Werbewirtschaft 1 - eidg. Prüfung Kommunikationsplaner
Werbewirtschaft Teil 1
Werbewirtschaft Teil 1
Kartei Details
Karten | 68 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.02.2014 / 06.01.2019 |
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Braucht es eine Bewilligung für das Aufstellen von Plakatstellen?
Grundsätzlich muss eine solche Bewilligung bei der Gemeinde eingeholt werden. Wird das Plakat auf privatem Grund aufgestellt, können Gründe des Landschaftsschutzes, der Verkehrssicherheit und der Baupolizei zum Einschreiten der Gemeinde führen.
Werbegewinnspiele sind beliebte Werbemassnahmen. Unter welchen Voraussetzungen sind sie erlaubt?
Werbegewinnspiele sind verboten, wenn sie kumulativ folgende vier Tatbestandsmerkmale enthalten:
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Zwang zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes (Kaufzwang) oder Leistung eines vermögensrechtlichen Einsatzes als Teilnahmevoraussetzung.
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Gewährung eines vermögensrechtlichen Vorteils als Gewinn (Inaussichtstellen eines Gewinnes).
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Zufällige Ermittlung der Gewinner (Zufall entscheidet und nicht die Geschicklichkeit).
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Planmässigkeit des Spieles, indem der Veranstalter nur eine beschränkte Gewinnsumme bereitstellt und selbst kein Risiko trägt.
Kann eines dieser vier Tatbestandsmerkmale eliminiert werden, so liegt ein zulässiges Werbegewinnspiel vor. Besteht beispielsweise kein Kaufzwang, ist das Werbegewinnspiel zulässig.
Dürfen bei einem Gewinnspiel Spirituosen als Gewinne in Aussicht gestellt werden?
Nein, gemäss Alkoholgesetz sind Werbegewinnspiele verboten, bei denen gebrannte Wasser als Werbeobjekt oder Preis dienen oder ihr Erwerb Teilnahmevoraussetzung ist.
Ist es Ausstellern an der MUBA untersagt, an ihren Ständen Werbegewinnspiele durchzuführen?
Zwar stellt der Eintritt in die MUBA eine Einsatzleistung dar, doch ist diese für die Spielteilnahme nicht adäquat kausal, d.h. der Besuch der MUBA erfolgt nicht wegen der Spielteilnahme.
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Welche Stelle ist für die Kontrolle der Heilmittelwerbung zuständig?
Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic).
Was ist bei Werbung mit Heilmitteln zu beachten?
Das Heilmittelgesetz (Art. 31 bis 33 HMG) und die Arzneimittel-Werbeverordnung (AWW). Daneben sind für die Erzeugnisse aus dem Grenzbereich Heilmittel/Lebensmittel (u. a. Vitaminpräparate) die Vorschriften des Lebensmittelrechts zu beachten. Für quasi-medizinische Produkte hat die Schweizerische Lauterkeitskommission aus der Sicht des UWG Grundsätze aufgestellt (LK 2.4 und 5.7).
Was macht ein Erzeugnis zum Heilmittel?
Entweder seine Indikation oder die Heilanpreisung (z.B. eine gewöhnliche Salzlösung als Mittel gegen die Krebsbekämpfung).
Dürfen Banknoten zu Werbezwecken eingesetzt werden?
Ja, sofern keine Fälschungsabsicht besteht bzw. keine Verwechslungsgefahr mit echten Banknoten geschaffen wird. Vgl. Merkblatt der Schweizerischen Nationalbank.
Dürfen Werbetexte unbesehen übernommen und kopiert werden?
Naheliegende Werbetexte wie Gebrauchsanweisungen etc. geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz. Ihre Übernahme kann aber lauterkeitsrechtlich verpönt sein. Auch kann ihre Nutzung im Voraus fixiert und damit (obgleich urheberrechtlich nicht schützbar) eingeschränkt sein, z. B. in einem Beratervertrag (Rückfallsrecht nach Auflösung des Vertrags).
