VWL III - Kapitel 3
Integration und internationale Organisationen HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Hess Silva
Integration und internationale Organisationen HTW Berlin, BWL(B) 4. Semester, Hess Silva
Set of flashcards Details
Flashcards | 37 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 28.03.2016 / 03.04.2020 |
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Probleme einer weltweiten Wirtschaftsordnung
- die Unterschiede der Länder sind weltweit zu groß in Bezug auf auf wirtschaftspolitische Zielvorstellungen und wirtschaftliche Leistungskraft
-> keine Integrierung in ein einheitliches umfassendes Wirtschaftssystem möglich
- selbst weltweit operierende Organisationen wie die WTO oder der IMF könne sich nur einzelnen Aufgabenbereichen widmen
Autarkie vs. weltweiter Wirtschaftsordnung
- Autarkie wurde in der Vergangenheit als Allheilittel gegen die Gefahren des Auslands propagiert und begrenzt praktiziert (China unter Mao Tse Tung bzw. Mao Zedong, Albanien unter Enver Hoxha, Korea unter Kim Il-sung/Kim Jong-Il/Kim Jong-un, Deutschland unter Hitler
- Unabhängigkeit Deutschlands wurde auf Grund der britischen Seeblockade Deutschlands währen des ersten Weltkrieg für Hitler zu einer Grundsäule seiner Politik
-> durch Autarkie sollte hoher Lebensstandard, sozialer Ausgleich und militärische Schlagkraft erreicht werden
-> konsequente Umsetzung der Autarkie ab 1936 mit dem zweiten Vierjahresplan (Substitution der Produkte, die nicht in Deutschland hergestellt werden konnten, z.B. Kaffee durch Muckefuck, Benzin durch Hydriebenzin, Kautschuk durch Buna (synthetisch) und Baumwolle durch Viskose + Beschaffung einiger Produkte durch Tauschgeschäfte mit dem Ausland)
-> Vorgaben des Vierjahresplans wurden während der Nazudiktatur niemals erfüllt
-> Naziregierung versuchte ab 1939 Mängel in der Wirtschaft durch Eroberung anderer Länder zu überwinden
=> Fazit: Weltwirtschaftsssystem unzulänglich, Autarkie ineffizient -> wirtschaftliche Integration regionaler Bereiche sinnvoll
Integrationsprozess einer weltweiten Wirtschaftsordnung
- seit Ende des zweiten Weltkriegs anhaltende Entfaltung der internationalen Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen Zusammenschlüsse selbständiger Staaten zu wirtschaftlichen Integrationsräumen
-> wirtschaftliche Integration ist zunächst eine Vereinbarung selbständig bleibender Staaten zur Überwindung von Schranken zur internationalen Arbeitsteilung -> Abbau von Handelshemmnissen und Harmonisierung von Bereichen der Politik
-> es können Ansätze der funktionellen oder der institutuionellen Integration angewandt werden
- Ziel der internationalen wirtschaftlichen Integration: Überwindung der durch Protektionismus entstandenen Beschränkungen der internationalen Arbeitsteilung + Förderung der internationalen Arbeitsteilung innerhalb des Integrationsprozesses um die Wohlfahrt beteiligter Staaten zu erhöhen
-> meist Vorstufe einer politischen Integration
funktionelle Integrationsprozes
- Harmoniserung über den Markt als Folge des Wettbewerbsprozesses
-> als Ergebnis des Wettbewerbs der Leistung, der Produktivität, des Standortes, des Wirtschaftssystems, der Normen und Regeln
-> dadurch auch Bezeichnung als ex-post Harmonisierung
institutioneller Integratinsprozess
- Harmonisierung der politischen Felder bevor der wettbewerbliche Anpassungsprozess wirkt
-> Bezeichnung auch als ex-ante Harmonisierung
Formen und Stufen der regionalen Wirtschaftsintegration
- Präferenzzone
- Freihandelszone
- Zollunion
- gemeinsamer Markt
- Binnenmarkt
- Wirtschaftsunion
- Währungsunion
