schaden
- Widerrechtlichkeit
- Kausalzusammenhang
- Verschulden