Werkvertrag
Werkvertrag Repi Orell Füssli OR BT
Werkvertrag Repi Orell Füssli OR BT
Set of flashcards Details
Flashcards | 50 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Primary School |
Created / Updated | 27.03.2015 / 01.03.2024 |
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Was ist ein Werk?
Arbeitserfolg, welcher von Unternehmer beeinflusst werden kann: anfertigen, herstellen, reinigen, ändern, reparieren. Nicht beeinflussbar: Lehr- Prozess- Heilerfolg, somit Aufträge.
BGer neu: körperliches werk, geistiges werk: bewegliche/unbewegliche (körperliche) SacheN,
auch Arbeiten an bereits vorhanderenen Sachen
sogar Druckauftrag, Vermessung Grundstück, Aufstellen Kran, Konzertauffhrung, Haarschneiden, Ortsversetzung eines Hauses, Beleuchtung, Beheizung (mit Arzt/Personentransportvertrag grunds.Auftrag)
Kein Auftrag: Gutachten Arzt, Prothesen, etc.
Nicht: Ratschlag, Fotomodel, Bauleitung, vorgefertigte PC-Software
Entgelt für Werk wenn nichts vereinbart?
Natürliche Vermutung zur stillschweigend vereinbarten Entgeltlichkeit
Unentgeltlichkeit: Auftrag / a.M. Innominatkontrakt, der werkvertragsähnlich
Werkvertrag
vollkommen zweiseitiger Vertrag Schuldvertrag, kein Dauervertrag
Bauwerkvertrag
Totalunternehmer: einheitlich als Werkvertrag bezeichnet, auch wenn Subunternehmer beauftragt
Risiko: Insolvenz TU, Besteller muss dann bei Eintrag Bauhandwerkerpfandrecht doppelt bezahlen, dagegen entweder direkte Entschädigung Handwerker vereinbaren, Verträge direkt mit Handwerkern abschliessen, Schadloshaltungs-Versicherung oder Einzahlung via Sperrkonto.
Generalunternehmer: Errichtung Bauwerk, welches von Drittem projektiert wurde. Werkvertrag, auch wenn GU auf eigenen Namen auf eigene Rechnung durch Sub-Unternehmer handelt.
Teilunternehmer: Verpflichtet sich neben anderen Bauugs zur Errichtung Gesamtbauwerk beizutragen. Selbst. WerkV mit TU oder GU oder Bauherr.
Architektenvertrag
Erstellen Pläne und Protokolle, Ausarbeitung Kostenvorschläge, Gutachten, Baubuchhaltung, Schlussabrehnung sind Werkvertrag
Planung,Erstellen Kostenvoranschlag, Vergebung Bauarbeiten, Bauleitung sind Gesamtvertrag, gemischtes Rechtsverhältnis Werkvertrag/Auftrag
Auf gesamten Vertrag auftragsrechtlicher Widerruf i.S.v. OR 404 anwendbar
Werklieferungsvertrag
UG liefert auch Stoff.
Werkvertrag
Rechtsgewährleistung Kaufrecht (inkl. WKÜ)
Sachgewährleistung Werkvertragsrecht
Abgrenzung Auftrag-Werkvertrag
Bei WerkV best. Arbeitserfolg geschuldet
Auftrag nur sorgfältiges Tätigwerden im Interesse Auftraggeber (=Wirken),
Hinweise: höheres Vertrauensverhältnis Parteien, Suboordination Auftragsnehmer, kann DAuerschuld sein, Vergütung kann nach Zeit Tätigkeit bemessen werden
Auftrag, wenn Richtigkeit Ergebniss nicht objektiv überprüfbar oder Verwirklichung Resultat unkalr
Abgrenzung Arbeitsvertrag-Werkvertrag
ArbV: Tätigwerden, Arb. Nehmer eingegliedert in Arbeitsorganisation. Unternehmer bewirkt geschuldeten Erfolg organisatorisch selbständig.