- völlige Integration
Präferenzzone
- in einer Präferenzzone findet ein Zollabbau für bestimmte oder alle Produktgruppen für bestimmte Länder statt und Handelspartner räumen sich gegenseitig Vergünstigungen ein, aber es gibt keine gemeinsamen Außenzölle
- ist die schwächste Form der Wirtschaftsintegration
- ist keine Freihandelszone
Freihandelszone
- in einer Freihandelszone herrscht Zollfreiheit, sind alle Zölle und sonstigen Handelshemmnisse zwischen beteiligten Ländern abgeschafft, aber es gibt keine gemeinsamen Außenzölle
-> wesentliches Merkmal = Abbau menegnmäßiger Beschränkungen im Handel zwischen Mitgliedsländern -> freier Warenverkehr
- auf Grund der nicht einheitlichen Außenzölle, können einzelne Mitgliedsländer protektionistische Maßnahmen gegenüber Nichtmitglieder ergreifen -> diese können aber die unterschiedlichen Außenhandelszölle innerhalb der Freihandelszone strategisch nutzen, indem sie ihre Ware durch das Land mit dem niedrigsten Zolltarif einführen und dann innerhalb der Freihandelszone weiterleiten -> dies kann durch Ursprungszertifikate verhindert werden, ist aber mit viel bürokratischem Aufwand verbunden
- auch problematisch ist, wenn ein Land in mehreren Freihandelszonen Mitglied ist und innerhalb einer Freihandelszone Handel mit aus einer anderen Freihandelszone stammenden Waren Handel betreibt
Zollunion
- in einer Zollunion gibt es Außenzölle, aber keine Binnenzölle -> Erweiterung der Freihandelszone um einheitliche Außenzölle gegenüber Dittstaaten
-> Außenzolleinnahmen werden gemäß einem vereinbarten Schlüssel auf die Mitglieder verteilt
-> nach den Regeln der WTO dürfen die Außenzölle nicht höher als die bisherigen durchschnittlichen Außenzölle der Mitgliedsländer sein
-> zu einer Zollunion gehört auch der Abbau anderer Handelshemmnisse wie Kontingente
mögliche Wohlfahrtseffekte einer Zollunion
- handelsschaffende oder handelsumlenke Effekte
-> allgemein sind die Wohlfahrtseffekte der handelsschaffenden Effekte umso stärker, je höher die Zölle der Mitgliedsländern von der Bildung der Zollunion waren , je mehr Mitglieder die Zollunion hat und je größer die Kostenunterschiede zwischen den Mitgliedsländern sind
-> allgemein sind die Wohlfahrtseffekte der handelsumlenkenden Effekte umso stärker, je niedriger der Außenzoll der Union ist (Reduzierung der handelsumlenkenden Effekte), je ähnlicher die Verbrauchsstrukturen der Mitgliedsländer sind (Förderung des intrasektoralen Handels) und je niedriger die Handelskosten zwischen den Mitgliedsländern sind (Förderung des intrasektoralen Handels)
- die positiven Wohlfahrtseffekte sind umso geringer, je kleiner die handelsschaffende Wirkung ist, je unterschiedlicher die Länder entwickelt sind, je ähnlicher ihre Angebotspalette ist und je wneiger Handel sie untereinander betreiben
-> i.d.R. bei Entwicklungsländern
- positive Wohlfahrtseffekte für Mitglieder, wenn Arbeitsteilung und Spezialisierung derart voran getrieben wird, dass die Produktion sich an den relativen Preisvorteilen orientiert ->positive Effekt tritt nur dann auf, wenn handelsschaffende Effekte die handelsumlenkenden Effekte überkompensieren
- wenn Exporte der Dritländer auf Grund der Zollunion sinken, sind sie negativ betroffen
mögliche dynamische Effekte einer Zollunion
- Abbau der Handelsbeschränkungen bewirkt eine Reduktion der Informations- und Transaktionskosten
- Abbau der Handelsbeschränkungen bewirkt eine Spezialisierung der Unternehmen auf die Produkte, bei denen sie auch ohne Zollschutz einen relativen Kosten- und Preisvorteil haben -> effektivere Ressourcenallokation