Dürfen Sie kommerzielle Kommunikation mit Bildern von Personen betreiben, ohne diese zu fragen?
Soweit die abgebildete Person erkennbar ist, muss ausnahmslos ihre Einwilligung eingeholt werden, um allfällige persönlichkeitsrechtliche Ansprüche der betroffenen Person zu vermeiden (Art. 28 ZGB, Schutz der Persönlichkeit). Dies gilt vor allem und gerade auch für Politiker, Sportler und Künstler (nicht zu verwechseln mit der sog. Öffentlichkeitssphäre, die nur bei der redaktionellen Berichterstattung/Information eine Rolle spielt!).
Neben dem Persönlichkeitsrecht ist auch das Urheberrecht am Bild zu beachten und gegenüber dem Fotografen (und zwar zu kommerziellen Zwecken) abzugelten.
Dürfen Sie kommerzielle Kommunikation mit Bildern von Personen betreiben, ohne diese zu fragen?
Soweit die abgebildete Person erkennbar ist, muss ausnahmslos ihre Einwilligung eingeholt werden, um allfällige persönlichkeitsrechtliche Ansprüche der betroffenen Person zu vermeiden (Art. 28 ZGB, Schutz der Persönlichkeit). Dies gilt vor allem und gerade auch für Politiker, Sportler und Künstler (nicht zu verwechseln mit der sog. Öffentlichkeitssphäre, die nur bei der redaktionellen Berichterstattung/Information eine Rolle spielt!).
Neben dem Persönlichkeitsrecht ist auch das Urheberrecht am Bild zu beachten und gegenüber dem Fotografen (und zwar zu kommerziellen Zwecken) abzugelten.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Werbebotschaft mit einer bestimmten Musik vertonen wollen?
Sie wenden sich an die SUISA, die mit der kollektiven Verwertung der Musik beauftragt ist und Ihnen die geschuldete Gebühr (gemäss Tarif) in Rechnung stellt.
Wie können Sie Werbefiguren, Signete, Waren- und Verpackungsformen zusätzlich schützen?
Durch Hinterlegung als Muster oder Modell, aber auch als Marke gemäss den einschlägigen Vorschriften.
Stellt das Inserat eine verbindliche Offerte dar?
Nein, laut Art. 7 Abs. 2 OR ist sinngemäss das Inserat kein Antrag.
Wie bestimmt sich die Haftung des Beraters in der kommerziellen Kommunikation?
Es besteht auftragsrechtliche Sorgfaltshaftung. In Bezug auf die für die Realisation, Produktion und Streuung beigezogenen Dritten trifft den Berater die Pflicht zur gehörigen Auswahl und Instruktion. Unter diesen Einschränkungen haftet der Berater gegenüber den Dritten weder für die Bonität des Auftraggebers noch für diesem gegenüber für die Mängel des Werkes.
Wem gehört in einem Beratervertrag im Bereich der kommerziellen Kommunikation das geistige, wem das sachenrechtliche Eigentum?
Ohne Absprache verbleibt das geistige Eigentum beim Berater, soweit er seinerseits für das von ihm bloss veranlasste und nicht selbst geschaffene geistige Eigentum die Rechte erworben hat.
Üblicherweise verbleibt die Nutzung während der Dauer des Beratungsvertrages beim Auftraggeber. Dagegen steht das sachenrechtliche Eigentum an den Kommunikationsmitteln dem Auftraggeber zu.
Die BSW- und ASW-Arbeitsgrundsätze sehen vor, dass ein Beratervertrag nur auf Jahresende unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Ist diese Vorschrift kon- form mit dem Auftragsrecht?
Nein. Gemäss Art. 404 OR muss der Auftrag zwingend jederzeit auflösbar sein.
Immerhin kann die Formulierung für die Berechnung der Unzeit hilfreich sein, da die unzeitige Auflösung schadenersatzpflichtig macht.
Was ist der Unterschied zwischen der Übertragung der Urheberrechte und der Überlassung der Nutzung daran?