Abgrenzung Werkvertrag-Kaufvertrag
Verkäufer muss Kaufgegenstand übereignen
Unternehmer muss Werkgegenstand herstellen (serienmässig od. bereits hergestellt od. blosse Lieferung z.B. Strom/Fernwärme)
Kauf m. Montagepflicht: Stofflieferung steht im Vordergrund, Arbeitsleistung untergeordnet
Kauf Künftige Sache: Herstellung aus zu lieferndem Stoff nicht selbständig einklagbar, keine Einwirkung Besteller auf Herstellung, kein Nachbesserungsrecht
Entschädigung für Offertenstellung
Der Aufwand des Unternehmers für Offertenstellung trägt dieser grunds. selbst, auch wenn ihm Ausführung des Werkes nicht übertragen wurde. Werden Projektstudien über herkömmliche Offertengrundlagen verlangt, so ist UG Engschädigung geschuldet.
SIA-Normen
AGB´s, gelten nur wenn von Konsens Parteien erfasst
Form Werkvertrag
Formfreiheit, str. ob bei Grundstückkauf öffentl. Beurkundung notw.
Folgen nicht persönliche Ausführung Unternehmer trotz Verpflichtung
Schadenersatz OR 101/97
Wegweisung Subunternehmers
Vertragsrücktritt OR 107 ff.
Wahlmöglichkeiten Besteller bei Verzug Unternehmer und begonnener Arbeit (OR 107 ff.)
Rücktritt ex tunc oder ex nunc
Rücktritt Besteller bei Verzögerung Unternehmer OR 366: Vss. anderer Artikel?
Mahnung OR 102
Nachfrist OR 107
Unterschied Alieferung Annahme
Ablieferung: Unternehmersicht
Annahme: Bestellersicht
ist nicht Genehmigung, diese muss nachher durch Besteller erfolgen
Mängelhaftung OR 366: Beurteilung Abweichung Werk vom Vertrag
Verkehrsauffassung fehlerhaft
zugesicherte oder vorausgesetzte Eigenschaften fehlen
Abgrenzung Mängelhaftung zu...
Lieferung anderes Werk (Aluid)
unvollendetes Werk
Vss. Mängelrüge
Substantiierung
Grundsatz: unverzüglich
Versteckte Mängel: Nach entdeckung
allmählich auftretende: sobald Bedeutung und Tragweite erkennbar
formfrei, auch stillschweigend
Wahl Mängelrecht durch Besteller nicht erforderlich
Wegbedingung Haftung bei Werkmängel
Im Rahmen OR 100/101 III
Eigenschaften Mängelrechte
Akzessorische Gestaltungsrechte:
Einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung
unwiderruflich, bedingungsfeindlich, unmittelbar wirkend
unabtretbar (Ausnahme: Nachbesserungsrecht )
Nach erklärter Wandelung/Minderung abtretbar
Bestimmung Minderwert bei Minderung
objektiv aufgrund Verkehrswert
Kann nicht höher sein als Kosten für Mangelbeseitigung
Relative Berechnungsmethode: geschätzter Wert mängelfreies Werk/Wert mangelhaftes Werk
Vermutungen: Minderwert=Verbesserungskosten
vereinbarter Preise=objektiver Wert mängelfreie Sache
Wann kann keine Berufung Unternehmer auf übermässige Kosten für Nachbesserung erfolgen?
Wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften des Werkes
Ansonsten Abwägung Kosten Unternehmer / Nutzen Besteller
Unternehmer ist nicht berechtigt, Nachbesserung zu verlangen
Unternehmer kann auch neues Werk erstellen, Besteller kann Leistung Vergütung i.S.v. OR 82 zurückbehalten
Ablauf Nachbesserung (insbes. Fristen)
1. Nachbesserungsfrist OR 366
2. Verzug OR 102 II: Nachfrist ausser in Fällen von OR 108
3. BGer: Ersatzvornahme: Beseitigung Mängel auf Kosten UG ohne richterliche Ermächtigung selbst/durch Dritten (analog OR 366)
a.M.: OR 107: =Wahlrechte von OR 368
4. Wenn Nachbesserung wieder Mangelhaft: Erneut OR 368/Nachbesserung OR 366 und SE
Mangelfolgeschaden
Beurteilung nach OR 97 ff. / 42 ff.