- der größere Absatzmarkt und die Spezialisierung auf Produkte mit relativem Preisvorteil bewirken steigende Skalenerträge und Reduktion der Stückkosten
- eine effektivere Faktormobilität führt zu einer effizienteren Ressourcenallokation
- handelsschaffende Effekte können dazu führen, dass eine Intensivierung des Handels bestimmter Güter innerhalb der Zollunion die Nachfrage aus Drittländern reduziert -> Weltmarktpreis dieser Güter fällt und somit auch die ToT
- Abbau der Handelsbeschränkungen führt zu einem Verschwinden der durch Zölle geschützte Monolpolmächte einiger Unternehmen -> offener Wettbewerb mit Unternehmen aus anderen Mitgliedsländern -> Preissenkung innerhalb der Zollunion -> steigende Produktivität -> Anziehen von Unternehmen aus Drittländern zur Tätigung von Direktinvestitionen
- erhöhter Wettbewerb und die Vergrößerung des Marktes erhöht die Produktauswahlmöglichkeit der Nachfrager -> gedämpfte Preise
- sinkende Stückkosten und intensiverer Wettbewerb dämpfen die Preise innerhalb der Zollunion -> führen aber auch zu einem tendenziellen WIrtschaftswachstumsprozess -> steigendes Einkommen -> steigende Nachfrage, somit aber auch Importerhöhung (negativer Effekt der Zollunion auf Drittländer wird gedämpft)
- bei Benachteiligung Drittländer durch Zollunion, streben diese Direktinvestition in Zollunion an -> fördert Wettbewerb -> möglich, dass ein effizienterer Anbierter aus einem Drittland nicht durch den handelsumlenkenden Effekt aus der Zollunion verdrängt wird
- durch wirtschaftliche Integration werden auch politische Zusammenarbeiten angestrebt -> führen wiederum zu einer höheren wirtschaftlichen Integration
gemeinsamer Markt
-> setzt sowohl Freihandel als auch freie Faktormobilität voraus -> Abbau institutioneller Hemmnisse (im Gegensatz zur Zollunion)
- Charakterisierung eines gemeinsamen Marktes durch 4 Freiheiten:
-> freier Gütertausch unter Mitgliedern
-> uneingeschränkter Kapitalverkehr
-> völlige Freizügigkeit der Arbeitskräfte
-> Niederlassungsfreiheit für Unternehmen
- müsste konequenterweise um einen gemeinsamen wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmen erweitert werden, in dem Wettbewerbsordnung, Faktorbewegungen und die Steuer- und Abgabepolitik harmonisiert sind
Binnenmarkt
= gemeinsamer Markt ohne Grenzkontrollen mit völliger Freizügigkeit nicht nur für erwerbstätige und mit einer gewissen Einheitlichkeitkeit der Produktionsbedingungen
-> Erfüllung der 4 Freiheiten:
• freier Warenverkehr (Verbot der Gewährung staatlicher Beihilfen und einer steuerlichen Schlechterstellung für Importwaren und einer steuerlichen Ausfuhrbegünstigung)
•freier Personenverker
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- Niederlassungsrecht der selbständigen Gewerbetreibenden, der Freiberufler und der Gesellschaften
- Freizügigkeit der nicht berufstätigen Personen wie Touristen, Studenten und Rentner
• freier Dienstleistungsverkehr (aktive Dienstleistungsfreiheit = Leistungserbringer begibt sich vorübergehend in den Staat des Leistungsempfängers, passive Dienstleistungsfreiheit = Leistungsempfänger begibt sich in das Land des Leistungserbringers)
• freier Kapitalverkehr (sowohl Sach- als auch Geldkapital)
Wirtschaftsunion
= gemeinsamer Markt, die um eine Korrdinierung und Harmonisierung/Vereinheitlichung der Wirtschaftspolitik erweitert wird (insbesondere der Stabilitäts-, Wettbewerbs-, Wachstums- und z.T. auch Vetelungspolitik); kann auch integrierte Institutionen wie gemeinsame Behörden haben
-> erklärtes Ziel = Schaffung gleicher Lebensbedingungen in den Mitgliedsländern (nicht zu verwechseln mit gleichem Einkommen!)