Bei der Übertragung der Urheberrechte wird der Erwerber Eigentümer der Verwendungsrechte und kann darüber – unter Berücksichtigung der Urheberpersönlichkeitsrechte – frei verfügen.
Bei der Überlassung bzw. Einräumung von Verwendungsrechten (Lizenzen) darf der Berechtigte die Verwendungsrechte nur im vertraglichen Rahmen nutzen. Er ist lediglich Berechtigter, nicht aber Eigentümer.
In Insertionsbedingungen findet sich die Bestimmung, wonach eine Gewährspflicht nur insoweit übernommen wird, als Inserate mit sinnstörenden Fehlern unentgeltlich ein weiteres Mal publiziert werden. Ist diese Einschränkung zulässig?
Ja, soweit sie nicht gegen Art. 100 OR verstösst, also der Fehler nicht auf ein grobes Verschulden des Verlegers zurückzuführen ist. Bei grobem Verschulden trifft den Verleger die volle Sachgewähr mit ihren Folgen.
Was ist ein Sponsorenvertrag?
Mit dem Sponsorvertrag verpflichtet sich der Sponsor, dem Sponsornehmer Leistungen in Form von finanziellen Beiträgen, Sachmitteln oder Dienstleistungen zu erbringen, während der Sponsornehmer eine Tätigkeit entfaltet und dem Sponsor Rechte an Persönlichkeiten und an immateriellen Gütern, zum Zweck der Steigerung seines Bekanntheitsgrades und seiner Imageprofilierung, überlässt.
Nennen Sie aus dem Bereich der kommerziellen Kommunikation einen Vertragstyp, der schwergewichtig vom Auftragsrecht regiert wird. > 2 nennen
Beispiele:
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Beratungsvertrag
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Forschungsverträge
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Texterverträge
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Gestaltungsverträge
Nennen Sie aus dem Bereich der kommerziellen Kommunikation einen Vertragstyp, der schwergewichtig vom Werkvertragsrecht beherrscht wird. > 2 nennen
Beispiele:
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Druckvertrag
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Insertionsvertrag
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Produktionsverträge (Filme, Spots, Tonbildschauen, Videos, Messebau)
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Publikation von PR-Beiträgen
Welches sind die Voraussetzungen für das Recht auf Gegendarstellung?
a) Tatsachendarstellung
b) Publikation in periodischen Medien
c) Betroffenheit in der Persönlichkeit
d) Unmittelbarkeit der Betroffenheit.
Bedarf es zur Publikation eines Fotos in der Presse der Einwilligung des Abgebildeten?
Anders als in der kommerziellen Kommunikation ist eine Einwilligung nicht erforderlich, soweit die Aufnahme dem Öffentlichkeitsbereich zuzurechnen ist. Darunter fällt insbesondere das Verhalten in der Öffentlichkeit.
Politiker, Künstler und Sportler haben einen grösseren Öffentlichkeits- bereich als normale Bürger und ihre Privatsphäre ist folglich eingeschränkter.
Welche Bereiche des Persönlichkeitsschutzes sind aus medienpolitischer Hinsicht von besonderer Bedeutung? > 5
a) Recht am eigenen Bild
b) Recht an der eigenenStimme
c) Recht am eigenen Namen
d) Recht auf Geheim- und Privatsphäre
e) Recht auf Ehre
Welches sind die Rechtsgrundlagen des Presserechtes?
a) Art. 17 Bundesverfassung (Medienfreiheit)
b) Persönlichkeitsschutz
c) Gegendarstellungsrecht
d) Ehrverletzungstatbestände
e) Quellenschutz
f) Impressumspflicht
Welches sind die Rechtsgrundlagen von Radio und Fernsehen?
a) Art. 93 Bundesverfassung
b) Radio- und Fernsehgesetz
c) Radio- und Fernsehverordnung
d) Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen
In welche Bereiche lässt sich das Medienrecht unterteilen?
a) Recht der elektronischen Medien
b) Presserecht
c) Filmrecht