UG muss sich vom Verschulden exkulpieren (=jede Abweichung vom fachmännsichen Vorgehen)
Mangel und: Schadenersatz, OR 107, OR 41ff./OR 20/119, Grundlagenirrtum?
OR 97/107ff. (ausser Verzug NAchbesserungspflicht)/20/119/Grundlagenirrtum ausgeschlossen
Anspruchskonkurrenz zu ausservertraglichem Schadenersatzanspruch OR 41 ff.
Unterscheide: positive Vertragsverletzung OR 97/Verzug ERfüllung 107-109/Unmöglichkeit Erfüllung
Verhältnis Mängelverjährung OR 371 und deliktische Ansprüche OR 60 ff., die mit Gewährleistung konkurrieren?
h.L. Verjährung nach OR 60 ff.
Rechtsfolge Verjährung Mängelrechte, Abänderungsmöglichkeiten?
Beschränkung Klagbarkeit
Verkürzung zulässig, solange Rechtsverfolgung nicht unbillig erschwert
Verlängerung auf höchstens 10 Jahre zulässig
Annahmeverzug Besteller WErk
OR 91
Auswirkungen Ablieferung mangelhaftes Werk auf Werklohnzahlungspflicht Besteller (OR 372)
Fälligkeit
Nachbesserungsrecht, Einrede nicht erfüllter Vertrag (Verweigerung/Minderung Bezahlung
Lehre: Zurückbehalung Vergütung nach OR 82
Möglichkeiten Sicherung Werklohn UG
Dingliches Retentionsrecht ZGB 895
Bauhandwerkerpfandrecht ZGB 837
Verhältnis OR 373 / Grundlagenirrtum
OR 373 Sonderregel, Berufung auf Grundlagenirrtum nicht möglich
Wann Überschreitung Kostenvoranschlag unverhältnismässig?
Faustregel 10%
Wirkung Kostenüberschreitung UG OR 375
Mobilien: Rücktritt vom Vertrag (OR 375 I) ex tunc (a.M. ex nunc)
Verschulden UG: Schadenersatz (neg. Interesse) aus CIC
Herabsetzung Werklohn um Hälfte Betrag, der Kostenüberschreitung von 10% übersteigt
OR 375 II analog auf bewegliche Sachen anwendbar, wen Bstller oder Dritter ET
OR 377(jederzeitiger Rücktritt Besteller) dispositiv
str., BGer offen gelassen
rechtsaufhebendes Gestaltungsrecht
ex nunc, "Kündigung"
UG Anspruch auf SE (pos. Interesse, max. Werklohn)
Additionsmethode: sämtl. Aufwendungen sowie Addition Bruttogewinn
Abzugsmethode Abzug Einsparungen und anderweitig erzielter/versäumter Gewinn
Neben Herstellungspflicht nicht gesetzlich erwähnte Pflicht des Unnternehmers
Ablieferungspflicht
Werkvertrag auf Dauer möglich?
Dauerwerkvertrag als Innominatkontrakt möglich, sofern kein Dauerschuldverhältnis.
Unternehmer
Wird selbständig tätig, nicht in Stellung abghängiger Arbeitnehmer
Wie beurteilen, ob Werkvertrag vorliegt?
Vereinbarter Vertragsinhalt durch Auslegung; rechtliche Qualifikation v.A.w. durch Richter, bleibt Parteiwillen entzogen.
Möglich, dass bestimmte Regeln anderen Vertragstyps zur Anwendung kommen oder umgekehrt (OR19, z.B. Auflösungsregel vom Auftrag OR 404 oder Mängelhaftung Kaufvertrag nach OR 367 ff.)
BGer neuerdings: körperliches oder unkörperliches Werk möglich
Was wenn für WerkV nur Entgeltlichkeit fehlt?
WErkvertragsähnlicher Innominatkontrakt