Währungsunion
- Mermale:
-> unwiderruflich feste WK in Verbindung mit uneingeschränkter und irreversibler Konvertibilität der Währungen
-> völlige Freiheit des Kapitalverkehrs
- Steigerung der Währungsunion wäre die Einführung einer Einheitswährung
Wirkungen der regionalen Wirtschaftsintegration
- beenflusst nicht nur Mitgliedsstaaen, sondern auch Drittstaaten
-> allgemeine Ziele: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittstaaten und Intensivierung des Gütertauschs innerhalb der Gemeinschaft um Spezialisierungsvorteile zu erzielen -> Erhöhung der Wohlfahrt des eigenen Landes und der Gemeinschaft
-> Vorteile einer Integration:
- Kostenvorteile durch Spezialisierung
- zunehmende Ausschöpfung der Größenersparnisse der Produktion durch höhere Skalenerträge
- Belebung des Wettbewerbs
Aufschießungseffekt der regionalen Wirtschaftsintegration
= Handelsschaffung
-> es ensteht zusätzlicher Handel, wenn die regionale Integration die Importe und Exporte der Mitgliedsländer erhöht
-> der zunehmende Freihandel bewirkt eine Verlagerung der Produktion von Standorten mit höheren Realkosten zu Standorten mit niedrigeren Realkosten
-> 2 Prozesse entstehen:
- durch Wegfall der Zölle werden die in den Mitgliedsstaaten abgesetzten Güter der anderen Mitgliedsstaaten billiger -> poitive Produktions- und Konsumeffekte innerhalb des Integrationsraum
- Ausweitung des Handels eröffnet den beteiligten Ländern eine bessere Nutzung der Vorteile der internationalen Arbeitsteilung und Spezialisierung - höhrere Produktivität und Produktion
- Aufschließungseffekte sind bei einem intraindustriellen Tausch, bei dem sich die Sortimente der Inegrationspartner überschneiden, groß
- Aufschließungseffekte sind bei einem interindustriellen Tausch klein
Abschließungseffekt der regionalen Wirtschaftsintegration
= Handelsablenkung
-> kann dazu führen, dass Nichtmitgliedsländer Märkte verlieren, die sie zuvor beliefert haben
-> da Freihandel nur innerhalb einer begrenzten Region existiert, ergibt sich meist eine verstärkte Abschottung gegenüber dem Rest der Welt -> bewirkt eine Standortverlagerung der Produktion von Standorten niedrigerer Realkosten außerhalb der Region zu Standorten höherer Realkosten im Integrationsraum
-> nicht effiziente Produktion und somit Wohlfahrtsverluste, sowohl für Integrationsraum als auch für Drittländer
-> es muss abgewägt werden, welche Effekte überwiegen
Probleme der regionalen Wirtschaftsintegration
- bei einer regional bgrenzten Inetgration können v.a. folgende Probleme auftreten:
-> häufig ungleiche Verteilung der Wohlfahrtsgewinne und somit der Entwicklungschancen innerhalb des Integrationsraums
-> dadurch meist heftige Auseinandersetzungen im Bereich der Verteilungspolitik und der Wirtschaftsförderung
-> Verursachung erheblicher Anpassungskosten möglich ( v.a. Verlust von Humankapital durch Arbeitslosigkeit oder Wertverlust von Qualifikationen, Verlust von Finanz- und Realkapital bei der Produktionsstilllegung und Verlust von Regelungskompetenzen für nationale Bürokratien
- im Rahmen der Konvergenz teilweiser oder völliger Verzicht auf eine eigenständige nationale Wirtschaftspolitik (Umweltschutznormen, Inflationsraten, Arbeitnehmerschutzvorschriften) -> Schaffung gemeinsamer Institutionen
Gegenstand der EU
= Staatenverbund aus z.Z. 28 Staaten
-> hat sich im Zuge des europäischen Integrationsprozesses herausgebildet
-> umfasst Bevölerung von mehr als 1/2 Mrd. Einwohnern
-> bildet den weltweit größten gemeinsamen Markt (gemessen am BIP)
-> ist ein politisches Projekt mit der Aufgabe eine immer engere Union der Völer Europas zu schaffen, in der Entscheidungen möglichst offen und bürgernah getroffen werden sollen
- beruht auf dem EU-Vetrag (1993) ergänzt bzw. geändert durch den Vetrag von Nizza (2001) und das Lissabonner Abkommen (2009)
- Anlässe zur Gründung:
-> Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren zur Unmöglichmachung eines Krieges zwischen früheren Gegnern
-> politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung zur Vermeidung kriegerischer Aueinandersetzungen
-> sicherheitspolitische Erwägungen zum engeren Zusammenschluss der westeuropäischen Staaten im Kalten Krieg
-> Einbindung der BRD in das westeuropäische Staatengefüge
- gemeinsame Werte:
-> Achtung der Menschenwürde
-> Demokratie
-> Gleichheit
-> Rechtsstaatlichkeit
-> Wahrung der Menschenrechte
Ziele der EU
- eine über die wirtschaftliche Integration hinaus gehende politische Union
- Förderung des Friedens, der Werte und des Wohlergehens der Mitgliedsstaaten
- Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen
- Errichtung eines Binnenmarktes auf der Basis eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und der Preisstabilität
- Aufbau einer im hohen Maße wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft mit hoher Beschäftigung und sozialem Fortschritt
- Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, Diskreminierung und Ungleichheit
- Umweltschutz und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
- Förderung der Solidarität der Mitgliedsstaaten
- Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und Schutz des kulturellen Erbes
- Errichtung einer Währungsunion (€)
- Schutz und Förderung der Werte und Interessen in Beziehungen zu Drittländern
Geschichtliche Entwicklung
- 1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Belgien, BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande)
- 1958 Eurpäische Wirtschaftsgemeinschaft und Eurpäische Atomgemeinschaft (selbe Länder)
- 1967 Fusion dieser drei Institutionen zur Europäischen Gemeinschaft
-> Ziele: zollfreier Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, schreittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik
- 1973 Beitritt Dänemark, Irland und UK
- 1981 Beitritt Griechenland
- 1986 Beitritt Spanien und Portugal
- 1992 Vertrag über die EU
- 1995 Beitritt Finnland, Österreich und Schweden
- 1999 Einführung des € für bargeldlose Transaktionen in 11 Mitgliedstaaten
- 2001 Einfühung € in Griechenland
- 2004 Beitritt Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern
- 2007 Beitritt Bulgarien und Rumänien + Einführung € in Slowenien
- 2008 Einführung € in Malta und Zypern
- 2009 Vertrag von Lissabon + Einführung € in Slowakei
- 2010 Einführung des Rettungsschirms "Finanzstabilisierungsmechanismus"
- 2013 Beitritt Kroatien
3-Säulen-Konzept der EU
- 1. Säule Europäische Gemeinschaften
-> EG und Euratom (bis 2002 auch EGKS)
-> Organisationen haben eigene Rechte und Pflichten sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis
-> Hoheitsrechte der EG -> selbständige Kompetenzen ggü. Mitgliedsstaaten und einzelnen Bürgern
-> Einzelbereiche: EG -> Binnenmarkt, Zollunion, Agrarpolitik, Handelspolitik, Strukturpolitik, Wirtschafts- und Währungsunion, Verbraucherschutz, Forschung und Umwelt, Bildung und Kultur, Gesundheitswesen, Sozialpolitik/ Euratom -> Zusammenarbeit bei der Kernenergie
- 2. Säule gemeinsame Außen. und Sicherheitspolitik (GASP)
-> Definition eines Rahmens für die Zusammenarbeit der EU-Staaten
-> Außenpolitik: gemeinsame Positionen, Friedenserhaltung, Menschenrechte, Demokratie, Hilfe für Staaten außerhalb der EU
-> Sicherheitspolitik: gemeinsames Vorgehen, gemeinsame Truppen, Kampf gegen den Terrorismus
- 3. Säule polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
-> zur Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität
-> Einwanderungs- und Asylpolitik
-> Zusammenarbeit in Zivil- und Strafprozessen
Organisationsstruktur der EU
- Europäischer Rat
-> Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und des Präsidenten des Europäischen Rates und des Präsidenten der Kommission
-> legt allgemeine politische Zielvorstellungem und Prioritäten der EU fest
-> hat keine Gesetzgebungskompetenz
-> gibt der EU erforderliche Impulse für ihre Entwicklung
-> Entscheidungen im Konsens (entweder Einigung oder kein Beschluss)
- Rat der EU
-> Tagung der je nach Sachgebiet zuständigen Minister der 28 Mitgiedstaaten -> daher auch "Ministerrat" genannt
-> lenkt die Arbeit der EU
-> schließt internationale Abkommenim Namen der Gemeinschaft und der Union ab
-> der wichtigste Gesetzgeber derEU
-> entscheidet im Allgemeinen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
-> koordiniert die Aktivitäten v.a. der allgemeinen Wirtschaftspolitik
-> kann Beschlüsse, Erklärungen und Resolutionen verabschieden
-> verantwortlich für Tätigkeiten der EU in den Bereichen Justiz und Inneres
-> bildet zusammen mit Europäischem Parlament Haushaltsbehörde
-> Präsident vertritt EU nach außen
Organisationsstruktur der EU (II)
- ECOFIN
-> Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedsstaaten
-> Erörterung von Haushaltsfragen
-> Koordinierung der Wirtschaftspolitik
-> wirtschaftspolitische Überwachung
-> Überwachung der Haushaltspolitik und der öffentlichen Finanzen der EU-Mitgliedstaaten
-> rechtliche, praktische und internationale Aspekte des €
-> Finanzmärkte und Kapitalverkehr
-> Wirtschaftsbeziehungen zu Drittländer
-> Erstellung und Verabschiedung des jährlichen Haushaltplans der EU zusammen mit dem Europäischen Parlament
- Europäisches Parlament
-> Vertreter der Bürger der EU-Länder (das einzige direkt gewählte Organ)
-> Sitz in Sraßbourg, Tagungen der Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel
-> Mitspracherecht bei Auswahl des Kommissionschefs
-> keine nationalen Gruppierungen, sondern politische Fraktionen auf EU-Ebene
-> Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse (kann Haushaltplan der EU ablehnen)
-> Anzahl der Sitze richtet sich nach vetraglichem Schlüssel, der sich an der Bevölkerungszahl orientiert (aber mindestens 6 und maximal 99)
-> über 20 parlamentarische Auschüsse kommen 1-2mal monatlich zusammen, kann man im Internet öffentlcih verfolgen
Organisationsstruktur der EU (III)
- Europäische Kommission
-> Kommissare sind keine Vertreter ihrer Länder, nicht an die Weisungen ihrer Länder gebunden und sollen die europäische Sicht vertreten
-> ist die Verwaltung der EU (adminsitrative Tätigkeiten)
-> Kontrollfunktion (kann Mahnungen aussprechen und Bußgelder verhängen, falls Mitgliedstaaten gegen Regelungen verstoßen)
-> je eine Person pro Mitgliedsland
-> Präsident wird vom Europäischen Parlament gewählt
-> legt dem Rat und Parlament Vorschläge zur Weiterentwicklung der EU vor
- in 41 Generaldirektionen und Dienste aufgeteilt
- Europäischer Gerichtshof
-> das oberste rechtssprechende Organ der EU
-> Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung der Verträge
-> zuständig bei direkten Klagen naürlicher und juristischer Personen
-> auch für Klagen der Mitgliedstaaten gegen Europäische Kommission zuständig
-> besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat
Gewaltenteilung in der EU
- Exekutive: Europäische Kommission -> schlägt Gesetze vor, führt Haushaltsplan aus, überwacht die Umsetzung der europäischen Gesetze und des Haushalts
- Legislative: Rat der EU -> entscheidet über Gesetze und den Haushalt, schließt internationale Verträge + Europäisches Parlament-> entscheidet über Gesetze und den Haushalt, kontrolliert die Kommission
- Judikative: Europäischer Gerichtshof -> sichert die Einheitlichkeit der Auslegung des europäischen Rechts
Integrationsimpulse
1. Gründung der EU
- Gründung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
- engere Koordination in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie im Bereich des Inneren und der Justiz
- Schaffung von gemeinsamen Institutuinen und Übertragung bestimmter Souveränitätsrechte und Gesetzgebungskompetenze
2. Erweiterung der EU auf Länder Osteuropas
3. Verfassung für Europa
- wurde 2005 von Frankreich und den Niederlanden abgelehnt, hätte aber von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen
4. Vertrag von Lissabon
- als Ersatz für gescheiterte Verfassung
- bis 2009 hatte alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifiziert
Sezessionsbestrebungen
- Premierminister von GB Cameron hat seinen Bürgern bis spätestens 2017 Referendum über Verbleib in oder Austritt aus der EU versprochen
- nannte gleichzeitig auch Voraussetzungen für Verbleib in der EU:
-> €-Währungsraum darf Nicht-€-Länder nicht benachteiligen, also Nicht-€-Länder sollen nicht für Stabilisierung des € aufkommen müssen
- Ziel der immer engeren Union soll nicht für GB gelten
- nationale Parlamente sollen mehr Rechte bei der EU-Gesetzgebung erhalten
- Reformation der Beziehungen zwischen GB und dem Europäischen Gerichtshof
- EU muss wettbewerbsfähiger werden, Belastungen für Unternehmen seien noch zu groß
- Zuzug von Ausländern nach GB muss verringert werden stärkere Kontrollen bei der Einreise
=> EU beurteilt einen Teil seiner Forderung als kaum umsetzbar
das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA TTIP
-> Marktzugänge durch den Abbau von Zöllen
-> Entwicklung globaler Regeln (z.B. zur Vereinheitlichung von Berufszugängen innerhalb der Handelszone)
-> Angleichung von Gesundheitsstandards und Umweltstandards
- seit Juli 2013 von Vertretern der Regierungen geheim verhandelt (selbst nationale Parlamente der EU erhalten keine detaillierten Informationen)
- Optimisten hoffen auf 110000 neue Jobs und Zuwachs des realen Pro-Kopf-Einkommens von ca. 4,7% in Dtl. in den nächsten 10-15 Jahren
- Pessimisten erwarten nichtmal ein BIP-Zuwachs in Europa von 0.5% bis 2027 und rechnen mit gravierenden Qualitätsverschlechterungen in der EU
Auslöser von TTIP
- Außenhandel wird durch Zölle und Bürokratie abgebremst -> weniger Wohlstand
-> Beseitigung dieser Barrieren
- auf Drängen Merkels kündigte Obama 2012 Aufnahme von Gesprächen über umfassende Handels- und Investpartnerschaft mit der EU an
Sinn von TTIP
- Zölle zwischen USA und EU sind bereits niedrig (durchschn. zwischen 5 und 7%
-> allerdings werden jährlich Waren im Wert von mehr als 0,5 Bio. € über den Atlantik hin- und herbewegt -> Wirtschaft kann Milliarden € sparen
- weniger Bürokratie für mittelständische Unternehmen
- mehr Geld für Investitionen, v.a. in Forschung und Entwicklung
- Angleichung technischer Standards und gesetzlicher Anforderungen
- viele Unternehmen versprechen sich einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den USA
- Verbraucher können Produkte billiger einkaufen (Weitergabe von Kostenreduzierung an Kunden, breiteres Angebot lässt auch Preise sinken) und schneller erhalten und haben eine größere Auswahl
- Pharmaunternehmen müssen z.Z. Medikamente sowohl in den USA als auch in der EU genehmigen lassen -> durch Vereinheitlichung nur noch eine Zulassung nötig
- Schaffung von Arbeitsplätzen und zusätzliches Wirtschaftswachstum und Anstieg der Wirtschaftsleistung
drohende Streitfragen durch TTIP
- Kritiker sehen Sonderrechte für Investoren als Einfalltor für das Absenken von Umweltschutz-, Arbeitnehmer und Verbraucherstandards in der EU
- unlösbar scheinen unterschiedliche Auffasungen über die Landwirtschaft (Stichwort Hormonfleisch, Chlorhühner, Gensoja und Genmais, Keimabtötung durch schwache Ionenstrahlung, Klonung von Hochleistungsrindern, Hormone zur Wachstumsbeschleunigung, Käseherstellung aus unbehandelter Milch (dies ist in den USA nicht gewünscht)) -> EU verlangt Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, USA nicht
- große Meinungsdiskrepanzen bei der Angleichung technischer Standards (Länge von Stoßstangen, Farbe der Blinker, Krümmungswinkel von Rückspiegeln...) -> Umrüstung für den EU-Markt wäre zu teuer
- Probleme in der Chemieindustrie bei der Angleichung von Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz -> verschiedene Regelungen bei Meldepflichten, Grenzwerten und Umweltauflagen
- bisher sehr unterschiedlich regulierte Dienstleistungen wie Versicherungen und Finanzprodukte -> Kritiker halten Harmonisierung für unrealistisch
- unterschiedliche Auffasung über die Strenge bezüglich Herkunftsbezeichnungen
Problematik der unterschiedlichen Standards
- Unabhängigkeit der verschiedenen Regulierungsbehörden
- die Höhe des finanziellen Vorteils des Freihandelsabkommen hängt stark von der Angleichung der Standards ab
-> Szenario 1 - gegenseitige Akzeptanz der Standards für Zulassungen: politisch leicht durchzusetzen, aber bringt wenig finanziellen Mehrwert -> es gäbe weiterhin 2 parallele Standards
-> Szenario 2 - Einigung auf gemeinsame Standards: politisch schwieriger umzusetzen, wäre aber eine erhebliche Erleichterung der Exportunternehmen -> andererseits würden die Unternehmen auf den Binnenmärkten mehr Konkurrenz bekommen; bessere Bedienbarkeit größerer Märlte -> größere Produktionszahlen -> Kostensenkung durch Skaleneffekte
-> Szenario 3 - Einigung auf Kombination von gemeinsamen und parallelen Standards: in der Praxis am wahrscheinlichsten
Kritik der EU-Staaten an der EU
- Vorwurf der Bürgerferne und des antodemokratischen Handelns, da EU-Kommission Verhandlungen führt und nicht die EU-Staaten selbst
-> EU-Kommission verhandelt Abkommen im Namen aller 28 Mitgliedsstaaten und ist dabei an das Mandat gebunden, das ihr die EU-Länder im Juni 2013 einstimmig erteilt hat
-> Kommission berichtet ständig dem Europäischen Rat und nimmt Kritik entgegen
-> bei einer erfolgreichen Verhandlung und einem Zustandekommen des Vetragsentwurfs, muss zunächst das Europäische Parlament zustimmen und wahrscheinlich die nationalen Parlamente auch, da Abkommen über reine Handelsfragen hinausgeht und in Kompetenz der Länder eingreift
Investitionsschutzabkommen
- sollen Unternehmen vor staatlicher Willkür schützen
- Kritiker fürchten Paralleljustiz zugunsten von Konzernen, allerdings gibt es schon über 3000 Investitionsschutzabkommen bisher ohne jegliche Probleme
- die meisten Investitionsschutzabkommen der neuesten Generation enthalten umfassende Einschränkungen zum Schutz staatlicher Souveränität -> im Abkommen mit Kanada wird ausgeschlossen, dass Konzerne mögliche künftige Gewinne einklagen können
- Nationalstaaten fordern das Recht der EU und der Mitgliedstaaten unberührt zu lassen, legitime Gemeinwohlziele wie sozial-, umwelt- und sicherheitspolitische Ziele zu ergreifen und durchzusetzen
Kontroverse um die Schiedsgerichte
- in den TTIP sind Schiedsgerichtsverfahren (Investor-State Dispute Settlement) vorgesehen
-> Unternehmen haben Möglichkeit Staaten zu verklagen
-> Schiedsgerichte entscheiden an Stelle nationaler Gerichte und bieten im Gegensatz zu diesen weniger Möglichkeiten der Überprüfung von Entscheidungen durch höhere Instanzen
-> von Kritikern als intransparent und demokratisch unkontrolliert betrachtet